Die Handelsregeln regeln und garantieren ein sicheres und faires Handelsumfeld.
1.1 Konto hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.2 AFM bezeichnet die Niederländische Behörde für Finanzmärkte (Autoriteit Financiële Markten).
1.3 Algorithmischer Handel bezeichnet die Verwendung von Computeralgorithmen, die automatisch einzelne Parameter von Ordern bestimmen, was zu Anlage- und/oder Ausführungsentscheidungen auf der Grundlage vordefinierter Kriterien und Strategien mit begrenzter oder keiner menschlicher Intervention führt.
1.4 API bezeichnet die Anwendungsprogrammier-Schnittstelle (Application Programming Interface).
1.5 API-Zugangsdaten bezeichnen den/die API-Schlüssel mit entsprechenden Geheimnissen.
1.6 API Trading Bot bezeichnet eine automatisierte Softwareanwendung, die über API mit der Bitvavo-Handelsplattform interagiert, um auf der Grundlage vordefinierter Kriterien und Strategien Handelsaktionen auszuführen.
1.7 App hat die Bedeutung, die ihr in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.8 Auktion bezeichnet den Prozess, wie in Abschnitt 6.8 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.9 Broker bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.6 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.10 Bitvavo bezeichnet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Bitvavo B.V.
1.11 Bitvavo Custody bezeichnet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Bitvavo Custody B.V.
1.12 Bitvavo E-Token hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.13 Bitvavo-Handelsplattform bezeichnet die von Bitvavo betriebene Handelsplattform für Digitale Vermögenswerte.
1.14 Cancel Only bezeichnet den Status der Bitvavo-Handelsplattform, wobei die Nutzer darauf beschränkt sind, bestehende Order zu stornieren, entweder für einen bestimmten Digitalen Vermögenswert oder auf der gesamten Handelsplattform.
1.15 CASP bezeichnet einen Anbieter von Kryptowert-Dienstleistungen, wie in der MiCA beschrieben.
1.16 CLOB bezeichnet das zentrale Limit-Orderbuch (Central Limit Order Book).
1.17 Unternehmensteilnehmer bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.4 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.18 Digitaler Vermögenswert hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.19 EBA bezeichnet die Europäische Bankenaufsichtsbehörde.
1.20 EWR bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum.
1.21 Gebühr bezeichnet alle Gebühren oder Kosten, die Bitvavo einem Emittenten oder einem Teilnehmer für die Ausführung von Transaktionen, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Führung eines Kontos, die Zulassung zum Handel oder anderweitig auferlegt.
1.22 Geldmittel hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.23 Halted (Angehalten) bezeichnet den Status der Bitvavo-Handelsplattform, bei dem die Handelsaktivität vorübergehend ausgesetzt wird, entweder für einen bestimmten Digitalen Vermögenswert oder auf der gesamten Handelsplattform.
1.24 Hochfrequenzhandel bezeichnet eine Infrastruktur, die darauf abzielt, Netzwerk- und andere Latenzarten zu minimieren und so den Algorithmischen Handel mit hoher Geschwindigkeit zu ermöglichen.
1.25 Emittent bezeichnet den Emittenten, wie er in der MiCA definiert ist.
1.26 Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1(a)(ii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.27 Market-Maker bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.5 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.28 Market-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1(a)(i) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.29 Marktspezifikation bezeichnet das Dokument, das die Attribute eines bestimmten Digitalen Vermögenswerts beschreibt, wie in Abschnitt 5.7 dieser Handelsregeln definiert.
1.30 MiCA bezeichnet die Verordnung (EU) 2023/1114 für Kryptowert-Märkte, in der jeweils gültigen Fassung oder Ergänzung.
1.31 Order bezeichnet eine Anweisung zum Kauf oder Verkauf Digitaler Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform.
1.32 Orderbuch bezeichnet ein Digitales Hauptbuch, das von Bitvavo geführt wird und alle Kauf- und Verkaufsorder für ein spezifisches Kryptowährungspaar aufzeichnet.
1.33 Teilnehmer bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Handelsaktivitäten auf der Bitvavo-Handelsplattform ausführt.
1.34 Preisgarantieservice bezeichnet den Preisgarantieservice, bei dem es sich um einen von Bitvavo erbrachten Service handelt, der den Teilnehmer für einen vorher festgelegten Zeitraum vor Preisschwankungen bei einem bestimmten Digitalen Vermögenswert schützt.
1.35 Referenzpreis hat die Bedeutung, die ihm in Abschnitt 6.3 (f) dieser Handelsregeln zugewiesen wird.
1.36 RfQ bezeichnet eine Angebotsanfrage (Request for Quote).
1.37 RfQ-Segment bezeichnet das Segment der Bitvavo-Handelsplattform, wo Order von Teilnehmern, die sich für Preisgarantieservices angemeldet haben, gemäß diesen Handelsregeln weitergeleitet werden.
1.38 Einzelhandelsteilnehmer bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.3 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.39 Services haben die Bedeutung, die ihnen in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen werden.
1.40 Stop-Loss-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(i) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.41 Stop-Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(ii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.42 Take-Profit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(iii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.43 Take-Profit-Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(iv) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.44 Tick-Größe bezeichnet die kleinstmögliche zulässige Preisveränderung zwischen zwei gültigen Order-Preisen für einen Markt. Die Preise für Order müssen in Vielfachen der konfigurierten Tick-Größe angegeben werden.
1.45 Handelsregeln bezeichnen diese Handelsregeln.
1.46 US-Person bezeichnet einen US-Bürger oder eine in den Vereinigten Staaten ansässige natürliche Person, eine Personengesellschaft oder ein Unternehmen, das in den Vereinigten Staaten oder nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Bundesstaaten gegründet wurde, einen Trust, wenn (i) ein Gericht in den Vereinigten Staaten nach geltendem Recht befugt wäre, Anordnungen oder Urteile zu erlassen, die im Wesentlichen alle Fragen der Verwaltung des Trusts betreffen, und (ii) eine oder mehrere US-Personen die Befugnis haben, alle wesentlichen Entscheidungen des Trusts oder eines Nachlasses eines Erblassers, der Staatsbürger oder Einwohner der Vereinigten Staaten ist, zu kontrollieren.
1.47 Nutzungsvereinbarung bezeichnet die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer, Bitvavo, Bitvavo Custody B.V. und Stichting Bitvavo Payments, die die Bereitstellung der Services durch die relevanten Unternehmen und die Nutzung der Services durch die Teilnehmer definiert und regelt.
1.48 Website hat die Bedeutung, die ihr in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
2.1 Die Bitvavo-Handelsplattform
Bitvavo betreibt eine Handelsplattform, die mehrere Handelssysteme verwaltet, wie z. B. das CLOB-Segment und das RfQ-Segment, in denen Digitale Vermögenswerte gekauft oder verkauft werden können, was zum Austausch von Geldmitteln gegen Digitale Vermögenswerte und von Digitalen Vermögenswerten gegen andere Digitale Vermögenswerte führt („die Bitvavo-Handelsplattform”).
2.2 Lizenz
Bitvavo ist von der AFM unter der Registrierungsnummer 41000010 lizenziert, als CASP unter MiCA und darf unter anderem den Digital Asset Service „Betrieb einer Handelsplattform für Digitale Vermögenswerte” anbieten. Dieser Service kann von Bitvavo in allen EWR-Ländern zur Verfügung gestellt werden.
Bitvavo behält sich das Recht vor, die Bitvavo-Handelsplattform nicht in allen Märkten oder Gerichtsbarkeiten zur Verfügung zu stellen, in denen es autorisiert oder berechtigt ist, seine Services zu erbringen, und kann die Nutzung der Bitvavo-Handelsplattform durch Einwohner bestimmter Gerichtsbarkeiten einschränken oder verbieten.
Diese Handelsregeln stellen die Einhaltung von Art. 76 MiCA sicher und fördern einen fairen, effizienten und transparenten Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform.
3.1 Anforderungen an Digitale Vermögenswerte (bzw. deren Emittenten), die eine Zulassung zum Handel bei Bitvavo beantragen
(a) Bitvavo hat ein Zulassungsverfahren für Digitale Vermögenswerte eingeführt, auf dessen Grundlage Bitvavo bestimmt, ob ein neuer Digitaler Vermögenswert zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen werden kann. Bitvavo darf nach alleinigem Ermessen festlegen, ob ein Digitaler Vermögenswert zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen wird oder nicht.
(b) Jeder Digitale Vermögenswert, der zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen werden soll, sollte die Anforderungen an seinen Business Case, seine Machbarkeit, seine Compliance, seine rechtlichen, Risiko- und Eignungsanforderungen, die von Bitvavo von Zeit zu Zeit festgelegt werden, erfüllen und nachhaltig erfüllen.
3.2 Bewerbungsverfahren für die Zulassung zum Handel bei Bitvavo
Das Bewerbungsverfahren wird in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Verfahren von Bitvavo durchgeführt. Zusammenfassend berücksichtigt Bitvavo folgende Kriterien:
(a) eine Bewertung des Business Case (einschließlich der Marktfähigkeit und der wirtschaftlichen und strategischen Grundlagen) und einen Pre-Scan (für die Machbarkeits- und Compliance-Bewertung);
(b) eine Machbarkeitsbewertung (einschließlich Verwahrung, Liquidität und Blockchain-Integration);
(c) eine Compliance-, Rechts- und Risikobewertung (Einhaltung der geltenden Gesetze, KYC, Due-Diligence-Prüfungen gegenüber Kunden, die in einem angemessenen Verhältnis zum Risikoprofil des Antragstellers stehen, Prüfung und Datenschutz sowie die mit dem Digitalen Vermögenswert verbundenen Risiken);
(d) eine Eignungsbewertung (Vermögenswert, Sicherheit, Technologie und zusätzliche Risiko- und Compliance-Anforderungen); und
(e) Zulassung zur Go-Live-Vorbereitung (Datum, technologische Vorbereitung, Liquidität sowie Inventar und Kommunikation).
3.3 Bedingungen für die weitere Zulassung von Digitalen Vermögenswerten zum Handel
(a) Liquiditätsschwellen
Um weiterhin handelbar zu bleiben, muss jeder Digitale Vermögenswert, der auf der Bitvavo-Handelsplattform gehandelt wird, dauerhaft ein durchschnittliches tägliches Transaktionsvolumen erreichen, das dem von Bitvavo regelmäßig festgelegten Schwellenwert entspricht oder diesen übersteigt.
(b) Offenlegungspflichten
Emittenten Digitaler Vermögenswerte müssen mindestens folgende Informationen auf ihrer Website veröffentlichen, um die Handelszulassung aufrechtzuerhalten:
(i) ein Whitepaper des Digitalen Vermögenswerts gemäß den Anforderungen der MiCA-Verordnung (falls zutreffend);
(ii) wenn es einen wesentlichen neuen Faktor, einen wesentlichen Fehler oder eine wesentliche Ungenauigkeit gibt, die sich auf die Bewertung der Digitalen Vermögenswerte auswirken können, das geänderte Whitepaper zu Digitalen Vermögenswerten, einschließlich der Gründe für eine solche Änderung, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit der MiCA.
3.4 Fortlaufende Überwachung von Emittenten und Digitalen Vermögenswerten
(a) Um die Glaubwürdigkeit, Sicherheit und Effizienz seiner Märkte und der zum Handel zugelassenen Digitalen Vermögenswerte sowie deren Einhaltung dieses Abschnitts 3 der Handelsregeln zu gewährleisten, überwacht Bitvavo kontinuierlich die anwendbaren Risikofaktoren, die möglicherweise zu einer Handelsaussetzung oder einem Delisting von zugelassenen Digitalen Vermögenswerten führen würden. Um diese laufende Überwachung durchzuführen, nutzt Bitvavo automatisierte Warnungen und Tools, die unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf dem Markt für Digitale Vermögenswerte, einschließlich regulatorischer Änderungen, technologischer Probleme oder Änderungen, Marktdynamik, Liquidität und Konzentration der Digitalen Vermögenswerte, zu einer Neubewertung der zum Handel zugelassenen Digitalen Vermögenswerte führen können.
(b) In Bezug auf die Liquidität beurteilt Bitvavo, ob die von den Market-Makern in das Orderbuch eingebrachte Liquidität angemessen auf die Ordervolumina im Orderbuch abgestimmt ist. Bitvavo bewertet auch die Handelsaktivität mit dem entsprechenden Digitalen Vermögenswert auf anderen Handelsplattformen für Digitale Vermögenswerte.
3.5 Digitale Vermögenswerte, die nicht zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen sind
Ein Digitaler Vermögenswert ist nicht zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen, wenn:
(a) er das in Abschnitt 3.2 dieser Handelsregeln genannte Bewerbungsverfahren nicht besteht;
(b) in den von der MiCA geforderten Fällen kein entsprechendes Whitepaper zu Digitalen Vermögenswerten veröffentlicht wurde; oder
(c) er über eine integrierte Anonymisierungsfunktion verfügt, es sei denn die Inhaber und die Transaktionshistorie können von Bitvavo identifiziert werden.
4.1 Kriterien für den Teilnehmer
Eine Person kann Teilnehmer der Bitvavo-Handelsplattform werden, wenn:
(a) die Person ein Konto erstellt hat, wie in der Nutzungsvereinbarung festgelegt;
(b) die Person die Nutzungsbedingungen und diese Handelsregeln akzeptiert hat;
(c) sich die Person nach alleinigem Ermessen von Bitvavo an zwingende regulatorische Verpflichtungen in Bezug auf die Verhinderung von Marktmissbrauch, AML/CFT/PSE-Regeln und behördliche Lizenzanforderungen (falls zutreffend) hält; und
(d) Bitvavo diese Person als Teilnehmer akzeptiert hat.
4.2 Teilnehmer-Kategorien
Bitvavo unterscheidet vier Teilnehmer-Kategorien:
(a) Einzelhandelsteilnehmer;
(b) Unternehmensteilnehmer;
(c) Market-Maker; und
(d) Broker (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anbieter von Trading-Bots oder anderen Services über die Bitvavo-API).
4.3 Einzelhandelsteilnehmer
Ein Einzelhandelsteilnehmer kann eine natürliche Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist, keine US-Person ist und in einer Rechtsordnung im EWR ansässig ist, in der die Services von Bitvavo verfügbar sind.
4.4 Unternehmensteilnehmer
Ein Unternehmensteilnehmer kann eine juristische Person sein, die kein Market-Maker oder Broker ist und die in einer Rechtsordnung im EWR ansässig oder niedergelassen ist, in der Bitvavo autorisiert oder berechtigt ist, seine Services zu erbringen.
4.5 Market-Maker
Ein Market-Maker kann eine natürliche oder juristische Person sein, die einen Market-Making-Vertrag mit Bitvavo abgeschlossen hat und dessen Bedingungen, die Bedingungen des Nutzungsvertrags und aller anderen mit Bitvavo oder Bitvavo Custody geschlossenen Verträge einhält. Ein Market-Making-Vertrag enthält spezifische Bedingungen, um als Market-Maker Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform zu erhalten, wie z. B. die Digitalen Vermögenswerte, die unter die Market-Making-Verträge fallen, Mindestverfügbarkeits- und Reaktionszeiten, das Streaming von Preisen/Notierungen auf beiden Seiten des Marktes, Spread-Limits, Gebühren, Kreditlinien, Anreize und Strafen bei Nichteinhaltung.
4.6 Broker
Ein Broker kann eine juristische Person sein, die in einer Rechtsordnung im EWR ansässig oder niedergelassen ist, in der Bitvavo autorisiert oder berechtigt ist, seine Services zu erbringen, und gegebenenfalls berechtigt ist, Kryptowert-Services im Sinne der MiCA zu erbringen, und die den Bedingungen aller Verträge mit Bitvavo entspricht.
4.7 API-Trading-Bots
Ein Anbieter, der einen oder mehrere Trading-Bots betreibt und auf die Bitvavo Handelsplattform zugreifen möchte, muss dem Bitvavo-Entwickler-Vertrag und/oder dem API-Partner-Vertrag zustimmen.
4.8 Handelslimits
(a) Bitvavo wendet Handelslimits auf das Konto der Teilnehmer an, einschließlich täglicher, wöchentlicher, monatlicher, jährlicher und Gesamtlimits. Bitvavo kann solche Limits nach eigenem Ermessen festlegen, basierend auf den vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen und allen anderen Informationen, die Bitvavo zur Verfügung stehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Kontostand des Teilnehmers, das Handelsverhalten des Teilnehmers, die Kapazität und Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform und den Markt für jeden relevanten Digitalen Vermögenswert).
(b) Bitvavo kann die verschiedenen Schwellenwerte für Handelslimits als Hinweis auf seiner Website angeben. Bitvavo kann die Verfahren und Limits von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung ändern.
(c) Bitvavo kann von einem Teilnehmer verlangen, dass er zusätzliche Informationen bereitstellt oder überprüft oder dass er nach der Ausführung eines Handels oder einer Transaktion eine gewisse Zeit wartet, bevor er einen solchen Handel abwickelt und bevor er einem Teilnehmer erlaubt, nachfolgende Geschäfte auf der Bitvavo-Handelsplattform abzuschließen.
(d) Ein Teilnehmer kann einen Antrag auf höhere Limits stellen. Bitvavo kann vom Teilnehmer verlangen, dass er diesbezüglich zusätzliche Unterlagen einreicht, und garantiert nicht, dass die Limits wie gewünscht angehoben werden.
5.1 Handelstage und Handelszeiten
Die Bitvavo-Handelsplattform steht jeden Tag, 24 Stunden am Tag, für den Handel zur Verfügung, mit Ausnahme von geplanten oder ungeplanten Ausfallzeiten. Von Zeit zu Zeit können besondere Handelsbedingungen für alle zugelassenen Digitalen Vermögenswerte oder für jeden einzelnen Vermögenswert gelten, z. B. während eines bestimmten Status, der von Bitvavo festgelegt wird, einschließlich Halted-Märkte, Cancel Only-Märkte oder während Auktionszeiträumen, wie in diesen Handelsregeln dargelegt.
5.2 Transaktionen
(a) Die Teilnehmer können Anweisungen zum Kauf oder Verkauf von Digitalen Vermögenswerten auf der Bitvavo-Handelsplattform (Erteilen einer Order) gegen andere Digitale Vermögenswerte oder Bitvavo E-Token erteilen, wobei Bitvavo von Zeit zu Zeit Paare anbietet (es können geografische Beschränkungen gelten).
(b) Bitvavo ist kein Teilnehmer und Bitvavo wird nicht als Gegenpartei eines Teilnehmers bei einer Transaktion mit Digitalen Vermögenswerten handeln, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt wird.
(c) Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für die Erteilung von Ordern und die Erteilung sonstiger Anweisungen.
(d) Bitvavo oder andere Teilnehmer können Informationen über Digitale Vermögenswerte bereitstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Preis und die Volatilität. Diese Informationen sowie alle anderen Informationen auf der Bitvavo-Handelsplattform stellen keine Anlageberatung, keine Verkaufs- oder Kaufempfehlung oder eine Meinung von Bitvavo dar.
(e) Der auf der Transaktionsbestätigung angegebene Preis ist der Preis, zu dem eine Order ausgeführt wurde. Dieser Preis kann von den Preisen abweichen, die vor der Ausführung einer Order auf der Bitvavo-Handelsplattform angegeben oder referenziert wurden. Der auf der Transaktionsbestätigung angegebene Preis ist immer ausschlaggebend gegenüber anderen Preisangaben.
5.3 Wiederkehrender Kauf
(a) Die Teilnehmer können ausgewählte Digitale Vermögenswerte automatisch auf monatlicher Basis kaufen, indem sie die Funktion „Wiederkehrender Kauf” aktivieren.
(b) Durch die Nutzung dieser Funktion ermächtigen die Teilnehmer Bitvavo, Geldmittel und Gebühren zu einem zufälligen Zeitpunkt an einem bestimmten, vom Teilnehmer ausgewählten Tag eines jeden Monats direkt von ihrem Konto abzubuchen.
5.4 Reservieren von Geldmitteln
Sobald eine Order zum Kauf Digitaler Vermögenswerte erteilt wurde, wird ein bestimmter Geldbetrag auf dem Konto des Teilnehmers reserviert. Das bedeutet, dass diese Geldmittel nur zur Erfüllung der Order verwendet werden können, für die sie reserviert sind. Die Höhe der Geldmittel, die einbehalten werden, variiert bei Limit-Ordern und Market-Ordern. Reservierte Beträge werden aufgerundet. Bei einer Stornierung einer Order wird der verbleibende reservierte Betrag dem Konto wieder gutgeschrieben. Eine vollständige oder teilweise Ausführung der Order verringert den noch reservierten Betrag an Geldmitteln entsprechend.
5.5 Reservieren von Digitalen Vermögenswerten
Sobald eine Order zum Verkauf von Digitalen Vermögenswerten erteilt wurde, wird ein bestimmter Betrag an Digitalen Vermögenswerten auf dem Konto des Teilnehmers reserviert. Das bedeutet, dass diese Digitalen Vermögenswerte nur zur Erfüllung der Order verwendet werden können, für die sie reserviert sind. Der Betrag an Digitalen Vermögenswerten, der einbehalten wird, variiert bei Limit-Ordern und Market-Ordern. Reservierte Beträge werden aufgerundet. Durch die Stornierung einer Order wird der verbleibende reservierte Betrag dem Konto wieder gutgeschrieben. Eine vollständige oder teilweise Ausführung der Order verringert den noch reservierten Betrag an Digitalen Vermögenswerten entsprechend.
5.6 Order-Weiterleitung
(a) Wenn ein Teilnehmer den Preisgarantieservice aktiviert hat, gelten Order, die für den Preisgarantieservice in Frage kommen und vom Teilnehmer eingereicht werden, als RfQ (Request for Quote) und werden an das RfQ-Segment weitergeleitet.
(b) Alle anderen Order werden an das CLOB-Segment weitergeleitet.
5.7 Marktspezifikationen
(a) Bitvavo wird Marktspezifikationen veröffentlichen, in denen die Bedingungen aller Digitalen Vermögenswerte aufgeführt sind, die zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen sind.
(b) Bitvavo kann die Marktspezifikationen nach eigenem Ermessen ändern, und solche Änderungen werden den Teilnehmern mit angemessener Frist mitgeteilt.
5.8 Stornierung von Transaktionen
5.8.1 Bitvavo kann nach eigenem Ermessen oder auf Antrag eines Teilnehmers eine Überprüfung einer auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführten Transaktion durchführen, wenn ein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass eine solche Transaktion aufgrund eines irrtümlich eingereichten Auftrags oder unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Marktmissbrauch) und diese Bedingungen ausgeführt wurde oder wenn dies von den zuständigen Behörden oder Gerichten verlangt wird.
5.8.2. Bitvavo informiert die betreffenden Teilnehmer einer Transaktion über das Ergebnis einer Untersuchung einer oder mehrerer Transaktionen.
5.8.3. Wenn Bitvavo nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Transaktion, die Gegenstand einer Untersuchung ist, eindeutig fehlerhaft ist oder gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften (einschließlich Marktmissbrauch) und diese Bedingungen verstößt oder wenn dies von den zuständigen Behörden oder Gerichten verlangt wird, kann Bitvavo die Transaktion für nichtig erklären, die aus der Transaktion resultierenden Fondsbewegungen rückgängig machen und den/die betroffene(n) Teilnehmer entsprechend benachrichtigen.
6.1 Orderoptionen
(a) Die wichtigsten Orderoptionen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform verfügbar sind, sind eine Market-Order oder eine Limit-Order.
(i) Market-Order:
(A) Eine Market-Order wird mit der zum Zeitpunkt der Anfrage günstigsten Limit-Order im Orderbuch abgeglichen. Wenn es mehr als eine solche Limit-Order gibt, wird die Market-Order mit der ältesten abgeglichen.
(B) Es gibt keine Garantie, dass eine Market Order zum angegebenen Marktpreis ausgeführt wird. Eine Market-Order kann zu einer Reihe unterschiedlicher Preise ausgeführt werden, basierend auf der Menge der Market-Order und den Mengen und der Richtung der zu diesem Zeitpunkt im Orderbuch vorhandenen Order.
(ii) Limit-Order:
(A) Eine Limit-Order ist eine Order zum Kauf oder Verkauf zu einem festen Preis.
(B) Eine Limit-Order wird ausgeführt, wenn der Marktpreis den Limitpreis erreicht und zum Limitpreis oder besser ausgeführt.
(1) Eine Kauf-Limit-Order wird nur zum Limitpreis oder zu einem niedrigeren Preis ausgeführt.
(2) Eine Verkaufs-Limit-Order wird nur zum Limitpreis oder einem höheren Preis ausgeführt.
(b) Zusätzliche erweiterte Orderoptionen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform verfügbar sein können, sind Stop-Loss-Order, Stop-Loss-Limit-Order, Take-Profit-Order und Take-Profit-Limit-Order. Die Verfügbarkeit dieser Orderoptionen kann von der Art des Zugriffs auf die Bitvavo-Handelsplattform abhängen.
(i) Stop-Loss-Order:
(A) Eine Stop-Loss-Order ist eine Anweisung zur Erteilung einer Market-Order zum Kauf oder Verkauf eines Digitalen Vermögenswerts, sobald sein Preis einen bestimmten Trigger-Preis erreicht, um die Verluste der Teilnehmer zu begrenzen.
(B) Sobald eine Stop-Loss-Order erteilt wurde, gilt sie als „aktiv", bis sie storniert wird oder bis die entsprechende Market-Order erteilt wird, wenn der Stop-Preis ausgelöst wurde.
(C) Eine Stop-Loss-Order wird nicht im Orderbuch verbucht und ist für andere Teilnehmer nicht sichtbar.
(ii) Stop-Loss-Limit-Order:
(A) Das System der Stop-Loss-Limit-Order ähnelt dem der Stop-Loss-Order, mit dem Hauptunterschied, dass die Stop-Loss-Limit-Order eine Limit-Order anstelle einer Market-Order erstellt, sobald ein Digitaler Vermögenswert einen bestimmten Preis erreicht.
(iii) Take-Profit-Order:
(A) Eine Take-Profit-Order ist eine Anweisung, eine Market-Order zum Kauf oder Verkauf eines Digitalen Vermögenswerts zu erteilen, sobald sein Preis den Take-Profit-Preis erreicht, um Gewinne der Teilnehmer zu realisieren.
(B) Sobald eine Take-Profit-Order erteilt wurde, gilt sie als „aktiv", bis sie storniert wird oder bis die entsprechende Market-Order erteilt wurde, wenn der Trigger-Preis erreicht ist.
(C) Eine Take-Profit-Order wird nicht im Orderbuch verbucht und ist für andere Teilnehmer nicht sichtbar.
(iv) Take-Profit-Limit-Order:
(A) Das System der Take-Profit-Limit-Order ähnelt dem der Take-Profit-Order, mit dem Hauptunterschied, dass die Take-Profit-Limit-Order eine Limit-Order anstelle einer Market-Order erstellt, sobald ein Digitaler Vermögenswert einen bestimmten Preis erreicht.
6.2 Übermittlung und Ausführung von Ordern
(a) Eine Order wird von einem Teilnehmer über die App, die Website oder die API erteilt. Der Teilnehmer wählt den Digitalen Vermögenswert aus, den er kaufen oder verkaufen möchte, und gibt die Orderdetails ein. Anschließend übermittelt der Teilnehmer die Order an das Orderbuch.
(b) Sobald die Order vom Teilnehmer eingereicht und im System der Bitvavo-Handelsplattform eingegangen ist, führt Bitvavo eine Validierung der Orderdetails durch, einschließlich der Frage, ob das Guthaben des Teilnehmers ausreichend ist, der Marktschutzprüfungen, wie in Abschnitt 6.3 dieser Handelsregeln dargelegt, und ob die Order nach alleinigem Ermessen von Bitvavo alle relevanten Datenpunkte enthält, die sich auf die Order beziehen, einschließlich Datenpunkte, die Bitvavo benötigt, um die geltenden Vorschriften einzuhalten, oder andere Datenpunkte, die in eine Order aufgenommen werden sollen. Wenn die Order eine dieser Prüfungen nicht besteht, wird die Order abgelehnt und der Teilnehmer benachrichtigt. Wenn die Order diese Prüfungen besteht, wird die Order von Bitvavo angenommen, in das Orderbuch eingetragen und der Teilnehmer benachrichtigt.
(c) Nach der Aufnahme in das Orderbuch wird die Order mit einer anderen bestehenden Order im Orderbuch in entgegengesetzter Richtung abgeglichen oder dem Orderbuch hinzugefügt. Wenn eine Order mit einer anderen Order abgeglichen wird, führt dies zur Ausführung der Order in Übereinstimmung mit den Abschnitten 6.5 - 6.8 dieser Handelsregeln. Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung über die Ausführung.
(d) Eine Order hat die folgenden Parameter:
(i) Markt: Name des Marktes, im Format BASE-QUOTE (z. B. BTC-EUR).
(ii) Seite: Kaufen oder Verkaufen.
(iii) Order-Typ: Limit-Order oder Market-Order. Wenn Sie eine Limit-Order erteilen, kann die Order immer noch zu einem besseren Preis als angegeben ausgeführt werden, in diesem Fall wird sie als Market-Order verarbeitet. Es besteht auch die Möglichkeit, erweiterte Auftragsarten einzureichen, wie in [Abschnitt 6.3] beschrieben.
(iv) Betrag: Die Menge des Basisvermögenswerts, die gekauft/verkauft werden soll (erforderlich bei Limit-Ordern, optional bei Market-Ordern). Die anwendbaren Dezimalgenauigkeiten des Betrags sind in der entsprechenden Marktspezifikation aufgeführt.
(v) Amount Quote (Betrag in Kurswährung): Der in der Kurswährung angegebene Betrag (optional bei Market-Ordern, entweder der Betrag oder der Betrag in Kurswährung ist erforderlich)
(vi) Preis: Der in der Kurswährung angegebene Preis für den Basiswert (erforderlich bei Limit-Ordern). Die jeweils geltenden Tick-Größen sind in der entsprechenden Marktspezifikation aufgeführt.
(vii) Time In Force (Gültigkeitsdauer): Gibt an, wie lange die Order im Orderbuch platziert werden soll. Dies gilt nur für Limit-Order. Die folgenden Optionen sind zulässig:
(A) GTC: Good-Til-Cancelled (Gültig bis auf Widerruf). Dies ist die Standardeinstellung und platziert eine Order im Orderbuch, bis sie ausgeführt oder storniert wird.
(B) IOC: Immediate-Or-Cancel (Sofort oder Stornieren). Dies ermöglicht die (teilweise) Ausführung der Order, wenn sie eingereicht wird. Der Restbetrag, der nicht sofort abgeglichen werden kann, wird storniert.
(C) FOK: Fill-Or-Kill (Ausführen oder Stornieren). Dadurch wird sichergestellt, dass die gesamte Order entweder ausgeführt oder storniert wird. Teilausführungen sind nicht möglich.
(viii) Self-Trade Prevention (Schutz vor Eigenhandel): Der Handel mit sich selbst ist nicht erlaubt. Diese Einstellung regelt, was zu tun ist, wenn die Order eines Teilnehmers mit einer der eigenen Order des Teilnehmers übereinstimmt. Die folgenden Optionen sind zulässig:
(A) Dekrementieren und Stornieren: Dies ist die Standardeinstellung und ändert beide Order um den Betrag, der ausgeführt worden wäre. Dies führt dazu, dass die kleinere der beiden Order storniert und die andere Order verringert wird.
(B) Älteste stornieren: Storniert die älteste Order.
(C) Neueste stornieren: Storniert die neueste Order.
(D) Beide stornieren: Storniert beide Order.
(ix) Post Only (Nur Posten): Limit-Order, bei denen diese Einstellung auf true gesetzt ist, werden storniert, falls sie sofort ausführbar wären. Dies stellt sicher, dass der Teilnehmer die Maker-Gebühr zahlt und nicht die Taker-Gebühr. Standardmäßig ist Post Only deaktiviert.
(x) Response required (Antwort erforderlich): Wenn dieser Wert auf false gesetzt ist, wird nur die Order-ID der neu erstellten Order zurückgegeben. Der Standardwert ist true (d. h. eine vollständige Antwort).
6.3 Marktschutz
(a) Mindestbestellmengen/-beträge
Alle Market-Order, Limit-Order und Stop-Order, die auf der Bitvavo-Handelsplattform erteilt werden, unterliegen den marktbezogenen Mindest- und Höchstgrenzen für den Orderbetrag sowie für den Betrag in Kurswährung.
(b) Anzahl der offenen Order
Alle Teilnehmer unterliegen einer maximalen Anzahl von Ordern, die pro Markt im Orderbuch offen sein können. Wenn ein Teilnehmer das Limit in einem bestimmten Markt erreicht, werden alle danach in diesem Markt eingegebenen Order abgelehnt, bis die Anzahl der offenen Order, die im Orderbuch für den jeweiligen Markt gespeichert sind, unter das Limit fällt.
(c) Schutz durch Platzierungspreisbegrenzung
Limit-Order mit einer gültigen Good-Till-Cancel-Zeit unterliegen einem Schutzmechanismus für Platzierungspreise. Kauf-(Verkaufs-)Limit-Order mit einem Preis unterhalb (bzw. oberhalb) der unteren (bzw. oberen) Platzierungspreis-Grenze werden abgelehnt.
(i) Die obere Platzierungspreis-Grenze wird berechnet, indem der Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung mit dem Platzierungspreis-Multiplikator multipliziert wird.
(ii) Die untere Platzierungspreis-Grenze wird berechnet, indem derselbe Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung durch den Platzierungspreis-Multiplikator dividiert wird.
(d) Schutz durch Ausführungspreisbegrenzung
Limit-Order unterliegen einem Schutzmechanismus für Ausführungspreise. Kauf-(Verkaufs-)Limit-Order mit einem Preis, der über (unter) der oberen (unteren) Ausführungspreis-Grenze liegt, werden abgelehnt.
(i) Die obere Ausführungspreisgrenze wird berechnet, indem der Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung um den Ausführungsschutz-Schwellenwert (in Prozent) erhöht wird.
(ii) Die untere Ausführungspreisgrenze wird berechnet, indem derselbe Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung um den Ausführungsschutz-Schwellenwert (in Prozent) verringert wird.
(e) Schutz durch Spreadpreisbegrenzung
(i) Market-Order unterliegen einem Schutzmechanismus zur Begrenzung des Spreads. Market-Order werden zu Preisen ausgeführt, die höchstens bis zum Spread-Schwellenwert vom Mitttelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Platzierung abweichen. Wenn eine Market-Order gegen Order ausgeführt wird, die außerhalb dieses Spread-Schwellenwerts liegen, wird die Order nur bis zum Schwellenwert ausgeführt und die verbleibende Menge der Order wird storniert.
(f) Schutz durch Referenzpreisbegrenzung
Alle Order unterliegen einem Schutzmechanismus durch Referenzpreisbegrenzung. Dieser begrenzt, wie stark der Ausführungspreis einer Order vom aktuellen Marktpreis zum Zeitpunkt der Orderplatzierung abweichen darf (der „Referenzpreis").
Der Referenzpreis ist ein Indexpreis, der anhand von Preisdaten von mehreren externen Börsen berechnet wird, um einen fairen Marktwert für den Digitalen Vermögenswert widerzuspiegeln. Order werden nur zu Preisen ausgeführt, die innerhalb des sogenannten „Referenzpreisschutzbereichs" liegen, einem definierten Preisbereich um den Referenzpreis. Wenn der mögliche Ausführungspreis außerhalb dieses Schutzbereichs liegt, wird nur der innerhalb des Schutzbereichs liegende Teil der Order ausgeführt; der Rest wird storniert. Dies kann dazu führen, dass einige Order nur teilweise ausgeführt werden.
Wenn kein gültiger Referenzpreis verfügbar ist oder wenn Bitvavo feststellt, dass der Index die aktuellen Marktbedingungen nicht genau widerspiegelt, gilt dieser Schutz nicht.
(g) Allgemeine Anmerkung zu diesem Abschnitt
Die für diesen Abschnitt 6.3 verwendeten Limits, Multiplikatoren und Schwellenwerte werden von Bitvavo für jeden Markt festgelegt.
6.4 Fehler
(a) In Ausnahmefällen kann es zu Fehlern auf der Bitvavo-Handelsplattform kommen, auch in Bezug auf die angezeigten Preise oder die Art und Weise, wie Order abgeglichen werden. Darüber hinaus können die Digitalen Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform ungewöhnlichen Preisbewegungen unterliegen, unter anderem aufgrund von Marktmanipulation oder plötzlichen Liquiditätsabfällen oder -spitzen. In solchen Fällen kann Bitvavo nach eigenem Ermessen (und ist in keiner Weise dazu verpflichtet):
(i) solche Fehler rückwirkend korrigieren oder solche Preisbewegungen richtigstellen, einschließlich durch Änderung oder Rückgängigmachung von Transaktionen, die zum Vorteil oder zum Nachteil des Teilnehmers sein können; oder
(ii) den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform für einen oder mehrere Digitalen Vermögenswerte vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit einstellen.
(b) Insbesondere in Zeiten hoher Volumina, Illiquidität, schneller Bewegungen oder Volatilität können alle auf der Bitvavo-Handelsplattform gehandelten Digitalen Vermögenswerte zu einem anderen Kurs ausgeführt werden, als dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Order-Erteilung des Teilnehmers angezeigt wird.
(c) Bei Verdacht auf Betrug oder Missbrauch behält sich Bitvavo das Recht vor, Order und Transaktionen auszusetzen oder zu stornieren, bis die Legitimität überprüft wurde.
6.5 Order-Abgleich und -Ausführung während des regulären Handels
(a) Order, die sofort abgeglichen werden, sind Taker-Order. Order, die nicht sofort abgeglichen werden und in das Orderbuch aufgenommen werden, sind Maker-Order.
(b) Limit-Order können Maker- oder Taker-Order sein, je nachdem, ob die Limit-Order sofort abgeglichen werden kann. Bei sofortiger Übereinstimmung handelt es sich bei der Limit-Order um eine Taker-Order. Wenn die Limit-Order in das Orderbuch aufgenommen wird, handelt es sich um eine Maker-Order.
(c) Order werden auf der Grundlage der Preis-Zeit-Priorität abgeglichen. Das bedeutet, dass Taker-Order mit den Maker-Ordern mit dem besten verfügbaren Preis abgeglichen werden. Wenn mehrere Order den gleichen Preis haben, wird die älteste Maker-Order abgeglichen. Dieser Vorgang wird fortgesetzt, bis die Order ausgeführt, in das Orderbuch aufgenommen oder storniert wird.
(d) Der gezahlte/erhaltene Preis wird durch die Maker-Order bestimmt. Das bedeutet, dass Limit-Order zu Preisen ausgeführt werden können, die besser sind als ihr Limit-Preis.
(e) Die Abwicklung kann nahezu direkt oder nach einer gewissen Zeit erfolgen.
(f) Der Ausführungspreis einer Market-Order kann erheblich vom angegebenen Preis abweichen. Dies kann auf eine Preisänderung zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Order vom Teilnehmer initiiert wurde, und der Order-Ausführung zurückzuführen sein (sogenannte „Slippage").
(g) Market-Order, Limit-Order und Stop-Limit-Order sind aufgrund der erforderlichen Verfügbarkeit von ausreichendem Angebot oder Nachfrage nicht garantiert ausführbar.
(h) Order können sofort oder nach einem bestimmten Zeitraum ausgeführt werden und gelten als am Ausführungsdatum und zur Ausführungszeit ausgeführt.
6.6 Order-Abgleich im Halted-Markt
(a) Bitvavo kann nach eigenem Ermessen den Handel auf einem Markt vorübergehend pausieren, um die Marktintegrität und die ordnungsgemäßen Handelsbedingungen zu wahren und/oder um regelmäßige planmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen.
(b) Order können nicht platziert, geändert oder storniert werden, wenn ein Markt angehalten wird.
(c) Es findet kein Order-Abgleich statt, wenn ein Markt sich im Halted-Modus befindet.
(d) Es werden keine Aktualisierungen des Orderbuchs gesendet, wenn ein Markt sich im Halted-Modus befindet.
6.7 Order-Abgleich im Cancel Only-Markt
(a) Bitvavo kann nach eigenem Ermessen vorübergehend die Option „Cancel Only" in einem Markt festlegen, um die Marktintegrität zu wahren und/oder um regelmäßige planmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen.
(b) Order können storniert werden, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
(c) Order können nicht platziert oder geändert werden, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
(d) Es findet kein Order-Abgleich statt, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
6.8 Order-Abgleich in Auktionen
(a) Bitvavo handhabt einen Auktionsprozess, nachdem ein Markt angehalten oder in den „Cancel Only"-Modus versetzt wurde, bevor der reguläre Handel wieder aufgenommen wird, um Preisfindung und geordnete Märkte zu gewährleisten.
(b) Der Auktionsprozess besteht aus zwei Phasen:
(i) Auktionssammlung:
(A) Ein Teilnehmer kann keine Market-Order platzieren, wenn sich ein Markt in der Auktionssammelphase befindet.
(B) Ein Teilnehmer kann alle anderen Order-Arten platzieren, ändern oder stornieren, wenn sich ein Markt in einer Auktionssammelphase befindet.
(C) Während der Auktionssammlung werden keine Aufträge abgeglichen.
(ii) Auktionsabgleich:
(A) Ein Teilnehmer kann keine Aufträge erteilen, ändern oder stornieren, wenn sich ein Markt in der Auktionsabgleichsphase befindet.
(B) Während dieses Zeitraums werden die Order gemäß dem unten beschriebenen Verfahren abgeglichen.
(C) Aktive Limit-Order werden verwendet, um den Preis zu bestimmen, zu dem die meisten Einheiten des Basiswerts gehandelt werden. Wenn es keinen Preis gibt, wo Handel stattfindet, findet kein Abgleich statt und der reguläre Handel wird wieder aufgenommen.
(D) Wenn im vorherigen Schritt ein Preis erzielt wird, wird dieser Preis verwendet, um Eigenhandel zu verhindern (gemäß den Spezifikationen, die der Benutzer in Bezug auf die Bearbeitung seiner Order zur Verhinderung des Eigenhandels gemacht hat).
(E) Order werden basierend auf der Preis-Zeit-Priorität abgeglichen und alle Order gelten als Taker-Order. Limit-Order mit dem besten Preis werden zuerst zu dem in Schritt (1) ermittelten Preis ausgeführt.
(F) Wenn keine Limit-Order mehr zum festgelegten Preis abgeglichen werden können, werden Kauf-Post-Only-Order mit einem Preis über dem festgelegten Preis und Sell-Post-Only-Order mit einem Preis unter dem festgelegten Preis storniert und der reguläre Handel wird wieder aufgenommen.
(c) Es werden keine Aktualisierungen des Orderbuchs übertragen, wenn sich ein Markt in der Auktionsphase befindet.
7.1 Preisgarantieservice
Der Preisgarantieservice schützt den Teilnehmer für einen Zeitraum von 5 Sekunden nach Abgabe der Order vor Preisschwankungen bei einem bestimmten Digitalen Vermögenswert. Dieses Marktrisiko wird dadurch absorbiert, dass der Teilnehmer im RfQ-Segment agiert und auf eine RfQ reagiert. Um das Marktrisiko zu berücksichtigen, das der Teilnehmer zwischen der Abgabe seines Angebots und der tatsächlichen Ausführung der Order eingeht, kann jedes Angebot eine Entschädigung (Spread) enthalten.
7.2 Preisgarantie-Handel
(a) Ein Auftrag über den Preisgarantieservice führt zu einem Handel, wenn der Teilnehmer das Angebot akzeptiert hat, das ihm als Reaktion auf das Öffnen des Auftragsformulars und die Eingabe der relevanten Orderdetails durch den Teilnehmer angezeigt wurde.
(b) Wenn ein Angebot im Rahmen der Angebotsanforderung rechtzeitig von einem Teilnehmer angenommen wird, wird die Angebotsanforderung gemäß den hierin dargelegten Bedingungen für den Preisgarantieservice ausgeführt, und eine solche Angebotsanforderung gilt als Abnehmerauftrag dieses Teilnehmers.
7.3 Angebotsprozess für Preisgarantien
Wenn ein Angebot von einem Teilnehmer nicht innerhalb von fünf (5) Sekunden angenommen wird, wird das Angebot mit einem neuen Angebot aktualisiert, das wiederum fünf (5) Sekunden lang gültig ist. Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis ein Teilnehmer ein Angebot akzeptiert, was zu einer (teilweisen oder vollständigen) Ausführung der PG-Order führt. Alternativ endet der Prozess, wenn ein Teilnehmer ein Angebot nicht annimmt und das Bestellformular für ein bestimmtes Kryptopaar verlässt.
7.4 Angebote im RfQ-Segment
Die Preisangebote, die von Teilnehmern abgegeben werden, die im RfQ-Segment als Reaktion auf die RfQ interagieren, müssen sich innerhalb eines vordefinierten Preisbereichs bewegen. Nur Angebote innerhalb dieses Bereichs werden von Bitvavos Matching-Engine berücksichtigt, wenn (aus Sicht des Teilnehmers) das beste Angebot ausgewählt wird, das dem Teilnehmer als Antwort auf eine bestimmte RfQ angezeigt wird.
7.5 Algorithmischer Handel
Die Teilnehmer können auf der Bitvavo-Handelsplattform algorithmischen Handel betreiben, vorausgesetzt, dass:
(a) der Teilnehmer Bitvavo jedes Mal im Voraus benachrichtigt, wenn er einen neuen Algorithmus oder eine wesentliche Änderung an einem Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform einsetzen möchte, und eine Beschreibung des Algorithmus einschließlich einer diesem Algorithmus zugewiesenen eindeutigen Identifikationsnummer bereitstellt, die in jeder Order oder jedem Angebot enthalten ist, die/das von einem solchen Algorithmus generiert oder gesteuert wird. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Angaben und die Identifikationsnummer bei jeder wesentlichen Änderung des Algorithmus zu aktualisieren;
(b) der Teilnehmer vor dem Einsatz eines Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform angemessene und erfolgreiche Tests jedes Algorithmus durchführt, um sicherzustellen, dass ein Algorithmus nicht zu ungeordneten Marktbedingungen auf der Bitvavo-Handelsplattform beiträgt oder diese schafft;
(c) der Teilnehmer auf Gesuch von Bitvavo die von Bitvavo zur Verfügung gestellte Testumgebung nutzt, um die Konformität eines neuen Algorithmus oder einer wesentlichen Änderung eines Algorithmus vor dem Einsatz auf der Bitvavo-Handelsplattform zu testen;
(d) jeder Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform den Handelsregeln von Bitvavo und den geltenden Vorschriften entspricht;
(e) der Teilnehmer auf Verlangen von Bitvavo eine schriftliche Bescheinigung über die erfolgreiche Prüfung für jeden Algorithmus vorlegt, der auf der Bitvavo-Handelsplattform eingesetzt werden soll, einschließlich jeder wesentlichen Änderung desselben vor dem Einsatz auf der Bitvavo-Handelsplattform;
(f) alle Algorithmen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform eingesetzt werden, vom Teilnehmer kontinuierlich überwacht werden, um einen ungeordneten Handel zu verhindern;
(g) der Teilnehmer alle geltenden regulatorischen Verpflichtungen einhält, einschließlich derjenigen in Bezug auf die Verhinderung von Marktmissbrauch, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen sowie alle relevanten Lizenzierungs- oder Genehmigungsanforderungen.
7.6 Bedingungen für den Hochfrequenzhandel
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen Bedingungen für den Einsatz von Hochfrequenzhandelstechniken auf der Bitvavo-Handelsplattform anwenden.
8.1 Gründe für das Aussetzen
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen einen oder mehrere Digitale Vermögenswerte oder Teilnehmer vom Handel aussetzen oder entfernen oder den Handel auf der Bitvavo-Plattform insgesamt oder für einen einzelnen Teilnehmer aussetzen. Bitvavo kann dies unter anderem unter folgenden Umständen tun:
(a) um ungeordnete Marktbedingungen zu verhindern;
(b) auf begründeten Antrag eines Emittenten;
(c) im Falle von (vermutetem) Betrug, Täuschung oder Marktmissbrauch;
(d) Nichteinhaltung dieser Handelsregeln durch einen Emittenten oder einen Teilnehmer;
(e) Versäumnis eines Emittenten oder eines Teilnehmers, die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten;
(f) im Falle des Konkurses eines Emittenten oder eines Teilnehmers;
(g) Versäumnis eines Emittenten oder eines Teilnehmers, Bitvavo oder einer Aufsichtsbehörde die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen;
(h) im Falle einer technischen oder betrieblichen Störung;
(i) im Falle des Auftretens von Ereignissen auf den Finanzmärkten oder den Märkten für Digitale Vermögenswerte, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Handel, die Integrität oder die Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform haben können; oder
(j) wenn dies von Bitvavo nach eigenem Ermessen als angemessen erachtet wird, um die Integrität oder Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform zu schützen oder um die Interessen eines Teilnehmers, Bitvavos oder eines verbundenen Unternehmens von Bitvavo zu schützen.
8.2 Aufforderung der Aufsichtsbehörde
Bitvavo wird einer Aufforderung einer Aufsichtsbehörde nachkommen, den Handel gemäß Abschnitt 17 dieser Handelsregeln auszusetzen oder zu verbieten.
8.3 Aussetzen des Handels für Wartungsarbeiten
Bitvavo kann den Handel zu Wartungszwecken oder aus anderen Gründen vorübergehend aussetzen. Im Allgemeinen geht Bitvavo wie folgt vor:
(a) Ankündigung der geplanten Ausfallzeit: Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert.
(b) Geplante Ausfallzeit beginnt: Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert.
(c) Geplante Ausfallzeit endet: Die Märkte werden in den „Halted”-Modus versetzt. Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert, wenn der Handel wieder aufgenommen wird. Dies ist mindestens 15 Minuten nach Ablauf der geplanten Ausfallzeit der Fall.
8.4 Marktstatus während und nach dem Aussetzen
Während des Aussetzens wird die Bitvavo-Handelsplattform in den Halted-Modus versetzt. Wenn der Handel nach dem Aussetzen wieder aufgenommen wird, wendet Bitvavo den Auktionsprozess an, auf den in Abschnitt 6.8 dieser Handelsregeln Bezug genommen wird.
9.1 Abwicklung von Digitalen Vermögenswerten
Bitvavo ist für die korrekte Ausführung und Abwicklung des Kaufs und Verkaufs von Digitalen Vermögenswerten auf der Bitvavo-Handelsplattform in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften verantwortlich.
9.2 Off-Chain-Abwicklung
Alle Transaktionen auf der Bitvavo-Handelsplattform werden off-chain abgewickelt. Die Schlussabrechnung wird in der Regel sofort oder kurz nach Ausführung einer Transaktion auf der Bitvavo-Handelsplattform und spätestens bis zum Ende des Handelstages eingeleitet. Der Abwicklungsprozess führt zur Übertragung von Rechten, die mit den gehandelten Digitalen Vermögenswerten verbunden sind, von einem Teilnehmer auf einen anderen gegen Zahlung des Transaktionspreises, während die Digitalen Vermögenswerte selbst weiterhin von der Stiftung gehalten werden, jedoch im Namen des erwerbenden Teilnehmers.
10.1 Transparenz vor dem Handel
Bitvavo veröffentlicht die Kauf- und Verkaufspreise sowie die Markttiefe des Handelsinteresses zu diesen Preisen, wie sie auf der Bitvavo-Handelsplattform für Digitale Vermögenswerte gemäß den geltenden Vorschriften angezeigt werden. Bitvavo stellt diese Informationen fortlaufend auf seiner Website zur Verfügung.
10.2 Transparenz nach dem Handel
Bitvavo veröffentlicht den Preis, das Volumen und die Zeit der Transaktionen, die in Bezug auf Digitale Vermögenswerte ausgeführt werden, die auf der Bitvavo-Handelsplattform in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften gehandelt werden. Bitvavo veröffentlicht diese Informationen so nah wie technisch möglich in Echtzeit in der App und auf der Website.
10.3 Zugang zu diesen Informationen
Bitvavo stellt die Informationen in diesem Abschnitt diskriminierungsfrei zur Verfügung. Die regulatorischen Informationen werden 15 Minuten nach der Veröffentlichung in einem maschinenlesbaren Format kostenlos zur Verfügung gestellt und bleiben mindestens zwei Jahre lang veröffentlicht.
11.1 Änderung und Beendigung des Handels
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen, aus beliebigem Grund und ohne Haftung gegenüber dem Teilnehmer (i) einen Teil oder alle seine Handelservices im Allgemeinen vorübergehend oder dauerhaft ändern, einstellen oder beenden und (ii) den Zugang des Teilnehmers zur Bitvavo-Handelsplattform aussetzen, einschränken oder beenden.
11.2 Verfügbarkeit der Bitvavo-Handelsplattform
Alle Services werden „wie besehen" und „wie verfügbar" ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Bitvavo garantiert nicht, dass die Bitvavo-Handelsplattform für einen absoluten oder relativen Zeitraum verfügbar sein wird. Bitvavo übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Zugang nicht unterbrochen wird oder dass es nicht zu Verzögerungen, Ausfällen, Fehlern, Verlust oder Ähnlichem von übertragenen Informationen kommt. Dies kann unter anderem die Nichtverfügbarkeit eines der Services in Zeiten von hohem Volumen, Illiquidität, schnellen Bewegungen oder Volatilität umfassen.
11.3 Keine Verpflichtung zur Leistungserbringung
Bitvavo ist nicht verpflichtet, die Bitvavo-Handelsplattform jemandem zur Verfügung zu stellen, wenn Bitvavo Grund zu der Annahme hat, dass dies gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen würde.
12.1 Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform über API
Bitvavo kann den Teilnehmern Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform und zu bestimmten Daten und Informationen über eine „Anwendungsprogrammierschnittstelle" (API) gewähren, die zusätzlichen Bedingungen unterliegen kann, die von Bitvavo von Zeit zu Zeit festgelegt werden.
12.2 Verwendung der API
Um die API verwenden zu können, müssen ein oder mehrere API-Schlüssel mit entsprechenden Geheimnissen (API-Zugangsdaten) erstellt werden. Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für den Schutz der API-Zugangsdaten und für alle Aktivitäten des Teilnehmers oder Dritter, die Zugriff auf das Konto haben, unabhängig davon, ob sie autorisiert sind oder nicht. Für den Fall, dass der Teilnehmer weiß oder wissen müsste, dass API-Zugangsdaten gestohlen oder missbraucht wurden, hat er Bitvavo unverzüglich zu kontaktieren.
12.3 Änderungen an der API
Bitvavo kann die API nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise hinzufügen, einstellen oder entfernen. Bitvavo kann nicht garantieren, dass zukünftige Versionen der API abwärtskompatibel sein werden. Der Teilnehmer erkennt an und versteht, dass sich diese Änderungen nachteilig auf die Nutzung der API durch den Teilnehmer auswirken können und den Teilnehmer möglicherweise dazu zwingen können, wesentliche Änderungen vorzunehmen, um die API weiterhin nutzen zu können, und dass dies in der eigenen Verantwortung des Teilnehmers liegt.
12.4 API-Umfang und Änderungen
Der Umfang und die konkrete Ausgestaltung der API liegen im alleinigen Ermessen von Bitvavo. Die API kann nach alleinigem Ermessen von Bitvavo geändert oder aufgegeben werden.
12.5 Überwachung der API-Nutzung
Bitvavo kann die Nutzung der API überwachen. Der Teilnehmer wird den Überwachungsprozess nicht blockieren oder anderweitig stören.
12.6 API-Beschränkungen
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen während eines bestimmten Zeitraums und ohne Vorankündigung Beschränkungen für die Anzahl der Nachrichten oder Order festlegen, die der Teilnehmer über die API übermitteln kann, oder die Beschränkungen für andere Teilnehmer verlängern. Der Teilnehmer darf nicht versuchen, solche Beschränkungen zu umgehen. Wenn der Teilnehmer die Beschränkungen überschreitet, kann Bitvavo die Aktivitäten des Teilnehmers moderieren, den Zugang zur API einstellen oder den Zugriff auf die API nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung sofort aussetzen oder beenden.
12.7 Verbotene Nutzung der API
Der Teilnehmer darf Folgendes nicht tun und darf andere nicht dazu ermutigen oder ermächtigen:
(a) die API in einer Weise zu nutzen, die nicht ausdrücklich durch die Nutzungsvereinbarung und die Handelsregeln genehmigt ist;
(b) Quellcode, der von der API abgeleitet ist, zu ändern, zu reproduzieren, anzupassen, zu verteilen, anzuzeigen, zu veröffentlichen, zurückzuentwickeln, zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, ihn zu erstellen;
(c) die API zu verwenden oder darauf zuzugreifen, um die Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität eines der Services zu überwachen oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke;
(d) Daten oder Inhalte, auf die über die API zugegriffen wird, zu sammeln, zwischenzuspeichern, zu aggregieren oder zu speichern, außer für Zwecke, die gemäß der Nutzungsvereinbarung zulässig sind;
(e) die API in einer Weise zu nutzen, die das angemessene Anfragevolumen überschreitet, eine übermäßige oder missbräuchliche Nutzung darstellt oder anderweitig die Stabilität der Server von Bitvavo oder das Verhalten anderer Anwendungen, die die API verwenden, beeinträchtigt;
(f) zu versuchen, die Identität des Teilnehmers zu verschleiern oder zu verbergen, wenn eine Autorisierung für die API angefordert wird;
(g) die API zu nutzen, um (i) auf Informationen zuzugreifen oder diese zu verwenden, die nicht durch die Nutzungsvereinbarung und diese Handelsregeln gestattet sind, um (ii) die administrativen, technischen oder organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen von Bitvavo zu umgehen oder zu brechen, (iii) die API oder die Services zu stören, zu beeinträchtigen, zu überlasten oder zu verschlechtern, (iv) die API oder die Services in irgendeiner Weise zu ändern, oder (v) die Schwachstellen der Services oder der API zu testen; und
(h) irgendwelche Daten, die durch die Nutzung der API durch den Teilnehmer gesammelt wurden, zu Werbezwecken zu verwenden.
13.1 Zugriff auf Marktdaten
Alle Teilnehmer haben vollen und gleichen Echtzeitzugriff auf Marktdaten. Die Marktdaten werden über die Webschnittstellen und die Bitvavo-API zur Verfügung gestellt.
13.2 Chancengleichheit
Alle Teilnehmer haben die gleichen Chancen hinsichtlich des Zugriffs auf die Webschnittstellen und die Bitvavo-API.
14.1 Marktmissbrauch
Den Teilnehmern ist es untersagt, Marktmissbrauch, einschließlich Insider-Geschäfte und Marktmanipulation im Sinne von Titel VI MiCA, zu begehen.
14.2 Marktmissbrauch – Verbotene Aktivitäten
Unbeschadet der in Titel VI MiCA dargelegten Verbote ist es den Teilnehmern untersagt, Verhaltensweisen vorzunehmen, die einen Marktmissbrauch darstellen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchführung der folgenden Aktivitäten auf der Bitvavo-Handelsplattform:
(a) Pump-and Dump-Geschäfte: Künstliches Aufblähen des Preises eines Digitalen Vermögenswerts durch falsche und irreführende positive Aussagen, um den günstig gekauften Digitalen Vermögenswert zu einem höheren Preis zu verkaufen.
(b) Wash Trading (Scheingeschäfte): Gleichzeitiger Kauf und Verkauf identischer Digitaler Vermögenswerte, um ein irreführendes Handelsvolumen vorzutäuschen und die Marktaktivität künstlich zu erhöhen.
(c) Front Running: Vorab-Handel einer großen Kundenorder, um von den erwarteten Kursbewegungen infolge der Ausführung dieser Order zu profitieren. Front Running beinhaltet die Nutzung nicht-öffentlicher Informationen über bevorstehende oder geplante Transaktionen zum eigenen Vorteil.
(d) Churning: Übermäßige Handelsaktivitäten von (Broker-)Teilnehmern im Namen ihrer Kunden auf beiden Seiten des Orderbuchs, mit dem Ziel, die Provisionen des Teilnehmers (Brokers) zu erhöhen.
(e) Quote-Stuffing: Schnelles Eingeben und anschließendes Zurückziehen großer Order, um den Markt mit Kursen zu überschwemmen, was dazu führt, dass Wettbewerber Zeit bei der Bearbeitung verlieren oder andere ungeordnete Handelsbedingungen verursachen.
(f) Spoofing/Layering: Die Vortäuschung einer negativen (oder positiven) Marktlage, indem Kauf- oder Verkaufsorder platziert werden, ohne die Absicht, sie auszuführen.
(g) Insiderhandel: Handel mit Digitalen Vermögenswerten auf der Grundlage nicht öffentlicher Informationen, die den Preis dieser Digitalen Vermögenswerte beeinflussen könnten.
(h) Informationsbasierter Marktmissbrauch: Verbreitung falscher oder irreführender Informationen über Krypto-Unternehmen, Krypto-Projekte, Digitale Vermögenswerte oder Marktbedingungen, um Preise oder Handelsaktivitäten zu beeinflussen. Dazu gehört die Verbreitung von Gerüchten, Falschmeldungen oder irreführenden Marktkommentaren, um die Wahrnehmung der Marktteilnehmer zu manipulieren.
(i) Unsachgemäße Offenlegungspraktiken: Nichtoffenlegung nicht öffentlicher Informationen, die die Marktpreise beeinflussen könnten, oder selektive Offenlegung von Informationen gegenüber bestimmten Marktteilnehmern. Irreführende Angaben oder unzureichende Transparenz über die finanzielle Leistung, Risiken oder andere wesentliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Digitalen Vermögenswert können ebenfalls Marktmissbrauch darstellen.
14.3 Verbot, das Konto und die Services für kriminelle Aktivitäten zu nutzen
Ein Teilnehmer darf das Konto und die Services nicht nutzen, um kriminelle Aktivitäten jeglicher Art durchzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung, Betrug oder andere kriminelle oder illegale Aktivitäten, deren Vorhandensein von Bitvavo nach eigenem Ermessen zu bestimmen ist. Dazu gehören unter anderem die folgenden:
(a) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit Sanktionsprogrammen verstoßen würden, die in den Ländern verwaltet werden, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Sanktionsliste.
(b) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit der Terrorismusfinanzierung verstoßen oder dazu beitragen würden, wie sie in den Ländern, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, gelten.
(c) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit Geldwäsche verstoßen oder dazu beitragen würden, wie sie in den Ländern, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, gelten.
(d) Aktivitäten, die mit Betrug in Verbindung stehen, wie z. B. Aktivitäten, die dazu dienen, Bitvavo, Teilnehmer und/oder andere Personen zu betrügen (einschließlich der Bereitstellung falscher, ungenauer oder irreführender Informationen an Bitvavo).
(e) Aktivitäten, die mit Drogen in Verbindung stehen, wie z. B. der Verkauf von Betäubungsmitteln, kontrollierten Substanzen und Geräten, die für die Herstellung oder den Konsum von Drogen bestimmt sind.
(f) Aktivitäten, die mit Multi-Level-Marketing in Verbindung stehen, wie z. B. Schneeballsysteme und Network-Marketing.
(g) Aktivitäten, die mit unfairen, räuberischen oder täuschenden Praktiken in Verbindung stehen, wie z. B. Anlagemöglichkeiten oder andere Services, die (zu) hohe Belohnungen versprechen, und Websites, die Bitvavo nach eigenem Ermessen als unfair, täuschend oder räuberisch gegenüber den Teilnehmern einstuft.
(h) Aktivitäten, die mit illegalen Glücksspielen in Verbindung stehen, wie z. B. unregulierte Lotterien, Sportprognosen oder Quotenerstellung und vergleichbare Aktivitäten.
(i) Aktivitäten, die mit Unternehmen mit hohem Risiko in Verbindung stehen, wie z. B. Unternehmen, von denen Bitvavo glaubt, dass sie ein erhöhtes finanzielles Risiko oder eine gesetzliche Haftung bedeuten oder gegen die Bankrichtlinien verstoßen.
(j) Aktivitäten, die mit dem Versuch in Verbindung stehen, die (Software hinter der) Bitvavo-Umgebung ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu modifizieren, zu übersetzen oder zu disassemblieren.
14.4 Berichterstattung an die AFM
Bitvavo wird der AFM Bericht erstatten, wenn es einen begründeten Verdacht in Bezug auf eine Order oder eine Transaktion hat, einschließlich einer Stornierung oder Änderung derselben, und anderer Aspekte der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie, wie z. B. des Konsensmechanismus, wenn Umstände vorliegen könnten, die darauf hindeuten, dass Marktmissbrauch begangen wurde, begangen wird oder wahrscheinlich begangen wird.
14.5 Berichterstattung an Bitvavo
Jeder Teilnehmer muss Bitvavo unverzüglich jede verdächtige Aktivität melden, die die Integrität und Fairness der Kryptomärkte untergräbt, die als Marktmissbrauch im Sinne von Titel VI MiCA identifiziert werden könnte und/oder die als eine der in diesem Abschnitt aufgeführten Aktivitäten identifiziert werden kann.
14.6 Meldung an Behörden
Bitvavo ist berechtigt, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen und wird den zuständigen Behörden Daten zur Verfügung stellen, soweit dies gesetzlich und behördlich vorgeschrieben ist.
14.7 Meldung von ungewöhnlichen Transaktionen
Bitvavo wird alle ungewöhnlichen Transaktionen der zuständigen Behörde in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung melden.
15.1 Stornierung von Ordern
Bitvavo kann offene Order aus beliebigem Grund ändern oder stornieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Umstände, deren Eintreten von Bitvavo nach eigenem Ermessen zu bestimmen ist:
(i) im Falle von Ordern, die von Teilnehmern erteilt wurden, die nach dem alleinigen Ermessen von Bitvavo die Bitvavo-Handelsplattform in Bezug auf diese Order oder anderweitig missbräuchlich genutzt oder versucht haben, sich daran zu beteiligen. Dies kann Marktmissbrauchsaktivitäten oder andere verbotene Aktivitäten im Sinne von Abschnitt 14 dieser Handelsregeln umfassen, kann aber auch operative oder anderweitig missbräuchliche oder nachteilige Aktivitäten umfassen, wie z. B. die Nutzung der API in einer Weise, die die Bitvavo-Handelsplattform unangemessen belastet;
(ii) im Falle von Ordern, die einen Fehler in Bezug auf Preis, Menge oder andere Parameter enthalten;
(iii) wenn dies durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist;
(iv) auf Anweisung der zuständigen Behörden oder auf gerichtliche Anordnung; oder
(v) wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist.
15.2 Sperrung des Kontos
Bitvavo kann eine bestimmte oder die gesamte Nutzung eines Kontos aussetzen oder blockieren, eine ausstehende Order oder PG-Anfrage (einschließlichaller Anträge auf Änderung oder Stornierung einer Order), jede Transaktion, Ein- oder Auszahlungen aussetzen oder stornieren, die mit einem Konto verbundenen Geldmittel oder Digitalen Vermögenswerte einfrieren oder die Kündigung eines Kontos im Zusammenhang mit einer Untersuchung des Missbrauchs eines Kontos aussetzen oder einen von Bitvavo bereitgestellten Service stornieren. Wenn die Legitimität eines Teilnehmers oder eines Auftrags, einer PG-Anfrage oder der Nutzung der Services nicht festgestellt werden kann, kann dieser Teilnehmer alle Rechte an den Geldmitteln und Digitalen Vermögenswerten auf seinem Konto verlieren.
15.3 Delisting
Bitvavo kann jederzeit und nach eigenem Ermessen beschließen, Digitale Vermögenswerte von der Bitvavo-Handelsplattform zu entfernen. Bitvavo kann dies unter allen Umständen tun, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(a) einen Verstoß gegen diese Handelsregeln durch den Emittenten oder die Nichtkonformität des betreffenden Digitalen Vermögenswerts mit diesen Handelsregeln;
(b) alle Ereignisse oder Entwicklungen in Bezug auf den Emittenten oder den Digitalen Vermögenswert, die ein wesentliches Risiko für die Teilnehmer oder den geordneten Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform darstellen könnten;
(c) auf Ersuchen einer Aufsichtsbehörde;
(d) im Falle eines Konkurses des Emittenten;
(e) wenn der Digitale Vermögenswert außerhalb der Risikobereitschaft von Bitvavo liegt;
(f) auf begründeten Antrag des Emittenten des Digitalen Vermögenswerts;
(g) im Falle wesentlicher Änderungen des Emittenten oder des Digitalen Vermögenswerts; oder
(h) wenn der Digitale Vermögenswert die voreingestellten Mindestliquiditätsschwellen nicht erreicht; oder
(i) wenn der Digitale Vermögenswert Abschnitt 3.5 dieser Handelsregeln nicht entspricht.
15.4 Folgen des Delistings
Mit dem Delisting eines Digitalen Vermögenswerts wird der Handel mit den betreffenden Digitalen Vermögenswerten eingestellt. Bitvavo wird, wenn möglich, rechtzeitig über (geplante) Delisting-Vereinbarungen informieren und die Möglichkeit geben, Digitale Vermögenswerte, die dem Delisting unterliegen, zu veräußern oder zu handeln.
16.1 Weisungen von Aufsichtsbehörden
Bitvavo wird den Weisungen der Aufsichtsbehörden, einschließlich der EBA und der AFM, Folge leisten. Dies kann zur Aussetzung oder zum Delisting Digitaler Vermögenswerte führen.
16.2 Zugang zu Informationen
Bitvavo kommt den Aufforderungen der Aufsichtsbehörden nach, relevante Daten in Bezug auf Order in Digitalen Vermögenswerten bereitzustellen, die über seine Systeme beworben werden, oder Zugang zum Orderbuch oder zu Aufzeichnungen von Transaktionen zu gewähren, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt werden. Relevante Daten können Details zu einer Order oder Transaktion enthalten, einschließlich personenbezogener Daten und anderer Datenpunkte, die Order mit Transaktionen verknüpfen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt werden.
17.1 Gebühren für die Zulassung zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform
Bitvavo kann Gebühren für die Zulassung zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform sowie periodische Gebühren erheben, um auf der Bitvavo-Handelsplattform notiert und für den Handel verfügbar zu bleiben.
17.2 Gebühren für den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform
(a) Der Teilnehmer muss für den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform Gebühren an Bitvavo zahlen.
(b) Jegliche Gebühren und die entsprechenden Gebührenbeträge werden von Bitvavo auf den dafür vorgesehenen Gebühreninformationsseiten auf der Website und/oder der Bitvavo-Umgebung (die Gebührenordnung) in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht oder dem Teilnehmer anderweitig zur Verfügung gestellt. Bitvavo kann nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Änderungen daran vornehmen. Den Teilnehmern zur Verfügung gestellte Änderungen werden unmittelbar wirksam.
17.3 Zusammensetzung der Handelsgebühren
(a) Die Handelsgebühren auf der Bitvavo-Handelsplattform basieren auf dem Handelsvolumen jedes Teilnehmers der letzten 30 Tage gemäß der Gebührenordnung, die von Zeit zu Zeit auf der Bitvavo-Website veröffentlicht wird.
(b) Der Gesamtgebührenbetrag, der für einen Handel erhoben wird, hängt von Folgendem ab:
(i) die Gesamtkosten (Wert) der Order;
(ii) das Währungspaar, das gehandelt wird;
(iii) das 30-Tage-Handelsvolumen des Teilnehmers; und
(iv) ob es sich bei einer Order um einen Maker oder einen Taker handelt.
17.4 Berechnung der Gebühren
(a) Die Gebühr wird im Angebotswert berechnet (und Rabatte werden gewährt).
(b) Die Gebühren werden für jede Ausführung berechnet.
(c) Die Gebühren werden auf die Genauigkeit des Vermögenswerts aufgerundet.
(d) Die Gebühren werden für jede Order gemittelt. Das bedeutet, dass, wenn bei einem Ausführungsvorgang mehr Gebühren als erforderlich gezahlt wurden, beim nächsten Ausführungsvorgang eine entsprechend niedrigere Gebühr entrichtet wird, so dass die durchschnittlich gezahlte Gebühr der Gebührenstufe des Teilnehmers entspricht oder diese übersteigt. Dieser Abgleich kann nach der Abwicklung manuell durchgeführt werden.
(e) Das rollierende 30-Tage-Volumen, das zur Bestimmung der Gebührenstufe verwendet wird, wird in EUR berechnet, jeweils um 00:00 UTC.
(f) Alle Teilnehmer zahlen die in der Gebührenordnung genannten Gebühren.
(g) Bitvavo kann die Gebührenstufe für Market-Maker und große Institutionen vorübergehend erhöhen oder senken (von Fall zu Fall festgelegt).
17.5 Zahlung von Gebühren
Bitvavo kann dem Teilnehmer alle Gebühren und Kosten in Rechnung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handelsgebühren, indem diese von den Geldmitteln, Digitalen Vermögenswerten oder der Bitvavo E-Token-Wallet des Teilnehmers abgezogen werden.
Bitvavo behält sich das Recht vor, Teile der Handelsregeln jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern, hinzuzufügen oder zu entfernen. Der Teilnehmer wird über alle Änderungen informiert, und obwohl Bitvavo sich bemüht, den Teilnehmer im Voraus darüber zu informieren, kann Bitvavo darauf hinweisen, dass die überarbeiteten Handelsregeln sofort in Kraft treten. Wenn der Teilnehmer mit einer solchen Änderung nicht einverstanden ist, muss der Teilnehmer sein Bitvavo-Konto schließen und die Nutzung der Bitvavo-Handelsplattform einstellen. Wenn der Teilnehmer die Bitvavo-Handelsplattform nach einer Änderung weiterhin nutzt, wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer die Änderungen akzeptiert und ihnen zugestimmt hat. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die geänderten Handelsregeln zu überprüfen.
Markt | Mindestbetrag | Mindestbetrag Kurswährung | Maximalbetrag | Maximalbetrag Kurswährung | Max. offene Orders |
---|---|---|---|---|---|
1INCH-EUR | 9,2 1INCH | 5 € | 1.000.000.000 1INCH | 1.000.000.000 € | 100 |
A-EUR | 3,38 A | 5 € | 14.813.168 A | 10.000.000 € | 100 |
AAVE-EUR | 0,02973 AAVE | 5 € | 1.000.000.000 AAVE | 1.000.000.000 € | 100 |
ABT-EUR | 3,28947 ABT | 5 € | 1.000.000.000 ABT | 1.000.000.000 € | 100 |
ACA-EUR | 33 ACA | 5 € | 1.000.000.000 ACA | 1.000.000.000 € | 100 |
ACE-EUR | 0,56 ACE | 5 € | 1.000.000.000 ACE | 1.000.000.000 € | 100 |
ACH-EUR | 187 ACH | 5 € | 1.000.000.000 ACH | 1.000.000.000 € | 100 |
ACT-EUR | 9,80673 ACT | 5 € | 1.000.000.000 ACT | 1.000.000.000 € | 100 |
ACX-EUR | 5,50259 ACX | 5 € | 1.000.000.000 ACX | 1.000.000.000 € | 100 |
ADA-USDC | 13 ADA | 5 € | 1.000.000.000 ADA | 1.000.000.000 € | 100 |
ADX-EUR | 22,46 ADX | 5 € | 1.000.000.000 ADX | 1.000.000.000 € | 100 |
AERGO-EUR | 44 AERGO | 5 € | 1.000.000.000 AERGO | 1.000.000.000 € | 100 |
AERO-EUR | 5,24764 AERO | 5 € | 1.000.000.000 AERO | 1.000.000.000 € | 100 |
AEVO-EUR | 2 AEVO | 5 € | 1.000.000.000 AEVO | 1.000.000.000 € | 100 |
AGI-EUR | 85,82499 AGI | 5 € | 1.000.000.000 AGI | 1.000.000.000 € | 100 |
AGLD-EUR | 3,87 AGLD | 5 € | 1.000.000.000 AGLD | 1.000.000.000 € | 100 |
AIOZ-EUR | 8,85 AIOZ | 5 € | 1.000.000.000 AIOZ | 1.000.000.000 € | 100 |
AIXBT-EUR | 21,52245 AIXBT | 5 € | 1.000.000.000 AIXBT | 1.000.000.000 € | 100 |
AKT-EUR | 1,57747 AKT | 5 € | 1.000.000.000 AKT | 1.000.000.000 € | 100 |
ALGO-EUR | 21,66 ALGO | 5 € | 1.000.000.000 ALGO | 1.000.000.000 € | 100 |
ALICE-EUR | 2,72 ALICE | 5 € | 1.000.000.000 ALICE | 1.000.000.000 € | 100 |
ALPHA-EUR | 32,08 ALPHA | 5 € | 1.000.000.000 ALPHA | 1.000.000.000 € | 100 |
ALT-EUR | 14 ALT | 5 € | 1.000.000.000 ALT | 1.000.000.000 € | 100 |
AMP-EUR | 681 AMP | 5 € | 1.000.000.000 AMP | 1.000.000.000 € | 100 |
ANIME-EUR | 6,74053 ANIME | 5 € | 1.000.000.000 ANIME | 1.000.000.000 € | 100 |
ANKR-EUR | 132,61 ANKR | 5 € | 1.000.000.000 ANKR | 1.000.000.000 € | 100 |
APE-EUR | 2,3 APE | 5 € | 1.000.000.000 APE | 1.000.000.000 € | 100 |
API3-EUR | 1,49 API3 | 5 € | 1.000.000.000 API3 | 1.000.000.000 € | 100 |
APT-EUR | 0,45 APT | 5 € | 1.000.000.000 APT | 1.000.000.000 € | 100 |
AR-EUR | 0,19 AR | 5 € | 1.000.000.000 AR | 1.000.000.000 € | 100 |
ARB-EUR | 2 ARB | 5 € | 1.000.000.000 ARB | 1.000.000.000 € | 100 |
ARK-EUR | 5,19 ARK | 5 € | 1.000.000.000 ARK | 1.000.000.000 € | 100 |
ARKM-EUR | 2 ARKM | 5 € | 1.000.000.000 ARKM | 1.000.000.000 € | 100 |
ARPA-EUR | 71,56 ARPA | 5 € | 1.000.000.000 ARPA | 1.000.000.000 € | 100 |
ASTR-EUR | 33 ASTR | 5 € | 1.000.000.000 ASTR | 1.000.000.000 € | 100 |
ATA-EUR | 23,4 ATA | 5 € | 1.000.000.000 ATA | 1.000.000.000 € | 100 |
ATH-EUR | 89,28748 ATH | 5 € | 1.000.000.000 ATH | 1.000.000.000 € | 100 |
ATOM-EUR | 0,43 ATOM | 5 € | 1.000.000.000 ATOM | 1.000.000.000 € | 100 |
AUCTION-EUR | 0,18 AUCTION | 5 € | 1.000.000.000 AUCTION | 1.000.000.000 € | 100 |
AUDIO-EUR | 16,09 AUDIO | 5 € | 1.000.000.000 AUDIO | 1.000.000.000 € | 100 |
AVA-EUR | 3,19709 AVA | 5 € | 1.000.000.000 AVA | 1.000.000.000 € | 100 |
AVAX-EUR | 0,13 AVAX | 5 € | 1.000.000.000 AVAX | 1.000.000.000 € | 100 |
AXL-EUR | 2,47 AXL | 5 € | 1.000.000.000 AXL | 1.000.000.000 € | 100 |
AXS-EUR | 0,51 AXS | 5 € | 1.000.000.000 AXS | 1.000.000.000 € | 100 |
BABY-EUR | 57,83 BABY | 5 € | 1.000.000.000 BABY | 1.000.000.000 € | 100 |
BANANA-EUR | 0,09058 BANANA | 5 € | 1.000.000.000 BANANA | 1.000.000.000 € | 100 |
BAND-EUR | 2,22 BAND | 5 € | 1.000.000.000 BAND | 1.000.000.000 € | 100 |
BAT-EUR | 16,53 BAT | 5 € | 1.000.000.000 BAT | 1.000.000.000 € | 100 |
BCH-EUR | 0,01 BCH | 5 € | 1.000.000.000 BCH | 1.000.000.000 € | 100 |
BEAM-EUR | 141,242 BEAM | 5 € | 1.000.000.000 BEAM | 1.000.000.000 € | 100 |
BEL-EUR | 6 BEL | 5 € | 1.000.000.000 BEL | 1.000.000.000 € | 100 |
BICO-EUR | 9,98602 BICO | 5 € | 1.000.000.000 BICO | 1.000.000.000 € | 100 |
BIGTIME-EUR | 11,63061 BIGTIME | 5 € | 1.000.000.000 BIGTIME | 1.000.000.000 € | 100 |
BIO-EUR | 21,41678 BIO | 5 € | 1.000.000.000 BIO | 1.000.000.000 € | 100 |
BLAST-EUR | 650,363 BLAST | 5 € | 1.000.000.000 BLAST | 1.000.000.000 € | 100 |
BLUR-EUR | 5 BLUR | 5 € | 1.000.000.000 BLUR | 1.000.000.000 € | 100 |
BLZ-EUR | 17 BLZ | 5 € | 1.000.000.000 BLZ | 1.000.000.000 € | 100 |
BNB-EUR | 0,01 BNB | 5 € | 1.000.000.000 BNB | 1.000.000.000 € | 100 |
BNT-EUR | 5,83 BNT | 5 € | 1.000.000.000 BNT | 1.000.000.000 € | 100 |
BOME-EUR | 500 BOME | 5 € | 1.000.000.000 BOME | 1.000.000.000 € | 100 |
BONK-EUR | 143.266 BONK | 5 € | 10.000.000.000 BONK | 1.000.000.000 € | 100 |
BRETT-EUR | 44,7483 BRETT | 5 € | 1.000.000.000 BRETT | 1.000.000.000 € | 100 |
BTC-USDC | 0,00006 BTC | 5 € | 1.000.000.000 BTC | 1.000.000.000 € | 100 |
BTT-EUR | 2.000.000 BTT | 5 € | 10.000.000.000 BTT | 1.000.000.000 € | 100 |
C98-EUR | 13,37256 C98 | 5 € | 1.000.000.000 C98 | 1.000.000.000 € | 100 |
CAKE-EUR | 1,62 CAKE | 5 € | 1.000.000.000 CAKE | 1.000.000.000 € | 100 |
CAT-EUR | 147.058 CAT | 5 € | 10.000.000.000 CAT | 1.000.000.000 € | 100 |
CATI-EUR | 5,55556 CATI | 5 € | 1.000.000.000 CATI | 1.000.000.000 € | 100 |
CELO-EUR | 5,06 CELO | 5 € | 1.000.000.000 CELO | 1.000.000.000 € | 100 |
CELR-EUR | 170,28 CELR | 5 € | 1.000.000.000 CELR | 1.000.000.000 € | 100 |
CETUS-EUR | 12,51379 CETUS | 5 € | 1.000.000.000 CETUS | 1.000.000.000 € | 100 |
CFG-EUR | 12 CFG | 5 € | 1.000.000.000 CFG | 1.000.000.000 € | 100 |
CFX-EUR | 17,46 CFX | 5 € | 1.000.000.000 CFX | 1.000.000.000 € | 100 |
CHILLGUY-EUR | 14,21706 CHILLGUY | 5 € | 1.000.000.000 CHILLGUY | 1.000.000.000 € | 100 |
CHR-EUR | 10 CHR | 5 € | 1.000.000.000 CHR | 1.000.000.000 € | 100 |
CHZ-EUR | 36 CHZ | 5 € | 1.000.000.000 CHZ | 1.000.000.000 € | 100 |
CKB-EUR | 319 CKB | 5 € | 1.000.000.000 CKB | 1.000.000.000 € | 100 |
CLV-EUR | 73 CLV | 5 € | 1.000.000.000 CLV | 1.000.000.000 € | 100 |
COMP-EUR | 0,06 COMP | 5 € | 1.000.000.000 COMP | 1.000.000.000 € | 100 |
CORE-EUR | 3,94331 CORE | 5 € | 1.000.000.000 CORE | 1.000.000.000 € | 100 |
COS-EUR | 479 COS | 5 € | 1.000.000.000 COS | 1.000.000.000 € | 100 |
COTI-EUR | 30 COTI | 5 € | 1.000.000.000 COTI | 1.000.000.000 € | 100 |
COW-EUR | 12,62531 COW | 5 € | 1.000.000.000 COW | 1.000.000.000 € | 100 |
CPOOL-EUR | 5,89285 CPOOL | 5 € | 1.000.000.000 CPOOL | 1.000.000.000 € | 100 |
CRO-EUR | 38 CRO | 5 € | 1.000.000.000 CRO | 1.000.000.000 € | 100 |
CRV-EUR | 7,03 CRV | 5 € | 1.000.000.000 CRV | 1.000.000.000 € | 100 |
CSPR-EUR | 112,26 CSPR | 5 € | 1.000.000.000 CSPR | 1.000.000.000 € | 100 |
CTC-EUR | 4,38794 CTC | 5 € | 1.000.000.000 CTC | 1.000.000.000 € | 100 |
CTK-EUR | 6 CTK | 5 € | 1.000.000.000 CTK | 1.000.000.000 € | 100 |
CTSI-EUR | 10 CTSI | 5 € | 1.000.000.000 CTSI | 1.000.000.000 € | 100 |
CVC-EUR | 38,55 CVC | 5 € | 1.000.000.000 CVC | 1.000.000.000 € | 100 |
CVX-EUR | 1,05 CVX | 5 € | 1.000.000.000 CVX | 1.000.000.000 € | 100 |
CYBER-EUR | 0,61 CYBER | 5 € | 1.000.000.000 CYBER | 1.000.000.000 € | 100 |
D-EUR | 27,44882 D | 5 € | 1.000.000.000 D | 1.000.000.000 € | 100 |
DATA-EUR | 75,47 DATA | 5 € | 1.000.000.000 DATA | 1.000.000.000 € | 100 |
DBR-EUR | 233,61673 DBR | 5 € | 1.000.000.000 DBR | 1.000.000.000 € | 100 |
DCR-EUR | 0,22 DCR | 5 € | 1.000.000.000 DCR | 1.000.000.000 € | 100 |
DEEP-EUR | 49,31466 DEEP | 5 € | 1.000.000.000 DEEP | 1.000.000.000 € | 100 |
DEGEN-EUR | 651,029 DEGEN | 5 € | 1.000.000.000 DEGEN | 1.000.000.000 € | 100 |
DENT-EUR | 2.000 DENT | 5 € | 1.000.000.000 DENT | 1.000.000.000 € | 100 |
DGB-EUR | 338 DGB | 5 € | 1.000.000.000 DGB | 1.000.000.000 € | 100 |
DIA-EUR | 6,64377 DIA | 5 € | 1.000.000.000 DIA | 1.000.000.000 € | 100 |
DMC-EUR | 715,54 DMC | 5 € | 1.431.053.894,38 DMC | 10.000.000 € | 100 |
DNT-EUR | 78,33 DNT | 5 € | 1.000.000.000 DNT | 1.000.000.000 € | 100 |
DODO-EUR | 24 DODO | 5 € | 1.000.000.000 DODO | 1.000.000.000 € | 100 |
DOGE-EUR | 14,02494 DOGE | 5 € | 1.000.000.000 DOGE | 1.000.000.000 € | 100 |
DOGS-EUR | 4.560,41 DOGS | 5 € | 1.000.000.000 DOGS | 1.000.000.000 € | 100 |
DOT-EUR | 0,55 DOT | 5 € | 1.000.000.000 DOT | 1.000.000.000 € | 100 |
DRIFT-EUR | 3,84919 DRIFT | 5 € | 1.000.000.000 DRIFT | 1.000.000.000 € | 100 |
DUSK-EUR | 13,94978 DUSK | 5 € | 1.000.000.000 DUSK | 1.000.000.000 € | 100 |
DYDX-EUR | 1,47 DYDX | 5 € | 1.000.000.000 DYDX | 1.000.000.000 € | 100 |
DYM-EUR | 0,8 DYM | 5 € | 1.000.000.000 DYM | 1.000.000.000 € | 100 |
EDU-EUR | 5,86 EDU | 5 € | 1.000.000.000 EDU | 1.000.000.000 € | 100 |
EGLD-EUR | 0,08 EGLD | 5 € | 1.000.000.000 EGLD | 1.000.000.000 € | 100 |
EIGEN-EUR | 1,5 EIGEN | 5 € | 1.000.000.000 EIGEN | 1.000.000.000 € | 100 |
ELX-EUR | 13,17419 ELX | 5 € | 1.000.000.000 ELX | 1.000.000.000 € | 100 |
ENA-EUR | 4 ENA | 5 € | 1.000.000.000 ENA | 1.000.000.000 € | 100 |
ENJ-EUR | 9,44 ENJ | 5 € | 1.000.000.000 ENJ | 1.000.000.000 € | 100 |
ENS-EUR | 0,25 ENS | 5 € | 1.000.000.000 ENS | 1.000.000.000 € | 100 |
EPIC-EUR | 2,95403 EPIC | 5 € | 1.000.000.000 EPIC | 1.000.000.000 € | 100 |
ETC-EUR | 0,1 ETC | 5 € | 1.000.000.000 ETC | 1.000.000.000 € | 100 |
ETH-EUR | 0,001 ETH | 5 € | 1.000.000.000 ETH | 1.000.000.000 € | 100 |
ETHFI-EUR | 1 ETHFI | 5 € | 1.000.000.000 ETHFI | 1.000.000.000 € | 100 |
EUROC-EUR | 5 EUROC | 5 € | 1.000.000.000 EUROC | 1.000.000.000 € | 100 |
EUROP-EUR | 5,00043 EUROP | 5 € | 1.000.000.000 EUROP | 1.000.000.000 € | 100 |
F-EUR | 163,6974 F | 5 € | 1.000.000.000 F | 1.000.000.000 € | 100 |
FARTCOIN-EUR | 5 FARTCOIN | 5 € | 10.000.000 FARTCOIN | 10.000.000 € | 100 |
FET-EUR | 2 FET | 5 € | 1.000.000.000 FET | 1.000.000.000 € | 100 |
FIDA-EUR | 20,48529 FIDA | 5 € | 1.000.000.000 FIDA | 1.000.000.000 € | 100 |
FIL-EUR | 0,54 FIL | 5 € | 1.000.000.000 FIL | 1.000.000.000 € | 100 |
FIS-EUR | 14 FIS | 5 € | 1.000.000.000 FIS | 1.000.000.000 € | 100 |
FLOKI-EUR | 25.252 FLOKI | 5 € | 10.000.000.000 FLOKI | 1.000.000.000 € | 100 |
FLOW-EUR | 4,42 FLOW | 5 € | 1.000.000.000 FLOW | 1.000.000.000 € | 100 |
FLR-EUR | 133,15579 FLR | 5 € | 1.000.000.000 FLR | 1.000.000.000 € | 100 |
FLUX-EUR | 3,9 FLUX | 5 € | 1.000.000.000 FLUX | 1.000.000.000 € | 100 |
FORM-EUR | 2,87725 FORM | 5 € | 1.000.000.000 FORM | 1.000.000.000 € | 100 |
FORTH-EUR | 1,19 FORTH | 5 € | 1.000.000.000 FORTH | 1.000.000.000 € | 100 |
FTT-EUR | 2,57 FTT | 5 € | 1.000.000.000 FTT | 1.000.000.000 € | 100 |
FUEL-EUR | 96,958 FUEL | 5 € | 1.000.000.000 FUEL | 1.000.000.000 € | 100 |
FXS-EUR | 0,61 FXS | 5 € | 1.000.000.000 FXS | 1.000.000.000 € | 100 |
G-EUR | 89 G | 5 € | 1.000.000.000 G | 1.000.000.000 € | 100 |
GALA-EUR | 119 GALA | 5 € | 1.000.000.000 GALA | 1.000.000.000 € | 100 |
GAS-EUR | 0,72 GAS | 5 € | 1.000.000.000 GAS | 1.000.000.000 € | 100 |
GHST-EUR | 2,75229 GHST | 5 € | 1.000.000.000 GHST | 1.000.000.000 € | 100 |
GIGA-EUR | 90,27079 GIGA | 5 € | 1.000.000.000 GIGA | 1.000.000.000 € | 100 |
GLM-EUR | 8 GLM | 5 € | 1.000.000.000 GLM | 1.000.000.000 € | 100 |
GLMR-EUR | 9 GLMR | 5 € | 1.000.000.000 GLMR | 1.000.000.000 € | 100 |
GMT-EUR | 17,28 GMT | 5 € | 1.000.000.000 GMT | 1.000.000.000 € | 100 |
GMX-EUR | 0,1 GMX | 5 € | 1.000.000.000 GMX | 1.000.000.000 € | 100 |
GNO-EUR | 0,01 GNO | 5 € | 1.000.000.000 GNO | 1.000.000.000 € | 100 |
GNS-EUR | 2 GNS | 5 € | 1.000.000.000 GNS | 1.000.000.000 € | 100 |
GOAT-EUR | 4,8795 GOAT | 5 € | 1.000.000.000 GOAT | 1.000.000.000 € | 100 |
GRASS-EUR | 1,7963 GRASS | 5 € | 1.000.000.000 GRASS | 1.000.000.000 € | 100 |
GRT-EUR | 17,62 GRT | 5 € | 1.000.000.000 GRT | 1.000.000.000 € | 100 |
GTC-EUR | 4,87849 GTC | 5 € | 1.000.000.000 GTC | 1.000.000.000 € | 100 |
HAEDAL-EUR | 41,66667 HAEDAL | 5 € | 83.333.333,33333 HAEDAL | 10.000.000 € | 100 |
HBAR-EUR | 46,28 HBAR | 5 € | 1.000.000.000 HBAR | 1.000.000.000 € | 100 |
HEI-EUR | 4,69094 HEI | 5 € | 1.000.000.000 HEI | 1.000.000.000 € | 100 |
HFT-EUR | 11,48106 HFT | 5 € | 1.000.000.000 HFT | 1.000.000.000 € | 100 |
HIFI-EUR | 5,55 HIFI | 5 € | 1.000.000.000 HIFI | 1.000.000.000 € | 100 |
HIGH-EUR | 1,61 HIGH | 5 € | 1.000.000.000 HIGH | 1.000.000.000 € | 100 |
HMSTR-EUR | 619,195 HMSTR | 5 € | 1.000.000.000 HMSTR | 1.000.000.000 € | 100 |
HNT-EUR | 0,3 HNT | 5 € | 1.000.000.000 HNT | 1.000.000.000 € | 100 |
HOME-EUR | 400 HOME | 5 € | 876.923.077 HOME | 10.000.000 € | 100 |
HONEY-EUR | 52,63399 HONEY | 5 € | 1.000.000.000 HONEY | 1.000.000.000 € | 100 |
HOOK-EUR | 4,13223 HOOK | 5 € | 1.000.000.000 HOOK | 1.000.000.000 € | 100 |
HOT-EUR | 1.306 HOT | 5 € | 1.000.000.000 HOT | 1.000.000.000 € | 100 |
HUMA-EUR | 114 HUMA | 5 € | 229.058.341 HUMA | 10.000.000 € | 100 |
HYPE-EUR | 0,1982 HYPE | 5 € | 1.000.000.000 HYPE | 1.000.000.000 € | 100 |
ICNT-EUR | 8,47457 ICNT | 5 € | 16.949.152,5 ICNT | 10.000.000 € | 100 |
ICP-EUR | 0,41 ICP | 5 € | 1.000.000.000 ICP | 1.000.000.000 € | 100 |
ICX-EUR | 16,73 ICX | 5 € | 1.000.000.000 ICX | 1.000.000.000 € | 100 |
ID-EUR | 8,43 ID | 5 € | 1.000.000.000 ID | 1.000.000.000 € | 100 |
IDEX-EUR | 63 IDEX | 5 € | 1.000.000.000 IDEX | 1.000.000.000 € | 100 |
IKA-EUR | 116,28 IKA | 5 € | 232.560.000 IKA | 10.000.000 € | 100 |
ILV-EUR | 0,03 ILV | 5 € | 1.000.000.000 ILV | 1.000.000.000 € | 100 |
IMX-EUR | 1,73 IMX | 5 € | 1.000.000.000 IMX | 1.000.000.000 € | 100 |
INIT-EUR | 10 INIT | 5 € | 20.000.000 INIT | 10.000.000 € | 100 |
INJ-EUR | 0,13 INJ | 5 € | 1.000.000.000 INJ | 1.000.000.000 € | 100 |
IO-EUR | 2 IO | 5 € | 1.000.000.000 IO | 1.000.000.000 € | 100 |
IOST-EUR | 441 IOST | 5 € | 1.000.000.000 IOST | 1.000.000.000 € | 100 |
IOTX-EUR | 86,34087 IOTX | 5 € | 1.000.000.000 IOTX | 1.000.000.000 € | 100 |
IP-EUR | 6,32108 IP | 5 € | 1.000.000.000 IP | 1.000.000.000 € | 100 |
IQ-EUR | 837 IQ | 5 € | 1.000.000.000 IQ | 1.000.000.000 € | 100 |
JASMY-EUR | 231,86 JASMY | 5 € | 1.000.000.000 JASMY | 1.000.000.000 € | 100 |
JST-EUR | 90 JST | 5 € | 1.000.000.000 JST | 1.000.000.000 € | 100 |
JTO-EUR | 1,93 JTO | 5 € | 1.000.000.000 JTO | 1.000.000.000 € | 100 |
JUP-EUR | 4,583 JUP | 5 € | 1.000.000.000 JUP | 1.000.000.000 € | 100 |
KAIA-EUR | 41,49378 KAIA | 5 € | 1.000.000.000 KAIA | 1.000.000.000 € | 100 |
KAITO-EUR | 5,95552 KAITO | 5 € | 1.000.000.000 KAITO | 1.000.000.000 € | 100 |
KAS-EUR | 33,99574 KAS | 5 € | 1.000.000.000 KAS | 1.000.000.000 € | 100 |
KAVA-EUR | 5,57 KAVA | 5 € | 1.000.000.000 KAVA | 1.000.000.000 € | 100 |
KDA-EUR | 12 KDA | 5 € | 1.000.000.000 KDA | 1.000.000.000 € | 100 |
KERNEL-EUR | 6,58438 KERNEL | 5 € | 1.000.000.000 KERNEL | 1.000.000.000 € | 100 |
KMNO-EUR | 37,56933 KMNO | 5 € | 1.000.000.000 KMNO | 1.000.000.000 € | 100 |
KNC-EUR | 6,61 KNC | 5 € | 1.000.000.000 KNC | 1.000.000.000 € | 100 |
KSM-EUR | 0,1 KSM | 5 € | 1.000.000.000 KSM | 1.000.000.000 € | 100 |
LDO-EUR | 2 LDO | 5 € | 1.000.000.000 LDO | 1.000.000.000 € | 100 |
LINK-EUR | 0,27 LINK | 5 € | 1.000.000.000 LINK | 1.000.000.000 € | 100 |
LISTA-EUR | 10 LISTA | 5 € | 1.000.000.000 LISTA | 1.000.000.000 € | 100 |
LMWR-EUR | 16 LMWR | 5 € | 1.000.000.000 LMWR | 1.000.000.000 € | 100 |
LPT-EUR | 0,3 LPT | 5 € | 1.000.000.000 LPT | 1.000.000.000 € | 100 |
LQTY-EUR | 3 LQTY | 5 € | 1.000.000.000 LQTY | 1.000.000.000 € | 100 |
LRC-EUR | 16,43 LRC | 5 € | 1.000.000.000 LRC | 1.000.000.000 € | 100 |
LSK-EUR | 3,1 LSK | 5 € | 1.000.000.000 LSK | 1.000.000.000 € | 100 |
LTC-EUR | 0,06 LTC | 5 € | 1.000.000.000 LTC | 1.000.000.000 € | 100 |
LUMIA-EUR | 5,43124 LUMIA | 5 € | 1.000.000.000 LUMIA | 1.000.000.000 € | 100 |
LUNA-EUR | 29.568 LUNA | 5 € | 1.000.000.000 LUNA | 1.000.000.000 € | 100 |
LUNA2-EUR | 6,61 LUNA2 | 5 € | 1.000.000.000 LUNA2 | 1.000.000.000 € | 100 |
LYX-EUR | 0,8 LYX | 5 € | 1.000.000.000 LYX | 1.000.000.000 € | 100 |
MAGIC-EUR | 4,09 MAGIC | 5 € | 1.000.000.000 MAGIC | 1.000.000.000 € | 100 |
MANA-EUR | 8,18 MANA | 5 € | 1.000.000.000 MANA | 1.000.000.000 € | 100 |
MANTA-EUR | 2 MANTA | 5 € | 1.000.000.000 MANTA | 1.000.000.000 € | 100 |
MASK-EUR | 1 MASK | 5 € | 1.000.000.000 MASK | 1.000.000.000 € | 100 |
MAV-EUR | 9 MAV | 5 € | 1.000.000.000 MAV | 1.000.000.000 € | 100 |
MAVIA-EUR | 0,84746 MAVIA | 5 € | 1.000.000.000 MAVIA | 1.000.000.000 € | 100 |
MBOX-EUR | 11,25366 MBOX | 5 € | 1.000.000.000 MBOX | 1.000.000.000 € | 100 |
MDT-EUR | 55 MDT | 5 € | 1.000.000.000 MDT | 1.000.000.000 € | 100 |
ME-EUR | 1,1877 ME | 5 € | 1.000.000.000 ME | 1.000.000.000 € | 100 |
MEME-EUR | 230 MEME | 5 € | 1.000.000.000 MEME | 1.000.000.000 € | 100 |
MERL-EUR | 17,44296 MERL | 5 € | 1.000.000.000 MERL | 1.000.000.000 € | 100 |
METIS-EUR | 0,05259 METIS | 5 € | 1.000.000.000 METIS | 1.000.000.000 € | 100 |
MEW-EUR | 523,494 MEW | 5 € | 1.000.000.000 MEW | 1.000.000.000 € | 100 |
MICHI-EUR | 21,7472 MICHI | 5 € | 1.000.000.000 MICHI | 1.000.000.000 € | 100 |
MINA-EUR | 4,23 MINA | 5 € | 1.000.000.000 MINA | 1.000.000.000 € | 100 |
MIOTA-EUR | 16,1 MIOTA | 5 € | 1.000.000.000 MIOTA | 1.000.000.000 € | 100 |
MKR-EUR | 0,002 MKR | 5 € | 1.000.000.000 MKR | 1.000.000.000 € | 100 |
MLN-EUR | 0,24 MLN | 5 € | 1.000.000.000 MLN | 1.000.000.000 € | 100 |
MOCA-EUR | 5,89285 MOCA | 5 € | 1.000.000.000 MOCA | 1.000.000.000 € | 100 |
MOG-EUR | 2.623.210 MOG | 5 € | 10.000.000.000 MOG | 1.000.000.000 € | 100 |
MOODENG-EUR | 15,40453 MOODENG | 5 € | 1.000.000.000 MOODENG | 1.000.000.000 € | 100 |
MORPHO-EUR | 3,79621 MORPHO | 5 € | 1.000.000.000 MORPHO | 1.000.000.000 € | 100 |
MOVE-EUR | 6,90399 MOVE | 5 € | 1.000.000.000 MOVE | 1.000.000.000 € | 100 |
MOVR-EUR | 0,22 MOVR | 5 € | 1.000.000.000 MOVR | 1.000.000.000 € | 100 |
MTL-EUR | 2 MTL | 5 € | 1.000.000.000 MTL | 1.000.000.000 € | 100 |
NANO-EUR | 3,78 NANO | 5 € | 1.000.000.000 NANO | 1.000.000.000 € | 100 |
NEAR-EUR | 0,77627 NEAR | 5 € | 1.000.000.000 NEAR | 1.000.000.000 € | 100 |
NEIRO-EUR | 1.971,61 NEIRO | 5 € | 1.000.000.000 NEIRO | 1.000.000.000 € | 100 |
NEO-EUR | 0,3 NEO | 5 € | 1.000.000.000 NEO | 1.000.000.000 € | 100 |
NEWT-EUR | 15,92 NEWT | 5 € | 31.825.616,41 NEWT | 10.000.000 € | 100 |
NFP-EUR | 5,9004 NFP | 5 € | 1.000.000.000 NFP | 1.000.000.000 € | 100 |
NIL-EUR | 5,9 NIL | 5 € | 1.000.000.000 NIL | 1.000.000.000 € | 100 |
NKN-EUR | 35,31 NKN | 5 € | 1.000.000.000 NKN | 1.000.000.000 € | 100 |
NMR-EUR | 0,16 NMR | 5 € | 1.000.000.000 NMR | 1.000.000.000 € | 100 |
NOS-EUR | 1,37175 NOS | 5 € | 1.000.000.000 NOS | 1.000.000.000 € | 100 |
NOT-EUR | 340 NOT | 5 € | 1.000.000.000 NOT | 1.000.000.000 € | 100 |
NPC-EUR | 178 NPC | 5 € | 1.000.000.000 NPC | 1.000.000.000 € | 100 |
OGN-EUR | 25 OGN | 5 € | 1.000.000.000 OGN | 1.000.000.000 € | 100 |
OM-EUR | 3,49289 OM | 5 € | 1.000.000.000 OM | 1.000.000.000 € | 100 |
OMNI-EUR | 0,3 OMNI | 5 € | 1.000.000.000 OMNI | 1.000.000.000 € | 100 |
ONDO-EUR | 6,68164 ONDO | 5 € | 1.000.000.000 ONDO | 1.000.000.000 € | 100 |
ONE-EUR | 200 ONE | 5 € | 1.000.000.000 ONE | 1.000.000.000 € | 100 |
ONG-EUR | 7,87582 ONG | 5 € | 1.000.000.000 ONG | 1.000.000.000 € | 100 |
ONT-EUR | 16,32 ONT | 5 € | 1.000.000.000 ONT | 1.000.000.000 € | 100 |
OP-EUR | 1,39 OP | 5 € | 1.000.000.000 OP | 1.000.000.000 € | 100 |
ORCA-EUR | 2 ORCA | 5 € | 1.000.000.000 ORCA | 1.000.000.000 € | 100 |
ORDI-EUR | 0,06 ORDI | 5 € | 1.000.000.000 ORDI | 1.000.000.000 € | 100 |
OSMO-EUR | 3,35 OSMO | 5 € | 1.000.000.000 OSMO | 1.000.000.000 € | 100 |
OXT-EUR | 36 OXT | 5 € | 1.000.000.000 OXT | 1.000.000.000 € | 100 |
PARTI-EUR | 15,72044 PARTI | 5 € | 1.000.000.000 PARTI | 1.000.000.000 € | 100 |
PEAQ-EUR | 15,65 PEAQ | 5 € | 1.000.000.000 PEAQ | 1.000.000.000 € | 100 |
PENDLE-EUR | 0,8241 PENDLE | 5 € | 1.000.000.000 PENDLE | 1.000.000.000 € | 100 |
PENGU-EUR | 7,292 PENGU | 5 € | 1.000.000.000 PENGU | 1.000.000.000 € | 100 |
PEOPLE-EUR | 66 PEOPLE | 5 € | 1.000.000.000 PEOPLE | 1.000.000.000 € | 100 |
PEPE-EUR | 199.203 PEPE | 5 € | 10.000.000.000 PEPE | 1.000.000.000 € | 100 |
PERP-EUR | 3,33 PERP | 5 € | 1.000.000.000 PERP | 1.000.000.000 € | 100 |
PHA-EUR | 23,93933 PHA | 5 € | 1.000.000.000 PHA | 1.000.000.000 € | 100 |
PHB-EUR | 2,81934 PHB | 5 € | 1.000.000.000 PHB | 1.000.000.000 € | 100 |
PIXEL-EUR | 7 PIXEL | 5 € | 1.000.000.000 PIXEL | 1.000.000.000 € | 100 |
PLUME-EUR | 39,70807 PLUME | 5 € | 1.000.000.000 PLUME | 1.000.000.000 € | 100 |
PNUT-EUR | 3,18916 PNUT | 5 € | 1.000.000.000 PNUT | 1.000.000.000 € | 100 |
POL-EUR | 9,6022 POL | 5 € | 1.000.000.000 POL | 1.000.000.000 € | 100 |
POLS-EUR | 5 POLS | 5 € | 1.000.000.000 POLS | 1.000.000.000 € | 100 |
POLYX-EUR | 11,47056 POLYX | 5 € | 1.000.000.000 POLYX | 1.000.000.000 € | 100 |
POND-EUR | 217 POND | 5 € | 1.000.000.000 POND | 1.000.000.000 € | 100 |
PONKE-EUR | 11 PONKE | 5 € | 1.000.000.000 PONKE | 1.000.000.000 € | 100 |
POPCAT-EUR | 3,96745 POPCAT | 5 € | 1.000.000.000 POPCAT | 1.000.000.000 € | 100 |
PORTAL-EUR | 2 PORTAL | 5 € | 1.000.000.000 PORTAL | 1.000.000.000 € | 100 |
POWR-EUR | 9 POWR | 5 € | 1.000.000.000 POWR | 1.000.000.000 € | 100 |
PRIME-EUR | 0,36 PRIME | 5 € | 1.000.000.000 PRIME | 1.000.000.000 € | 100 |
PROM-EUR | 0,44 PROM | 5 € | 1.000.000.000 PROM | 1.000.000.000 € | 100 |
PROMPT-EUR | 10 PROMPT | 5 € | 100.000.000 PROMPT | 10.000.000 € | 100 |
PUFFER-EUR | 6,36851 PUFFER | 5 € | 1.000.000.000 PUFFER | 1.000.000.000 € | 100 |
PUMP-EUR | 930 PUMP | 5 € | 1.860.652.046 PUMP | 10.000.000 € | 100 |
PUNDIX-EUR | 9,35 PUNDIX | 5 € | 1.000.000.000 PUNDIX | 1.000.000.000 € | 100 |
PYR-EUR | 0,64599 PYR | 5 € | 1.000.000.000 PYR | 1.000.000.000 € | 100 |
PYTH-EUR | 9,94 PYTH | 5 € | 1.000.000.000 PYTH | 1.000.000.000 € | 100 |
QKC-EUR | 500 QKC | 5 € | 1.000.000.000 QKC | 1.000.000.000 € | 100 |
QNT-EUR | 0,05 QNT | 5 € | 1.000.000.000 QNT | 1.000.000.000 € | 100 |
QTUM-EUR | 1,03 QTUM | 5 € | 1.000.000.000 QTUM | 1.000.000.000 € | 100 |
RAD-EUR | 3,7 RAD | 5 € | 1.000.000.000 RAD | 1.000.000.000 € | 100 |
RARE-EUR | 30,16733 RARE | 5 € | 1.000.000.000 RARE | 1.000.000.000 € | 100 |
RAY-EUR | 1,1457 RAY | 5 € | 1.000.000.000 RAY | 1.000.000.000 € | 100 |
RDNT-EUR | 14,14 RDNT | 5 € | 1.000.000.000 RDNT | 1.000.000.000 € | 100 |
RED-EUR | 12,33223 RED | 5 € | 1.000.000.000 RED | 1.000.000.000 € | 100 |
RENDER-EUR | 0,89213 RENDER | 5 € | 1.000.000.000 RENDER | 1.000.000.000 € | 100 |
REQ-EUR | 30 REQ | 5 € | 1.000.000.000 REQ | 1.000.000.000 € | 100 |
REZ-EUR | 31 REZ | 5 € | 1.000.000.000 REZ | 1.000.000.000 € | 100 |
RLC-EUR | 1 RLC | 5 € | 1.000.000.000 RLC | 1.000.000.000 € | 100 |
RON-EUR | 1,8 RON | 5 € | 1.000.000.000 RON | 1.000.000.000 € | 100 |
ROSE-EUR | 2,2 ROSE | 5 € | 1.000.000.000 ROSE | 1.000.000.000 € | 100 |
RPL-EUR | 0,17 RPL | 5 € | 1.000.000.000 RPL | 1.000.000.000 € | 100 |
RSR-EUR | 379,0032 RSR | 5 € | 1.000.000.000 RSR | 1.000.000.000 € | 100 |
RUNE-EUR | 0,97 RUNE | 5 € | 1.000.000.000 RUNE | 1.000.000.000 € | 100 |
RVN-EUR | 189 RVN | 5 € | 1.000.000.000 RVN | 1.000.000.000 € | 100 |
S-EUR | 6,99989 S | 5 € | 1.000.000.000 S | 1.000.000.000 € | 100 |
SAFE-EUR | 2 SAFE | 5 € | 1.000.000.000 SAFE | 1.000.000.000 € | 100 |
SAGA-EUR | 2,32082 SAGA | 5 € | 1.000.000.000 SAGA | 1.000.000.000 € | 100 |
SAND-EUR | 6 SAND | 5 € | 1.000.000.000 SAND | 1.000.000.000 € | 100 |
SCR-EUR | 4,23695 SCR | 5 € | 1.000.000.000 SCR | 1.000.000.000 € | 100 |
SEI-EUR | 6,86 SEI | 5 € | 1.000.000.000 SEI | 1.000.000.000 € | 100 |
SFP-EUR | 7,93 SFP | 5 € | 1.000.000.000 SFP | 1.000.000.000 € | 100 |
SHELL-EUR | 10 SHELL | 5 € | 100.000.000 SHELL | 10.000.000 € | 100 |
SHIB-EUR | 151.057,4 SHIB | 5 € | 10.000.000.000 SHIB | 1.000.000.000 € | 100 |
SIGN-EUR | 89,97 SIGN | 5 € | 179.954.849,42 SIGN | 10.000.000 € | 100 |
SKL-EUR | 47,78 SKL | 5 € | 1.000.000.000 SKL | 1.000.000.000 € | 100 |
SLF-EUR | 6,548 SLF | 5 € | 1.000.000.000 SLF | 1.000.000.000 € | 100 |
SLP-EUR | 814 SLP | 5 € | 1.000.000.000 SLP | 1.000.000.000 € | 100 |
SNX-EUR | 1,22 SNX | 5 € | 1.000.000.000 SNX | 1.000.000.000 € | 100 |
SOL-EUR | 0,02525 SOL | 5 € | 1.000.000.000 SOL | 1.000.000.000 € | 100 |
SOPH-EUR | 20 SOPH | 5 € | 250.000.000 SOPH | 10.000.000 € | 100 |
SPK-EUR | 108 SPK | 5 € | 216.066.554 SPK | 10.000.000 € | 100 |
SPX-EUR | 9,36746 SPX | 5 € | 1.000.000.000 SPX | 1.000.000.000 € | 100 |
SQD-EUR | 41,54451 SQD | 5 € | 83.089.030,36801 SQD | 10.000.000 € | 100 |
SSV-EUR | 0,1227 SSV | 5 € | 1.000.000.000 SSV | 1.000.000.000 € | 100 |
STG-EUR | 13 STG | 5 € | 1.000.000.000 STG | 1.000.000.000 € | 100 |
STORJ-EUR | 6,64 STORJ | 5 € | 1.000.000.000 STORJ | 1.000.000.000 € | 100 |
STRAX-EUR | 50 STRAX | 5 € | 1.000.000.000 STRAX | 1.000.000.000 € | 100 |
STRK-EUR | 1,9 STRK | 5 € | 1.000.000.000 STRK | 1.000.000.000 € | 100 |
STX-EUR | 1,79 STX | 5 € | 1.000.000.000 STX | 1.000.000.000 € | 100 |
SUI-USDC | 1,28866 SUI | 5 € | 1.000.000.000 SUI | 1.000.000.000 € | 100 |
SUPER-EUR | 3,99 SUPER | 5 € | 1.000.000.000 SUPER | 1.000.000.000 € | 100 |
SUSHI-EUR | 3,2 SUSHI | 5 € | 1.000.000.000 SUSHI | 1.000.000.000 € | 100 |
SWEAT-EUR | 600 SWEAT | 5 € | 1.000.000.000 SWEAT | 1.000.000.000 € | 100 |
SWELL-EUR | 135,5075 SWELL | 5 € | 1.000.000.000 SWELL | 1.000.000.000 € | 100 |
SXP-EUR | 11,05 SXP | 5 € | 1.000.000.000 SXP | 1.000.000.000 € | 100 |
SXT-EUR | 55,5555 SXT | 5 € | 111.111.111,1111 SXT | 10.000.000 € | 100 |
SYN-EUR | 3,33333 SYN | 5 € | 1.000.000.000 SYN | 1.000.000.000 € | 100 |
SYRUP-EUR | 24,46286 SYRUP | 5 € | 1.000.000.000 SYRUP | 1.000.000.000 € | 100 |
T-EUR | 156,75 T | 5 € | 1.000.000.000 T | 1.000.000.000 € | 100 |
TAI-EUR | 14,63059 TAI | 5 € | 1.000.000.000 TAI | 1.000.000.000 € | 100 |
TAIKO-EUR | 3 TAIKO | 5 € | 1.000.000.000 TAIKO | 1.000.000.000 € | 100 |
TAO-EUR | 0,00937 TAO | 5 € | 1.000.000.000 TAO | 1.000.000.000 € | 100 |
THE-EUR | 2,23164 THE | 5 € | 1.000.000.000 THE | 1.000.000.000 € | 100 |
THETA-EUR | 2,31 THETA | 5 € | 1.000.000.000 THETA | 1.000.000.000 € | 100 |
TIA-EUR | 0,35 TIA | 5 € | 1.000.000.000 TIA | 1.000.000.000 € | 100 |
TLM-EUR | 238 TLM | 5 € | 1.000.000.000 TLM | 1.000.000.000 € | 100 |
TNSR-EUR | 3 TNSR | 5 € | 1.000.000.000 TNSR | 1.000.000.000 € | 100 |
TOKEN-EUR | 114,39664 TOKEN | 5 € | 1.000.000.000 TOKEN | 1.000.000.000 € | 100 |
TOMO-EUR | 6,6 TOMO | 5 € | 1.000.000.000 TOMO | 1.000.000.000 € | 100 |
TON-EUR | 0,86519 TON | 5 € | 1.000.000.000 TON | 1.000.000.000 € | 100 |
TRAC-EUR | 5 TRAC | 5 € | 1.000.000.000 TRAC | 1.000.000.000 € | 100 |
TRB-EUR | 0,04 TRB | 5 € | 1.000.000.000 TRB | 1.000.000.000 € | 100 |
TREE-EUR | 6 TREE | 5 € | 12.747.866 TREE | 10.000.000 € | 100 |
TRU-EUR | 38 TRU | 5 € | 1.000.000.000 TRU | 1.000.000.000 € | 100 |
TRUMP-EUR | 0,07445 TRUMP | 5 € | 1.000.000.000 TRUMP | 1.000.000.000 € | 100 |
TRX-EUR | 30 TRX | 5 € | 1.000.000.000 TRX | 1.000.000.000 € | 100 |
TURBO-EUR | 455,89 TURBO | 5 € | 1.000.000.000 TURBO | 1.000.000.000 € | 100 |
TWT-EUR | 4,09 TWT | 5 € | 1.000.000.000 TWT | 1.000.000.000 € | 100 |
UMA-EUR | 1,24 UMA | 5 € | 1.000.000.000 UMA | 1.000.000.000 € | 100 |
UNI-EUR | 0,44 UNI | 5 € | 1.000.000.000 UNI | 1.000.000.000 € | 100 |
USDC-EUR | 5 USDC | 5 € | 1.000.000.000 USDC | 1.000.000.000 € | 100 |
UTK-EUR | 52,12 UTK | 5 € | 1.000.000.000 UTK | 1.000.000.000 € | 100 |
UXLINK-EUR | 8,16593 UXLINK | 5 € | 1.000.000.000 UXLINK | 1.000.000.000 € | 100 |
VANA-EUR | 0,30891 VANA | 5 € | 1.000.000.000 VANA | 1.000.000.000 € | 100 |
VANRY-EUR | 23 VANRY | 5 € | 1.000.000.000 VANRY | 1.000.000.000 € | 100 |
VELO-EUR | 72,9493 VELO | 5 € | 1.000.000.000 VELO | 1.000.000.000 € | 100 |
VET-EUR | 109 VET | 5 € | 1.000.000.000 VET | 1.000.000.000 € | 100 |
VIRTUAL-EUR | 1,70814 VIRTUAL | 5 € | 1.000.000.000 VIRTUAL | 1.000.000.000 € | 100 |
VRA-EUR | 400,32 VRA | 5 € | 1.000.000.000 VRA | 1.000.000.000 € | 100 |
VTHO-EUR | 1.125 VTHO | 5 € | 1.000.000.000 VTHO | 1.000.000.000 € | 100 |
W-EUR | 0,08 W | 5 € | 1.000.000.000 W | 1.000.000.000 € | 100 |
WAL-EUR | 5,86993 WAL | 5 € | 1.000.000.000 WAL | 1.000.000.000 € | 100 |
WAXP-EUR | 80 WAXP | 5 € | 1.000.000.000 WAXP | 1.000.000.000 € | 100 |
WCT-EUR | 16,45638 WCT | 5 € | 1.000.000.000 WCT | 1.000.000.000 € | 100 |
WELL-EUR | 62,98296 WELL | 5 € | 1.000.000.000 WELL | 1.000.000.000 € | 100 |
WIF-EUR | 1,77481 WIF | 5 € | 1.000.000.000 WIF | 1.000.000.000 € | 100 |
WIN-EUR | 25.329 WIN | 5 € | 1.000.000.000 WIN | 1.000.000.000 € | 100 |
WLD-EUR | 0,74 WLD | 5 € | 1.000.000.000 WLD | 1.000.000.000 € | 100 |
WOO-EUR | 6 WOO | 5 € | 1.000.000.000 WOO | 1.000.000.000 € | 100 |
XAI-EUR | 4,32 XAI | 5 € | 1.000.000.000 XAI | 1.000.000.000 € | 100 |
XDC-EUR | 198 XDC | 5 € | 1.000.000.000 XDC | 1.000.000.000 € | 100 |
XION-EUR | 5,37634 XION | 5 € | 10.752.688,172 XION | 10.000.000 € | 100 |
XLM-EUR | 12,85207 XLM | 5 € | 1.000.000.000 XLM | 1.000.000.000 € | 100 |
XRP-EUR | 2,38318 XRP | 5 € | 1.000.000.000 XRP | 1.000.000.000 € | 100 |
XTZ-EUR | 3,82 XTZ | 5 € | 1.000.000.000 XTZ | 1.000.000.000 € | 100 |
XVG-EUR | 831 XVG | 5 € | 1.000.000.000 XVG | 1.000.000.000 € | 100 |
XYO-EUR | 151,401 XYO | 5 € | 1.000.000.000 XYO | 1.000.000.000 € | 100 |
YFI-EUR | 0,0006 YFI | 5 € | 1.000.000.000 YFI | 1.000.000.000 € | 100 |
YGG-EUR | 5,69014 YGG | 5 € | 1.000.000.000 YGG | 1.000.000.000 € | 100 |
ZEN-EUR | 0,39 ZEN | 5 € | 1.000.000.000 ZEN | 1.000.000.000 € | 100 |
ZETA-EUR | 2,55 ZETA | 5 € | 1.000.000.000 ZETA | 1.000.000.000 € | 100 |
ZEUS-EUR | 6,4932 ZEUS | 5 € | 1.000.000.000 ZEUS | 1.000.000.000 € | 100 |
ZIL-EUR | 168 ZIL | 5 € | 1.000.000.000 ZIL | 1.000.000.000 € | 100 |
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