Die Handelsregeln regeln und garantieren ein sicheres und faires Handelsumfeld.
1.1 Konto hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.2 AFM bezeichnet die Niederländische Behörde für Finanzmärkte (Autoriteit Financiële Markten).
1.3 Algorithmischer Handel bezeichnet die Verwendung von Computeralgorithmen, die automatisch einzelne Parameter von Ordern bestimmen, was zu Anlage- und/oder Ausführungsentscheidungen auf der Grundlage vordefinierter Kriterien und Strategien mit begrenzter oder keiner menschlicher Intervention führt.
1.4 API bezeichnet die Anwendungsprogrammier-Schnittstelle (Application Programming Interface).
1.5 API-Zugangsdaten bezeichnen den/die API-Schlüssel mit entsprechenden Geheimnissen.
1.6 API Trading Bot bezeichnet eine automatisierte Softwareanwendung, die über API mit der Bitvavo-Handelsplattform interagiert, um auf der Grundlage vordefinierter Kriterien und Strategien Handelsaktionen auszuführen.
1.7 App hat die Bedeutung, die ihr in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.8 Auktion bezeichnet den Prozess, wie in Abschnitt 6.8 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.9 Broker bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.6 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.10 Bitvavo bezeichnet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Bitvavo B.V.
1.11 Bitvavo Custody bezeichnet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Bitvavo Custody B.V.
1.12 Bitvavo E-Token hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.13 Bitvavo-Handelsplattform bezeichnet die von Bitvavo betriebene Handelsplattform für Digitale Vermögenswerte.
1.14 Cancel Only bezeichnet den Status der Bitvavo-Handelsplattform, wobei die Nutzer darauf beschränkt sind, bestehende Order zu stornieren, entweder für einen bestimmten Digitalen Vermögenswert oder auf der gesamten Handelsplattform.
1.15 CASP bezeichnet einen Anbieter von Kryptowert-Dienstleistungen, wie in der MiCA beschrieben.
1.16 CLOB bezeichnet das zentrale Limit-Orderbuch (Central Limit Order Book).
1.17 Unternehmensteilnehmer bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.4 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.18 Digitaler Vermögenswert hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.19 EBA bezeichnet die Europäische Bankenaufsichtsbehörde.
1.20 EWR bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum.
1.21 Gebühr bezeichnet alle Gebühren oder Kosten, die Bitvavo einem Emittenten oder einem Teilnehmer für die Ausführung von Transaktionen, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Führung eines Kontos, die Zulassung zum Handel oder anderweitig auferlegt.
1.22 Geldmittel hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.23 Halted (Angehalten) bezeichnet den Status der Bitvavo-Handelsplattform, bei dem die Handelsaktivität vorübergehend ausgesetzt wird, entweder für einen bestimmten Digitalen Vermögenswert oder auf der gesamten Handelsplattform.
1.24 Hochfrequenzhandel bezeichnet eine Infrastruktur, die darauf abzielt, Netzwerk- und andere Latenzarten zu minimieren und so den Algorithmischen Handel mit hoher Geschwindigkeit zu ermöglichen.
1.25 Emittent bezeichnet den Emittenten, wie er in der MiCA definiert ist.
1.26 Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1(a)(ii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.27 Market-Maker bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.5 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.28 Market-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1(a)(i) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.29 Marktspezifikation bezeichnet das Dokument, das die Attribute eines bestimmten Digitalen Vermögenswerts beschreibt, wie in Abschnitt 5.7 dieser Handelsregeln definiert.
1.30 MiCA bezeichnet die Verordnung (EU) 2023/1114 für Kryptowert-Märkte, in der jeweils gültigen Fassung oder Ergänzung.
1.31 Order bezeichnet eine Anweisung zum Kauf oder Verkauf Digitaler Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform.
1.32 Orderbuch bezeichnet ein Digitales Hauptbuch, das von Bitvavo geführt wird und alle Kauf- und Verkaufsorder für ein spezifisches Kryptowährungspaar aufzeichnet.
1.33 Teilnehmer bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Handelsaktivitäten auf der Bitvavo-Handelsplattform ausführt.
1.34 Preisgarantieservice bezeichnet den Preisgarantieservice, bei dem es sich um einen von Bitvavo erbrachten Service handelt, der den Teilnehmer für einen vorher festgelegten Zeitraum vor Preisschwankungen bei einem bestimmten Digitalen Vermögenswert schützt.
1.35 Referenzpreis hat die Bedeutung, die ihm in Abschnitt 6.3 (f) dieser Handelsregeln zugewiesen wird.
1.36 RfQ bezeichnet eine Angebotsanfrage (Request for Quote).
1.37 RfQ-Segment bezeichnet das Segment der Bitvavo-Handelsplattform, wo Order von Teilnehmern, die sich für Preisgarantieservices angemeldet haben, gemäß diesen Handelsregeln weitergeleitet werden.
1.38 Einzelhandelsteilnehmer bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.3 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.39 Services haben die Bedeutung, die ihnen in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen werden.
1.40 Stop-Loss-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(i) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.41 Stop-Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(ii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.42 Take-Profit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(iii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.43 Take-Profit-Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(iv) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.44 Tick-Größe bezeichnet die kleinstmögliche zulässige Preisveränderung zwischen zwei gültigen Order-Preisen für einen Markt. Die Preise für Order müssen in Vielfachen der konfigurierten Tick-Größe angegeben werden.
1.45 Handelsregeln bezeichnen diese Handelsregeln.
1.46 US-Person bezeichnet einen US-Bürger oder eine in den Vereinigten Staaten ansässige natürliche Person, eine Personengesellschaft oder ein Unternehmen, das in den Vereinigten Staaten oder nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Bundesstaaten gegründet wurde, einen Trust, wenn (i) ein Gericht in den Vereinigten Staaten nach geltendem Recht befugt wäre, Anordnungen oder Urteile zu erlassen, die im Wesentlichen alle Fragen der Verwaltung des Trusts betreffen, und (ii) eine oder mehrere US-Personen die Befugnis haben, alle wesentlichen Entscheidungen des Trusts oder eines Nachlasses eines Erblassers, der Staatsbürger oder Einwohner der Vereinigten Staaten ist, zu kontrollieren.
1.47 Nutzungsvereinbarung bezeichnet die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer, Bitvavo, Bitvavo Custody B.V. und Stichting Bitvavo Payments, die die Bereitstellung der Services durch die relevanten Unternehmen und die Nutzung der Services durch die Teilnehmer definiert und regelt.
1.48 Website hat die Bedeutung, die ihr in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
2.1 Die Bitvavo-Handelsplattform
Bitvavo betreibt eine Handelsplattform, die mehrere Handelssysteme verwaltet, wie z. B. das CLOB-Segment und das RfQ-Segment, in denen Digitale Vermögenswerte gekauft oder verkauft werden können, was zum Austausch von Geldmitteln gegen Digitale Vermögenswerte und von Digitalen Vermögenswerten gegen andere Digitale Vermögenswerte führt („die Bitvavo-Handelsplattform”).
2.2 Lizenz
Bitvavo ist von der AFM unter der Registrierungsnummer 41000010 lizenziert, als CASP unter MiCA und darf unter anderem den Digital Asset Service „Betrieb einer Handelsplattform für Digitale Vermögenswerte” anbieten. Dieser Service kann von Bitvavo in allen EWR-Ländern zur Verfügung gestellt werden.
Bitvavo behält sich das Recht vor, die Bitvavo-Handelsplattform nicht in allen Märkten oder Gerichtsbarkeiten zur Verfügung zu stellen, in denen es autorisiert oder berechtigt ist, seine Services zu erbringen, und kann die Nutzung der Bitvavo-Handelsplattform durch Einwohner bestimmter Gerichtsbarkeiten einschränken oder verbieten.
Diese Handelsregeln stellen die Einhaltung von Art. 76 MiCA sicher und fördern einen fairen, effizienten und transparenten Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform.
3.1 Anforderungen an Digitale Vermögenswerte (bzw. deren Emittenten), die eine Zulassung zum Handel bei Bitvavo beantragen
(a) Bitvavo hat ein Zulassungsverfahren für Digitale Vermögenswerte eingeführt, auf dessen Grundlage Bitvavo bestimmt, ob ein neuer Digitaler Vermögenswert zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen werden kann. Bitvavo darf nach alleinigem Ermessen festlegen, ob ein Digitaler Vermögenswert zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen wird oder nicht.
(b) Jeder Digitale Vermögenswert, der zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen werden soll, sollte die Anforderungen an seinen Business Case, seine Machbarkeit, seine Compliance, seine rechtlichen, Risiko- und Eignungsanforderungen, die von Bitvavo von Zeit zu Zeit festgelegt werden, erfüllen und nachhaltig erfüllen.
3.2 Bewerbungsverfahren für die Zulassung zum Handel bei Bitvavo
Das Bewerbungsverfahren wird in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Verfahren von Bitvavo durchgeführt. Zusammenfassend berücksichtigt Bitvavo folgende Kriterien:
(a) eine Bewertung des Business Case (einschließlich der Marktfähigkeit und der wirtschaftlichen und strategischen Grundlagen) und einen Pre-Scan (für die Machbarkeits- und Compliance-Bewertung);
(b) eine Machbarkeitsbewertung (einschließlich Verwahrung, Liquidität und Blockchain-Integration);
(c) eine Compliance-, Rechts- und Risikobewertung (Einhaltung der geltenden Gesetze, KYC, Due-Diligence-Prüfungen gegenüber Kunden, die in einem angemessenen Verhältnis zum Risikoprofil des Antragstellers stehen, Prüfung und Datenschutz sowie die mit dem Digitalen Vermögenswert verbundenen Risiken);
(d) eine Eignungsbewertung (Vermögenswert, Sicherheit, Technologie und zusätzliche Risiko- und Compliance-Anforderungen); und
(e) Zulassung zur Go-Live-Vorbereitung (Datum, technologische Vorbereitung, Liquidität sowie Inventar und Kommunikation).
3.3 Bedingungen für die weitere Zulassung von Digitalen Vermögenswerten zum Handel
(a) Liquiditätsschwellen
Um weiterhin handelbar zu bleiben, muss jeder Digitale Vermögenswert, der auf der Bitvavo-Handelsplattform gehandelt wird, dauerhaft ein durchschnittliches tägliches Transaktionsvolumen erreichen, das dem von Bitvavo regelmäßig festgelegten Schwellenwert entspricht oder diesen übersteigt.
(b) Offenlegungspflichten
Emittenten Digitaler Vermögenswerte müssen mindestens folgende Informationen auf ihrer Website veröffentlichen, um die Handelszulassung aufrechtzuerhalten:
(i) ein Whitepaper des Digitalen Vermögenswerts gemäß den Anforderungen der MiCA-Verordnung (falls zutreffend);
(ii) wenn es einen wesentlichen neuen Faktor, einen wesentlichen Fehler oder eine wesentliche Ungenauigkeit gibt, die sich auf die Bewertung der Digitalen Vermögenswerte auswirken können, das geänderte Whitepaper zu Digitalen Vermögenswerten, einschließlich der Gründe für eine solche Änderung, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit der MiCA.
3.4 Fortlaufende Überwachung von Emittenten und Digitalen Vermögenswerten
(a) Um die Glaubwürdigkeit, Sicherheit und Effizienz seiner Märkte und der zum Handel zugelassenen Digitalen Vermögenswerte sowie deren Einhaltung dieses Abschnitts 3 der Handelsregeln zu gewährleisten, überwacht Bitvavo kontinuierlich die anwendbaren Risikofaktoren, die möglicherweise zu einer Handelsaussetzung oder einem Delisting von zugelassenen Digitalen Vermögenswerten führen würden. Um diese laufende Überwachung durchzuführen, nutzt Bitvavo automatisierte Warnungen und Tools, die unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf dem Markt für Digitale Vermögenswerte, einschließlich regulatorischer Änderungen, technologischer Probleme oder Änderungen, Marktdynamik, Liquidität und Konzentration der Digitalen Vermögenswerte, zu einer Neubewertung der zum Handel zugelassenen Digitalen Vermögenswerte führen können.
(b) In Bezug auf die Liquidität beurteilt Bitvavo, ob die von den Market-Makern in das Orderbuch eingebrachte Liquidität angemessen auf die Ordervolumina im Orderbuch abgestimmt ist. Bitvavo bewertet auch die Handelsaktivität mit dem entsprechenden Digitalen Vermögenswert auf anderen Handelsplattformen für Digitale Vermögenswerte.
3.5 Digitale Vermögenswerte, die nicht zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen sind
Ein Digitaler Vermögenswert ist nicht zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen, wenn:
(a) er das in Abschnitt 3.2 dieser Handelsregeln genannte Bewerbungsverfahren nicht besteht;
(b) in den von der MiCA geforderten Fällen kein entsprechendes Whitepaper zu Digitalen Vermögenswerten veröffentlicht wurde; oder
(c) er über eine integrierte Anonymisierungsfunktion verfügt, es sei denn die Inhaber und die Transaktionshistorie können von Bitvavo identifiziert werden.
4.1 Kriterien für den Teilnehmer
Eine Person kann Teilnehmer der Bitvavo-Handelsplattform werden, wenn:
(a) die Person ein Konto erstellt hat, wie in der Nutzungsvereinbarung festgelegt;
(b) die Person die Nutzungsbedingungen und diese Handelsregeln akzeptiert hat;
(c) sich die Person nach alleinigem Ermessen von Bitvavo an zwingende regulatorische Verpflichtungen in Bezug auf die Verhinderung von Marktmissbrauch, AML/CFT/PSE-Regeln und behördliche Lizenzanforderungen (falls zutreffend) hält; und
(d) Bitvavo diese Person als Teilnehmer akzeptiert hat.
4.2 Teilnehmer-Kategorien
Bitvavo unterscheidet vier Teilnehmer-Kategorien:
(a) Einzelhandelsteilnehmer;
(b) Unternehmensteilnehmer;
(c) Market-Maker; und
(d) Broker (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anbieter von Trading-Bots oder anderen Services über die Bitvavo-API).
4.3 Einzelhandelsteilnehmer
Ein Einzelhandelsteilnehmer kann eine natürliche Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist, keine US-Person ist und in einer Rechtsordnung im EWR ansässig ist, in der die Services von Bitvavo verfügbar sind.
4.4 Unternehmensteilnehmer
Ein Unternehmensteilnehmer kann eine juristische Person sein, die kein Market-Maker oder Broker ist und die in einer Rechtsordnung im EWR ansässig oder niedergelassen ist, in der Bitvavo autorisiert oder berechtigt ist, seine Services zu erbringen.
4.5 Market-Maker
Ein Market-Maker kann eine natürliche oder juristische Person sein, die einen Market-Making-Vertrag mit Bitvavo abgeschlossen hat und dessen Bedingungen, die Bedingungen des Nutzungsvertrags und aller anderen mit Bitvavo oder Bitvavo Custody geschlossenen Verträge einhält. Ein Market-Making-Vertrag enthält spezifische Bedingungen, um als Market-Maker Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform zu erhalten, wie z. B. die Digitalen Vermögenswerte, die unter die Market-Making-Verträge fallen, Mindestverfügbarkeits- und Reaktionszeiten, das Streaming von Preisen/Notierungen auf beiden Seiten des Marktes, Spread-Limits, Gebühren, Kreditlinien, Anreize und Strafen bei Nichteinhaltung.
4.6 Broker
Ein Broker kann eine juristische Person sein, die in einer Rechtsordnung im EWR ansässig oder niedergelassen ist, in der Bitvavo autorisiert oder berechtigt ist, seine Services zu erbringen, und gegebenenfalls berechtigt ist, Kryptowert-Services im Sinne der MiCA zu erbringen, und die den Bedingungen aller Verträge mit Bitvavo entspricht.
4.7 API-Trading-Bots
Ein Anbieter, der einen oder mehrere Trading-Bots betreibt und auf die Bitvavo Handelsplattform zugreifen möchte, muss dem Bitvavo-Entwickler-Vertrag und/oder dem API-Partner-Vertrag zustimmen.
4.8 Handelslimits
(a) Bitvavo wendet Handelslimits auf das Konto der Teilnehmer an, einschließlich täglicher, wöchentlicher, monatlicher, jährlicher und Gesamtlimits. Bitvavo kann solche Limits nach eigenem Ermessen festlegen, basierend auf den vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen und allen anderen Informationen, die Bitvavo zur Verfügung stehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Kontostand des Teilnehmers, das Handelsverhalten des Teilnehmers, die Kapazität und Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform und den Markt für jeden relevanten Digitalen Vermögenswert).
(b) Bitvavo kann die verschiedenen Schwellenwerte für Handelslimits als Hinweis auf seiner Website angeben. Bitvavo kann die Verfahren und Limits von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung ändern.
(c) Bitvavo kann von einem Teilnehmer verlangen, dass er zusätzliche Informationen bereitstellt oder überprüft oder dass er nach der Ausführung eines Handels oder einer Transaktion eine gewisse Zeit wartet, bevor er einen solchen Handel abwickelt und bevor er einem Teilnehmer erlaubt, nachfolgende Geschäfte auf der Bitvavo-Handelsplattform abzuschließen.
(d) Ein Teilnehmer kann einen Antrag auf höhere Limits stellen. Bitvavo kann vom Teilnehmer verlangen, dass er diesbezüglich zusätzliche Unterlagen einreicht, und garantiert nicht, dass die Limits wie gewünscht angehoben werden.
5.1 Handelstage und Handelszeiten
Die Bitvavo-Handelsplattform steht jeden Tag, 24 Stunden am Tag, für den Handel zur Verfügung, mit Ausnahme von geplanten oder ungeplanten Ausfallzeiten. Von Zeit zu Zeit können besondere Handelsbedingungen für alle zugelassenen Digitalen Vermögenswerte oder für jeden einzelnen Vermögenswert gelten, z. B. während eines bestimmten Status, der von Bitvavo festgelegt wird, einschließlich Halted-Märkte, Cancel Only-Märkte oder während Auktionszeiträumen, wie in diesen Handelsregeln dargelegt.
5.2 Transaktionen
(a) Die Teilnehmer können Anweisungen zum Kauf oder Verkauf von Digitalen Vermögenswerten auf der Bitvavo-Handelsplattform (Erteilen einer Order) gegen andere Digitale Vermögenswerte oder Bitvavo E-Token erteilen, wobei Bitvavo von Zeit zu Zeit Paare anbietet (es können geografische Beschränkungen gelten).
(b) Bitvavo ist kein Teilnehmer und Bitvavo wird nicht als Gegenpartei eines Teilnehmers bei einer Transaktion mit Digitalen Vermögenswerten handeln, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt wird.
(c) Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für die Erteilung von Ordern und die Erteilung sonstiger Anweisungen.
(d) Bitvavo oder andere Teilnehmer können Informationen über Digitale Vermögenswerte bereitstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Preis und die Volatilität. Diese Informationen sowie alle anderen Informationen auf der Bitvavo-Handelsplattform stellen keine Anlageberatung, keine Verkaufs- oder Kaufempfehlung oder eine Meinung von Bitvavo dar.
(e) Der auf der Transaktionsbestätigung angegebene Preis ist der Preis, zu dem eine Order ausgeführt wurde. Dieser Preis kann von den Preisen abweichen, die vor der Ausführung einer Order auf der Bitvavo-Handelsplattform angegeben oder referenziert wurden. Der auf der Transaktionsbestätigung angegebene Preis ist immer ausschlaggebend gegenüber anderen Preisangaben.
5.3 Wiederkehrender Kauf
(a) Die Teilnehmer können ausgewählte Digitale Vermögenswerte automatisch auf monatlicher Basis kaufen, indem sie die Funktion „Wiederkehrender Kauf” aktivieren.
(b) Durch die Nutzung dieser Funktion ermächtigen die Teilnehmer Bitvavo, Geldmittel und Gebühren zu einem zufälligen Zeitpunkt an einem bestimmten, vom Teilnehmer ausgewählten Tag eines jeden Monats direkt von ihrem Konto abzubuchen.
5.4 Reservieren von Geldmitteln
Sobald eine Order zum Kauf Digitaler Vermögenswerte erteilt wurde, wird ein bestimmter Geldbetrag auf dem Konto des Teilnehmers reserviert. Das bedeutet, dass diese Geldmittel nur zur Erfüllung der Order verwendet werden können, für die sie reserviert sind. Die Höhe der Geldmittel, die einbehalten werden, variiert bei Limit-Ordern und Market-Ordern. Reservierte Beträge werden aufgerundet. Bei einer Stornierung einer Order wird der verbleibende reservierte Betrag dem Konto wieder gutgeschrieben. Eine vollständige oder teilweise Ausführung der Order verringert den noch reservierten Betrag an Geldmitteln entsprechend.
5.5 Reservieren von Digitalen Vermögenswerten
Sobald eine Order zum Verkauf von Digitalen Vermögenswerten erteilt wurde, wird ein bestimmter Betrag an Digitalen Vermögenswerten auf dem Konto des Teilnehmers reserviert. Das bedeutet, dass diese Digitalen Vermögenswerte nur zur Erfüllung der Order verwendet werden können, für die sie reserviert sind. Der Betrag an Digitalen Vermögenswerten, der einbehalten wird, variiert bei Limit-Ordern und Market-Ordern. Reservierte Beträge werden aufgerundet. Durch die Stornierung einer Order wird der verbleibende reservierte Betrag dem Konto wieder gutgeschrieben. Eine vollständige oder teilweise Ausführung der Order verringert den noch reservierten Betrag an Digitalen Vermögenswerten entsprechend.
5.6 Order-Weiterleitung
(a) Wenn ein Teilnehmer den Preisgarantieservice aktiviert hat, gelten Order, die für den Preisgarantieservice in Frage kommen und vom Teilnehmer eingereicht werden, als RfQ (Request for Quote) und werden an das RfQ-Segment weitergeleitet.
(b) Alle anderen Order werden an das CLOB-Segment weitergeleitet.
5.7 Marktspezifikationen
(a) Bitvavo wird Marktspezifikationen veröffentlichen, in denen die Bedingungen aller Digitalen Vermögenswerte aufgeführt sind, die zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen sind.
(b) Bitvavo kann die Marktspezifikationen nach eigenem Ermessen ändern, und solche Änderungen werden den Teilnehmern mit angemessener Frist mitgeteilt.
5.8 Stornierung von Transaktionen
5.8.1 Bitvavo kann nach eigenem Ermessen oder auf Antrag eines Teilnehmers eine Überprüfung einer auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführten Transaktion durchführen, wenn ein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass eine solche Transaktion aufgrund eines irrtümlich eingereichten Auftrags oder unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Marktmissbrauch) und diese Bedingungen ausgeführt wurde oder wenn dies von den zuständigen Behörden oder Gerichten verlangt wird.
5.8.2. Bitvavo informiert die betreffenden Teilnehmer einer Transaktion über das Ergebnis einer Untersuchung einer oder mehrerer Transaktionen.
5.8.3. Wenn Bitvavo nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Transaktion, die Gegenstand einer Untersuchung ist, eindeutig fehlerhaft ist oder gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften (einschließlich Marktmissbrauch) und diese Bedingungen verstößt oder wenn dies von den zuständigen Behörden oder Gerichten verlangt wird, kann Bitvavo die Transaktion für nichtig erklären, die aus der Transaktion resultierenden Fondsbewegungen rückgängig machen und den/die betroffene(n) Teilnehmer entsprechend benachrichtigen.
6.1 Orderoptionen
(a) Die wichtigsten Orderoptionen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform verfügbar sind, sind eine Market-Order oder eine Limit-Order.
(i) Market-Order:
(A) Eine Market-Order wird mit der zum Zeitpunkt der Anfrage günstigsten Limit-Order im Orderbuch abgeglichen. Wenn es mehr als eine solche Limit-Order gibt, wird die Market-Order mit der ältesten abgeglichen.
(B) Es gibt keine Garantie, dass eine Market Order zum angegebenen Marktpreis ausgeführt wird. Eine Market-Order kann zu einer Reihe unterschiedlicher Preise ausgeführt werden, basierend auf der Menge der Market-Order und den Mengen und der Richtung der zu diesem Zeitpunkt im Orderbuch vorhandenen Order.
(ii) Limit-Order:
(A) Eine Limit-Order ist eine Order zum Kauf oder Verkauf zu einem festen Preis.
(B) Eine Limit-Order wird ausgeführt, wenn der Marktpreis den Limitpreis erreicht und zum Limitpreis oder besser ausgeführt.
(1) Eine Kauf-Limit-Order wird nur zum Limitpreis oder zu einem niedrigeren Preis ausgeführt.
(2) Eine Verkaufs-Limit-Order wird nur zum Limitpreis oder einem höheren Preis ausgeführt.
(b) Zusätzliche erweiterte Orderoptionen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform verfügbar sein können, sind Stop-Loss-Order, Stop-Loss-Limit-Order, Take-Profit-Order und Take-Profit-Limit-Order. Die Verfügbarkeit dieser Orderoptionen kann von der Art des Zugriffs auf die Bitvavo-Handelsplattform abhängen.
(i) Stop-Loss-Order:
(A) Eine Stop-Loss-Order ist eine Anweisung zur Erteilung einer Market-Order zum Kauf oder Verkauf eines Digitalen Vermögenswerts, sobald sein Preis einen bestimmten Trigger-Preis erreicht, um die Verluste der Teilnehmer zu begrenzen.
(B) Sobald eine Stop-Loss-Order erteilt wurde, gilt sie als „aktiv", bis sie storniert wird oder bis die entsprechende Market-Order erteilt wird, wenn der Stop-Preis ausgelöst wurde.
(C) Eine Stop-Loss-Order wird nicht im Orderbuch verbucht und ist für andere Teilnehmer nicht sichtbar.
(ii) Stop-Loss-Limit-Order:
(A) Das System der Stop-Loss-Limit-Order ähnelt dem der Stop-Loss-Order, mit dem Hauptunterschied, dass die Stop-Loss-Limit-Order eine Limit-Order anstelle einer Market-Order erstellt, sobald ein Digitaler Vermögenswert einen bestimmten Preis erreicht.
(iii) Take-Profit-Order:
(A) Eine Take-Profit-Order ist eine Anweisung, eine Market-Order zum Kauf oder Verkauf eines Digitalen Vermögenswerts zu erteilen, sobald sein Preis den Take-Profit-Preis erreicht, um Gewinne der Teilnehmer zu realisieren.
(B) Sobald eine Take-Profit-Order erteilt wurde, gilt sie als „aktiv", bis sie storniert wird oder bis die entsprechende Market-Order erteilt wurde, wenn der Trigger-Preis erreicht ist.
(C) Eine Take-Profit-Order wird nicht im Orderbuch verbucht und ist für andere Teilnehmer nicht sichtbar.
(iv) Take-Profit-Limit-Order:
(A) Das System der Take-Profit-Limit-Order ähnelt dem der Take-Profit-Order, mit dem Hauptunterschied, dass die Take-Profit-Limit-Order eine Limit-Order anstelle einer Market-Order erstellt, sobald ein Digitaler Vermögenswert einen bestimmten Preis erreicht.
6.2 Übermittlung und Ausführung von Ordern
(a) Eine Order wird von einem Teilnehmer über die App, die Website oder die API erteilt. Der Teilnehmer wählt den Digitalen Vermögenswert aus, den er kaufen oder verkaufen möchte, und gibt die Orderdetails ein. Anschließend übermittelt der Teilnehmer die Order an das Orderbuch.
(b) Sobald die Order vom Teilnehmer eingereicht und im System der Bitvavo-Handelsplattform eingegangen ist, führt Bitvavo eine Validierung der Orderdetails durch, einschließlich der Frage, ob das Guthaben des Teilnehmers ausreichend ist, der Marktschutzprüfungen, wie in Abschnitt 6.3 dieser Handelsregeln dargelegt, und ob die Order nach alleinigem Ermessen von Bitvavo alle relevanten Datenpunkte enthält, die sich auf die Order beziehen, einschließlich Datenpunkte, die Bitvavo benötigt, um die geltenden Vorschriften einzuhalten, oder andere Datenpunkte, die in eine Order aufgenommen werden sollen. Wenn die Order eine dieser Prüfungen nicht besteht, wird die Order abgelehnt und der Teilnehmer benachrichtigt. Wenn die Order diese Prüfungen besteht, wird die Order von Bitvavo angenommen, in das Orderbuch eingetragen und der Teilnehmer benachrichtigt.
(c) Nach der Aufnahme in das Orderbuch wird die Order mit einer anderen bestehenden Order im Orderbuch in entgegengesetzter Richtung abgeglichen oder dem Orderbuch hinzugefügt. Wenn eine Order mit einer anderen Order abgeglichen wird, führt dies zur Ausführung der Order in Übereinstimmung mit den Abschnitten 6.5 - 6.8 dieser Handelsregeln. Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung über die Ausführung.
(d) Eine Order hat die folgenden Parameter:
(i) Markt: Name des Marktes, im Format BASE-QUOTE (z. B. BTC-EUR).
(ii) Seite: Kaufen oder Verkaufen.
(iii) Order-Typ: Limit-Order oder Market-Order. Wenn Sie eine Limit-Order erteilen, kann die Order immer noch zu einem besseren Preis als angegeben ausgeführt werden, in diesem Fall wird sie als Market-Order verarbeitet. Es besteht auch die Möglichkeit, erweiterte Auftragsarten einzureichen, wie in [Abschnitt 6.3] beschrieben.
(iv) Betrag: Die Menge des Basisvermögenswerts, die gekauft/verkauft werden soll (erforderlich bei Limit-Ordern, optional bei Market-Ordern). Die anwendbaren Dezimalgenauigkeiten des Betrags sind in der entsprechenden Marktspezifikation aufgeführt.
(v) Amount Quote (Betrag in Kurswährung): Der in der Kurswährung angegebene Betrag (optional bei Market-Ordern, entweder der Betrag oder der Betrag in Kurswährung ist erforderlich)
(vi) Preis: Der in der Kurswährung angegebene Preis für den Basiswert (erforderlich bei Limit-Ordern). Die jeweils geltenden Tick-Größen sind in der entsprechenden Marktspezifikation aufgeführt.
(vii) Time In Force (Gültigkeitsdauer): Gibt an, wie lange die Order im Orderbuch platziert werden soll. Dies gilt nur für Limit-Order. Die folgenden Optionen sind zulässig:
(A) GTC: Good-Til-Cancelled (Gültig bis auf Widerruf). Dies ist die Standardeinstellung und platziert eine Order im Orderbuch, bis sie ausgeführt oder storniert wird.
(B) IOC: Immediate-Or-Cancel (Sofort oder Stornieren). Dies ermöglicht die (teilweise) Ausführung der Order, wenn sie eingereicht wird. Der Restbetrag, der nicht sofort abgeglichen werden kann, wird storniert.
(C) FOK: Fill-Or-Kill (Ausführen oder Stornieren). Dadurch wird sichergestellt, dass die gesamte Order entweder ausgeführt oder storniert wird. Teilausführungen sind nicht möglich.
(viii) Self-Trade Prevention (Schutz vor Eigenhandel): Der Handel mit sich selbst ist nicht erlaubt. Diese Einstellung regelt, was zu tun ist, wenn die Order eines Teilnehmers mit einer der eigenen Order des Teilnehmers übereinstimmt. Die folgenden Optionen sind zulässig:
(A) Dekrementieren und Stornieren: Dies ist die Standardeinstellung und ändert beide Order um den Betrag, der ausgeführt worden wäre. Dies führt dazu, dass die kleinere der beiden Order storniert und die andere Order verringert wird.
(B) Älteste stornieren: Storniert die älteste Order.
(C) Neueste stornieren: Storniert die neueste Order.
(D) Beide stornieren: Storniert beide Order.
(ix) Post Only (Nur Posten): Limit-Order, bei denen diese Einstellung auf true gesetzt ist, werden storniert, falls sie sofort ausführbar wären. Dies stellt sicher, dass der Teilnehmer die Maker-Gebühr zahlt und nicht die Taker-Gebühr. Standardmäßig ist Post Only deaktiviert.
(x) Response required (Antwort erforderlich): Wenn dieser Wert auf false gesetzt ist, wird nur die Order-ID der neu erstellten Order zurückgegeben. Der Standardwert ist true (d. h. eine vollständige Antwort).
6.3 Marktschutz
(a) Mindestbestellmengen/-beträge
Alle Market-Order, Limit-Order und Stop-Order, die auf der Bitvavo-Handelsplattform erteilt werden, unterliegen den marktbezogenen Mindest- und Höchstgrenzen für den Orderbetrag sowie für den Betrag in Kurswährung.
(b) Anzahl der offenen Order
Alle Teilnehmer unterliegen einer maximalen Anzahl von Ordern, die pro Markt im Orderbuch offen sein können. Wenn ein Teilnehmer das Limit in einem bestimmten Markt erreicht, werden alle danach in diesem Markt eingegebenen Order abgelehnt, bis die Anzahl der offenen Order, die im Orderbuch für den jeweiligen Markt gespeichert sind, unter das Limit fällt.
(c) Schutz durch Platzierungspreisbegrenzung
Limit-Order mit einer gültigen Good-Till-Cancel-Zeit unterliegen einem Schutzmechanismus für Platzierungspreise. Kauf-(Verkaufs-)Limit-Order mit einem Preis unterhalb (bzw. oberhalb) der unteren (bzw. oberen) Platzierungspreis-Grenze werden abgelehnt.
(i) Die obere Platzierungspreis-Grenze wird berechnet, indem der Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung mit dem Platzierungspreis-Multiplikator multipliziert wird.
(ii) Die untere Platzierungspreis-Grenze wird berechnet, indem derselbe Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung durch den Platzierungspreis-Multiplikator dividiert wird.
(d) Schutz durch Ausführungspreisbegrenzung
Limit-Order unterliegen einem Schutzmechanismus für Ausführungspreise. Kauf-(Verkaufs-)Limit-Order mit einem Preis, der über (unter) der oberen (unteren) Ausführungspreis-Grenze liegt, werden abgelehnt.
(i) Die obere Ausführungspreisgrenze wird berechnet, indem der Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung um den Ausführungsschutz-Schwellenwert (in Prozent) erhöht wird.
(ii) Die untere Ausführungspreisgrenze wird berechnet, indem derselbe Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung um den Ausführungsschutz-Schwellenwert (in Prozent) verringert wird.
(e) Schutz durch Spreadpreisbegrenzung
(i) Market-Order unterliegen einem Schutzmechanismus zur Begrenzung des Spreads. Market-Order werden zu Preisen ausgeführt, die höchstens bis zum Spread-Schwellenwert vom Mitttelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Platzierung abweichen. Wenn eine Market-Order gegen Order ausgeführt wird, die außerhalb dieses Spread-Schwellenwerts liegen, wird die Order nur bis zum Schwellenwert ausgeführt und die verbleibende Menge der Order wird storniert.
(f) Schutz durch Referenzpreisbegrenzung
Alle Order unterliegen einem Schutzmechanismus durch Referenzpreisbegrenzung. Dieser begrenzt, wie stark der Ausführungspreis einer Order vom aktuellen Marktpreis zum Zeitpunkt der Orderplatzierung abweichen darf (der „Referenzpreis").
Der Referenzpreis ist ein Indexpreis, der anhand von Preisdaten von mehreren externen Börsen berechnet wird, um einen fairen Marktwert für den Digitalen Vermögenswert widerzuspiegeln. Order werden nur zu Preisen ausgeführt, die innerhalb des sogenannten „Referenzpreisschutzbereichs" liegen, einem definierten Preisbereich um den Referenzpreis. Wenn der mögliche Ausführungspreis außerhalb dieses Schutzbereichs liegt, wird nur der innerhalb des Schutzbereichs liegende Teil der Order ausgeführt; der Rest wird storniert. Dies kann dazu führen, dass einige Order nur teilweise ausgeführt werden.
Wenn kein gültiger Referenzpreis verfügbar ist oder wenn Bitvavo feststellt, dass der Index die aktuellen Marktbedingungen nicht genau widerspiegelt, gilt dieser Schutz nicht.
(g) Allgemeine Anmerkung zu diesem Abschnitt
Die für diesen Abschnitt 6.3 verwendeten Limits, Multiplikatoren und Schwellenwerte werden von Bitvavo für jeden Markt festgelegt.
6.4 Fehler
(a) In Ausnahmefällen kann es zu Fehlern auf der Bitvavo-Handelsplattform kommen, auch in Bezug auf die angezeigten Preise oder die Art und Weise, wie Order abgeglichen werden. Darüber hinaus können die Digitalen Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform ungewöhnlichen Preisbewegungen unterliegen, unter anderem aufgrund von Marktmanipulation oder plötzlichen Liquiditätsabfällen oder -spitzen. In solchen Fällen kann Bitvavo nach eigenem Ermessen (und ist in keiner Weise dazu verpflichtet):
(i) solche Fehler rückwirkend korrigieren oder solche Preisbewegungen richtigstellen, einschließlich durch Änderung oder Rückgängigmachung von Transaktionen, die zum Vorteil oder zum Nachteil des Teilnehmers sein können; oder
(ii) den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform für einen oder mehrere Digitalen Vermögenswerte vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit einstellen.
(b) Insbesondere in Zeiten hoher Volumina, Illiquidität, schneller Bewegungen oder Volatilität können alle auf der Bitvavo-Handelsplattform gehandelten Digitalen Vermögenswerte zu einem anderen Kurs ausgeführt werden, als dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Order-Erteilung des Teilnehmers angezeigt wird.
(c) Bei Verdacht auf Betrug oder Missbrauch behält sich Bitvavo das Recht vor, Order und Transaktionen auszusetzen oder zu stornieren, bis die Legitimität überprüft wurde.
6.5 Order-Abgleich und -Ausführung während des regulären Handels
(a) Order, die sofort abgeglichen werden, sind Taker-Order. Order, die nicht sofort abgeglichen werden und in das Orderbuch aufgenommen werden, sind Maker-Order.
(b) Limit-Order können Maker- oder Taker-Order sein, je nachdem, ob die Limit-Order sofort abgeglichen werden kann. Bei sofortiger Übereinstimmung handelt es sich bei der Limit-Order um eine Taker-Order. Wenn die Limit-Order in das Orderbuch aufgenommen wird, handelt es sich um eine Maker-Order.
(c) Order werden auf der Grundlage der Preis-Zeit-Priorität abgeglichen. Das bedeutet, dass Taker-Order mit den Maker-Ordern mit dem besten verfügbaren Preis abgeglichen werden. Wenn mehrere Order den gleichen Preis haben, wird die älteste Maker-Order abgeglichen. Dieser Vorgang wird fortgesetzt, bis die Order ausgeführt, in das Orderbuch aufgenommen oder storniert wird.
(d) Der gezahlte/erhaltene Preis wird durch die Maker-Order bestimmt. Das bedeutet, dass Limit-Order zu Preisen ausgeführt werden können, die besser sind als ihr Limit-Preis.
(e) Die Abwicklung kann nahezu direkt oder nach einer gewissen Zeit erfolgen.
(f) Der Ausführungspreis einer Market-Order kann erheblich vom angegebenen Preis abweichen. Dies kann auf eine Preisänderung zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Order vom Teilnehmer initiiert wurde, und der Order-Ausführung zurückzuführen sein (sogenannte „Slippage").
(g) Market-Order, Limit-Order und Stop-Limit-Order sind aufgrund der erforderlichen Verfügbarkeit von ausreichendem Angebot oder Nachfrage nicht garantiert ausführbar.
(h) Order können sofort oder nach einem bestimmten Zeitraum ausgeführt werden und gelten als am Ausführungsdatum und zur Ausführungszeit ausgeführt.
6.6 Order-Abgleich im Halted-Markt
(a) Bitvavo kann nach eigenem Ermessen den Handel auf einem Markt vorübergehend pausieren, um die Marktintegrität und die ordnungsgemäßen Handelsbedingungen zu wahren und/oder um regelmäßige planmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen.
(b) Order können nicht platziert, geändert oder storniert werden, wenn ein Markt angehalten wird.
(c) Es findet kein Order-Abgleich statt, wenn ein Markt sich im Halted-Modus befindet.
(d) Es werden keine Aktualisierungen des Orderbuchs gesendet, wenn ein Markt sich im Halted-Modus befindet.
6.7 Order-Abgleich im Cancel Only-Markt
(a) Bitvavo kann nach eigenem Ermessen vorübergehend die Option „Cancel Only" in einem Markt festlegen, um die Marktintegrität zu wahren und/oder um regelmäßige planmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen.
(b) Order können storniert werden, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
(c) Order können nicht platziert oder geändert werden, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
(d) Es findet kein Order-Abgleich statt, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
6.8 Order-Abgleich in Auktionen
(a) Bitvavo handhabt einen Auktionsprozess, nachdem ein Markt angehalten oder in den „Cancel Only"-Modus versetzt wurde, bevor der reguläre Handel wieder aufgenommen wird, um Preisfindung und geordnete Märkte zu gewährleisten.
(b) Der Auktionsprozess besteht aus zwei Phasen:
(i) Auktionssammlung:
(A) Ein Teilnehmer kann keine Market-Order platzieren, wenn sich ein Markt in der Auktionssammelphase befindet.
(B) Ein Teilnehmer kann alle anderen Order-Arten platzieren, ändern oder stornieren, wenn sich ein Markt in einer Auktionssammelphase befindet.
(C) Während der Auktionssammlung werden keine Aufträge abgeglichen.
(ii) Auktionsabgleich:
(A) Ein Teilnehmer kann keine Aufträge erteilen, ändern oder stornieren, wenn sich ein Markt in der Auktionsabgleichsphase befindet.
(B) Während dieses Zeitraums werden die Order gemäß dem unten beschriebenen Verfahren abgeglichen.
(C) Aktive Limit-Order werden verwendet, um den Preis zu bestimmen, zu dem die meisten Einheiten des Basiswerts gehandelt werden. Wenn es keinen Preis gibt, wo Handel stattfindet, findet kein Abgleich statt und der reguläre Handel wird wieder aufgenommen.
(D) Wenn im vorherigen Schritt ein Preis erzielt wird, wird dieser Preis verwendet, um Eigenhandel zu verhindern (gemäß den Spezifikationen, die der Benutzer in Bezug auf die Bearbeitung seiner Order zur Verhinderung des Eigenhandels gemacht hat).
(E) Order werden basierend auf der Preis-Zeit-Priorität abgeglichen und alle Order gelten als Taker-Order. Limit-Order mit dem besten Preis werden zuerst zu dem in Schritt (1) ermittelten Preis ausgeführt.
(F) Wenn keine Limit-Order mehr zum festgelegten Preis abgeglichen werden können, werden Kauf-Post-Only-Order mit einem Preis über dem festgelegten Preis und Sell-Post-Only-Order mit einem Preis unter dem festgelegten Preis storniert und der reguläre Handel wird wieder aufgenommen.
(c) Es werden keine Aktualisierungen des Orderbuchs übertragen, wenn sich ein Markt in der Auktionsphase befindet.
7.1 Preisgarantieservice
Der Preisgarantieservice schützt den Teilnehmer für einen Zeitraum von 5 Sekunden nach Abgabe der Order vor Preisschwankungen bei einem bestimmten Digitalen Vermögenswert. Dieses Marktrisiko wird dadurch absorbiert, dass der Teilnehmer im RfQ-Segment agiert und auf eine RfQ reagiert. Um das Marktrisiko zu berücksichtigen, das der Teilnehmer zwischen der Abgabe seines Angebots und der tatsächlichen Ausführung der Order eingeht, kann jedes Angebot eine Entschädigung (Spread) enthalten.
7.2 Preisgarantie-Handel
(a) Ein Auftrag über den Preisgarantieservice führt zu einem Handel, wenn der Teilnehmer das Angebot akzeptiert hat, das ihm als Reaktion auf das Öffnen des Auftragsformulars und die Eingabe der relevanten Orderdetails durch den Teilnehmer angezeigt wurde.
(b) Wenn ein Angebot im Rahmen der Angebotsanforderung rechtzeitig von einem Teilnehmer angenommen wird, wird die Angebotsanforderung gemäß den hierin dargelegten Bedingungen für den Preisgarantieservice ausgeführt, und eine solche Angebotsanforderung gilt als Abnehmerauftrag dieses Teilnehmers.
7.3 Angebotsprozess für Preisgarantien
Wenn ein Angebot von einem Teilnehmer nicht innerhalb von fünf (5) Sekunden angenommen wird, wird das Angebot mit einem neuen Angebot aktualisiert, das wiederum fünf (5) Sekunden lang gültig ist. Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis ein Teilnehmer ein Angebot akzeptiert, was zu einer (teilweisen oder vollständigen) Ausführung der PG-Order führt. Alternativ endet der Prozess, wenn ein Teilnehmer ein Angebot nicht annimmt und das Bestellformular für ein bestimmtes Kryptopaar verlässt.
7.4 Angebote im RfQ-Segment
Die Preisangebote, die von Teilnehmern abgegeben werden, die im RfQ-Segment als Reaktion auf die RfQ interagieren, müssen sich innerhalb eines vordefinierten Preisbereichs bewegen. Nur Angebote innerhalb dieses Bereichs werden von Bitvavos Matching-Engine berücksichtigt, wenn (aus Sicht des Teilnehmers) das beste Angebot ausgewählt wird, das dem Teilnehmer als Antwort auf eine bestimmte RfQ angezeigt wird.
7.5 Algorithmischer Handel
Die Teilnehmer können auf der Bitvavo-Handelsplattform algorithmischen Handel betreiben, vorausgesetzt, dass:
(a) der Teilnehmer Bitvavo jedes Mal im Voraus benachrichtigt, wenn er einen neuen Algorithmus oder eine wesentliche Änderung an einem Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform einsetzen möchte, und eine Beschreibung des Algorithmus einschließlich einer diesem Algorithmus zugewiesenen eindeutigen Identifikationsnummer bereitstellt, die in jeder Order oder jedem Angebot enthalten ist, die/das von einem solchen Algorithmus generiert oder gesteuert wird. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Angaben und die Identifikationsnummer bei jeder wesentlichen Änderung des Algorithmus zu aktualisieren;
(b) der Teilnehmer vor dem Einsatz eines Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform angemessene und erfolgreiche Tests jedes Algorithmus durchführt, um sicherzustellen, dass ein Algorithmus nicht zu ungeordneten Marktbedingungen auf der Bitvavo-Handelsplattform beiträgt oder diese schafft;
(c) der Teilnehmer auf Gesuch von Bitvavo die von Bitvavo zur Verfügung gestellte Testumgebung nutzt, um die Konformität eines neuen Algorithmus oder einer wesentlichen Änderung eines Algorithmus vor dem Einsatz auf der Bitvavo-Handelsplattform zu testen;
(d) jeder Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform den Handelsregeln von Bitvavo und den geltenden Vorschriften entspricht;
(e) der Teilnehmer auf Verlangen von Bitvavo eine schriftliche Bescheinigung über die erfolgreiche Prüfung für jeden Algorithmus vorlegt, der auf der Bitvavo-Handelsplattform eingesetzt werden soll, einschließlich jeder wesentlichen Änderung desselben vor dem Einsatz auf der Bitvavo-Handelsplattform;
(f) alle Algorithmen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform eingesetzt werden, vom Teilnehmer kontinuierlich überwacht werden, um einen ungeordneten Handel zu verhindern;
(g) der Teilnehmer alle geltenden regulatorischen Verpflichtungen einhält, einschließlich derjenigen in Bezug auf die Verhinderung von Marktmissbrauch, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen sowie alle relevanten Lizenzierungs- oder Genehmigungsanforderungen.
7.6 Bedingungen für den Hochfrequenzhandel
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen Bedingungen für den Einsatz von Hochfrequenzhandelstechniken auf der Bitvavo-Handelsplattform anwenden.
8.1 Gründe für das Aussetzen
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen einen oder mehrere Digitale Vermögenswerte oder Teilnehmer vom Handel aussetzen oder entfernen oder den Handel auf der Bitvavo-Plattform insgesamt oder für einen einzelnen Teilnehmer aussetzen. Bitvavo kann dies unter anderem unter folgenden Umständen tun:
(a) um ungeordnete Marktbedingungen zu verhindern;
(b) auf begründeten Antrag eines Emittenten;
(c) im Falle von (vermutetem) Betrug, Täuschung oder Marktmissbrauch;
(d) Nichteinhaltung dieser Handelsregeln durch einen Emittenten oder einen Teilnehmer;
(e) Versäumnis eines Emittenten oder eines Teilnehmers, die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten;
(f) im Falle des Konkurses eines Emittenten oder eines Teilnehmers;
(g) Versäumnis eines Emittenten oder eines Teilnehmers, Bitvavo oder einer Aufsichtsbehörde die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen;
(h) im Falle einer technischen oder betrieblichen Störung;
(i) im Falle des Auftretens von Ereignissen auf den Finanzmärkten oder den Märkten für Digitale Vermögenswerte, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Handel, die Integrität oder die Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform haben können; oder
(j) wenn dies von Bitvavo nach eigenem Ermessen als angemessen erachtet wird, um die Integrität oder Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform zu schützen oder um die Interessen eines Teilnehmers, Bitvavos oder eines verbundenen Unternehmens von Bitvavo zu schützen.
8.2 Aufforderung der Aufsichtsbehörde
Bitvavo wird einer Aufforderung einer Aufsichtsbehörde nachkommen, den Handel gemäß Abschnitt 17 dieser Handelsregeln auszusetzen oder zu verbieten.
8.3 Aussetzen des Handels für Wartungsarbeiten
Bitvavo kann den Handel zu Wartungszwecken oder aus anderen Gründen vorübergehend aussetzen. Im Allgemeinen geht Bitvavo wie folgt vor:
(a) Ankündigung der geplanten Ausfallzeit: Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert.
(b) Geplante Ausfallzeit beginnt: Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert.
(c) Geplante Ausfallzeit endet: Die Märkte werden in den „Halted”-Modus versetzt. Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert, wenn der Handel wieder aufgenommen wird. Dies ist mindestens 15 Minuten nach Ablauf der geplanten Ausfallzeit der Fall.
8.4 Marktstatus während und nach dem Aussetzen
Während des Aussetzens wird die Bitvavo-Handelsplattform in den Halted-Modus versetzt. Wenn der Handel nach dem Aussetzen wieder aufgenommen wird, wendet Bitvavo den Auktionsprozess an, auf den in Abschnitt 6.8 dieser Handelsregeln Bezug genommen wird.
9.1 Abwicklung von Digitalen Vermögenswerten
Bitvavo ist für die korrekte Ausführung und Abwicklung des Kaufs und Verkaufs von Digitalen Vermögenswerten auf der Bitvavo-Handelsplattform in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften verantwortlich.
9.2 Off-Chain-Abwicklung
Alle Transaktionen auf der Bitvavo-Handelsplattform werden off-chain abgewickelt. Die Schlussabrechnung wird in der Regel sofort oder kurz nach Ausführung einer Transaktion auf der Bitvavo-Handelsplattform und spätestens bis zum Ende des Handelstages eingeleitet. Der Abwicklungsprozess führt zur Übertragung von Rechten, die mit den gehandelten Digitalen Vermögenswerten verbunden sind, von einem Teilnehmer auf einen anderen gegen Zahlung des Transaktionspreises, während die Digitalen Vermögenswerte selbst weiterhin von der Stiftung gehalten werden, jedoch im Namen des erwerbenden Teilnehmers.
10.1 Transparenz vor dem Handel
Bitvavo veröffentlicht die Kauf- und Verkaufspreise sowie die Markttiefe des Handelsinteresses zu diesen Preisen, wie sie auf der Bitvavo-Handelsplattform für Digitale Vermögenswerte gemäß den geltenden Vorschriften angezeigt werden. Bitvavo stellt diese Informationen fortlaufend auf seiner Website zur Verfügung.
10.2 Transparenz nach dem Handel
Bitvavo veröffentlicht den Preis, das Volumen und die Zeit der Transaktionen, die in Bezug auf Digitale Vermögenswerte ausgeführt werden, die auf der Bitvavo-Handelsplattform in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften gehandelt werden. Bitvavo veröffentlicht diese Informationen so nah wie technisch möglich in Echtzeit in der App und auf der Website.
10.3 Zugang zu diesen Informationen
Bitvavo stellt die Informationen in diesem Abschnitt diskriminierungsfrei zur Verfügung. Die regulatorischen Informationen werden 15 Minuten nach der Veröffentlichung in einem maschinenlesbaren Format kostenlos zur Verfügung gestellt und bleiben mindestens zwei Jahre lang veröffentlicht.
11.1 Änderung und Beendigung des Handels
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen, aus beliebigem Grund und ohne Haftung gegenüber dem Teilnehmer (i) einen Teil oder alle seine Handelservices im Allgemeinen vorübergehend oder dauerhaft ändern, einstellen oder beenden und (ii) den Zugang des Teilnehmers zur Bitvavo-Handelsplattform aussetzen, einschränken oder beenden.
11.2 Verfügbarkeit der Bitvavo-Handelsplattform
Alle Services werden „wie besehen" und „wie verfügbar" ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Bitvavo garantiert nicht, dass die Bitvavo-Handelsplattform für einen absoluten oder relativen Zeitraum verfügbar sein wird. Bitvavo übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Zugang nicht unterbrochen wird oder dass es nicht zu Verzögerungen, Ausfällen, Fehlern, Verlust oder Ähnlichem von übertragenen Informationen kommt. Dies kann unter anderem die Nichtverfügbarkeit eines der Services in Zeiten von hohem Volumen, Illiquidität, schnellen Bewegungen oder Volatilität umfassen.
11.3 Keine Verpflichtung zur Leistungserbringung
Bitvavo ist nicht verpflichtet, die Bitvavo-Handelsplattform jemandem zur Verfügung zu stellen, wenn Bitvavo Grund zu der Annahme hat, dass dies gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen würde.
12.1 Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform über API
Bitvavo kann den Teilnehmern Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform und zu bestimmten Daten und Informationen über eine „Anwendungsprogrammierschnittstelle" (API) gewähren, die zusätzlichen Bedingungen unterliegen kann, die von Bitvavo von Zeit zu Zeit festgelegt werden.
12.2 Verwendung der API
Um die API verwenden zu können, müssen ein oder mehrere API-Schlüssel mit entsprechenden Geheimnissen (API-Zugangsdaten) erstellt werden. Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für den Schutz der API-Zugangsdaten und für alle Aktivitäten des Teilnehmers oder Dritter, die Zugriff auf das Konto haben, unabhängig davon, ob sie autorisiert sind oder nicht. Für den Fall, dass der Teilnehmer weiß oder wissen müsste, dass API-Zugangsdaten gestohlen oder missbraucht wurden, hat er Bitvavo unverzüglich zu kontaktieren.
12.3 Änderungen an der API
Bitvavo kann die API nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise hinzufügen, einstellen oder entfernen. Bitvavo kann nicht garantieren, dass zukünftige Versionen der API abwärtskompatibel sein werden. Der Teilnehmer erkennt an und versteht, dass sich diese Änderungen nachteilig auf die Nutzung der API durch den Teilnehmer auswirken können und den Teilnehmer möglicherweise dazu zwingen können, wesentliche Änderungen vorzunehmen, um die API weiterhin nutzen zu können, und dass dies in der eigenen Verantwortung des Teilnehmers liegt.
12.4 API-Umfang und Änderungen
Der Umfang und die konkrete Ausgestaltung der API liegen im alleinigen Ermessen von Bitvavo. Die API kann nach alleinigem Ermessen von Bitvavo geändert oder aufgegeben werden.
12.5 Überwachung der API-Nutzung
Bitvavo kann die Nutzung der API überwachen. Der Teilnehmer wird den Überwachungsprozess nicht blockieren oder anderweitig stören.
12.6 API-Beschränkungen
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen während eines bestimmten Zeitraums und ohne Vorankündigung Beschränkungen für die Anzahl der Nachrichten oder Order festlegen, die der Teilnehmer über die API übermitteln kann, oder die Beschränkungen für andere Teilnehmer verlängern. Der Teilnehmer darf nicht versuchen, solche Beschränkungen zu umgehen. Wenn der Teilnehmer die Beschränkungen überschreitet, kann Bitvavo die Aktivitäten des Teilnehmers moderieren, den Zugang zur API einstellen oder den Zugriff auf die API nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung sofort aussetzen oder beenden.
12.7 Verbotene Nutzung der API
Der Teilnehmer darf Folgendes nicht tun und darf andere nicht dazu ermutigen oder ermächtigen:
(a) die API in einer Weise zu nutzen, die nicht ausdrücklich durch die Nutzungsvereinbarung und die Handelsregeln genehmigt ist;
(b) Quellcode, der von der API abgeleitet ist, zu ändern, zu reproduzieren, anzupassen, zu verteilen, anzuzeigen, zu veröffentlichen, zurückzuentwickeln, zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, ihn zu erstellen;
(c) die API zu verwenden oder darauf zuzugreifen, um die Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität eines der Services zu überwachen oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke;
(d) Daten oder Inhalte, auf die über die API zugegriffen wird, zu sammeln, zwischenzuspeichern, zu aggregieren oder zu speichern, außer für Zwecke, die gemäß der Nutzungsvereinbarung zulässig sind;
(e) die API in einer Weise zu nutzen, die das angemessene Anfragevolumen überschreitet, eine übermäßige oder missbräuchliche Nutzung darstellt oder anderweitig die Stabilität der Server von Bitvavo oder das Verhalten anderer Anwendungen, die die API verwenden, beeinträchtigt;
(f) zu versuchen, die Identität des Teilnehmers zu verschleiern oder zu verbergen, wenn eine Autorisierung für die API angefordert wird;
(g) die API zu nutzen, um (i) auf Informationen zuzugreifen oder diese zu verwenden, die nicht durch die Nutzungsvereinbarung und diese Handelsregeln gestattet sind, um (ii) die administrativen, technischen oder organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen von Bitvavo zu umgehen oder zu brechen, (iii) die API oder die Services zu stören, zu beeinträchtigen, zu überlasten oder zu verschlechtern, (iv) die API oder die Services in irgendeiner Weise zu ändern, oder (v) die Schwachstellen der Services oder der API zu testen; und
(h) irgendwelche Daten, die durch die Nutzung der API durch den Teilnehmer gesammelt wurden, zu Werbezwecken zu verwenden.
13.1 Zugriff auf Marktdaten
Alle Teilnehmer haben vollen und gleichen Echtzeitzugriff auf Marktdaten. Die Marktdaten werden über die Webschnittstellen und die Bitvavo-API zur Verfügung gestellt.
13.2 Chancengleichheit
Alle Teilnehmer haben die gleichen Chancen hinsichtlich des Zugriffs auf die Webschnittstellen und die Bitvavo-API.
14.1 Marktmissbrauch
Den Teilnehmern ist es untersagt, Marktmissbrauch, einschließlich Insider-Geschäfte und Marktmanipulation im Sinne von Titel VI MiCA, zu begehen.
14.2 Marktmissbrauch – Verbotene Aktivitäten
Unbeschadet der in Titel VI MiCA dargelegten Verbote ist es den Teilnehmern untersagt, Verhaltensweisen vorzunehmen, die einen Marktmissbrauch darstellen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchführung der folgenden Aktivitäten auf der Bitvavo-Handelsplattform:
(a) Pump-and Dump-Geschäfte: Künstliches Aufblähen des Preises eines Digitalen Vermögenswerts durch falsche und irreführende positive Aussagen, um den günstig gekauften Digitalen Vermögenswert zu einem höheren Preis zu verkaufen.
(b) Wash Trading (Scheingeschäfte): Gleichzeitiger Kauf und Verkauf identischer Digitaler Vermögenswerte, um ein irreführendes Handelsvolumen vorzutäuschen und die Marktaktivität künstlich zu erhöhen.
(c) Front Running: Vorab-Handel einer großen Kundenorder, um von den erwarteten Kursbewegungen infolge der Ausführung dieser Order zu profitieren. Front Running beinhaltet die Nutzung nicht-öffentlicher Informationen über bevorstehende oder geplante Transaktionen zum eigenen Vorteil.
(d) Churning: Übermäßige Handelsaktivitäten von (Broker-)Teilnehmern im Namen ihrer Kunden auf beiden Seiten des Orderbuchs, mit dem Ziel, die Provisionen des Teilnehmers (Brokers) zu erhöhen.
(e) Quote-Stuffing: Schnelles Eingeben und anschließendes Zurückziehen großer Order, um den Markt mit Kursen zu überschwemmen, was dazu führt, dass Wettbewerber Zeit bei der Bearbeitung verlieren oder andere ungeordnete Handelsbedingungen verursachen.
(f) Spoofing/Layering: Die Vortäuschung einer negativen (oder positiven) Marktlage, indem Kauf- oder Verkaufsorder platziert werden, ohne die Absicht, sie auszuführen.
(g) Insiderhandel: Handel mit Digitalen Vermögenswerten auf der Grundlage nicht öffentlicher Informationen, die den Preis dieser Digitalen Vermögenswerte beeinflussen könnten.
(h) Informationsbasierter Marktmissbrauch: Verbreitung falscher oder irreführender Informationen über Krypto-Unternehmen, Krypto-Projekte, Digitale Vermögenswerte oder Marktbedingungen, um Preise oder Handelsaktivitäten zu beeinflussen. Dazu gehört die Verbreitung von Gerüchten, Falschmeldungen oder irreführenden Marktkommentaren, um die Wahrnehmung der Marktteilnehmer zu manipulieren.
(i) Unsachgemäße Offenlegungspraktiken: Nichtoffenlegung nicht öffentlicher Informationen, die die Marktpreise beeinflussen könnten, oder selektive Offenlegung von Informationen gegenüber bestimmten Marktteilnehmern. Irreführende Angaben oder unzureichende Transparenz über die finanzielle Leistung, Risiken oder andere wesentliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Digitalen Vermögenswert können ebenfalls Marktmissbrauch darstellen.
14.3 Verbot, das Konto und die Services für kriminelle Aktivitäten zu nutzen
Ein Teilnehmer darf das Konto und die Services nicht nutzen, um kriminelle Aktivitäten jeglicher Art durchzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung, Betrug oder andere kriminelle oder illegale Aktivitäten, deren Vorhandensein von Bitvavo nach eigenem Ermessen zu bestimmen ist. Dazu gehören unter anderem die folgenden:
(a) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit Sanktionsprogrammen verstoßen würden, die in den Ländern verwaltet werden, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Sanktionsliste.
(b) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit der Terrorismusfinanzierung verstoßen oder dazu beitragen würden, wie sie in den Ländern, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, gelten.
(c) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit Geldwäsche verstoßen oder dazu beitragen würden, wie sie in den Ländern, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, gelten.
(d) Aktivitäten, die mit Betrug in Verbindung stehen, wie z. B. Aktivitäten, die dazu dienen, Bitvavo, Teilnehmer und/oder andere Personen zu betrügen (einschließlich der Bereitstellung falscher, ungenauer oder irreführender Informationen an Bitvavo).
(e) Aktivitäten, die mit Drogen in Verbindung stehen, wie z. B. der Verkauf von Betäubungsmitteln, kontrollierten Substanzen und Geräten, die für die Herstellung oder den Konsum von Drogen bestimmt sind.
(f) Aktivitäten, die mit Multi-Level-Marketing in Verbindung stehen, wie z. B. Schneeballsysteme und Network-Marketing.
(g) Aktivitäten, die mit unfairen, räuberischen oder täuschenden Praktiken in Verbindung stehen, wie z. B. Anlagemöglichkeiten oder andere Services, die (zu) hohe Belohnungen versprechen, und Websites, die Bitvavo nach eigenem Ermessen als unfair, täuschend oder räuberisch gegenüber den Teilnehmern einstuft.
(h) Aktivitäten, die mit illegalen Glücksspielen in Verbindung stehen, wie z. B. unregulierte Lotterien, Sportprognosen oder Quotenerstellung und vergleichbare Aktivitäten.
(i) Aktivitäten, die mit Unternehmen mit hohem Risiko in Verbindung stehen, wie z. B. Unternehmen, von denen Bitvavo glaubt, dass sie ein erhöhtes finanzielles Risiko oder eine gesetzliche Haftung bedeuten oder gegen die Bankrichtlinien verstoßen.
(j) Aktivitäten, die mit dem Versuch in Verbindung stehen, die (Software hinter der) Bitvavo-Umgebung ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu modifizieren, zu übersetzen oder zu disassemblieren.
14.4 Berichterstattung an die AFM
Bitvavo wird der AFM Bericht erstatten, wenn es einen begründeten Verdacht in Bezug auf eine Order oder eine Transaktion hat, einschließlich einer Stornierung oder Änderung derselben, und anderer Aspekte der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie, wie z. B. des Konsensmechanismus, wenn Umstände vorliegen könnten, die darauf hindeuten, dass Marktmissbrauch begangen wurde, begangen wird oder wahrscheinlich begangen wird.
14.5 Berichterstattung an Bitvavo
Jeder Teilnehmer muss Bitvavo unverzüglich jede verdächtige Aktivität melden, die die Integrität und Fairness der Kryptomärkte untergräbt, die als Marktmissbrauch im Sinne von Titel VI MiCA identifiziert werden könnte und/oder die als eine der in diesem Abschnitt aufgeführten Aktivitäten identifiziert werden kann.
14.6 Meldung an Behörden
Bitvavo ist berechtigt, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen und wird den zuständigen Behörden Daten zur Verfügung stellen, soweit dies gesetzlich und behördlich vorgeschrieben ist.
14.7 Meldung von ungewöhnlichen Transaktionen
Bitvavo wird alle ungewöhnlichen Transaktionen der zuständigen Behörde in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung melden.
15.1 Stornierung von Ordern
Bitvavo kann offene Order aus beliebigem Grund ändern oder stornieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Umstände, deren Eintreten von Bitvavo nach eigenem Ermessen zu bestimmen ist:
(i) im Falle von Ordern, die von Teilnehmern erteilt wurden, die nach dem alleinigen Ermessen von Bitvavo die Bitvavo-Handelsplattform in Bezug auf diese Order oder anderweitig missbräuchlich genutzt oder versucht haben, sich daran zu beteiligen. Dies kann Marktmissbrauchsaktivitäten oder andere verbotene Aktivitäten im Sinne von Abschnitt 14 dieser Handelsregeln umfassen, kann aber auch operative oder anderweitig missbräuchliche oder nachteilige Aktivitäten umfassen, wie z. B. die Nutzung der API in einer Weise, die die Bitvavo-Handelsplattform unangemessen belastet;
(ii) im Falle von Ordern, die einen Fehler in Bezug auf Preis, Menge oder andere Parameter enthalten;
(iii) wenn dies durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist;
(iv) auf Anweisung der zuständigen Behörden oder auf gerichtliche Anordnung; oder
(v) wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist.
15.2 Sperrung des Kontos
Bitvavo kann eine bestimmte oder die gesamte Nutzung eines Kontos aussetzen oder blockieren, eine ausstehende Order oder PG-Anfrage (einschließlichaller Anträge auf Änderung oder Stornierung einer Order), jede Transaktion, Ein- oder Auszahlungen aussetzen oder stornieren, die mit einem Konto verbundenen Geldmittel oder Digitalen Vermögenswerte einfrieren oder die Kündigung eines Kontos im Zusammenhang mit einer Untersuchung des Missbrauchs eines Kontos aussetzen oder einen von Bitvavo bereitgestellten Service stornieren. Wenn die Legitimität eines Teilnehmers oder eines Auftrags, einer PG-Anfrage oder der Nutzung der Services nicht festgestellt werden kann, kann dieser Teilnehmer alle Rechte an den Geldmitteln und Digitalen Vermögenswerten auf seinem Konto verlieren.
15.3 Delisting
Bitvavo kann jederzeit und nach eigenem Ermessen beschließen, Digitale Vermögenswerte von der Bitvavo-Handelsplattform zu entfernen. Bitvavo kann dies unter allen Umständen tun, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(a) einen Verstoß gegen diese Handelsregeln durch den Emittenten oder die Nichtkonformität des betreffenden Digitalen Vermögenswerts mit diesen Handelsregeln;
(b) alle Ereignisse oder Entwicklungen in Bezug auf den Emittenten oder den Digitalen Vermögenswert, die ein wesentliches Risiko für die Teilnehmer oder den geordneten Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform darstellen könnten;
(c) auf Ersuchen einer Aufsichtsbehörde;
(d) im Falle eines Konkurses des Emittenten;
(e) wenn der Digitale Vermögenswert außerhalb der Risikobereitschaft von Bitvavo liegt;
(f) auf begründeten Antrag des Emittenten des Digitalen Vermögenswerts;
(g) im Falle wesentlicher Änderungen des Emittenten oder des Digitalen Vermögenswerts; oder
(h) wenn der Digitale Vermögenswert die voreingestellten Mindestliquiditätsschwellen nicht erreicht; oder
(i) wenn der Digitale Vermögenswert Abschnitt 3.5 dieser Handelsregeln nicht entspricht.
15.4 Folgen des Delistings
Mit dem Delisting eines Digitalen Vermögenswerts wird der Handel mit den betreffenden Digitalen Vermögenswerten eingestellt. Bitvavo wird, wenn möglich, rechtzeitig über (geplante) Delisting-Vereinbarungen informieren und die Möglichkeit geben, Digitale Vermögenswerte, die dem Delisting unterliegen, zu veräußern oder zu handeln.
16.1 Weisungen von Aufsichtsbehörden
Bitvavo wird den Weisungen der Aufsichtsbehörden, einschließlich der EBA und der AFM, Folge leisten. Dies kann zur Aussetzung oder zum Delisting Digitaler Vermögenswerte führen.
16.2 Zugang zu Informationen
Bitvavo kommt den Aufforderungen der Aufsichtsbehörden nach, relevante Daten in Bezug auf Order in Digitalen Vermögenswerten bereitzustellen, die über seine Systeme beworben werden, oder Zugang zum Orderbuch oder zu Aufzeichnungen von Transaktionen zu gewähren, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt werden. Relevante Daten können Details zu einer Order oder Transaktion enthalten, einschließlich personenbezogener Daten und anderer Datenpunkte, die Order mit Transaktionen verknüpfen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt werden.
17.1 Gebühren für die Zulassung zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform
Bitvavo kann Gebühren für die Zulassung zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform sowie periodische Gebühren erheben, um auf der Bitvavo-Handelsplattform notiert und für den Handel verfügbar zu bleiben.
17.2 Gebühren für den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform
(a) Der Teilnehmer muss für den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform Gebühren an Bitvavo zahlen.
(b) Jegliche Gebühren und die entsprechenden Gebührenbeträge werden von Bitvavo auf den dafür vorgesehenen Gebühreninformationsseiten auf der Website und/oder der Bitvavo-Umgebung (die Gebührenordnung) in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht oder dem Teilnehmer anderweitig zur Verfügung gestellt. Bitvavo kann nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Änderungen daran vornehmen. Den Teilnehmern zur Verfügung gestellte Änderungen werden unmittelbar wirksam.
17.3 Zusammensetzung der Handelsgebühren
(a) Die Handelsgebühren auf der Bitvavo-Handelsplattform basieren auf dem Handelsvolumen jedes Teilnehmers der letzten 30 Tage gemäß der Gebührenordnung, die von Zeit zu Zeit auf der Bitvavo-Website veröffentlicht wird.
(b) Der Gesamtgebührenbetrag, der für einen Handel erhoben wird, hängt von Folgendem ab:
(i) die Gesamtkosten (Wert) der Order;
(ii) das Währungspaar, das gehandelt wird;
(iii) das 30-Tage-Handelsvolumen des Teilnehmers; und
(iv) ob es sich bei einer Order um einen Maker oder einen Taker handelt.
17.4 Berechnung der Gebühren
(a) Die Gebühr wird im Angebotswert berechnet (und Rabatte werden gewährt).
(b) Die Gebühren werden für jede Ausführung berechnet.
(c) Die Gebühren werden auf die Genauigkeit des Vermögenswerts aufgerundet.
(d) Die Gebühren werden für jede Order gemittelt. Das bedeutet, dass, wenn bei einem Ausführungsvorgang mehr Gebühren als erforderlich gezahlt wurden, beim nächsten Ausführungsvorgang eine entsprechend niedrigere Gebühr entrichtet wird, so dass die durchschnittlich gezahlte Gebühr der Gebührenstufe des Teilnehmers entspricht oder diese übersteigt. Dieser Abgleich kann nach der Abwicklung manuell durchgeführt werden.
(e) Das rollierende 30-Tage-Volumen, das zur Bestimmung der Gebührenstufe verwendet wird, wird in EUR berechnet, jeweils um 00:00 UTC.
(f) Alle Teilnehmer zahlen die in der Gebührenordnung genannten Gebühren.
(g) Bitvavo kann die Gebührenstufe für Market-Maker und große Institutionen vorübergehend erhöhen oder senken (von Fall zu Fall festgelegt).
17.5 Zahlung von Gebühren
Bitvavo kann dem Teilnehmer alle Gebühren und Kosten in Rechnung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handelsgebühren, indem diese von den Geldmitteln, Digitalen Vermögenswerten oder der Bitvavo E-Token-Wallet des Teilnehmers abgezogen werden.
Bitvavo behält sich das Recht vor, Teile der Handelsregeln jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern, hinzuzufügen oder zu entfernen. Der Teilnehmer wird über alle Änderungen informiert, und obwohl Bitvavo sich bemüht, den Teilnehmer im Voraus darüber zu informieren, kann Bitvavo darauf hinweisen, dass die überarbeiteten Handelsregeln sofort in Kraft treten. Wenn der Teilnehmer mit einer solchen Änderung nicht einverstanden ist, muss der Teilnehmer sein Bitvavo-Konto schließen und die Nutzung der Bitvavo-Handelsplattform einstellen. Wenn der Teilnehmer die Bitvavo-Handelsplattform nach einer Änderung weiterhin nutzt, wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer die Änderungen akzeptiert und ihnen zugestimmt hat. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die geänderten Handelsregeln zu überprüfen.
1.1 Konto hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.2 AFM bezeichnet die Niederländische Behörde für Finanzmärkte (Autoriteit Financiële Markten).
1.3 Algorithmischer Handel bezeichnet die Verwendung von Computeralgorithmen, die automatisch einzelne Parameter von Ordern bestimmen, was zu Anlage- und/oder Ausführungsentscheidungen auf der Grundlage vordefinierter Kriterien und Strategien mit begrenzter oder keiner menschlicher Intervention führt.
1.4 Affiliate hat die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesene Bedeutung.
1.5 API bezeichnet die Anwendungsprogrammier-Schnittstelle (Application Programming Interface).
1.6 API-Zugangsdaten bezeichnen den/die API-Schlüssel mit entsprechenden Geheimnissen.
1.7 API Trading Bot bezeichnet eine automatisierte Softwareanwendung, die über API mit der Bitvavo-Handelsplattform interagiert, um auf der Grundlage vordefinierter Kriterien und Strategien Handelsaktionen auszuführen.
1.8 App hat die Bedeutung, die ihr in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.9 Auktion bezeichnet den Prozess, wie in Abschnitt 6.8 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.10 Broker bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.6 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.11 Bitvavo bezeichnet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Bitvavo B.V.
1.12 Bitvavo Custody bezeichnet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Bitvavo Custody B.V.
1.13 Bitvavo E-Token hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.14 Bitvavo-Handelsplattform bezeichnet die von Bitvavo betriebene Handelsplattform für Digitale Vermögenswerte.
1.15 Cancel Only bezeichnet den Status der Bitvavo-Handelsplattform, wobei die Nutzer darauf beschränkt sind, bestehende Order zu stornieren, entweder für einen bestimmten Digitalen Vermögenswert oder auf der gesamten Handelsplattform.
1.16 CASP bezeichnet einen Anbieter von Kryptowert-Dienstleistungen, wie in der MiCA beschrieben.
1.17 CLOB bezeichnet das zentrale Limit-Orderbuch (Central Limit Order Book).
1.18 Unternehmensteilnehmer bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.4 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.19 Digitaler Vermögenswert hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.20 EBA bezeichnet die Europäische Bankenaufsichtsbehörde.
1.21 EWR bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum.
1.22 Gebühr bezeichnet alle Gebühren oder Kosten, die Bitvavo oder ein verbundenes Unternehmen, je nach Fall, einem Emittenten oder einem Teilnehmer für die Ausführung von Transaktionen, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Führung eines Kontos, die Zulassung zum Handel oder anderweitig auferlegt.
1.23 Geldmittel hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.24 Halted (Angehalten) bezeichnet den Status der Bitvavo-Handelsplattform, bei dem die Handelsaktivität vorübergehend ausgesetzt wird, entweder für einen bestimmten Digitalen Vermögenswert oder auf der gesamten Handelsplattform.
1.25 Hochfrequenzhandel bezeichnet eine Infrastruktur, die darauf abzielt, Netzwerk- und andere Latenzarten zu minimieren und so den Algorithmischen Handel mit hoher Geschwindigkeit zu ermöglichen.
1.26 Emittent bezeichnet den Emittenten, wie er in der MiCA definiert ist.
1.27 Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1(a)(ii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.28 Market-Maker bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.5 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.29 Market-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1(a)(i) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.30 Marktspezifikation bezeichnet das Dokument, das die Attribute eines bestimmten Digitalen Vermögenswerts beschreibt, wie in Abschnitt 5.7 dieser Handelsregeln definiert.
1.31 MiCA bezeichnet die Verordnung (EU) 2023/1114 für Kryptowert-Märkte, in der jeweils gültigen Fassung oder Ergänzung.
1.32 Order bezeichnet eine Anweisung zum Kauf oder Verkauf Digitaler Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform.
1.33 Orderbuch bezeichnet ein Digitales Hauptbuch, das von Bitvavo geführt wird und alle Kauf- und Verkaufsorder für ein spezifisches Kryptowährungspaar aufzeichnet.
1.34 Teilnehmer bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Handelsaktivitäten auf der Bitvavo-Handelsplattform ausführt.
1.35 Preisgarantieservice bezeichnet den Preisgarantieservice, bei dem es sich um einen von Bitvavo erbrachten Service handelt, der den Teilnehmer für einen vorher festgelegten Zeitraum vor Preisschwankungen bei einem bestimmten Digitalen Vermögenswert schützt.
1.36 Referenzpreis hat die Bedeutung, die ihm in Abschnitt 6.3 (f) dieser Handelsregeln zugewiesen wird.
1.37 RfQ bezeichnet eine Angebotsanfrage (Request for Quote).
1.38 RfQ-Segment bezeichnet das Segment der Bitvavo-Handelsplattform, wo Order von Teilnehmern, die sich für Preisgarantieservices angemeldet haben, gemäß diesen Handelsregeln weitergeleitet werden.
1.39 Einzelhandelsteilnehmer bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.3 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.40 Services haben die Bedeutung, die ihnen in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen werden.
1.41 Stop-Loss-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(i) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.42 Stop-Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(ii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.43 Take-Profit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(iii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.44 Take-Profit-Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(iv) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.45 Tick-Größe bezeichnet die kleinstmögliche zulässige Preisveränderung zwischen zwei gültigen Order-Preisen für einen Markt. Die Preise für Order müssen in Vielfachen der konfigurierten Tick-Größe angegeben werden.
1.46 Trading Bots bezeichnet jede automatisierte Software, jedes Skript, jeden Algorithmus oder Dienst – eigentümerbasiert oder von Dritten – die/das/der über APIs auf die Bitvavo-Handelsplattform zugreift, um Order zu übermitteln, zu ändern oder zu stornieren oder um Handelsentscheidungen zu treffen, ohne dass jede einzelne Aktion manuell durch eine Person ausgelöst wird.
1.47 Handelsregeln bezeichnen diese Handelsregeln.
1.48 US Person bezeichnet eine natürliche Person, die Staatsbürger oder Einwohner der Vereinigten Staaten ist, eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, die in den Vereinigten Staaten gegründet wurde oder nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Bundesstaaten organisiert ist, einen Trust, wenn (i) ein Gericht innerhalb der Vereinigten Staaten nach geltendem Recht befugt wäre, Anordnungen oder Urteile in Bezug auf im Wesentlichen alle Fragen der Verwaltung des Trusts zu erlassen, und (ii) eine oder mehrere US-Personen befugt sind, alle wesentlichen Entscheidungen des Trusts zu kontrollieren, oder den Nachlass eines Verstorbenen, der Staatsbürger oder Einwohner der Vereinigten Staaten war, eine Zweigniederlassung oder Agentur eines ausländischen Unternehmens mit Sitz in den Vereinigten Staaten, oder jedes nicht-diskretionäre oder ähnliche Konto (außer einem Nachlass oder Trust), das von einem Händler oder einem anderen Treuhänder für das Konto oder zugunsten einer US-Person gehalten wird, oder jedes diskretionäre oder ähnliche Konto (außer einem Nachlass oder Trust), das von einem Händler oder einem anderen Treuhänder geführt wird, der in den Vereinigten Staaten gegründet, organisiert oder (im Falle einer natürlichen Person) wohnhaft ist.
1.49 Nutzungsvereinbarung bezeichnet die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer, Bitvavo, Bitvavo Custody B.V. und Stichting Bitvavo Payments, die die Bereitstellung der Services durch die relevanten Unternehmen und die Nutzung der Services durch die Teilnehmer definiert und regelt.
1.50 Website hat die Bedeutung, die ihr in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
Jeder in diesen Handelsregeln verwendete, aber nicht definierte Begriff hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
2.1 Die Bitvavo-Handelsplattform
Bitvavo betreibt eine Handelsplattform, die mehrere Handelssysteme verwaltet, wie z. B. das CLOB-Segment und das RfQ-Segment, in denen Digitale Vermögenswerte gekauft oder verkauft werden können, was zum Austausch von Geldmitteln gegen Digitale Vermögenswerte und von Digitalen Vermögenswerten gegen andere Digitale Vermögenswerte führt („die Bitvavo-Handelsplattform”).
Diese Handelsregeln regeln die für den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform geltenden Bedingungen, gewährleisten die Einhaltung von Artikel 76 der MiCA und fördern einen fairen, effizienten und transparenten Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform.
2.2 Lizenz
Bitvavo ist von der AFM unter der Registrierungsnummer 41000010 als CASP gemäß der MiCA lizenziert und berechtigt, die Dienstleistungen des Betriebs einer Handelsplattform für Krypto-Vermögenswerte, der Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Vermögenswerten sowie der Transferdienste für Krypto-Vermögenswerte anzubieten. Diese Dienstleistungen sind in allen EWR-Mitgliedstaaten verfügbar.
Bitvavo behält sich das Recht vor, die Bitvavo-Handelsplattform nicht in allen Märkten oder Gerichtsbarkeiten zur Verfügung zu stellen, in denen es autorisiert oder berechtigt ist, seine Services zu erbringen, und kann die Nutzung der Bitvavo-Handelsplattform durch Einwohner bestimmter Gerichtsbarkeiten einschränken oder verbieten.
Zur Klarstellung: Die Lending Services werden ausschließlich von der Bitvavo Custody B.V. erbracht, und die Bitvavo Custody B.V. unterliegt nicht der Aufsicht der AFM. Die Staking Services, Lending Services, die Margin-Handelsfazilität und die Preisgarantiedienste sind keine nach der MiCA regulierten Dienstleistungen und beinhalten bestimmte Risiken. Bei der Nutzung dieser Dienstleistungen genießen Sie möglicherweise nicht die nach der MiCA vorgesehenen Schutzmechanismen und Sicherheiten.
3.1 Anforderungen an Digitale Vermögenswerte (bzw. deren Emittenten), die eine Zulassung zum Handel bei Bitvavo beantragen
(a) Bitvavo hat ein Zulassungsverfahren für Digitale Vermögenswerte eingeführt, auf dessen Grundlage Bitvavo bestimmt, ob ein neuer Digitaler Vermögenswert zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen werden kann. Bitvavo darf nach alleinigem Ermessen festlegen, ob ein Digitaler Vermögenswert zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen wird oder nicht.
(b) Jeder Digitale Vermögenswert, der zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen werden soll, sollte die Anforderungen an seinen Business Case, seine Machbarkeit, seine Compliance, seine rechtlichen, Risiko- und Eignungsanforderungen, die von Bitvavo von Zeit zu Zeit festgelegt werden, erfüllen und nachhaltig erfüllen.
3.2 Bewerbungsverfahren für die Zulassung zum Handel bei Bitvavo
Das Bewerbungsverfahren wird in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Verfahren von Bitvavo durchgeführt. Zusammenfassend berücksichtigt Bitvavo folgende Kriterien:
(a) eine Bewertung des Business Case (einschließlich der Marktfähigkeit und der wirtschaftlichen und strategischen Grundlagen) und einen Pre-Scan (für die Machbarkeits- und Compliance-Bewertung);
(b) eine Machbarkeitsbewertung (einschließlich Verwahrung, Liquidität und Blockchain-Integration);
(c) eine Compliance-, Rechts- und Risikobewertung (Einhaltung der geltenden Gesetze, KYC, Due-Diligence-Prüfungen gegenüber Kunden, die in einem angemessenen Verhältnis zum Risikoprofil des Antragstellers stehen, Prüfung und Datenschutz sowie die mit dem Digitalen Vermögenswert verbundenen Risiken);
(d) eine Eignungsbewertung (Vermögenswert, Sicherheit, Technologie und zusätzliche Risiko- und Compliance-Anforderungen); und
(e) Zulassung zur Go-Live-Vorbereitung (Datum, technologische Vorbereitung, Liquidität sowie Inventar und Kommunikation).
3.3 Bedingungen für die weitere Zulassung von Digitalen Vermögenswerten zum Handel
(a) Liquiditätsschwellen
Um weiterhin handelbar zu bleiben, muss jeder Digitale Vermögenswert, der auf der Bitvavo-Handelsplattform gehandelt wird, dauerhaft ein durchschnittliches tägliches Transaktionsvolumen erreichen, das dem von Bitvavo regelmäßig festgelegten Schwellenwert entspricht oder diesen übersteigt.
(b) Offenlegungspflichten
Emittenten Digitaler Vermögenswerte müssen mindestens folgende Informationen auf ihrer Website veröffentlichen, um die Handelszulassung aufrechtzuerhalten:
(i) ein Whitepaper des Digitalen Vermögenswerts gemäß den Anforderungen der MiCA-Verordnung (falls zutreffend);
(ii) wenn es einen wesentlichen neuen Faktor, einen wesentlichen Fehler oder eine wesentliche Ungenauigkeit gibt, die sich auf die Bewertung der Digitalen Vermögenswerte auswirken können, das geänderte Whitepaper zu Digitalen Vermögenswerten, einschließlich der Gründe für eine solche Änderung, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit der MiCA.
3.4 Fortlaufende Überwachung von Emittenten und Digitalen Vermögenswerten
(a) Um die Glaubwürdigkeit, Sicherheit und Effizienz seiner Märkte und der zum Handel zugelassenen Digitalen Vermögenswerte sowie deren Einhaltung dieses Abschnitts 3 der Handelsregeln zu gewährleisten, überwacht Bitvavo kontinuierlich die anwendbaren Risikofaktoren, die möglicherweise zu einer Handelsaussetzung oder einem Delisting von zugelassenen Digitalen Vermögenswerten führen würden. Um diese laufende Überwachung durchzuführen, nutzt Bitvavo automatisierte Warnungen und Tools, die unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf dem Markt für Digitale Vermögenswerte, einschließlich regulatorischer Änderungen, technologischer Probleme oder Änderungen, Marktdynamik, Liquidität und Konzentration der Digitalen Vermögenswerte, zu einer Neubewertung der zum Handel zugelassenen Digitalen Vermögenswerte führen können.
(b) In Bezug auf die Liquidität beurteilt Bitvavo, ob die von den Market-Makern in das Orderbuch eingebrachte Liquidität angemessen auf die Ordervolumina im Orderbuch abgestimmt ist. Bitvavo bewertet auch die Handelsaktivität mit dem entsprechenden Digitalen Vermögenswert auf anderen Handelsplattformen für Digitale Vermögenswerte.
3.5 Digitale Vermögenswerte, die nicht zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen sind
Ein Digitaler Vermögenswert ist nicht zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen, wenn:
(a) er das in Abschnitt 3.2 dieser Handelsregeln genannte Bewerbungsverfahren nicht besteht;
(b) in den von der MiCA geforderten Fällen kein entsprechendes Whitepaper zu Digitalen Vermögenswerten veröffentlicht wurde; oder
(c) er über eine integrierte Anonymisierungsfunktion verfügt, es sei denn die Inhaber und die Transaktionshistorie können von Bitvavo identifiziert werden.
4.1 Kriterien für den Teilnehmer
Eine Person kann Teilnehmer der Bitvavo-Handelsplattform werden, wenn:
(a) die Person ein Konto erstellt hat, wie in der Nutzungsvereinbarung festgelegt;
(b) die Person die Nutzungsbedingungen und diese Handelsregeln akzeptiert hat;
(c) sich die Person nach alleinigem Ermessen von Bitvavo an zwingende regulatorische Verpflichtungen in Bezug auf die Verhinderung von Marktmissbrauch, AML/CFT/PSE-Regeln und behördliche Lizenzanforderungen (falls zutreffend) hält; und
(d) Bitvavo diese Person als Teilnehmer akzeptiert hat.
4.2 Teilnehmer-Kategorien
Bitvavo unterscheidet vier Teilnehmer-Kategorien:
(a) Einzelhandelsteilnehmer;
(b) Unternehmensteilnehmer;
(c) Market-Maker; und
(d) Broker (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anbieter von Trading-Bots oder anderen Services über die Bitvavo-API).
4.3 Einzelhandelsteilnehmer
Ein Einzelhandelsteilnehmer kann eine natürliche Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist, keine US-Person ist und in einer Rechtsordnung im EWR ansässig ist, in der die Services von Bitvavo verfügbar sind.
4.4 Unternehmensteilnehmer
Ein Unternehmensteilnehmer kann eine juristische Person sein, die kein Market-Maker oder Broker ist und die in einer Rechtsordnung im EWR ansässig oder niedergelassen ist, in der Bitvavo autorisiert oder berechtigt ist, seine Services zu erbringen.
4.5 Market-Maker
Ein Market-Maker kann eine natürliche oder juristische Person sein, die einen Market-Making-Vertrag mit Bitvavo abgeschlossen hat und dessen Bedingungen, die Bedingungen des Nutzungsvertrags und aller anderen mit Bitvavo oder Bitvavo Custody geschlossenen Verträge einhält. Ein Market-Making-Vertrag enthält spezifische Bedingungen, um als Market-Maker Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform zu erhalten, wie z. B. die Digitalen Vermögenswerte, die unter die Market-Making-Verträge fallen, Mindestverfügbarkeits- und Reaktionszeiten, das Streaming von Preisen/Notierungen auf beiden Seiten des Marktes, Spread-Limits, Gebühren, Kreditlinien, Anreize und Strafen bei Nichteinhaltung.
4.6 Broker
Ein Broker kann eine juristische Person sein, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung in einer Jurisdiktion innerhalb des EWR hat, in der Bitvavo zur Erbringung seiner Dienstleistungen berechtigt oder zugelassen ist und – sofern zutreffend – zur Erbringung von Krypto-Asset-Dienstleistungen im Sinne der MiCA befugt ist und die Bedingungen einer Vereinbarung mit Bitvavo einhält. Ein Broker, der einen oder mehrere Trading Bots betreibt und Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform erhalten möchte, muss dem Bitvavo Developer Agreement und/oder dem API Partner Agreement zustimmen.
4.7 API-Trading-Bots
Ein Anbieter, der einen oder mehrere Trading-Bots betreibt und auf die Bitvavo Handelsplattform zugreifen möchte, muss dem Bitvavo-Entwickler-Vertrag und/oder dem API-Partner-Vertrag zustimmen.
4.8 Handelslimits
(a) Bitvavo wendet Handelslimits auf das Konto der Teilnehmer an, einschließlich täglicher, wöchentlicher, monatlicher, jährlicher und Gesamtlimits. Bitvavo kann solche Limits nach eigenem Ermessen festlegen, basierend auf den vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen und allen anderen Informationen, die Bitvavo zur Verfügung stehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Kontostand des Teilnehmers, das Handelsverhalten des Teilnehmers, die Kapazität und Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform und den Markt für jeden relevanten Digitalen Vermögenswert).
(b) Bitvavo kann die verschiedenen Schwellenwerte für Handelslimits als Hinweis auf seiner Website angeben. Bitvavo kann die Verfahren und Limits von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung ändern.
(c) Bitvavo kann von einem Teilnehmer verlangen, dass er zusätzliche Informationen bereitstellt oder überprüft oder dass er nach der Ausführung eines Handels oder einer Transaktion eine gewisse Zeit wartet, bevor er einen solchen Handel abwickelt und bevor er einem Teilnehmer erlaubt, nachfolgende Geschäfte auf der Bitvavo-Handelsplattform abzuschließen.
(d) Ein Teilnehmer kann einen Antrag auf höhere Limits stellen. Bitvavo kann vom Teilnehmer verlangen, dass er diesbezüglich zusätzliche Unterlagen einreicht, und garantiert nicht, dass die Limits wie gewünscht angehoben werden.
5.1 Handelstage und Handelszeiten
Die Bitvavo-Handelsplattform steht jeden Tag, 24 Stunden am Tag, für den Handel zur Verfügung, mit Ausnahme von geplanten oder ungeplanten Ausfallzeiten. Von Zeit zu Zeit können besondere Handelsbedingungen für alle zugelassenen Digitalen Vermögenswerte oder für jeden einzelnen Vermögenswert gelten, z. B. während eines bestimmten Status, der von Bitvavo festgelegt wird, einschließlich Halted-Märkte, Cancel Only-Märkte oder während Auktionszeiträumen, wie in diesen Handelsregeln dargelegt.
5.2 Transaktionen
(a) Die Teilnehmer können Anweisungen zum Kauf oder Verkauf von Digitalen Vermögenswerten auf der Bitvavo-Handelsplattform (Erteilen einer Order) gegen andere Digitale Vermögenswerte oder Geldmittel erteilen, wobei Bitvavo von Zeit zu Zeit Paare anbietet (es können geografische Beschränkungen gelten).
(b) Bitvavo ist kein Teilnehmer und Bitvavo wird nicht als Gegenpartei eines Teilnehmers bei einer Transaktion mit Digitalen Vermögenswerten handeln, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt wird.
(c) Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für die Erteilung von Ordern und die Erteilung sonstiger Anweisungen.
(d) Bitvavo oder andere Teilnehmer können Informationen über Digitale Vermögenswerte bereitstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Preis und die Volatilität. Diese Informationen sowie alle anderen Informationen auf der Bitvavo-Handelsplattform stellen keine Anlageberatung, keine Verkaufs- oder Kaufempfehlung oder eine Meinung von Bitvavo dar.
(e) Der auf der Transaktionsbestätigung angegebene Preis ist der Preis, zu dem eine Order ausgeführt wurde. Dieser Preis kann von den Preisen abweichen, die vor der Ausführung einer Order auf der Bitvavo-Handelsplattform angegeben oder referenziert wurden. Der auf der Transaktionsbestätigung angegebene Preis ist immer ausschlaggebend gegenüber anderen Preisangaben.
5.3 Wiederkehrender Kauf
(a) Die Teilnehmer können ausgewählte Digitale Vermögenswerte automatisch auf monatlicher Basis kaufen, indem sie die Funktion „Wiederkehrender Kauf” aktivieren.
(b) Durch die Nutzung dieser Funktion ermächtigen die Teilnehmer Bitvavo, Geldmittel und Gebühren zu einem zufälligen Zeitpunkt an einem bestimmten, vom Teilnehmer ausgewählten Tag eines jeden Monats direkt von ihrem Konto abzubuchen.
5.4 Reservieren von Geldmitteln
Sobald eine Order zum Kauf Digitaler Vermögenswerte erteilt wurde, wird ein bestimmter Geldbetrag auf dem Konto des Teilnehmers reserviert. Das bedeutet, dass diese Geldmittel nur zur Erfüllung der Order verwendet werden können, für die sie reserviert sind. Die Höhe der Geldmittel, die einbehalten werden, variiert bei Limit-Ordern und Market-Ordern. Reservierte Beträge werden aufgerundet. Bei einer Stornierung einer Order wird der verbleibende reservierte Betrag dem Konto wieder gutgeschrieben. Eine vollständige oder teilweise Ausführung der Order verringert den noch reservierten Betrag an Geldmitteln entsprechend.
5.5 Reservieren von Digitalen Vermögenswerten
Sobald eine Order zum Verkauf von Digitalen Vermögenswerten erteilt wurde, wird ein bestimmter Betrag an Digitalen Vermögenswerten auf dem Konto des Teilnehmers reserviert. Das bedeutet, dass diese Digitalen Vermögenswerte nur zur Erfüllung der Order verwendet werden können, für die sie reserviert sind. Der Betrag an Digitalen Vermögenswerten, der einbehalten wird, variiert bei Limit-Ordern und Market-Ordern. Reservierte Beträge werden aufgerundet. Durch die Stornierung einer Order wird der verbleibende reservierte Betrag dem Konto wieder gutgeschrieben. Eine vollständige oder teilweise Ausführung der Order verringert den noch reservierten Betrag an Digitalen Vermögenswerten entsprechend.
5.6 Order und Marktsegmente
(a) Wenn ein Teilnehmer den Preisgarantieservice aktiviert hat, gelten Order, die für den Preisgarantieservice in Frage kommen und vom Teilnehmer eingereicht werden, als RfQ (Request for Quote) und werden an das RfQ-Segment weitergeleitet.
(b) Alle anderen Order werden an das CLOB-Segment weitergeleitet.
(c) Bitvavo hat das alleinige Ermessen, zu entscheiden, in welchem Marktsegment ein Digitaler Vermögenswert gehandelt werden darf, und kann verlangen, dass bestimmte Digitale Vermögenswerte ausschließlich auf RfQ-Basis gehandelt werden, wenn sich die Liquidität dieser Digitalen Vermögenswerte ändert.
(d) Bitvavo hat das alleinige Ermessen, verschiedene Marktsegmente zu bilden sowie die für diese Marktsegmente geltenden Bedingungen festzulegen und zu ändern.
5.7 Marktspezifikationen
(a) Bitvavo wird Marktspezifikationen veröffentlichen, in denen die Bedingungen aller Digitalen Vermögenswerte aufgeführt sind, die zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen sind.
(b) Bitvavo kann die Marktspezifikationen nach eigenem Ermessen ändern, und solche Änderungen werden den Teilnehmern mit angemessener Frist mitgeteilt.
5.8 Stornierung von Transaktionen
5.8.1 Bitvavo kann nach eigenem Ermessen oder auf Antrag eines Teilnehmers eine Überprüfung einer auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführten Transaktion durchführen, wenn (i) ein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass eine solche Transaktion aufgrund eines irrtümlich eingereichten Auftrags oder (ii) unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Marktmissbrauch) und diese Bedingungen ausgeführt wurde oder (iii) wenn dies von den zuständigen Behörden oder Gerichten verlangt wird.
5.8.2. Bitvavo informiert die betreffenden Teilnehmer einer Transaktion über das Ergebnis einer Untersuchung einer oder mehrerer Transaktionen.
5.8.3. Wenn Bitvavo nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Transaktion, die Gegenstand einer Untersuchung ist, eindeutig fehlerhaft ist oder gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften (einschließlich Marktmissbrauch) und diese Bedingungen verstößt oder wenn dies von den zuständigen Behörden oder Gerichten verlangt wird, kann Bitvavo die Transaktion für nichtig erklären, die aus der Transaktion resultierenden Fondsbewegungen rückgängig machen und den/die betroffene(n) Teilnehmer entsprechend benachrichtigen.
6.1 Orderoptionen
(a) Die wichtigsten Orderoptionen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform verfügbar sind, sind eine Market-Order oder eine Limit-Order.
(i) Market-Order:
(A) Eine Market-Order wird mit der zum Zeitpunkt der Anfrage günstigsten Limit-Order im Orderbuch abgeglichen. Wenn es mehr als eine solche Limit-Order gibt, wird die Market-Order mit der ältesten abgeglichen.
(B) Es gibt keine Garantie, dass eine Market Order zum angegebenen Marktpreis ausgeführt wird. Eine Market-Order kann zu einer Reihe unterschiedlicher Preise ausgeführt werden, basierend auf der Menge der Market-Order und den Mengen und der Richtung der zu diesem Zeitpunkt im Orderbuch vorhandenen Order.
(ii) Limit-Order:
(A) Eine Limit-Order ist eine Order zum Kauf oder Verkauf zu einem festen Preis.
(B) Eine Limit-Order wird ausgeführt, wenn der Marktpreis den Limitpreis erreicht und zum Limitpreis oder besser ausgeführt.
(1) Eine Kauf-Limit-Order wird nur zum Limitpreis oder zu einem niedrigeren Preis ausgeführt.
(2) Eine Verkaufs-Limit-Order wird nur zum Limitpreis oder einem höheren Preis ausgeführt.
(b) Zusätzliche erweiterte Orderoptionen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform verfügbar sein können, sind Stop-Loss-Order, Stop-Loss-Limit-Order, Take-Profit-Order und Take-Profit-Limit-Order sowie One-Cancels-the-Other. Die Verfügbarkeit dieser Orderoptionen kann von der Art des Zugriffs auf die Bitvavo-Handelsplattform abhängen.
(i) Stop-Loss-Order:
(A) Eine Stop-Loss-Order ist eine Anweisung zur Erteilung einer Market-Order zum Kauf oder Verkauf eines Digitalen Vermögenswerts, sobald sein Preis einen bestimmten Trigger-Preis erreicht, um die Verluste der Teilnehmer zu begrenzen.
(B) Sobald eine Stop-Loss-Order erteilt wurde, gilt sie als „aktiv", bis sie storniert wird oder bis die entsprechende Market-Order erteilt wird, wenn der Stop-Preis ausgelöst wurde.
(C) Eine Stop-Loss-Order wird nicht im Orderbuch verbucht und ist für andere Teilnehmer nicht sichtbar.
(ii) Stop-Loss-Limit-Order:
(A) Das System der Stop-Loss-Limit-Order ähnelt dem der Stop-Loss-Order, mit dem Hauptunterschied, dass die Stop-Loss-Limit-Order eine Limit-Order anstelle einer Market-Order erstellt, sobald ein Digitaler Vermögenswert einen bestimmten Preis erreicht.
(iii) Take-Profit-Order:
(A) Eine Take-Profit-Order ist eine Anweisung, eine Market-Order zum Kauf oder Verkauf eines Digitalen Vermögenswerts zu erteilen, sobald sein Preis den Take-Profit-Preis erreicht, um Gewinne der Teilnehmer zu realisieren.
(B) Sobald eine Take-Profit-Order erteilt wurde, gilt sie als „aktiv", bis sie storniert wird oder bis die entsprechende Market-Order erteilt wurde, wenn der Trigger-Preis erreicht ist.
(C) Eine Take-Profit-Order wird nicht im Orderbuch verbucht und ist für andere Teilnehmer nicht sichtbar.
(iv) Take-Profit-Limit-Order:
(A) Das System der Take-Profit-Limit-Order ähnelt dem der Take-Profit-Order, mit dem Hauptunterschied, dass die Take-Profit-Limit-Order eine Limit-Order anstelle einer Market-Order erstellt, sobald ein Digitaler Vermögenswert einen bestimmten Preis erreicht.
(ii) One-Cancels-the-Other
(A) Dieser Ordertyp ermöglicht es Teilnehmern, zwei miteinander verknüpfte bedingte Order zu platzieren: (i) eine Take-Profit- oder Take-Profit-Limit-Order und (ii) eine Stop-Loss- oder Stop-Loss-Limit-Order, wobei das Auslösen einer der beiden Order automatisch zur Stornierung der jeweils anderen Order führt.
(B) Bei diesem Ordertyp müssen beide Teile der Order dieselbe Richtung haben, d. h. entweder beide auf der Verkaufsseite oder beide auf der Kaufseite liegen.
6.2 Übermittlung und Ausführung von Ordern
(a) Eine Order wird von einem Teilnehmer über die App, die Website oder die API erteilt. Der Teilnehmer wählt den Digitalen Vermögenswert aus, den er kaufen oder verkaufen möchte, und gibt die Orderdetails ein. Anschließend übermittelt der Teilnehmer die Order an das Orderbuch.
(b) Sobald die Order vom Teilnehmer eingereicht und im System der Bitvavo-Handelsplattform eingegangen ist, führt Bitvavo eine Validierung der Orderdetails durch, einschließlich der Frage, ob das Guthaben des Teilnehmers ausreichend ist, der Marktschutzprüfungen, wie in Abschnitt 6.3 dieser Handelsregeln dargelegt, und ob die Order nach alleinigem Ermessen von Bitvavo alle relevanten Datenpunkte enthält, die sich auf die Order beziehen, einschließlich Datenpunkte, die Bitvavo benötigt, um die geltenden Vorschriften einzuhalten, oder andere Datenpunkte, die in eine Order aufgenommen werden sollen. Wenn die Order eine dieser Prüfungen nicht besteht, wird die Order abgelehnt und der Teilnehmer benachrichtigt. Wenn die Order diese Prüfungen besteht, wird die Order von Bitvavo angenommen, in das Orderbuch eingetragen und der Teilnehmer benachrichtigt.
(c) Nach der Aufnahme in das Orderbuch wird die Order mit einer anderen bestehenden Order im Orderbuch in entgegengesetzter Richtung abgeglichen oder dem Orderbuch hinzugefügt. Wenn eine Order mit einer anderen Order abgeglichen wird, führt dies zur Ausführung der Order in Übereinstimmung mit den Abschnitten 6.5 - 6.8 dieser Handelsregeln. Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung über die Ausführung.
(d) Eine Order hat die folgenden Parameter:
(i) Markt: Name des Marktes, im Format BASE-QUOTE (z. B. BTC-EUR).
(ii) Seite: Kaufen oder Verkaufen.
(iii) Order-Typ: Limit-Order oder Market-Order. Wenn Sie eine Limit-Order erteilen, kann die Order immer noch zu einem besseren Preis als angegeben ausgeführt werden, in diesem Fall wird sie als Market-Order verarbeitet. Es besteht auch die Möglichkeit, erweiterte Auftragsarten einzureichen, wie in [Abschnitt 6.3] beschrieben.
(iv) Betrag: Die Menge des Basisvermögenswerts, die gekauft/verkauft werden soll (erforderlich bei Limit-Ordern, optional bei Market-Ordern). Die anwendbaren Dezimalgenauigkeiten des Betrags sind in der entsprechenden Marktspezifikation aufgeführt.
(v) Amount Quote (Betrag in Kurswährung): Der in der Kurswährung angegebene Betrag (optional bei Market-Ordern, entweder der Betrag oder der Betrag in Kurswährung ist erforderlich)
(vi) Preis: Der in der Kurswährung angegebene Preis für den Basiswert (erforderlich bei Limit-Ordern). Die jeweils geltenden Tick-Größen sind in der entsprechenden Marktspezifikation aufgeführt.
(vii) Time In Force (Gültigkeitsdauer): Gibt an, wie lange die Order im Orderbuch platziert werden soll. Dies gilt nur für Limit-Order. Die folgenden Optionen sind zulässig:
(A) GTC: Good-Til-Cancelled (Gültig bis auf Widerruf). Dies ist die Standardeinstellung und platziert eine Order im Orderbuch, bis sie ausgeführt oder storniert wird.
(B) IOC: Immediate-Or-Cancel (Sofort oder Stornieren). Dies ermöglicht die (teilweise) Ausführung der Order, wenn sie eingereicht wird. Der Restbetrag, der nicht sofort abgeglichen werden kann, wird storniert.
(C) FOK: Fill-Or-Kill (Ausführen oder Stornieren). Dadurch wird sichergestellt, dass die gesamte Order entweder ausgeführt oder storniert wird. Teilausführungen sind nicht möglich.
(viii) Self-Trade Prevention (Schutz vor Eigenhandel): Der Handel mit sich selbst ist nicht erlaubt. Diese Einstellung regelt, was zu tun ist, wenn die Order eines Teilnehmers mit einer der eigenen Order des Teilnehmers übereinstimmt. Die folgenden Optionen sind zulässig:
(A) Dekrementieren und Stornieren: Dies ist die Standardeinstellung und ändert beide Order um den Betrag, der ausgeführt worden wäre. Dies führt dazu, dass die kleinere der beiden Order storniert und die andere Order verringert wird.
(B) Älteste stornieren: Storniert die älteste Order.
(C) Neueste stornieren: Storniert die neueste Order.
(D) Beide stornieren: Storniert beide Order.
(ix) Post Only (Nur Posten): Limit-Order, bei denen diese Einstellung auf true gesetzt ist, werden storniert, falls sie sofort ausführbar wären. Dies stellt sicher, dass der Teilnehmer die Maker-Gebühr zahlt und nicht die Taker-Gebühr. Standardmäßig ist Post Only deaktiviert.
(x) Response required (Antwort erforderlich): Wenn dieser Wert auf false gesetzt ist, wird nur die Order-ID der neu erstellten Order zurückgegeben. Der Standardwert ist true (d. h. eine vollständige Antwort).
6.3 Marktschutz
(a) Mindestbestellmengen/-beträge
Alle Market-Order, Limit-Order und Stop-Order, die auf der Bitvavo-Handelsplattform erteilt werden, unterliegen den marktbezogenen Mindest- und Höchstgrenzen für den Orderbetrag sowie für den Betrag in Kurswährung.
(b) Anzahl der offenen Order
Alle Teilnehmer unterliegen einer maximalen Anzahl von Ordern, die pro Markt im Orderbuch offen sein können. Wenn ein Teilnehmer das Limit in einem bestimmten Markt erreicht, werden alle danach in diesem Markt eingegebenen Order abgelehnt, bis die Anzahl der offenen Order, die im Orderbuch für den jeweiligen Markt gespeichert sind, unter das Limit fällt.
(c) Schutz durch Platzierungspreisbegrenzung
Limit-Order mit einer gültigen Good-Till-Cancel-Zeit unterliegen einem Schutzmechanismus für Platzierungspreise. Kauf-(Verkaufs-)Limit-Order mit einem Preis unterhalb (bzw. oberhalb) der unteren (bzw. oberen) Platzierungspreis-Grenze werden abgelehnt.
(i) Die obere Platzierungspreis-Grenze wird berechnet, indem der Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung mit dem Platzierungspreis-Multiplikator multipliziert wird.
(ii) Die untere Platzierungspreis-Grenze wird berechnet, indem derselbe Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung durch den Platzierungspreis-Multiplikator dividiert wird.
(d) Schutz durch Ausführungspreisbegrenzung
Limit-Order unterliegen einem Schutzmechanismus für Ausführungspreise. Kauf-(Verkaufs-)Limit-Order mit einem Preis, der über (unter) der oberen (unteren) Ausführungspreis-Grenze liegt, werden abgelehnt.
(i) Die obere Ausführungspreisgrenze wird berechnet, indem der Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung um den Ausführungsschutz-Schwellenwert (in Prozent) erhöht wird.
(ii) Die untere Ausführungspreisgrenze wird berechnet, indem derselbe Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung um den Ausführungsschutz-Schwellenwert (in Prozent) verringert wird.
(e) Schutz durch Spreadpreisbegrenzung
(i) Market-Order unterliegen einem Schutzmechanismus zur Begrenzung des Spreads. Market-Order werden zu Preisen ausgeführt, die höchstens bis zum Spread-Schwellenwert vom Mitttelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Platzierung abweichen. Wenn eine Market-Order gegen Order ausgeführt wird, die außerhalb dieses Spread-Schwellenwerts liegen, wird die Order nur bis zum Schwellenwert ausgeführt und die verbleibende Menge der Order wird storniert.
(f) Schutz durch Referenzpreisbegrenzung
Alle Order unterliegen einem Schutzmechanismus durch Referenzpreisbegrenzung. Dieser begrenzt, wie stark der Ausführungspreis einer Order vom aktuellen Marktpreis zum Zeitpunkt der Orderplatzierung abweichen darf (der „Referenzpreis").
Der Referenzpreis ist ein Indexpreis, der anhand von Preisdaten von mehreren externen Börsen berechnet wird, um einen fairen Marktwert für den Digitalen Vermögenswert widerzuspiegeln. Order werden nur zu Preisen ausgeführt, die innerhalb des sogenannten „Referenzpreisschutzbereichs" liegen, einem definierten Preisbereich um den Referenzpreis. Wenn der mögliche Ausführungspreis außerhalb dieses Schutzbereichs liegt, wird nur der innerhalb des Schutzbereichs liegende Teil der Order ausgeführt; der Rest wird storniert. Dies kann dazu führen, dass einige Order nur teilweise ausgeführt werden.
Wenn kein gültiger Referenzpreis verfügbar ist oder wenn Bitvavo feststellt, dass der Index die aktuellen Marktbedingungen nicht genau widerspiegelt, gilt dieser Schutz nicht.
(g) Cancel on Disconnect
Cancel on Disconnect ist eine Risikomanagement-Funktion, die automatisch alle offenen Order eines Teilnehmers storniert, wenn die Verbindung zur Handelsplattform für einen vom Teilnehmer festgelegten Zeitraum unterbrochen ist.
Teilnehmer können bestimmte Digitale Vermögenswerte in Gruppen zusammenfassen, wobei jede Gruppe einem unterschiedlichen Inaktivitätszeitraum unterliegt. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden alle offenen Orders in den Digitalen Vermögenswerten der betreffenden Gruppe automatisch storniert.
Diese Funktion steht Teilnehmern zur Verfügung, die sich für sie entschieden haben (Opt-in). Bitvavo behält sich das Recht vor, diese Funktion ausschließlich fortgeschrittenen Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Die Stornierung offener Order erfolgt gemäß den allgemeinen für Stornierungen geltenden Regeln. Bitvavo übernimmt keine Garantie für eine automatische oder sofortige Stornierungcancellation.
(h) Allgemeine Anmerkung zu diesem Abschnitt
Die für diesen Abschnitt 6.3 verwendeten Limits, Multiplikatoren und Schwellenwerte werden von Bitvavo für jeden Markt festgelegt.
6.4 Fehler
(a) In Ausnahmefällen kann es zu Fehlern auf der Bitvavo-Handelsplattform kommen, auch in Bezug auf die angezeigten Preise oder die Art und Weise, wie Order abgeglichen werden. Darüber hinaus können die Digitalen Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform ungewöhnlichen Preisbewegungen unterliegen, unter anderem aufgrund von Marktmanipulation oder plötzlichen Liquiditätsabfällen oder -spitzen. In solchen Fällen kann Bitvavo nach eigenem Ermessen (und ist in keiner Weise dazu verpflichtet):
(i) solche Fehler rückwirkend korrigieren oder solche Preisbewegungen richtigstellen, einschließlich durch Änderung oder Rückgängigmachung von Transaktionen, die zum Vorteil oder zum Nachteil des Teilnehmers sein können; oder
(ii) den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform für einen oder mehrere Digitalen Vermögenswerte vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit einstellen.
(b) Insbesondere in Zeiten hoher Volumina, Illiquidität, schneller Bewegungen oder Volatilität können alle auf der Bitvavo-Handelsplattform gehandelten Digitalen Vermögenswerte zu einem anderen Kurs ausgeführt werden, als dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Order-Erteilung des Teilnehmers angezeigt wird.
(c) Bei Verdacht auf Betrug oder Missbrauch behält sich Bitvavo das Recht vor, Order und Transaktionen auszusetzen oder zu stornieren, bis die Legitimität überprüft wurde.
6.5 Order-Abgleich und -Ausführung während des regulären Handels
(a) Order, die sofort abgeglichen werden, sind Taker-Order. Order, die nicht sofort abgeglichen werden und in das Orderbuch aufgenommen werden, sind Maker-Order.
(b) Limit-Order können Maker- oder Taker-Order sein, je nachdem, ob die Limit-Order sofort abgeglichen werden kann. Bei sofortiger Übereinstimmung handelt es sich bei der Limit-Order um eine Taker-Order. Wenn die Limit-Order in das Orderbuch aufgenommen wird, handelt es sich um eine Maker-Order.
(c) Order werden auf der Grundlage der Preis-Zeit-Priorität abgeglichen. Das bedeutet, dass Taker-Order mit den Maker-Ordern mit dem besten verfügbaren Preis abgeglichen werden. Wenn mehrere Order den gleichen Preis haben, wird die älteste Maker-Order abgeglichen. Dieser Vorgang wird fortgesetzt, bis die Order ausgeführt, in das Orderbuch aufgenommen oder storniert wird.
(d) Der gezahlte/erhaltene Preis wird durch die Maker-Order bestimmt. Das bedeutet, dass Limit-Order zu Preisen ausgeführt werden können, die besser sind als ihr Limit-Preis.
(e) Die Abwicklung kann nahezu direkt oder nach einer gewissen Zeit erfolgen.
(f) Der Ausführungspreis einer Market-Order kann erheblich vom angegebenen Preis abweichen. Dies kann auf eine Preisänderung zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Order vom Teilnehmer initiiert wurde, und der Order-Ausführung zurückzuführen sein (sogenannte „Slippage").
(g) Market-Order, Limit-Order und Stop-Limit-Order sind aufgrund der erforderlichen Verfügbarkeit von ausreichendem Angebot oder Nachfrage nicht garantiert ausführbar.
(h) Order können sofort oder nach einem bestimmten Zeitraum ausgeführt werden und gelten als am Ausführungsdatum und zur Ausführungszeit ausgeführt.
6.6 Order-Abgleich im Halted-Markt
(a) Bitvavo kann nach eigenem Ermessen den Handel auf einem Markt vorübergehend pausieren, um die Marktintegrität und die ordnungsgemäßen Handelsbedingungen zu wahren und/oder um regelmäßige planmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen.
(b) Order können nicht platziert, geändert oder storniert werden, wenn ein Markt angehalten wird.
(c) Es findet kein Order-Abgleich statt, wenn ein Markt sich im Halted-Modus befindet.
(d) Es werden keine Aktualisierungen des Orderbuchs gesendet, wenn ein Markt sich im Halted-Modus befindet.
6.7 Order-Abgleich im Cancel Only-Markt
(a) Bitvavo kann nach eigenem Ermessen vorübergehend die Option „Cancel Only" in einem Markt festlegen, um die Marktintegrität zu wahren und/oder um regelmäßige planmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen.
(b) Order können storniert werden, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
(c) Order können nicht platziert oder geändert werden, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
(d) Es findet kein Order-Abgleich statt, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
6.8 Order-Abgleich in Auktionen
(a) Bitvavo handhabt einen Auktionsprozess, nachdem ein Markt angehalten oder in den „Cancel Only"-Modus versetzt wurde, bevor der reguläre Handel wieder aufgenommen wird, um Preisfindung und geordnete Märkte zu gewährleisten.
(b) Der Auktionsprozess besteht aus zwei Phasen:
(i) Auktionssammlung:
(A) Ein Teilnehmer kann keine Market-Order platzieren, wenn sich ein Markt in der Auktionssammelphase befindet.
(B) Ein Teilnehmer kann alle anderen Order-Arten platzieren, ändern oder stornieren, wenn sich ein Markt in einer Auktionssammelphase befindet.
(C) Während der Auktionssammlung werden keine Aufträge abgeglichen.
(ii) Auktionsabgleich:
(A) Ein Teilnehmer kann keine Aufträge erteilen, ändern oder stornieren, wenn sich ein Markt in der Auktionsabgleichsphase befindet.
(B) Während dieses Zeitraums werden die Order gemäß dem unten beschriebenen Verfahren abgeglichen.
(C) Aktive Limit-Order werden verwendet, um den Preis zu bestimmen, zu dem die meisten Einheiten des Basiswerts gehandelt werden. Wenn es keinen Preis gibt, wo Handel stattfindet, findet kein Abgleich statt und der reguläre Handel wird wieder aufgenommen.
(D) Wenn im vorherigen Schritt ein Preis erzielt wird, wird dieser Preis verwendet, um Eigenhandel zu verhindern (gemäß den Spezifikationen, die der Benutzer in Bezug auf die Bearbeitung seiner Order zur Verhinderung des Eigenhandels gemacht hat).
(E) Order werden basierend auf der Preis-Zeit-Priorität abgeglichen und alle Order gelten als Taker-Order. Limit-Order mit dem besten Preis werden zuerst zu dem in Schritt (1) ermittelten Preis ausgeführt.
(F) Wenn keine Limit-Order mehr zum festgelegten Preis abgeglichen werden können, werden Kauf-Post-Only-Order mit einem Preis über dem festgelegten Preis und Sell-Post-Only-Order mit einem Preis unter dem festgelegten Preis storniert und der reguläre Handel wird wieder aufgenommen.
(c) Es werden keine Aktualisierungen des Orderbuchs übertragen, wenn sich ein Markt in der Auktionsphase befindet.
7.1 Preisgarantieservice
Der Preisgarantieservice schützt den Teilnehmer für einen Zeitraum von 5 Sekunden nach Abgabe der Order vor Preisschwankungen bei einem bestimmten Digitalen Vermögenswert. Dieses Marktrisiko wird dadurch absorbiert, dass der Teilnehmer im RfQ-Segment agiert und auf eine RfQ reagiert. Um das Marktrisiko zu berücksichtigen, das der Teilnehmer zwischen der Abgabe seines Angebots und der tatsächlichen Ausführung der Order eingeht, kann jedes Angebot eine Entschädigung (Spread) enthalten.
7.2 Preisgarantie-Handel
(a) Ein Auftrag über den Preisgarantieservice führt zu einem Handel, wenn der Teilnehmer das Angebot akzeptiert hat, das ihm als Reaktion auf das Öffnen des Auftragsformulars und die Eingabe der relevanten Orderdetails durch den Teilnehmer angezeigt wurde.
(b) Wenn ein Angebot im Rahmen der Angebotsanforderung rechtzeitig von einem Teilnehmer angenommen wird, wird die Angebotsanforderung gemäß den hierin dargelegten Bedingungen für den Preisgarantieservice ausgeführt, und eine solche Angebotsanforderung gilt als Abnehmerauftrag dieses Teilnehmers.
7.3 Angebotsprozess für Preisgarantien
Wenn ein Angebot von einem Teilnehmer nicht innerhalb von fünf (5) Sekunden angenommen wird, wird der Teilnehmer aufgefordert, stattdessen eine Market Order zu platzieren, und das Orderformular für das betreffende Krypto-Paar wird geschlossen.
7.4 Angebote im RfQ-Segment
Die Preisangebote, die von Teilnehmern abgegeben werden, die im RfQ-Segment als Reaktion auf die RfQ interagieren, müssen sich innerhalb eines vordefinierten Preisbereichs bewegen. Nur Angebote innerhalb dieses Bereichs werden von Bitvavos Matching-Engine berücksichtigt, wenn (aus Sicht des Teilnehmers) das beste Angebot ausgewählt wird, das dem Teilnehmer als Antwort auf eine bestimmte RfQ angezeigt wird.
7.5 Algorithmischer Handel
Die Teilnehmer können auf der Bitvavo-Handelsplattform algorithmischen Handel betreiben, vorausgesetzt, dass:
(a) der Teilnehmer Bitvavo jedes Mal im Voraus benachrichtigt, wenn er einen neuen Algorithmus oder eine wesentliche Änderung an einem Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform einsetzen möchte, und eine Beschreibung des Algorithmus einschließlich einer diesem Algorithmus zugewiesenen eindeutigen Identifikationsnummer bereitstellt, die in jeder Order oder jedem Angebot enthalten ist, die/das von einem solchen Algorithmus generiert oder gesteuert wird. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Angaben und die Identifikationsnummer bei jeder wesentlichen Änderung des Algorithmus zu aktualisieren;
(b) der Teilnehmer vor dem Einsatz eines Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform angemessene und erfolgreiche Tests jedes Algorithmus durchführt, um sicherzustellen, dass ein Algorithmus nicht zu ungeordneten Marktbedingungen auf der Bitvavo-Handelsplattform beiträgt oder diese schafft;
(c) der Teilnehmer auf Gesuch von Bitvavo die von Bitvavo zur Verfügung gestellte Testumgebung nutzt, um die Konformität eines neuen Algorithmus oder einer wesentlichen Änderung eines Algorithmus vor dem Einsatz auf der Bitvavo-Handelsplattform zu testen;
(d) jeder Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform den Handelsregeln von Bitvavo und den geltenden Vorschriften entspricht;
(e) der Teilnehmer auf Verlangen von Bitvavo eine schriftliche Bescheinigung über die erfolgreiche Prüfung für jeden Algorithmus vorlegt, der auf der Bitvavo-Handelsplattform eingesetzt werden soll, einschließlich jeder wesentlichen Änderung desselben vor dem Einsatz auf der Bitvavo-Handelsplattform;
(f) alle Algorithmen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform eingesetzt werden, vom Teilnehmer kontinuierlich überwacht werden, um einen ungeordneten Handel zu verhindern;
(g) der Teilnehmer alle geltenden regulatorischen Verpflichtungen einhält, einschließlich derjenigen in Bezug auf die Verhinderung von Marktmissbrauch, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen sowie alle relevanten Lizenzierungs- oder Genehmigungsanforderungen.
7.6 Bedingungen für den Hochfrequenzhandel
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen Bedingungen für den Einsatz von Hochfrequenzhandelstechniken auf der Bitvavo-Handelsplattform anwenden.
7.7. Margin-Handel
7.7.1 Margin-Handel ist eine Handelsstrategie, die es einem Teilnehmer ermöglicht, Digitale Vermögenswerte zu leihen („Margin-Handel“). Ein Teilnehmer kann eine Short-Position eröffnen, indem er einen Digitalen Vermögenswert leiht und diesen verkauft, mit der Absicht, ihn später zu einem günstigeren Preis zurückzukaufen.
7.7.2 Bitvavo kann Teilnehmern gestatten, auf der Bitvavo-Plattform Margin-Handel zu betreiben. Die den Nutzern angebotene Margin-Handelsfazilität ermöglicht es ihnen, eine oder mehrere Short-Positionen in einem Digitalen Vermögenswert einzugehen, indem sie diese Digitalen Vermögenswerte von Bitvavo Custody („Geliehene Vermögenswerte“) gegen Sicherheiten („Margin-Handelsfazilität“) leihen.
7.7.3 Der Teilnehmer kann auf Margin-Basis handeln, indem er das Margin-Konto nutzt. Der Teilnehmer hat jede Margin-Position, die Geliehenen Vermögenswerte und die entsprechende Margensicherheit in seinem Margin-Konto zu überwachen.
7.7.4 Der Teilnehmer hat das Gesundheitsverhältnis jederzeit zu überwachen, um eine Liquidation der betreffenden Margin-Position zu vermeiden. Wird eine Liquidation ausgelöst, wird die Margensicherheit verwendet, um die Geliehenen Vermögenswerte, die Leihgebühr und die Liquidationsgebühr zurückzuführen.
7.7.5 Der Teilnehmer erkennt an und stimmt zu, dass eine Liquidation automatisch, ohne vorherige Ankündigung und unabhängig davon erfolgen kann, ob andere Rechte oder Rechtsmittel gemäß diesen Handelsregeln oder der Nutzungsvereinbarung (einschließlich Bestimmungen zu Verzug, höherer Gewalt oder Insolvenz) ausgeübt wurden.
8.1 Gründe für das Aussetzen
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen einen oder mehrere Digitale Vermögenswerte oder Teilnehmer vom Handel aussetzen oder entfernen oder den Handel auf der Bitvavo-Plattform insgesamt oder für einen einzelnen Teilnehmer aussetzen. Bitvavo kann dies unter anderem unter folgenden Umständen tun:
(a) um ungeordnete Marktbedingungen zu verhindern;
(b) auf begründeten Antrag eines Emittenten;
(c) im Falle von (vermutetem) Betrug, Täuschung oder Marktmissbrauch;
(d) Nichteinhaltung dieser Handelsregeln durch einen Emittenten oder einen Teilnehmer;
(e) Versäumnis eines Emittenten oder eines Teilnehmers, die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten;
(f) im Falle des Konkurses eines Emittenten oder eines Teilnehmers;
(g) Versäumnis eines Emittenten oder eines Teilnehmers, Bitvavo oder einer Aufsichtsbehörde die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen;
(h) im Falle einer technischen oder betrieblichen Störung;
(i) im Falle des Auftretens von Ereignissen auf den Finanzmärkten oder den Märkten für Digitale Vermögenswerte, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Handel, die Integrität oder die Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform haben können; oder
(j) wenn dies von Bitvavo nach eigenem Ermessen als angemessen erachtet wird, um die Integrität oder Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform zu schützen oder um die Interessen eines Teilnehmers, Bitvavos oder eines verbundenen Unternehmens von Bitvavo zu schützen.
8.2 Aufforderung der Aufsichtsbehörde
Bitvavo wird einer Aufforderung einer Aufsichtsbehörde nachkommen, den Handel gemäß Abschnitt 16 dieser Handelsregeln auszusetzen oder zu verbieten.
8.3 Aussetzen des Handels für Wartungsarbeiten
Bitvavo kann den Handel zu Wartungszwecken oder aus anderen Gründen vorübergehend aussetzen. Im Allgemeinen geht Bitvavo wie folgt vor:
(a) Ankündigung der geplanten Ausfallzeit: Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert.
(b) Geplante Ausfallzeit beginnt: Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert.
(c) Geplante Ausfallzeit endet: Die Märkte werden in den „Halted”-Modus versetzt. Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert, wenn der Handel wieder aufgenommen wird. Dies ist mindestens 15 Minuten nach Ablauf der geplanten Ausfallzeit der Fall.
8.4 Marktstatus während und nach dem Aussetzen
Während des Aussetzens wird die Bitvavo-Handelsplattform in den Halted-Modus versetzt. Wenn der Handel nach dem Aussetzen wieder aufgenommen wird, wendet Bitvavo den Auktionsprozess an, auf den in Abschnitt 6.8 dieser Handelsregeln Bezug genommen wird.
9.1 Abwicklung von Digitalen Vermögenswerten
Bitvavo ist für die korrekte Ausführung und Abwicklung des Kaufs und Verkaufs von Digitalen Vermögenswerten auf der Bitvavo-Handelsplattform in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften verantwortlich.
9.2 Off-Chain-Abwicklung
Alle Transaktionen auf der Bitvavo-Handelsplattform werden off-chain abgewickelt. Die Schlussabrechnung wird in der Regel sofort oder kurz nach Ausführung einer Transaktion auf der Bitvavo-Handelsplattform und spätestens bis zum Ende des Handelstages eingeleitet. Der Abwicklungsprozess führt zur Übertragung von Rechten, die mit den gehandelten Digitalen Vermögenswerten verbunden sind, von einem Teilnehmer auf einen anderen gegen Zahlung des Transaktionspreises, während die Digitalen Vermögenswerte selbst weiterhin von der Stiftung gehalten werden, jedoch im Namen des erwerbenden Teilnehmers.
10.1 Transparenz vor dem Handel
Bitvavo veröffentlicht die Kauf- und Verkaufspreise sowie die Markttiefe des Handelsinteresses zu diesen Preisen, wie sie auf der Bitvavo-Handelsplattform für Digitale Vermögenswerte gemäß den geltenden Vorschriften angezeigt werden. Bitvavo stellt diese Informationen fortlaufend auf seiner Website zur Verfügung.
10.2 Transparenz nach dem Handel
Bitvavo veröffentlicht den Preis, das Volumen und die Zeit der Transaktionen, die in Bezug auf Digitale Vermögenswerte ausgeführt werden, die auf der Bitvavo-Handelsplattform in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften gehandelt werden. Bitvavo veröffentlicht diese Informationen so nah wie technisch möglich in Echtzeit in der App und auf der Website.
10.3 Zugang zu diesen Informationen
Bitvavo stellt die Informationen in diesem Abschnitt diskriminierungsfrei zur Verfügung. Die regulatorischen Informationen werden 15 Minuten nach der Veröffentlichung in einem maschinenlesbaren Format kostenlos zur Verfügung gestellt und bleiben mindestens zwei Jahre lang veröffentlicht.
11.1 Änderung und Beendigung des Handels
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen, aus beliebigem Grund und ohne Haftung gegenüber dem Teilnehmer (i) einen Teil oder alle seine Handelservices im Allgemeinen vorübergehend oder dauerhaft ändern, einstellen oder beenden und (ii) den Zugang des Teilnehmers zur Bitvavo-Handelsplattform aussetzen, einschränken oder beenden.
11.2 Verfügbarkeit der Bitvavo-Handelsplattform
Alle Services werden „wie besehen" und „wie verfügbar" ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Bitvavo garantiert nicht, dass die Bitvavo-Handelsplattform für einen absoluten oder relativen Zeitraum verfügbar sein wird. Bitvavo übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Zugang nicht unterbrochen wird oder dass es nicht zu Verzögerungen, Ausfällen, Fehlern, Verlust oder Ähnlichem von übertragenen Informationen kommt. Dies kann unter anderem die Nichtverfügbarkeit eines der Services in Zeiten von hohem Volumen, Illiquidität, schnellen Bewegungen oder Volatilität umfassen.
11.3 Keine Verpflichtung zur Leistungserbringung
Bitvavo ist nicht verpflichtet, die Bitvavo-Handelsplattform jemandem zur Verfügung zu stellen, wenn Bitvavo Grund zu der Annahme hat, dass dies gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen würde.
12.1 Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform über API
Bitvavo kann den Teilnehmern Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform und zu bestimmten Daten und Informationen über eine „Anwendungsprogrammierschnittstelle" (API) gewähren, die zusätzlichen Bedingungen unterliegen kann, die von Bitvavo von Zeit zu Zeit festgelegt werden.
12.2 Verwendung der API
Um die API verwenden zu können, müssen ein oder mehrere API-Schlüssel mit entsprechenden Geheimnissen (API-Zugangsdaten) erstellt werden. Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für den Schutz der API-Zugangsdaten und für alle Aktivitäten des Teilnehmers oder Dritter, die Zugriff auf das Konto haben, unabhängig davon, ob sie autorisiert sind oder nicht. Für den Fall, dass der Teilnehmer weiß oder wissen müsste, dass API-Zugangsdaten gestohlen oder missbraucht wurden, hat er Bitvavo unverzüglich zu kontaktieren.
12.3 Änderungen an der API
Bitvavo kann die API nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise hinzufügen, einstellen oder entfernen. Bitvavo kann nicht garantieren, dass zukünftige Versionen der API abwärtskompatibel sein werden. Der Teilnehmer erkennt an und versteht, dass sich diese Änderungen nachteilig auf die Nutzung der API durch den Teilnehmer auswirken können und den Teilnehmer möglicherweise dazu zwingen können, wesentliche Änderungen vorzunehmen, um die API weiterhin nutzen zu können, und dass dies in der eigenen Verantwortung des Teilnehmers liegt.
12.4 API-Umfang und Änderungen
Der Umfang und die konkrete Ausgestaltung der API liegen im alleinigen Ermessen von Bitvavo. Die API kann nach alleinigem Ermessen von Bitvavo geändert oder aufgegeben werden.
12.5 Überwachung der API-Nutzung
Bitvavo kann die Nutzung der API überwachen. Der Teilnehmer wird den Überwachungsprozess nicht blockieren oder anderweitig stören.
12.6 API-Beschränkungen
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen während eines bestimmten Zeitraums und ohne Vorankündigung Beschränkungen für die Anzahl der Nachrichten oder Order festlegen, die der Teilnehmer über die API übermitteln kann, oder die Beschränkungen für andere Teilnehmer verlängern. Der Teilnehmer darf nicht versuchen, solche Beschränkungen zu umgehen. Wenn der Teilnehmer die Beschränkungen überschreitet, kann Bitvavo die Aktivitäten des Teilnehmers moderieren, den Zugang zur API einstellen oder den Zugriff auf die API nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung sofort aussetzen oder beenden.
12.7 Verbotene Nutzung der API
Der Teilnehmer darf Folgendes nicht tun und darf andere nicht dazu ermutigen oder ermächtigen:
(a) die API in einer Weise zu nutzen, die nicht ausdrücklich durch die Nutzungsvereinbarung und die Handelsregeln genehmigt ist;
(b) Quellcode, der von der API abgeleitet ist, zu ändern, zu reproduzieren, anzupassen, zu verteilen, anzuzeigen, zu veröffentlichen, zurückzuentwickeln, zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, ihn zu erstellen;
(c) die API zu verwenden oder darauf zuzugreifen, um die Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität eines der Services zu überwachen oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke;
(d) Daten oder Inhalte, auf die über die API zugegriffen wird, zu sammeln, zwischenzuspeichern, zu aggregieren oder zu speichern, außer für Zwecke, die gemäß der Nutzungsvereinbarung zulässig sind;
(e) die API in einer Weise zu nutzen, die das angemessene Anfragevolumen überschreitet, eine übermäßige oder missbräuchliche Nutzung darstellt oder anderweitig die Stabilität der Server von Bitvavo oder das Verhalten anderer Anwendungen, die die API verwenden, beeinträchtigt;
(f) zu versuchen, die Identität des Teilnehmers zu verschleiern oder zu verbergen, wenn eine Autorisierung für die API angefordert wird;
(g) die API zu nutzen, um (i) auf Informationen zuzugreifen oder diese zu verwenden, die nicht durch die Nutzungsvereinbarung und diese Handelsregeln gestattet sind, um (ii) die administrativen, technischen oder organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen von Bitvavo zu umgehen oder zu brechen, (iii) die API oder die Services zu stören, zu beeinträchtigen, zu überlasten oder zu verschlechtern, (iv) die API oder die Services in irgendeiner Weise zu ändern, oder (v) die Schwachstellen der Services oder der API zu testen; und
(h) irgendwelche Daten, die durch die Nutzung der API durch den Teilnehmer gesammelt wurden, zu Werbezwecken zu verwenden.
13.1 Zugriff auf Marktdaten
Alle Teilnehmer haben vollen und gleichen Echtzeitzugriff auf Marktdaten. Die Marktdaten werden über die Webschnittstellen und die Bitvavo-API zur Verfügung gestellt.
13.2 Chancengleichheit
Alle Teilnehmer haben die gleichen Chancen hinsichtlich des Zugriffs auf die Webschnittstellen und die Bitvavo-API.
14.1 Marktmissbrauch
Den Teilnehmern ist es untersagt, Marktmissbrauch, einschließlich Insider-Geschäfte und Marktmanipulation im Sinne von Titel VI MiCA, zu begehen.
14.2 Marktmissbrauch – Verbotene Aktivitäten
Unbeschadet der in Titel VI MiCA dargelegten Verbote ist es den Teilnehmern untersagt, Verhaltensweisen vorzunehmen, die einen Marktmissbrauch darstellen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchführung der folgenden Aktivitäten auf der Bitvavo-Handelsplattform:
(a) Pump-and Dump-Geschäfte: Künstliches Aufblähen des Preises eines Digitalen Vermögenswerts durch falsche und irreführende positive Aussagen, um den günstig gekauften Digitalen Vermögenswert zu einem höheren Preis zu verkaufen.
(b) Wash Trading (Scheingeschäfte): Gleichzeitiger Kauf und Verkauf identischer Digitaler Vermögenswerte, um ein irreführendes Handelsvolumen vorzutäuschen und die Marktaktivität künstlich zu erhöhen.
(c) Front Running: Vorab-Handel einer großen Kundenorder, um von den erwarteten Kursbewegungen infolge der Ausführung dieser Order zu profitieren. Front Running beinhaltet die Nutzung nicht-öffentlicher Informationen über bevorstehende oder geplante Transaktionen zum eigenen Vorteil.
(d) Churning: Übermäßige Handelsaktivitäten von (Broker-)Teilnehmern im Namen ihrer Kunden auf beiden Seiten des Orderbuchs, mit dem Ziel, die Provisionen des Teilnehmers (Brokers) zu erhöhen.
(e) Quote-Stuffing: Schnelles Eingeben und anschließendes Zurückziehen großer Order, um den Markt mit Kursen zu überschwemmen, was dazu führt, dass Wettbewerber Zeit bei der Bearbeitung verlieren oder andere ungeordnete Handelsbedingungen verursachen.
(f) Spoofing/Layering: Die Vortäuschung einer negativen (oder positiven) Marktlage, indem Kauf- oder Verkaufsorder platziert werden, ohne die Absicht, sie auszuführen.
(g) Insiderhandel: Handel mit Digitalen Vermögenswerten auf der Grundlage nicht öffentlicher Informationen, die den Preis dieser Digitalen Vermögenswerte beeinflussen könnten.
(h) Informationsbasierter Marktmissbrauch: Verbreitung falscher oder irreführender Informationen über Krypto-Unternehmen, Krypto-Projekte, Digitale Vermögenswerte oder Marktbedingungen, um Preise oder Handelsaktivitäten zu beeinflussen. Dazu gehört die Verbreitung von Gerüchten, Falschmeldungen oder irreführenden Marktkommentaren, um die Wahrnehmung der Marktteilnehmer zu manipulieren.
(i) Unsachgemäße Offenlegungspraktiken: Nichtoffenlegung nicht öffentlicher Informationen, die die Marktpreise beeinflussen könnten, oder selektive Offenlegung von Informationen gegenüber bestimmten Marktteilnehmern. Irreführende Angaben oder unzureichende Transparenz über die finanzielle Leistung, Risiken oder andere wesentliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Digitalen Vermögenswert können ebenfalls Marktmissbrauch darstellen.
14.3 Verbot, das Konto und die Services für kriminelle Aktivitäten zu nutzen
Ein Teilnehmer darf das Konto und die Services nicht nutzen, um kriminelle Aktivitäten jeglicher Art durchzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung, Betrug oder andere kriminelle oder illegale Aktivitäten, deren Vorhandensein von Bitvavo nach eigenem Ermessen zu bestimmen ist. Dazu gehören unter anderem die folgenden:
(a) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit Sanktionsprogrammen verstoßen würden, die in den Ländern verwaltet werden, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Sanktionsliste.
(b) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit der Terrorismusfinanzierung verstoßen oder dazu beitragen würden, wie sie in den Ländern, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, gelten.
(c) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit Geldwäsche verstoßen oder dazu beitragen würden, wie sie in den Ländern, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, gelten.
(d) Aktivitäten, die mit Betrug in Verbindung stehen, wie z. B. Aktivitäten, die dazu dienen, Bitvavo, Teilnehmer und/oder andere Personen zu betrügen (einschließlich der Bereitstellung falscher, ungenauer oder irreführender Informationen an Bitvavo).
(e) Aktivitäten, die mit Drogen in Verbindung stehen, wie z. B. der Verkauf von Betäubungsmitteln, kontrollierten Substanzen und Geräten, die für die Herstellung oder den Konsum von Drogen bestimmt sind.
(f) Aktivitäten, die mit Multi-Level-Marketing in Verbindung stehen, wie z. B. Schneeballsysteme und Network-Marketing.
(g) Aktivitäten, die mit unfairen, räuberischen oder täuschenden Praktiken in Verbindung stehen, wie z. B. Anlagemöglichkeiten oder andere Services, die (zu) hohe Belohnungen versprechen, und Websites, die Bitvavo nach eigenem Ermessen als unfair, täuschend oder räuberisch gegenüber den Teilnehmern einstuft.
(h) Aktivitäten, die mit illegalen Glücksspielen in Verbindung stehen, wie z. B. unregulierte Lotterien, Sportprognosen oder Quotenerstellung und vergleichbare Aktivitäten.
(i) Aktivitäten, die mit Unternehmen mit hohem Risiko in Verbindung stehen, wie z. B. Unternehmen, von denen Bitvavo glaubt, dass sie ein erhöhtes finanzielles Risiko oder eine gesetzliche Haftung bedeuten oder gegen die Bankrichtlinien verstoßen.
(j) Aktivitäten, die mit dem Versuch in Verbindung stehen, die (Software hinter der) Bitvavo-Umgebung ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu modifizieren, zu übersetzen oder zu disassemblieren.
14.4 Berichterstattung an die AFM
Bitvavo wird der AFM Bericht erstatten, wenn es einen begründeten Verdacht in Bezug auf eine Order oder eine Transaktion hat, einschließlich einer Stornierung oder Änderung derselben, und anderer Aspekte der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie, wie z. B. des Konsensmechanismus, wenn Umstände vorliegen könnten, die darauf hindeuten, dass Marktmissbrauch begangen wurde, begangen wird oder wahrscheinlich begangen wird.
14.5 Berichterstattung an Bitvavo
Jeder Teilnehmer muss Bitvavo unverzüglich jede verdächtige Aktivität melden, die die Integrität und Fairness der Kryptomärkte untergräbt, die als Marktmissbrauch im Sinne von Titel VI MiCA identifiziert werden könnte und/oder die als eine der in diesem Abschnitt aufgeführten Aktivitäten identifiziert werden kann.
14.6 Meldung an Behörden
Bitvavo ist berechtigt, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen und wird den zuständigen Behörden Daten zur Verfügung stellen, soweit dies gesetzlich und behördlich vorgeschrieben ist.
14.7 Meldung von ungewöhnlichen Transaktionen
Bitvavo wird alle ungewöhnlichen Transaktionen der zuständigen Behörde in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung melden.
15.1 Stornierung von Ordern
Bitvavo kann offene Order aus beliebigem Grund ändern oder stornieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Umstände, deren Eintreten von Bitvavo nach eigenem Ermessen zu bestimmen ist:
(i) im Falle von Ordern, die von Teilnehmern erteilt wurden, die nach dem alleinigen Ermessen von Bitvavo die Bitvavo-Handelsplattform in Bezug auf diese Order oder anderweitig missbräuchlich genutzt oder versucht haben, sich daran zu beteiligen. Dies kann Marktmissbrauchsaktivitäten oder andere verbotene Aktivitäten im Sinne von Abschnitt 14 dieser Handelsregeln umfassen, kann aber auch operative oder anderweitig missbräuchliche oder nachteilige Aktivitäten umfassen, wie z. B. die Nutzung der API in einer Weise, die die Bitvavo-Handelsplattform unangemessen belastet;
(ii) im Falle von Ordern, die einen Fehler in Bezug auf Preis, Menge oder andere Parameter enthalten;
(iii) wenn dies durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist;
(iv) auf Anweisung der zuständigen Behörden oder auf gerichtliche Anordnung; oder
(v) wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist.
15.2 Sperrung des Kontos
Bitvavo kann eine bestimmte oder die gesamte Nutzung eines Kontos aussetzen oder blockieren, eine ausstehende Order oder PG-Anfrage (einschließlichaller Anträge auf Änderung oder Stornierung einer Order), jede Transaktion, Ein- oder Auszahlungen aussetzen oder stornieren, die mit einem Konto verbundenen Geldmittel oder Digitalen Vermögenswerte einfrieren oder die Kündigung eines Kontos im Zusammenhang mit einer Untersuchung des Missbrauchs eines Kontos aussetzen oder einen von Bitvavo bereitgestellten Service stornieren. Wenn die Legitimität eines Teilnehmers oder eines Auftrags, einer PG-Anfrage oder der Nutzung der Services nicht festgestellt werden kann, kann dieser Teilnehmer alle Rechte an den Geldmitteln und Digitalen Vermögenswerten auf seinem Konto verlieren.
15.3 Delisting
Bitvavo kann jederzeit und nach eigenem Ermessen beschließen, Digitale Vermögenswerte von der Bitvavo-Handelsplattform zu entfernen. Bitvavo kann dies unter allen Umständen tun, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(a) einen Verstoß gegen diese Handelsregeln durch den Emittenten oder die Nichtkonformität des betreffenden Digitalen Vermögenswerts mit diesen Handelsregeln;
(b) alle Ereignisse oder Entwicklungen in Bezug auf den Emittenten oder den Digitalen Vermögenswert, die ein wesentliches Risiko für die Teilnehmer oder den geordneten Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform darstellen könnten;
(c) auf Ersuchen einer Aufsichtsbehörde;
(d) im Falle eines Konkurses des Emittenten;
(e) wenn der Digitale Vermögenswert außerhalb der Risikobereitschaft von Bitvavo liegt;
(f) auf begründeten Antrag des Emittenten des Digitalen Vermögenswerts;
(g) im Falle wesentlicher Änderungen des Emittenten oder des Digitalen Vermögenswerts; oder
(h) wenn der Digitale Vermögenswert die voreingestellten Mindestliquiditätsschwellen nicht erreicht; oder
(i) wenn der Digitale Vermögenswert Abschnitt 3.5 dieser Handelsregeln nicht entspricht.
15.4 Folgen des Delistings
Mit dem Delisting eines Digitalen Vermögenswerts wird der Handel mit den betreffenden Digitalen Vermögenswerten eingestellt. Bitvavo wird, wenn möglich, rechtzeitig über (geplante) Delisting-Vereinbarungen informieren und die Möglichkeit geben, Digitale Vermögenswerte, die dem Delisting unterliegen, zu veräußern oder zu handeln.
16.1 Weisungen von Aufsichtsbehörden
Bitvavo wird den Weisungen der Aufsichtsbehörden, einschließlich der EBA und der AFM, Folge leisten. Dies kann zur Aussetzung oder zum Delisting Digitaler Vermögenswerte führen.
16.2 Zugang zu Informationen
Bitvavo kommt den Aufforderungen der Aufsichtsbehörden nach, relevante Daten in Bezug auf Order in Digitalen Vermögenswerten bereitzustellen, die über seine Systeme beworben werden, oder Zugang zum Orderbuch oder zu Aufzeichnungen von Transaktionen zu gewähren, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt werden. Relevante Daten können Details zu einer Order oder Transaktion enthalten, einschließlich personenbezogener Daten und anderer Datenpunkte, die Order mit Transaktionen verknüpfen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt werden.
17.1 Gebühren für die Zulassung zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform
Bitvavo kann Gebühren für die Zulassung zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform sowie periodische Gebühren erheben, um auf der Bitvavo-Handelsplattform notiert und für den Handel verfügbar zu bleiben.
17.2 Gebühren für den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform
(a) Der Teilnehmer muss für den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform Gebühren an Bitvavo zahlen.
(b) Jegliche Gebühren und die entsprechenden Gebührenbeträge werden von Bitvavo auf den dafür vorgesehenen Gebühreninformationsseiten auf der Website und/oder der Bitvavo-Umgebung (die Gebührenordnung) in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht oder dem Teilnehmer anderweitig zur Verfügung gestellt. Bitvavo kann nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Änderungen daran vornehmen. Den Teilnehmern zur Verfügung gestellte Änderungen werden unmittelbar wirksam.
17.3 Zusammensetzung der Handelsgebühren
(a) Die Handelsgebühren auf der Bitvavo-Handelsplattform basieren auf dem Handelsvolumen jedes Teilnehmers der letzten 30 Tage gemäß der Gebührenordnung, die von Zeit zu Zeit auf der Bitvavo-Website veröffentlicht wird.
(b) Der Gesamtgebührenbetrag, der für einen Handel erhoben wird, hängt von Folgendem ab:
(i) die Gesamtkosten (Wert) der Order;
(ii) das Währungspaar, das gehandelt wird;
(iii) das 30-Tage-Handelsvolumen des Teilnehmers; und
(iv) ob es sich bei einer Order um einen Maker oder einen Taker handelt.
17.4 Berechnung der Gebühren
(a) Die Gebühr wird im Angebotswert berechnet (und Rabatte werden gewährt).
(b) Die Gebühren werden für jede Ausführung berechnet.
(c) Die Gebühren werden auf die Genauigkeit des Vermögenswerts aufgerundet.
(d) Die Gebühren werden für jede Order gemittelt. Das bedeutet, dass, wenn bei einem Ausführungsvorgang mehr Gebühren als erforderlich gezahlt wurden, beim nächsten Ausführungsvorgang eine entsprechend niedrigere Gebühr entrichtet wird, so dass die durchschnittlich gezahlte Gebühr der Gebührenstufe des Teilnehmers entspricht oder diese übersteigt. Dieser Abgleich kann nach der Abwicklung manuell durchgeführt werden.
(e) Das rollierende 30-Tage-Volumen, das zur Bestimmung der Gebührenstufe verwendet wird, wird in EUR berechnet, jeweils um 00:00 UTC.
(f) Alle Teilnehmer zahlen die in der Gebührenordnung genannten Gebühren.
(g) Bitvavo kann die Gebührenstufe für Market-Maker und große Institutionen vorübergehend erhöhen oder senken (von Fall zu Fall festgelegt).
17.5 Zahlung von Gebühren
Bitvavo kann dem Teilnehmer alle Gebühren und Kosten in Rechnung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handelsgebühren, indem diese von den Geldmitteln, Digitalen Vermögenswerten oder der Bitvavo E-Token-Wallet des Teilnehmers abgezogen werden.
Bitvavo behält sich das Recht vor, Teile der Handelsregeln jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern, hinzuzufügen oder zu entfernen. Der Teilnehmer wird über alle Änderungen informiert, und obwohl Bitvavo sich bemüht, den Teilnehmer im Voraus darüber zu informieren, kann Bitvavo darauf hinweisen, dass die überarbeiteten Handelsregeln sofort in Kraft treten. Wenn der Teilnehmer mit einer solchen Änderung nicht einverstanden ist, muss der Teilnehmer sein Bitvavo-Konto schließen und die Nutzung der Bitvavo-Handelsplattform einstellen. Wenn der Teilnehmer die Bitvavo-Handelsplattform nach einer Änderung weiterhin nutzt, wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer die Änderungen akzeptiert und ihnen zugestimmt hat. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die geänderten Handelsregeln zu überprüfen.
Markt | Mindestbetrag | Mindestbetrag Kurswährung | Maximalbetrag | Maximalbetrag Kurswährung | Max. offene Orders | Tickgröße |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 0G-EUR | 8,90627 0G | 5 € | 17.812.541,12095 0G | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| 1INCH-EUR | 65,69012 1INCH | 5 € | 13.138.024.225,61741 1INCH | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| 2Z-EUR | 79,0587 2Z | 5 € | 158.117.393,30102 2Z | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| A-EUR | 75,0104 A | 5 € | 150.020.861,9011 A | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| AAVE-EUR | 0,04983 AAVE | 5 € | 9.966.115,20829 AAVE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0100 |
| ABT-EUR | 32,89366 ABT | 5 € | 6.578.731.869,50714 ABT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ACE-EUR | 37,60165 ACE | 5 € | 7.520.330.150,31474 ACE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ACH-EUR | 790,0484 ACH | 5 € | 92.233.720.368,54776 ACH | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| ACT-EUR | 399,64143 ACT | 5 € | 79.928.285.145,43611 ACT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| ACU-EUR | 58,57293 ACU | 5 € | 117.145.859,73767 ACU | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ACX-EUR | 157,8471 ACX | 5 € | 31.569.420.332,13774 ACX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ADA-USDC | 18,15211 ADA | 5 € | 3.630.422.490,47649 ADA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ADX-EUR | 76,70701 ADX | 5 € | 15.341.401.229,98549 ADX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| AERGO-EUR | 105,72338 AERGO | 5 € | 21.144.675.055,02632 AERGO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| AERO-EUR | 18,77492 AERO | 5 € | 3.754.983.624,56481 AERO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| AEVO-EUR | 227,18917 AEVO | 5 € | 45.437.834.245,2525 AEVO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| AGI-EUR | 527,47982 AGI | 5 € | 92.233.720.368,54776 AGI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| AGLD-EUR | 27,64137 AGLD | 5 € | 5.528.273.464,58258 AGLD | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| AIOZ-EUR | 87,79046 AIOZ | 5 € | 17.558.091.412,48343 AIOZ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| AIXBT-EUR | 290,51783 AIXBT | 5 € | 58.103.566.175,11052 AIXBT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| AKT-EUR | 18,11884 AKT | 5 € | 3.623.767.254,8679 AKT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ALGO-EUR | 66,03294 ALGO | 5 € | 13.206.586.982,31984 ALGO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ALICE-EUR | 52,73604 ALICE | 5 € | 10.547.207.487,12002 ALICE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ALMANAK-EUR | 78,125 ALMANAK | 5 € | 156.250.000 ALMANAK | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| ALPHA-EUR | 1.768,29362 ALPHA | 5 € | 92.233.720.368,54776 ALPHA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| ALT-EUR | 744,739 ALT | 5 € | 148.947.739.443,208 ALT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| AMP-EUR | 3.916,011 AMP | 5 € | 783.202.255.236,882 AMP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| ANIME-EUR | 1.175,16084 ANIME | 5 € | 92.233.720.368,54776 ANIME | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| ANKR-EUR | 1.316,96971 ANKR | 5 € | 92.233.720.368,54776 ANKR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| APE-EUR | 52,81262 APE | 5 € | 10.562.524.640,95065 APE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| API3-EUR | 20,27914 API3 | 5 € | 4.055.828.830,62695 API3 | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| APT-EUR | 6,75469 APT | 5 € | 1.350.937.073,86932 APT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| ARB-EUR | 59,3523 ARB | 5 € | 11.870.459.238,84258 ARB | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ARK-EUR | 31,02259 ARK | 5 € | 6.204.518.831,41344 ARK | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ARKM-EUR | 52,28743 ARKM | 5 € | 10.457.485.582,55874 ARKM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ARPA-EUR | 604,52264 ARPA | 5 € | 92.233.720.368,54776 ARPA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| ASTR-EUR | 791,76077 ASTR | 5 € | 92.233.720.368,54776 ASTR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| ATA-EUR | 473,35134 ATA | 5 € | 92.233.720.368,54776 ATA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| ATH-EUR | 1.064,29661 ATH | 5 € | 92.233.720.368,54776 ATH | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| ATOM-EUR | 2,49002 ATOM | 5 € | 498.004.773,44423 ATOM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| AUCTION-EUR | 1,18687 AUCTION | 5 € | 237.374.336,05159 AUCTION | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
| AUDIO-EUR | 280,03262 AUDIO | 5 € | 56.006.524.524,87975 AUDIO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| AVA-EUR | 27,67428 AVA | 5 € | 5.534.855.607,6223 AVA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| AVAX-EUR | 0,63102 AVAX | 5 € | 126.203.896,43487 AVAX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
| AVNT-EUR | 31,50826 AVNT | 5 € | 63.016.512,22729 AVNT | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| AXL-EUR | 105,3549 AXL | 5 € | 21.070.980.477,08655 AXL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| AXS-EUR | 4,56585 AXS | 5 € | 913.170.373,29651 AXS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| AZTEC-EUR | 187,1909 AZTEC | 5 € | 374.381.805,97389 AZTEC | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| BABY-EUR | 451,17541 BABY | 5 € | 90.235.082.869,72769 BABY | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| BANANA-EUR | 1,31346 BANANA | 5 € | 262.692.375,50432 BANANA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
| BAND-EUR | 25,12903 BAND | 5 € | 5.025.805.580,44269 BAND | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| BAT-EUR | 47,87726 BAT | 5 € | 9.575.452.261,50091 BAT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| BCH-EUR | 0,01075 BCH | 5 € | 2.149.915,77705 BCH | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0100 |
| BEAM-EUR | 2.592,745 BEAM | 5 € | 518.549.090.694,081 BEAM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| BEL-EUR | 59,33608 BEL | 5 € | 11.867.216.085,10807 BEL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| BICO-EUR | 263,19332 BICO | 5 € | 52.638.663.357,09319 BICO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| BIGTIME-EUR | 393,28925 BIGTIME | 5 € | 78.657.850.395,19823 BIGTIME | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| BIO-EUR | 185,65691 BIO | 5 € | 37.131.381.344,66118 BIO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| BLAST-EUR | 11.185,212 BLAST | 5 € | 2.237.042.424.464,881 BLAST | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000010 |
| BLUR-EUR | 288,18775 BLUR | 5 € | 57.637.549.543,86531 BLUR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| BLZ-EUR | 431,754 BLZ | 5 € | 86.350.761.038,245 BLZ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| BNB-EUR | 0,00952 BNB | 5 € | 1.903.737,14547 BNB | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0100 |
| BNT-EUR | 21,01486 BNT | 5 € | 4.202.971.335,71786 BNT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| BOB-EUR | 1.110,4006 BOB | 5 € | 2.220.801.212,5855 BOB | 10.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| BOME-EUR | 14.018,08987 BOME | 5 € | 2.803.617.973.110,5645 BOME | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000001 |
| BONK-EUR | 937.699 BONK | 5 € | 187.539.839.009.070 BONK | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000000001 |
| BRETT-EUR | 758,15549 BRETT | 5 € | 92.233.720.368,54776 BRETT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| BREV-EUR | 46,92554 BREV | 5 € | 93.851.089,71428 BREV | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| BTC-USDC | 0,00007 BTC | 5 € | 14.595,46345 BTC | 1.000.000.000 € | 100 | 1.00 |
| BTT-EUR | 17.089.534 BTT | 5 € | 3.417.906.787.922.720 BTT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000000001 |
| C98-EUR | 210,89728 C98 | 5 € | 42.179.456.110,8028 C98 | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| CAKE-EUR | 4,74187 CAKE | 5 € | 948.374.706,68848 CAKE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| CARV-EUR | 94,31032 CARV | 5 € | 188.620.636,7051 CARV | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CAT-EUR | 3.283.034 CAT | 5 € | 656.606.706.348.493 CAT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000000100 |
| CATI-EUR | 145,37915 CATI | 5 € | 29.075.830.111,66048 CATI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CC-EUR | 36,51808 CC | 5 € | 73.036.169,92307 CC | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| CELO-EUR | 76,80247 CELO | 5 € | 15.360.493.590,41452 CELO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CELR-EUR | 2.249,41 CELR | 5 € | 449.882.006.600,625 CELR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| CETUS-EUR | 355,84707 CETUS | 5 € | 71.169.414.892,42332 CETUS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CFG-EUR | 75,63067 CFG | 5 € | 15.126.134.300,30273 CFG | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CHILLGUY-EUR | 532,74992 CHILLGUY | 5 € | 92.233.720.368,54776 CHILLGUY | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| CHR-EUR | 237,21489 CHR | 5 € | 47.442.978.479,86733 CHR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| CHZ-EUR | 158,30697 CHZ | 5 € | 31.661.393.594,8857 CHZ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| COMP-EUR | 0,32291 COMP | 5 € | 64.582.072,08818 COMP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00100 |
| CORE-EUR | 67,84177 CORE | 5 € | 13.568.354.649,64914 CORE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| COS-EUR | 5.665,48142 COS | 5 € | 92.233.720.368,54776 COS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000010 |
| COTI-EUR | 474,44126 COTI | 5 € | 92.233.720.368,54776 COTI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| COW-EUR | 29,66669 COW | 5 € | 5.933.337.622,74088 COW | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| CPOOL-EUR | 281,7001 CPOOL | 5 € | 56.340.019.749,03614 CPOOL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CRO-EUR | 75,53879 CRO | 5 € | 15.107.757.433,20893 CRO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| CROSS-EUR | 52,73447 CROSS | 5 € | 105.468.935,36474 CROSS | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CRV-EUR | 25,03983 CRV | 5 € | 5.007.965.889,64257 CRV | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| CSPR-EUR | 1.899,656 CSPR | 5 € | 379.931.106.093,313 CSPR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| CTC-EUR | 37,51393 CTC | 5 € | 7.502.785.968,24827 CTC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| CTK-EUR | 26,37397 CTK | 5 € | 5.274.794.353,43213 CTK | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| CTSI-EUR | 231,6152 CTSI | 5 € | 46.323.039.595,00952 CTSI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| CVC-EUR | 176,88399 CVC | 5 € | 35.376.797.650,47015 CVC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CVX-EUR | 3,05917 CVX | 5 € | 611.833.734,85741 CVX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| CYBER-EUR | 10,57664 CYBER | 5 € | 2.115.327.342,08324 CYBER | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| D-EUR | 758,19079 D | 5 € | 92.233.720.368,54776 D | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| DBR-EUR | 368,40206 DBR | 5 € | 73.680.412.271,59102 DBR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| DCR-EUR | 0,24418 DCR | 5 € | 48.836.603,44451 DCR | 1.000.000.000 € | 200 | 0.00100 |
| DEEP-EUR | 203,38504 DEEP | 5 € | 40.677.007.079,89278 DEEP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| DEGEN-EUR | 8.611,627 DEGEN | 5 € | 1.722.325.466.328,587 DEGEN | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000010 |
| DENT-EUR | 42.718,29 DENT | 5 € | 8.543.658.775.564 DENT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000000100 |
| DGB-EUR | 1.446,522 DGB | 5 € | 289.304.490.379,617 DGB | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| DIA-EUR | 30,91192 DIA | 5 € | 6.182.383.044,79966 DIA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| DMC-EUR | 5.681,549 DMC | 5 € | 11.363.097.423,547 DMC | 10.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| DNT-EUR | 617,0625 DNT | 5 € | 92.233.720.368,54776 DNT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| DODO-EUR | 379,07596 DODO | 5 € | 75.815.191.138,74927 DODO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| DOGE-EUR | 59,34718 DOGE | 5 € | 11.869.436.201,78042 DOGE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| DOGS-EUR | 207.196,32 DOGS | 5 € | 41.439.264.343.824 DOGS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000000010 |
| DOT-EUR | 4,4876 DOT | 5 € | 897.520.792,71948 DOT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
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| EDEN-EUR | 157,8542 EDEN | 5 € | 315.708.404,1693 EDEN | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
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| EDU-EUR | 47,29315 EDU | 5 € | 9.458.630.432,55088 EDU | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| EGLD-EUR | 1,3109 EGLD | 5 € | 262.179.570,31349 EGLD | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
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| ELSA-EUR | 75,81488 ELSA | 5 € | 151.629.756,61646 ELSA | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
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| ENJ-EUR | 295,1731 ENJ | 5 € | 59.034.619.814,37118 ENJ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ENS-EUR | 0,92397 ENS | 5 € | 184.794.122,32357 ENS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
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| FARTCOIN-EUR | 33,09065 FARTCOIN | 5 € | 66.181.298,75729 FARTCOIN | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| FET-EUR | 35,18143 FET | 5 € | 7.036.286.621,63966 FET | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| FIDA-EUR | 335,95346 FIDA | 5 € | 67.190.692.687,25819 FIDA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| FIL-EUR | 6,40892 FIL | 5 € | 1.281.783.245,15243 FIL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| FLOCK-EUR | 105,06924 FLOCK | 5 € | 210.138.487,74749 FLOCK | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| FLOKI-EUR | 192.603 FLOKI | 5 € | 38.520.547.547.557 FLOKI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000000010 |
| FLR-EUR | 628,01953 FLR | 5 € | 92.233.720.368,54776 FLR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| FLUID-EUR | 2,87402 FLUID | 5 € | 5.748.038,09544 FLUID | 10.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| FLUX-EUR | 89,04733 FLUX | 5 € | 17.809.466.533,60098 FLUX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| FORM-EUR | 27,65117 FORM | 5 € | 5.530.233.409,44052 FORM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| FORTH-EUR | 5,70966 FORTH | 5 € | 1.141.932.969,97921 FORTH | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| FRAX-EUR | 8,91267 FRAX | 5 € | 17.825.339,25767 FRAX | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| FTT-EUR | 16,9398 FTT | 5 € | 3.387.959.930,23675 FTT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| FUEL-EUR | 4.514,25 FUEL | 5 € | 902.850.096.509,394 FUEL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| FUN-EUR | 147,05268 FUN | 5 € | 294.105.365,52151 FUN | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| G-EUR | 1.541,40894 G | 5 € | 92.233.720.368,54776 G | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| GALA-EUR | 1.521,27314 GALA | 5 € | 92.233.720.368,54776 GALA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| GAS-EUR | 3,6491 GAS | 5 € | 729.819.143,22619 GAS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| GHST-EUR | 59,36165 GHST | 5 € | 11.872.330.406,0757 GHST | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| GIGA-EUR | 2.746,79921 GIGA | 5 € | 92.233.720.368,54776 GIGA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| GLM-EUR | 35,01612 GLM | 5 € | 7.003.224.378,35526 GLM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| GLMR-EUR | 448,33148 GLMR | 5 € | 89.666.296.476,37279 GLMR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| GMT-EUR | 474,93554 GMT | 5 € | 92.233.720.368,54776 GMT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| GMX-EUR | 0,86279 GMX | 5 € | 172.557.816,32787 GMX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
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| GOAT-EUR | 267,21155 GOAT | 5 € | 53.442.309.213,45053 GOAT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| GRASS-EUR | 31,04728 GRASS | 5 € | 6.209.456.325,15247 GRASS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| GRT-EUR | 218,70716 GRT | 5 € | 43.741.432.995,85251 GRT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| GTC-EUR | 59,36072 GTC | 5 € | 11.872.144.636,05865 GTC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
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| HIGH-EUR | 39,3386 HIGH | 5 € | 7.867.720.889,86347 HIGH | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
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| HNT-EUR | 4,2041 HNT | 5 € | 840.820.842,93971 HNT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| HOME-EUR | 207,7411 HOME | 5 € | 415.482.192,5818 HOME | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| HONEY-EUR | 1.609,32644 HONEY | 5 € | 92.233.720.368,54776 HONEY | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| HOOK-EUR | 237,24583 HOOK | 5 € | 47.449.166.948,26166 HOOK | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| HOT-EUR | 15.059,14 HOT | 5 € | 3.011.827.760.091,01 HOT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000000100 |
| HUMA-EUR | 474,0434 HUMA | 5 € | 948.086.842,5775 HUMA | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| HYPE-EUR | 0,19844 HYPE | 5 € | 39.687.700,01943 HYPE | 1.000.000.000 € | 200 | 0.00100 |
| ICNT-EUR | 15,28294 ICNT | 5 € | 30.565.873,24246 ICNT | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ICP-EUR | 2,75 ICP | 5 € | 549.999.805,39518 ICP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
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| VELO-EUR | 1.752,5135 VELO | 5 € | 350.502.690.143,2847 VELO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| VET-EUR | 752,33494 VET | 5 € | 92.233.720.368,54776 VET | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| VIRTUAL-EUR | 9,26187 VIRTUAL | 5 € | 1.852.373.139,66866 VIRTUAL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| VSN-EUR | 110,2414 VSN | 5 € | 220.482.767,4758 VSN | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| VTHO-EUR | 9.917,631 VTHO | 5 € | 1.983.526.235.425,134 VTHO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000010 |
| W-EUR | 293,99397 W | 5 € | 58.798.792.932,51563 W | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| WAL-EUR | 75,17469 WAL | 5 € | 15.034.937.579,97305 WAL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| WAXP-EUR | 876,57726 WAXP | 5 € | 92.233.720.368,54776 WAXP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| WCT-EUR | 94,81728 WCT | 5 € | 18.963.455.134,01589 WCT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| WELL-EUR | 1.359,66693 WELL | 5 € | 92.233.720.368,54776 WELL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| WIF-EUR | 26,37977 WIF | 5 € | 5.275.954.166,20337 WIF | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| WIN-EUR | 267.923,32835 WIN | 5 € | 9.223.372.036.854,775 WIN | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000000010 |
| WLD-EUR | 15,50518 WLD | 5 € | 3.101.035.644,73405 WLD | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| WLFI-EUR | 47,88724 WLFI | 5 € | 95.774.476,86648 WLFI | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| WMTX-EUR | 75,0933 WMTX | 5 € | 150.186.516,5974 WMTX | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| WOO-EUR | 349,8283 WOO | 5 € | 69.965.659.210,26662 WOO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| XAI-EUR | 593,058 XAI | 5 € | 118.611.658.929,931 XAI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| XAN-EUR | 720,502 XAN | 5 € | 1.441.004.088,5479 XAN | 10.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| XDC-EUR | 157,80127 XDC | 5 € | 31.560.254.835,77093 XDC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| XION-EUR | 44,1002 XION | 5 € | 88.200.400,09377 XION | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| XLM-EUR | 35,02713 XLM | 5 € | 7.005.425.702,20636 XLM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
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| XRP-EUR | 4,17317 XRP | 5 € | 834.634.671,89539 XRP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| XTZ-EUR | 15,0015 XTZ | 5 € | 3.000.300.030,003 XTZ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| XVG-EUR | 965,87105 XVG | 5 € | 193.174.210.371,15887 XVG | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| XYO-EUR | 1.378,782 XYO | 5 € | 275.756.330.412,466 XYO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| YB-EUR | 36,31742 YB | 5 € | 72.634.833,35949 YB | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| YFI-EUR | 0,0021 YFI | 5 € | 419.453,47346 YFI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.100 |
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| ZAMA-EUR | 263,0921 ZAMA | 5 € | 526.184.243,8281 ZAMA | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| ZBCN-EUR | 2.815,671 ZBCN | 5 € | 5.631.341.570,064 ZBCN | 10.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
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| ZEN-EUR | 1,00914 ZEN | 5 € | 201.827.238,05589 ZEN | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
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| ZKC-EUR | 65,98541 ZKC | 5 € | 131.970.814,55934 ZKC | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ZKJ-EUR | 237,49318 ZKJ | 5 € | 47.498.636.675,1307 ZKJ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000001 |
| ZKP-EUR | 65,64806 ZKP | 5 € | 131.296.116,66363 ZKP | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
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