Nutzungsvereinbarung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren und regeln die Nutzung der Bitvavo-Plattform.

Nutzungsvereinbarung

Geschäftsbedingungen

Nutzungsvereinbarung

Diese Vereinbarung (die „Nutzungsvereinbarung”) wurde in englischer und in anderen Sprachen abgefasst. Im Falle einer Abweichung ist die englische Fassung maßgeblich.

Version vom: 15. Juli 2025

Dies ist ein Vertrag zwischen dem Nutzer und:

  1. der Bitvavo B.V. („Bitvavo”), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in den Niederlanden (Registrierungsnummer Handelskammer 68743424) mit Sitz an der Keizersgracht 281, 1013ED Amsterdam, Niederlande, und

  2. der Bitvavo Custody B.V. („Bitvavo Custody”), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in den Niederlanden (Registrierungsnummer Handelskammer 80118844) mit Sitz an der Keizersgracht 281, 1013ED Amsterdam, Niederlande,

der die Bedingungen für die Nutzung der Services (wie hierin definiert) regelt, die Bitvavo den Nutzern zur Verfügung stellt. Bitvavo ist von der niederländischen Behörde für Finanzmärkte (Autoriteit Financiële Markten - AFM) gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 in Bezug auf Märkte für Krypto-Vermögenswerte in der jeweils gültigen oder ergänzten Fassung (MiCA) als Service Provider lizenziert und darf den Service des Betriebs einer Handels-Plattform für Krypto-Vermögenswerte, Custody-Services und Transferdienstleistungen in Bezug auf Krypto-Vermögenswerte erbringen. 

Die Bitvavo Custody B.V. ist ausschließlich in Bezug auf den Lending Service Vertragspartei.

Diese Nutzungsvereinbarung gilt für alle Nutzer der Services. Mit der Eröffnung eines Kontos und der Nutzung eines der von Zeit zu Zeit angebotenen Services erklärt sich der Nutzer mit dieser Nutzungsvereinbarung einverstanden. Vor der Nutzung der Services sollten die Nutzer die gesamte Nutzungsvereinbarung sorgfältig lesen.

Die Nutzungsvereinbarung gilt zusammen mit all ihren Anhängen (die „Anhänge“) und den folgenden zugehörigen Dokumenten:

Risikoaufklärung;

Datenschutzhinweis;

Cookie-Richtlinie;

Handelsregeln.

(gemeinsam die „zugehörigen Vereinbarungen“).

In dieser Nutzungsvereinbarung, den Anhängen und den zugehörigen Vereinbarungen haben die in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe, die Bedeutung, die in den nachstehenden wichtigen Definitionen angegeben ist. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung und einer zugehörigen Vereinbarung haben die Bedingungen der zugehörigen Vereinbarung Vorrang, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist.

Die Nutzungsvereinbarung umfasst auch Anhänge, die speziell für Nutzer mit Wohnsitz in einem bestimmten Land gelten. Diese Anhänge enthalten von den Bestimmungen der Nutzungsvereinbarung abweichende Bestimmungen.

1. Risiken

1.1 Nutzer dürfen die Services nur dann nutzen, wenn sie die damit verbundenen Risiken verstehen. Nutzer sollten sorgfältig prüfen, ob ihre finanzielle Lage und ihre Risikotoleranz für die Nutzung der Services geeignet sind. Nutzer sollten keine Geldmittel oder Digitalen Vermögenswerte für die Services verwenden, deren vollständigen Verlust sie nicht in Kauf nehmen. 

1.2 Die Nutzung der Services ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht ein Risiko, dass durch die Nutzung der Services Verluste entstehen. Eine abgeschlossene Transaktion kann nicht zurückerstattet, storniert oder rückgängig gemacht werden.

1.3 Zum Verständnis der mit den Services verbundenen Risiken lesen Sie sie Risikoaufklärung

2. Eröffnung, Nutzung und Kündigung des Kontos sowie Zugriff darauf

2.1 Die Eröffnung oder Nutzung eines Kontos ist auf natürliche oder (durch einen Bevollmächtigten vertretene) juristische Personen beschränkt, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben. Mit der Eröffnung und Nutzung eines Kontos erklärt der Nutzer, dass er diese Anforderung erfüllt. In Ausnahmefällen und sofern dies aus regulatorischer Sicht zulässig ist, kann Bitvavo Personen mit Wohnsitz in einem SEPA-Land zulassen.

2.2 Je nachdem, in welchem Land der Nutzer seinen Wohnsitz hat oder von welchem Land aus er auf die Services zugreift, kann es vorkommen, dass dem Nutzer die Nutzung der Services nicht gestattet ist. Der Nutzer ist für die Einhaltung aller Vorschriften und Verordnungen verantwortlich, die in dem Land seines Wohnsitzes und/oder dem Land, von dem aus er auf die Services zugreift, gelten. Der Nutzer sichert zu und gewährleistet, dass seine Nutzung der Services nach den anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.

2.3 Der Nutzer sichert Bitvavo und Bitvavo Custody zu, dass er nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika wohnhaft oder ansässig ist oder anderweitig als „US-Bürger“ (einschließlich doppelter Staatsbürgerschaft), „Person mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung“, „dauerhaft niedergelassener Ausländer oder „US-Person“ im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften gilt. Der Nutzer hält Bitvavo and Bitvavo Custody von jedweden Schäden frei, die Bitvavo oder Bitvavo Custody entstehen, wenn diese Zusicherung nicht der Wahrheit entspricht.

2.4 Für die Annahme der Nutzungsvereinbarung, die Nutzung der Services und die Durchführung einer Transaktion mit Geldmitteln und/oder digitalen Vermögenswerten muss der Nutzer voll geschäftsfähig sein. Sofern der Nutzer eine natürliche Person ist, muss er mindestens 18 Jahre alt sein.

2.5 Handelt es sich bei dem Nutzer um eine juristische Person, darf das Konto nur von einer Person genutzt werden, die allein zur Vertretung der juristischen Person befugt ist. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, den Zugang zu seinem Konto auf befugte Personen zu beschränken.

2.6 Im Rahmen des Registrierungs- und Verifizierungsprozesses übermittelt der Nutzer Bitvavo aktuelle, richtige und vollständige Informationen. Darüber hinaus hält der Nutzer Bitvavo bei Änderungen der übermittelten Informationen auf dem aktuellen Stand.

2.7 Der Nutzer darf nur ein Konto erstellen und nutzen. Market Maker, Broker und Unternehmensteilnehmer, wie in den Handelsregeln beschrieben, können mehr als ein Konto haben, wenn dies von Bitvavo genehmigt wurde.

2.8 Der Nutzer darf nur in seinem eigenen Namen handeln. Es ist dem Nutzer nicht gestattet, ein Konto auf eine andere natürliche oder juristische Person zu übertragen oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person die Nutzung seines Kontos zu gestatten, unabhängig davon, ob eine solche Nutzung im Namen des Nutzers erfolgt, es sei denn, Bitvavo hat zuvor eine diesbezügliche schriftliche Genehmigung erteilt.

2.9 Bitvavo kann die Gewährung eines Kontos aus beliebigen Gründen oder ohne Grund ablehnen.

2.10 Der Nutzer und Bitvavo können die Nutzungsvereinbarung und das Konto des Nutzers kündigen:

2.10.1 aus Compliance-Gründen;

2.10.2 jederzeit aus irgendeinem Grund oder ohne Grund, es sei denn, dies ist durch geltende Vorschriften verboten.

2.11 Die Kündigung der Nutzungsvereinbarung hat automatisch zur Folge, dass das Konto geschlossen wird und die Services nicht mehr bereitgestellt werden, sofern dies nicht aufgrund von vor dem Zeitpunkt der Kündigung der Nutzungsvereinbarung bestehenden Rechten und Pflichten notwendig ist.

2.12 Die Kündigung der Nutzungsvereinbarung und die Schließung eines Kontos haben keinen Einfluss auf Rechte und Pflichten, die vor dem Zeitpunkt der Kündigung der Nutzungsvereinbarung und der Schließung des Kontos entstanden sind.

2.13 Bei Kündigung der Nutzungsvereinbarung kann der Nutzer aufgefordert werden, alle offenen Order zu stornieren. Verfügbare Geldmittel und/oder Digitale Vermögenswerte werden auf das verifizierte Bankkonto und/oder auf eine externe Wallet des Nutzers zurücküberwiesen. Aus Compliance-Gründen und bei Inanspruchnahme eines Lending Services durch den Nutzer kann dies länger dauern. Es liegt im Ermessen von Bitvavo, ob die Digitalen Vermögenswerte zuerst umgetauscht werden müssen, z. B. Digitale Vermögenswerte in Bitvavo E-Token.

2.14 Nach der Kündigung der Nutzungsvereinbarung kann der Nutzer keine Digitalen Vermögenswerte aus seinem Konto verkaufen. Der Nutzer kann dann nur noch eine Auszahlung und Überweisung auf eine externe Wallet des Nutzers beantragen. Wenn Bitvavo innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Kündigung keine Auszahlungsaufforderung vom Nutzer erhält, ist Bitvavo berechtigt, die verwahrten Digitalen Vermögenswerte zum dann aktuellen Marktpreis zu verkaufen und den Verkaufserlös auf Kosten des Nutzers auf einem Bankkonto zu verwahren.

2.15 Der vorstehende Absatz gilt entsprechend, wenn Bitvavo die Zulassung eines bestimmten Digitalen Vermögenswerts zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform beendet oder anderweitig den Handel mit einem Digitalen Vermögenswert einstellt.

2.16 Für den Fall, dass die Kosten für die Schließung des Kontos den Wert der verfügbaren Geldmittel und Digitalen Vermögenswerte des Nutzers übersteigen, erstattet der Nutzer Bitvavo die Kosten entsprechend.

2.17 Der Nutzer darf das Konto und die Services nicht für kriminelle Aktivitäten jeglicher Art nutzen, insbesondere nicht für Zwecke der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Umgehung von Sanktionen, Betrug oder andere kriminelle oder illegale Aktivitäten, deren Vorliegen von Bitvavo nach eigenem Ermessen festgestellt wird. Dazu gehören unter anderem die nachstehend aufgeführten Handlungen:

2.17.1 Handlungen, die gegen eine Verordnung, ein Gesetz, eine Richtlinie oder eine sonstige Vorgabe in Verbindung mit Sanktionsprogrammen in den Ländern verstoßen, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, oder zu einem Verstoß beitragen, einschließlich u. a. der EU-Sanktionsliste.

2.17.2 Handlungen, die gegen eine Verordnung, ein Gesetz, eine Richtlinie oder eine sonstige Vorgabe in Verbindung mit Terrorismusfinanzierung in den Ländern verstoßen, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, oder zu einem Verstoß beitragen.

2.17.3 Handlungen, die gegen eine Verordnung, ein Gesetz, eine Richtlinie oder eine sonstige Vorgabe in Verbindung mit Geldwäsche in den Ländern verstoßen, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, oder zu einem Verstoß beitragen.

2.17.4 Betrügerische Handlungen wie Aktivitäten, die darauf abzielen, Bitvavo, den Nutzer und/oder andere Personen zu betrügen. (Hierzu gehört auch die Übermittlung falscher, ungenauer oder irreführender Informationen an Bitvavo durch den Nutzer).

2.17.5 Handlungen in Verbindung mit Drogen wie der Verkauf von Betäubungs- und/oder Rauschmitteln und Gegenständen, die für die Herstellung oder den Konsum von Drogen bestimmt sind.

2.17.6 Aktivitäten, die mit Multi-Level-Marketing in Verbindung gebracht werden, wie z. B. Pyramidensysteme und Network-Marketing.

2.17.7 Aktivitäten, die mit unbilligen, rücksichtslosen oder betrügerischen Praktiken in Verbindung stehen, wie z. B. Investitionsmöglichkeiten oder andere Dienstleistungen, die (zu) hohe Gewinne versprechen, und Websites, die Bitvavo in eigenem Ermessen als unbillig, betrügerisch oder rücksichtslos gegenüber den Nutzern einstuft.

2.17.8 Tätigkeiten, die mit illegalem Glücksspiel in Verbindung gebracht werden, wie z. B. keinerlei Beschränkungen unterliegende Lotterien, Sportprognosen oder Wettquoten und vergleichbare Aktivitäten.

2.17.9 Aktivitäten, die mit hochriskanten Geschäften in Verbindung gebracht werden, wie z. B. Geschäfte, die nach Ansicht von Bitvavo zu einem erhöhten finanziellen Risiko oder einer gesetzlichen Haftung führen oder gegen Bankrichtlinien verstoßen.

2.17.10 Aktivitäten, die im Zusammenhang mit (Versuchen) stehen, die (Software hinter der) Bitvavo-Umgebung ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu modifizieren, zu übersetzen oder zu demontieren.

2.18 Der Nutzer darf das Konto und die Services für keinerlei geschäftliche Handlungen oder Aktivitäten nutzen, sofern nicht mit Bitvavo etwas anderes vereinbart wurde.

2.19 Bitvavo kann einzelne oder alle Nutzungen eines Kontos aussetzen oder sperren, offene Order aussetzen oder stornieren, Einzahlungen oder Abhebungen aussetzen oder stornieren, die mit einem Konto in Verbindung stehenden Geldmittel und/oder Digitalen Vermögenswerte einfrieren oder die Löschung eines Kontos für die Dauer einer Untersuchung bezüglich eines Missbrauchs des Kontos oder der Services aussetzen. Wenn die Legitimität des Nutzers oder einer Order oder der Nutzung der Services nicht festgestellt werden kann, kann der Nutzer alle Rechte an seinen Geldmitteln und Digitalen Vermögenswerten verlieren.

2.20 Bitvavo ist befugt, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen, und wird ihnen Daten übermitteln, soweit dies gesetzlich und aufsichtsrechtlich erforderlich ist. 

2.21 Weitere Informationen über die Services finden Sie auf support.bitvavo.com. Ist der Nutzer hinsichtlich der Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung der Services unsicher, kann er sich per E-Mail an [email protected] wenden.

2.22 Der Nutzer darf sich nicht an rechtswidrigen Handlungen beteiligen, die einen Marktmissbrauch darstellen, einschließlich Insiderhandel und Marktmanipulation.

3. Prüfung und Beschränkungen

3.1 Bitvavo verwendet Systeme und Verfahren zur Erfassung und Überprüfung von Informationen über Nutzer, um Nutzer und Bitvavo vor betrügerischen Aktivitäten zu schützen und geeignete Aufzeichnungen zu den Nutzern zu führen.

3.2 Sowohl vor der Eröffnung eines Kontos als auch fortlaufend erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, Bitvavo alle erforderlichen Informationen zum Zwecke der Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften zur Kundenidentifizierung sowie in Bezug auf die Aufdeckung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen, Betrug oder andere kriminelle oder rechtswidrige Aktivitäten zur Verfügung zu stellen.

3.3 Der anfängliche Verifizierungsprozess und alle weiteren Prüfungsvorgänge nehmen Zeit in Anspruch und können zu einer Verzögerung bei den Services führen, was nachteilige Folgen für den Nutzer haben kann. Der Nutzer ist sich dieser Risiken bewusst und nimmt sie in Kauf. Er erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Bitvavo keine Haftung für Verzögerungen bei den Services und daraus resultierende nachteilige Folgen für den Nutzer übernimmt.

3.4 Bitvavo behält sich das Recht vor, nicht verifizierte Konten zu löschen und/oder zu kündigen, wenn nicht alle erforderlichen Informationen eingegangen sind oder wenn dies aufgrund der erhaltenen Informationen erforderlich ist.

3.5 Durch den Besuch oder der Anmeldung bei den Services stimmt der Nutzer der Erfassung, Verwendung und Offenlegung von Informationen gemäß dem Datenschutzhinweis von Bitvavo zu. Die aktuelle Version unseres Datenschutzhinweises steht auf der Website zur Verfügung. Bitvavo verarbeitet die personenbezogenen Daten des Nutzers in Übereinstimmung mit dem Datenschutzhinweis.

3.6 Der Zugang des Nutzers zu einem oder mehreren Services kann – basierend auf den vom Nutzer bereitgestellten Informationen und den verfügbaren Informationen über den Nutzer – Beschränkungen unterliegen, einschließlich täglicher, wöchentlicher, monatlicher, jährlicher und vollständiger (i) Trading-Beschränkungen, (ii) Einzahlungsbeschränkungen für Geldmittel und/oder Digitale Vermögenswerte und/oder (iii) Abhebungsbeschränkungen für Geldmittel und/oder Digitale Vermögenswerte.

3.7 Bitvavo kann die verschiedenen Grenzwerte der Trading-Beschränkungen als Hinweis auf seiner Website angeben. Bitvavo behält sich das Recht vor, die Verfahren und Grenzwerte von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

3.8 Der Nutzer kann einen Antrag auf höhere Grenzwerte stellen. Bitvavo kann verlangen, dass der Nutzer in diesem Zusammenhang weitere Unterlagen einreicht, und garantiert nicht, dass die Grenzwerte erhöht werden.

3.9 Bitvavo kann den Nutzer auffordern, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu prüfen, oder eine gewisse Zeit nach Abschluss eines Handels oder einer Transaktion zu warten, bevor dem Nutzer die Nutzung von Services und/oder die Durchführung von Transaktionen über bestimmte mengenbezogene Grenzwerte hinaus gestattet wird.

4. Geldmittel und Digitale Vermögenswerte auf dem Konto

4.1 Der Nutzer kann Geldmittel und/oder Digitale Vermögenswerte auf seinem Konto speichern die nur für die Services verwendet werden dürfen. Die verfügbaren Geldmittel werden als EUR-Kontostand und Digitale Vermögenswerte werden als Kontostand eines oder mehrerer Digitaler Vermögenswerte auf dem Konto des Nutzers angezeigt.

4.2 Die Geldmittel und Digitalen Vermögenswerte der Nutzer werden durch eine benannte Depotstelle (die Stiftung) geschützt. Die Geldmittel und Digitalen Vermögenswerte der Nutzer müssen von den Vermögenswerten von Bitvavo getrennt werden und können nicht für das eigene Konto von Bitvavo verwendet werden. Bitvavo verwahrt Geldmittel, die von Nutzern über eine Depotstelle erhalten werden, auf einem ausgewiesenen Depotkonto bei einem Kreditinstitut (Bank).

4.3 Bitvavo stellt sicher, dass die Stiftung jederzeit über ein ausreichendes Vermögen verfügt, um die Verbindlichkeiten der Stiftung mindestens 1:1 zu decken.

4.4 Entsprechend der Vereinbarung zwischen Bitvavo und der Stiftung ist die Stiftung dafür verantwortlich, alle Geldmittel und Digitalen Vermögenswerte, auf die die Nutzer einen direkten Anspruch hat, sicher zu verwahren und zu verwalten.

4.5 Der Nutzer garantiert, dass alle (gegenwärtigen und zukünftigen) Geldmittel und Digitalen Vermögenswerte auf dem Konto keine direkten oder indirekten Erlöse aus kriminellen oder betrügerischen Handlungen sind und dass die verfügbaren Geldmittel und Digitalen Vermögenswerte ausschließlich für den Nutzer (und nicht für Dritte) aufbewahrt werden.

4.6 Bitvavo behält sich das Recht vor, die Herkunft jeglicher Geldmittel und/oder Digitaler Vermögenswerte auf dem Konto zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Integritätsrisiken zu begrenzen. Bitvavo kann die Geldmittel und/oder Digitalen Vermögenswerte an den Ort ihrer Herkunft oder auf Wunsch des Nutzers und nach alleinigem Ermessen von Bitvavo auch an einen anderen Ort zurückführen. Bitvavo kann nach eigenem Ermessen festlegen, dass Geldmittel und/oder digitale Vermögenswerte in der Form vom Konto abgehoben werden müssen, in der sie eingezahlt wurden, oder (nach alleinigem Ermessen von Bitvavo) in einer anderen Form.

4.7 Bitvavo kann einen Umtausch der Digitalen Vermögenswerte des Nutzers in einen entsprechenden Geldbetrag oder umgekehrt erzwingen:

4.7.1 um seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen;

4.7.2 um die aus dieser Vereinbarung hervorgehenden Pflichten von Bitvavo oder des Nutzers zu erfüllen;

4.7.3 wenn dies nach Bitvavos Ermessen für die ordnungsgemäße Erbringung der Services erforderlich ist und

4.7.4 um Bitvavo den Abzug eines Betrags zur Begleichung einer unbezahlten Schuld des Nutzers gegenüber Bitvavo zu ermöglichen.

4.8 Bitvavo kann einen Betrag von den Geldmitteln und/oder Digitalen Vermögenswerten des Nutzers auf seinem Konto abziehen, um eine unbezahlte Schuld des Nutzers gegenüber Bitvavo zu begleichen.

4.9 Bei Betrugs- oder Missbrauchsverdacht hat Bitvavo das Recht, Einzahlungen und Abhebungen auszusetzen oder zu stornieren, bis die Legitimität überprüft worden ist. Bitvavo kann nach eigenem Ermessen entscheiden, dass eine Überweisung einer zusätzlichen Prüfung bedarf oder storniert oder zurücküberwiesen werden muss.

4.10 Der Nutzer darf nur Geldmittel und Digitale Vermögenswerte auf oder von der Bitvavo-Handelsplattform auf Bankkonten des Nutzers oder externe Wallet-Adressen überweisen, die unter der alleinigen Kontrolle des Nutzers stehen. Bitvavo ist dem Nutzer gegenüber nicht verpflichtet, zu überprüfen, welche Partei bzw. welche Parteien die Bankkonten und externen Wallet-Adressen kontrollieren, auf die Geldmittel oder Digitale Vermögenswerte überwiesen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Überprüfung der Legitimität der Absichten der empfangenden Partei.

4.11 Der Nutzer muss und wird alle Einzahlungen oder Abhebungen mitsamt der jeweiligen Zieladresse gründlich überprüfen, bevor er eine Einzahlungs- oder Abhebungsanweisung auf der Bitvavo-Handelsplattform erteilt. Sobald eine Anweisung erteilt wurde, sind Einzahlungen oder Abhebungen endgültig, können nicht storniert werden und sind irreversibel. Etwaige Fehler bei der Übermittlung von Ein- oder Auszahlungen und deren Folgen liegen in der alleinigen Verantwortung des Nutzers.

4.12 Einzahlungen und Abhebungen von Geldmitteln und/oder Digitalen Vermögenswerten können sich erheblich verzögern oder nicht verfügbar sein, oder die Geldmittel und/oder Digitalen Vermögenswerte können aufgrund der Natur oder eventueller Fehler des Finanzsystems oder Netzwerks für Digitale Vermögenswerte vollständig verloren gehen.

4.13 Nachdem ein Nutzer Geldmittel und/oder Digitale Vermögenswerte auf sein Konto eingezahlt hat kann Bitvavo aus Compliance-Gründen eine sogenannte „Abkühlungsphase“ einführen. Während der Abkühlungsphase können verfügbare Geldmittel und Digitale Vermögenswerte nicht vom Konto abgehoben werden.

4.14 Wenn ein Konto über einen bestimmten Zeitraum hinweg nicht genutzt wird und Bitvavo nicht in der Lage ist, den Nutzer zu kontaktieren, kann Bitvavo alle auf dem Konto verbliebenen Geldmittel und/oder Digitalen Vermögenswerte als herrenloses Eigentum melden. Bitvavo kann eine Verwaltungsgebühr für solche herrenlosen Geldmittel und/oder Digitalen Vermögenswerte abziehen. Wenn die Kosten für die Verwahrung der Geldmittel und/oder Digitalen Vermögenswerte auf einem Konto oder die Kosten für eine Übertragung der Geldmittel und/oder Digitalen Vermögenswerte an eine andere Partei, die sie im Namen des Nutzers verwahrt, höher sind als der geschätzte Wert der Geldmittel und/oder Digitalen Vermögenswerte, kann Bitvavo das Konto schließen, wodurch der Nutzer alle Rechte an den entsprechenden Geldmitteln und Digitalen Vermögenswerten verliert.

4.15 Für Benutzer mit Wohnsitz in Frankreich

Benutzer mit Wohnsitz in Frankreich, die Digitale Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform erwerben möchten, können ihre Bitvavo Digital Asset Wallet aufladen, indem sie den Kauf eines Digitalen Vermögenswerts beginnen, der auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen ist und sich auf den Wert einer offiziellen Währung bezieht (allgemein als „Elektronische Geld-Token“, „E-Geld-Token“ oder „EMTs“ bezeichnet, wie z. B. EUROC, ein Digitaler Vermögenswert, der durch einen entsprechenden Betrag an EUR-denominierten Vermögenswerten unterlegt ist), indem sie in Euro bezahlen. Es ist wichtig zu beachten, dass Bitvavo nicht der Emittent dieser Digitalen Vermögenswerte ist, keine Euros für die Inhaber dieser Digitalen Vermögenswerte bereithält und nicht verpflichtet ist, die digitalen Vermögenswerte des Nutzers für Euros zurückzukaufen. Bitvavo garantiert nicht, dass diese digitalen Vermögenswerte immer im Verhältnis 1:1 an den EUR gekoppelt bleiben. Nichtsdestotrotz ist Bitvavo stets bestrebt, den besten Wechselkurs zu finden und anzuwenden, um die Interessen des Nutzers zu schützen.

Nach dem Kauf oder Handel werden die Digitalen Vermögenswerte dem Konto des Nutzers gutgeschrieben und können für Handelszwecke verwendet werden. Für jeden Kauf dieser Digitalen Vermögenswerte ist Bitvavo berechtigt, Gebühren zu erheben, die den veröffentlichten Gebühren für die Aufladung des Kontos entsprechen und je nach der vom Nutzer gewählten Zahlungsmethode variieren können. Wenn ein Antrag auf Abhebung von Euros gestellt wird, wird dies als Anweisung betrachtet, eine Market-Order zu platzieren, um den entsprechenden Betrag an E-Geld-Token auf dem Konto des Nutzers zu verkaufen und den auf EUR lautenden Erlös an den Nutzer zu überweisen.  

5. Bitvavo E-Token

5.1 Die Bitvavo E-Token, die ausschließlich von Bitvavo im Einklang mit den geltenden Finanzvorschriften angeboten werden und nur innerhalb der Bitvavo-Umgebung verwendet werden können, sind von den Nutzern für den Kauf und Verkauf von Digitalen Vermögenswerten über die Services zu verwenden.

5.2 Bitvavo E-Token dürfen nur für die Services verwendet und nicht für andere Zwecke gespeichert werden. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Zinsen oder eine sonstige Vergütung für die gespeicherten Bitvavo E-Token. Falls es Anzeichen dafür gibt, dass der Nutzer die Bitvavo E-Token für andere Zwecke verwendet, kann Bitvavo nach eigenem Ermessen i) den Nutzer kontaktieren und ihn auffordern, die Bitvavo E-Token ordnungsgemäß zu verwenden oder abzuheben, oder ii) die Geldmittel an den Ort ihrer Herkunft oder an einen anderen zwischen dem Nutzer und Bitvavo vereinbarten Ort zurücksenden.

5.3 Die Bitvavo E-Token werden von Bitvavo automatisch und unverzüglich nach Eingang einer Euro-Zahlung des Nutzers bei der Stiftung ausgegeben. Bitvavo und die Stiftung können den Handel und die Auszahlung von Bitvavo E-Token und Digitalen Vermögenswerten vorübergehend blockieren, bis die Zahlung des Nutzers in Euro erfolgt ist. Sollte der Nutzer Bitvavo E-Token erhalten, ohne dass eine entsprechende Euro-Zahlung erfolgt, kann Bitvavo vom Konto des Nutzers einen Betrag an Bitvavo E-Token und digitalen Vermögenswerten abziehen, der dem Wert der erhaltenen Bitvavo E-Token entspricht. Zur Klarstellung: Vermittelt ein Zahlungsdienstleister eine solche Euro-Zahlung, dient dies rein zur Abwicklung der Zahlungen im Zusammenhang mit dem Kauf von E-Token durch den Nutzer. Der Zahlungsdienstleister ist dabei nicht an der Ausgabe von Bitvavo E-Token oder der Nutzung von Bitvavo E-Token auf der Bitvavo-Handelsplattform beteiligt.

5.4 Bitvavo gibt Bitvavo E-Token zum Nennwert aus; aufgrund dessen haben die Bitvavo E-Token denselben Wert wie der eingegangene Euro-Betrag. Es wird demnach für jeden eingegangenen Euro ein Bitvavo E-Token ausgegeben. Die an einen Nutzer ausgegebenen Bitvavo E-Token werden der zum Konto des Nutzers gehörenden Bitvavo E-Token-Wallet hinzugefügt.

5.5 Die Stiftung verwahrt die erhaltenen Geldmittel in Euro für die Nutzer zum Zweck der Aufbewahrung und Risikostreuung in Form von Euro-Bankkonten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln und Standards. Wenn ein Nutzer es wünscht, kann er seine Bitvavo E-Token in Euro einlösen. In diesem Fall löst Bitvavo die Bitvavo E-Token automatisch vom Konto zum Nennwert ein, und die Stiftung überweist dem Nutzer den Gegenwert der eingelösten Bitvavo E-Token in Euro auf das verifizierte Bankkonto des Nutzers.

5.6 Die Bitvavo E-Token Wallet ist kein Einlagen- oder Anlagekonto, was bedeutet, dass die E-Token des Nutzers nicht durch ein Einlagensicherungssystem oder ein Anlegerschutzsystem geschützt sind. 

5.7 Dieser Artikel 5 gilt nicht für Nutzer mit Wohnsitz in Frankreich. Es wird auf Artikel 4.15 verwiesen, der es Nutzern mit Wohnsitz in Frankreich ermöglicht, ihre Bitvavo Digital Asset Wallet für Handelszwecke aufzuladen (indem sie auf EUR lautende Stablecoins erwerben, anstatt Bitvavo E-Token zu halten).

6. Custody Service in Bezug auf Digitale Vermögenswerte

6.1 Nutzer können auf der Bitvavo-Handelsplattform Digitale Vermögenswerte kaufen und verkaufen, ohne auf jeder Blockchain eine eigene Wallet einrichten zu müssen. Um dies zu erleichtern, bietet Bitvavo Verwahrungs- und Verwaltungsdienstleistungen für Digitale Vermögenswerte an und zeigt Digitale Vermögenswerte an, die für Nutzer in deren Namen verwahrt werden (die „Custody Services”).

6.2 Die Bitvavo Digital Asset Wallet ermöglicht es Nutzern, unterstützte Digitale Vermögenswerte zu kaufen, indem sie E-Token aus der Bitvavo E-Token Wallet und/oder andere Arten von unterstützten Digitalen Vermögenswerten in der Bitvavo Digital Asset Wallet des Nutzers verwenden. Umgekehrt können Nutzer, wenn sie Digitale Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform verkaufen, wählen, ob sie E-Token in ihr Bitvavo E-Token-Wallet und/oder andere Arten von Digitalen Vermögenswerten in der Bitvavo Digital Assets Wallet des Nutzers erhalten möchten. Der Nutzer beauftragt Bitvavo, seine Verpflichtungen aus dem Handel mit Digitalen Vermögenswerten zu erfüllen, Forderungen an Digitalen Vermögenswerten gemäß den entsprechenden Anweisungen des Nutzers an den Käufer zu übertragen. Darüber hinaus verwahrt Bitvavo die von einem Nutzer hinterlegten unterstützten Digitalen Vermögenswerte gemäß dem in Artikel 7 unten festgelegten Einzahlungsverfahren.

6.3 Die Digitalen Vermögenswerte der Nutzer sind sowohl rechtlich als auch operativ von den Vermögenswerten von Bitvavo getrennt. Dies bedeutet unter anderem, dass die Digitalen Vermögenswerte der Nutzer über eine oder mehrere separate Wallets verwahrt werden und alle Krypto-Vermögenswerte von Bitvavo über verschiedene Wallets verwahrt werden. Bitvavo verwahrt die verwahrten Digitalen Vermögenswerte der Nutzer in einer oder mehreren gepoolten Depot-Wallets, sogenannten Omnibus-Wallets (die keine Digitalen Vermögenswerte von Bitvavo halten). Bitvavo verfügt über ein umfassendes Verwaltungssystem, um jederzeit nachverfolgen zu können, welche Digitalen Vermögenswerte welchem Nutzer gehören (siehe auch Artikel 6.5 unten).

6.4 Um die verwahrten Digitalen Vermögenswerte der Nutzer rechtlich von den Digitalen Vermögenswerten von Bitvavo zu trennen, bedient sich Bitvavo einer separaten Einheit, einer Stiftung (die "Stiftung"), die nach niederländischem Zivilrecht eingetragen und bestehend ist. Diese Konstruktion schafft eine rechtliche Trennung. Die separate Einheit hält die Digitalen Vermögenswerte (sowie die Geldmittel, siehe Artikel 4.2 oben). Die Nutzer haben eine Forderung gegenüber der Stiftung, wodurch die Digitalen Vermögenswerte (und Geldmittel) nicht Teil des Vermögens von Bitvavo sind, auch nicht im Falle eines Konkurses von Bitvavo. Gläubiger von Bitvavo können keine Digitalen Vermögenswerte (oder Gelder) der Nutzer beanspruchen.

6.5 Bitvavo führt ein Register der Positionen, das den Rechten jedes Nutzers an den Digitalen Vermögenswerten zu einem bestimmten Zeitpunkt entspricht. Dieses Positionsregister wird regelmäßig aktualisiert und jederzeit auf dem neuesten Stand gehalten. Für den Fall, dass die Rechte eines Nutzers begründet oder geändert werden können, werden die Rechte des Nutzers sofort in das Positionsregister des Nutzers eingetragen. Es wird auf Artikel 6.10 verwiesen, in dem erläutert wird, wann der Nutzer keinen Anspruch auf neu geschaffene Rechte oder Änderungen an bestimmten Rechten an verwahrten Digitalen Vermögenswerten hat. Bitvavo zahlt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Zinsen auf Digitale Vermögenswerte, die im Namen der Nutzer gehalten werden.

6.6 Bitvavo hat eine Verwahrungsrichtlinie mit internen Regeln und Verfahren eingeführt, um die Verwahrung oder Kontrolle der verwahrten Digitalen Vermögenswerte oder die Mittel für den Zugang zu den Digitalen Vermögenswerten zu gewährleisten. Die Verwahrungsrichtlinie von Bitvavo minimiert das Risiko des Verlusts der Digitalen Vermögenswerte der Nutzer oder der damit verbundenen Rechte oder der Mittel für den Zugriff auf die Digitalen Vermögenswerte aufgrund von Betrug, Cyber-Bedrohungen oder Fahrlässigkeit. Eine Zusammenfassung der Verwahrungsrichtlinie wird auf der Website von Bitvavo veröffentlicht und den Nutzern auf Anfrage in einem elektronischen Format zur Verfügung gestellt.

6.7 Bitvavo hat ein Protokoll in Bezug auf die Verwahrungsdienste (Custody Services) in Bezug auf die Kommunikationsmittel zwischen Bitvavo und dem Nutzer implementiert, einschließlich des Verifizierungssystems des Nutzers. Es wird auf Artikel 13.5 verwiesen.

6.8 Bitvavo hat branchenübliche Sicherheitsstandards für die sichere Aufbewahrung der digitalen Vermögenswerte eingeführt. Weitere Einzelheiten zu den Sicherheitsvorkehrungen sind in Artikel 13.6 dargelegt.

6.9 Aus Sicherheits- und Effizienzgründen kann die Stiftung Digitale Vermögenswerte offline und bei Drittanbietern von Krypto-Vermögenswert-Diensten speichern, die über eine entsprechende Genehmigung zur Erbringung dieser (Verwahrungs-)Dienstleistung verfügen. Dies kann zu einer Verzögerung bei der Abhebung von Digitalen Vermögenswerten führen. Bitvavo und die Stiftung haben keinen Einfluss auf die Funktionalität, Sicherheit, Verfügbarkeit und/oder Kontinuität der Dienstleistungen dieser Drittanbieter und haften nicht für Verluste, die sich aus Vorfällen ergeben, die weder Bitvavo noch der Stiftung zuzuschreiben sind und die als Folge von (i) mangelnder Qualität der Dienstleistungen dieser Drittanbieter auftreten können, (ii) ihre Ausfallzeiten oder (iii) jedes andere Problem im Zusammenhang mit diesen Verwahranbietern, jeweils unter der Voraussetzung, dass der Vorfall, der den Verlust von Kryptowerten oder den Zugang zu Kryptowerten verursacht hat, nicht dem jeweiligen dritten Anbieter von Kryptoverwahrern im Rahmen des Verwahrvertrags mit dem dritten Anbieter von Kryptoverwahrern zuzurechnen ist. Der Nutzer erkennt an, dass er sich der Möglichkeit bewusst ist, dass der Nutzer im Falle eines Ausfalls oder Konkurses eines Drittanbieters nicht in der Lage sein wird, (alle) seine Digitalen Vermögenswerte zu behalten.

6.10 Der Nutzer hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keinen Anspruch auf Digitale Vermögenswerte oder Rechte, die aufgrund von Änderungen an der zugrunde liegenden Distributed-Ledger-Technologie oder eines anderen Ereignisses, das die Rechte eines Nutzers begründen oder ändern kann, neu geschaffen wurden. Ungeachtet der Allgemeingültigkeit dieser Bestimmung gilt Folgendes:

6.10.1 Die Eigenschaften von Digitalen Vermögenswerten können sich insbesondere durch Änderungen in der zugrundeliegenden Software ändern, zum Beispiel im Rahmen eines Forks. Ein Fork beschreibt ein Upgrade der zugrundeliegenden Software oder die Erstellung einer neuen Blockchain und Digitaler Vermögenswerte auf Basis der entsprechenden bestehenden Blockchain. Bitvavo kann die Verwahrung eines Digitalen Vermögenswerts, der als Ergebnis eines Forks erstellt wurde, einschränken oder ganz einstellen. Wenn Bitvavo sich dafür entscheidet, weist Bitvavo die Stiftung an, das Guthaben der Digitalen Vermögenswerte auf einem Konto an die externe Wallet-Adresse des Nutzers zu überweisen, wenn der Nutzer dies wünscht. Aufgrund der notwendigen technischen Anpassungsmaßnahmen kann es vorkommen, dass der Zugriff auf die vom Fork betroffenen Digitalen Vermögenswerte vorübergehend eingeschränkt oder eine Übertragung verzögert wird. Während des Zeitraums der Einschränkung oder des Verzuges besteht kein Anspruch auf Zahlung oder Fortführung unseres vollen Leistungsumfangs.

6.10.2 Digitale Vermögenswerte, die von Bitvavo verwahrt werden, nehmen nicht automatisch an einem Fork teil. Sollte der Nutzer an einem Fork teilnehmen wollen, steht es dem Nutzer frei, die jeweiligen Digitalen Vermögenswerte rechtzeitig vor einem Fork an eine externe Wallet-Adresse des Nutzers aus der Verwahrung zu ziehen.

6.10.3 Aus technischen und regulatorischen Gründen nehmen Digitale Vermögenswerte, die von Bitvavo verwahrt werden, nicht an Airdrops teil. Airdrops sind die Ausgabe von Digitalen Vermögenswerten an bestimmte Wallet-Adressen unter bestimmten Bedingungen, in der Regel kostenlos, zum Beispiel zu Werbezwecken. Wenn ein Nutzer an einem Airdrop teilnehmen möchte, steht es dem Nutzer frei, die jeweiligen Digitalen Vermögenswerte aus der Verwahrung an einer externen Wallet-Adresse des Nutzers zu entnehmen.

6.10.4 Der Nutzer hat kein Recht, an Delegations-, Abstimmungs- oder anderen Governance-Funktionen in Bezug auf die im Namen des Nutzers verwahrten Digitalen Vermögenswerte teilzunehmen. Wenn ein Nutzer an Delegations-, Abstimmungs- oder anderen Governance-Funktionen teilnehmen möchte, steht es dem Nutzer frei, die jeweiligen Digitalen Vermögenswerte aus der Verwahrung an einer externen Wallet-Adresse des Nutzers zu entnehmen.

6.11 Der Nutzer erkennt an, dass die Aufbewahrung von digitalen Vermögenswerten in einer Bitvavo Digital Asset Wallet mit erheblichen Risiken verbunden ist, wie in der Risikoaufklärung näher beschrieben. Obwohl Bitvavo und die Stiftung angemessene Maßnahmen ergreifen werden, um die Bitvavo Digital Asset Wallets zu sichern, kann eine vollständige Sicherheit nicht garantiert werden. Bitvavo haftet in keinem Fall gegenüber den Nutzern für den Verlust von Digitalen Vermögenswerten oder der Zugangsmittel zu den Digitalen Vermögenswerten infolge von Vorfällen, die nicht auf Bitvavo zurückzuführen sind. Zu den Vorfällen, die Bitvavo nicht zuzurechnen sind, gehören alle Ereignisse, bei denen Bitvavo nachweist, dass sie unabhängig von der Erbringung des betreffenden Services oder unabhängig von der Geschäftstätigkeit von Bitvavo aufgetreten sind, wie z. B. ein Problem, das dem Betrieb des verteilten Ledgers inhärent ist und das Bitvavo nicht kontrolliert.

6.11.1 Bitvavo hat unter anderem keine Kontrolle über die Softwareprotokolle und Rahmenbedingungen der Digitalen Vermögenswerte. Bitvavo und die Digitalen Vermögenswerte stützen sich auf Softwareprotokolle von Drittanbietern, die den Betrieb der von den Diensten unterstützten Digitalen Vermögenswerte, einschließlich der Verwahrungsdienste, regeln. Bitvavo hat keinen Einfluss auf die Funktionalität, Sicherheit, Verfügbarkeit und/oder Kontinuität dieser Softwareprotokolle. Die zugrunde liegenden Softwareprotokolle in Bezug auf einen Digitalen Vermögenswert können sich (plötzlich) ändern, was sich erheblich auf den Wert, die Funktion, die Übertragbarkeit und/oder andere Aspekte des Digitalen Vermögenswerts auswirken kann. Bitvavo haftet nicht für Schäden, die mit diesen Softwareprotokollen zusammenhängen und/oder durch diese verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) Schäden, die sich aus der Einstellung eines Softwareprotokolls ergeben, und/oder (ii) Schäden, die sich aus einer nicht abgerechneten Ein- oder Auszahlung ergeben, die durch einen Fehler in einem Softwareprotokoll verursacht wurde. Bitvavo haftet daher nicht, wenn verwahrte Digitale Vermögenswerte aufgrund von Fehlern in der Funktionalität, Sicherheit oder Verfügbarkeit von Forks und anderen Änderungen an den Protokollen verloren gehen.

Darüber hinaus wird auf Artikel 20.3 verwiesen, der eine ausdrückliche Obergrenze für jede Haftung enthält, die sich aus den Custody Services ergibt.

6.12 Bitvavo kann Digitale Vermögenswerte zu den Services hinzufügen oder entfernen und Services in Bezug auf bestimmte Digitale Vermögenswerte einstellen, wenn dies zur Einhaltung regulatorischer oder technischer Maßnahmen erforderlich ist, oder nach eigenem Ermessen, ohne dass ein Grund erforderlich ist, ohne vorherige Ankündigung und ohne dass dem Nutzer eine Erstattung zusteht.

6.13 Bitvavo ist gegenüber der Stiftung verpflichtet, die Stiftung für alle Verluste zu entschädigen, die in direktem Zusammenhang mit der Verwahrung und Verwahrung der Digitalen Vermögenswerte stehen, einschließlich Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Drittanbietern, Risiken im Zusammenhang mit der Verwahrung von Geldmitteln bei der Bitvavo-Gruppe oder Risiken im Zusammenhang mit Staking oder anderen Blockchain-Aktivitäten. Alle hierin enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Stiftung.

6.14 Bitvavo bemüht sich zu vermeiden, dass die Services in Bezug auf Digitale Vermögenswerte erbracht werden, die als „Finanzinstrument” oder „Finanzprodukt” im Sinne der geltenden Gesetze und Vorschriften gelten. Bitvavo übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Digitaler Vermögenswert auf der Bitvavo-Handelsplattform oder für den Bitvavo anderweitig Dienstleistungen anbietet, kein „Finanzinstrument” oder ein „Finanzprodukt” ist.

7. Transfer Services, Einzahlungen und Abhebungen

7.1 Bitvavo erleichtert die Übertragung von unterstützten Digitalen Vermögenswerten auf unterstützte Distributed-Ledger-Netzwerke. Zu den erleichterten Übertragungen von Digitalen Vermögenswerten gehören Übertragungen von Digitalen Vermögenswerten, die bei Bitvavo verwahrt werden sollen (Einzahlung), und Übertragungen von verwahrten Digitalen Vermögenswerten an eine externe Wallet-Adresse unter der Kontrolle des Nutzers (Abhebung) (der „Übertragungsservice”). Übertragungen von Digitalen Vermögenswerten können über die Bitvavo-Benutzeroberfläche initiiert werden. Bitvavo wendet verschiedene Sicherheitsmaßnahmen an, um die Authentizität und Sicherheit der erhaltenen Überweisungsanweisungen von Digitalen Vermögenswerten zu gewährleisten. Bitvavo legt auf seiner Website die mit der Erbringung von Überweisungsdiensten verbundenen Gebühren offen.

7.2 Der Nutzer hat die Möglichkeit, Digitale Vermögenswerte zu hinterlegen und bei Bitvavo zu verwahren (Hinterlegung). Um eine solche Einzahlung zu veranlassen, muss der Nutzer die Funktionalität der Bitvavo-Benutzeroberfläche nutzen, um zu diesem Zweck eine Einzahlungsadresse zu generieren und die Bereitstellung der von der Verordnung (EU) 2023/1113 („Überweisungsverordnung oder TFR”) geforderten Informationen und Bestätigungen einzuhalten. Die Einzahlung des Nutzers muss an diese Einzahlungsadresse erfolgen. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen der Bitvavo-Benutzeroberfläche generierte Einzahlungsadresse bei der Einzahlung korrekt eingegeben wird. Eine Überweisung an eine andere Wallet-Adresse oder eine andere Blockchain kann nicht mehr rückgängig gemacht werden und führt zu einem irreversiblen Verlust. Die Hinterlegung anderer Digitaler Vermögenswerte als der autorisierten digitalen Vermögenswerte führt ebenfalls zum irreversiblen Verlust dieser Digitalen Vermögenswerte. Aufgrund der implementierten Sicherheitsstandards kann es zu einer Verzögerung bei der Einzahlung kommen. Bitvavo erhebt vom Nutzer eine Gebühr für die Einzahlung von Digitalen Vermögenswerten.

7.3 Bitvavo bietet die Übertragung bestimmter verwahrter Digitaler Vermögenswerte an eine externe Wallet-Adresse unter der Kontrolle des Nutzers (Abhebung) an, mit Ausnahme von Digitalen Vermögenswerten, die nicht zur Abhebung zur Verfügung stehen und bei denen die Übertragung nicht mit TFR konform ist. Aus technischen Gründen gelten bestimmte Schwellenwerte in Bezug auf die Mindestbeträge der zu übertragenden Digitalen Vermögenswerte. Um einen solchen Widerruf vorzunehmen, muss der Nutzer die zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte Funktionalität der Bitvavo-Benutzeroberfläche verwenden. Der Nutzer kann dort seine Wallet-Adresse eingeben. Der Nutzer muss sicherstellen, dass die eingegebene Wallet-Adresse korrekt ist. Eine Auszahlung an eine falsche Blockchain-Adresse oder eine andere Blockchain kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Aufgrund der implementierten Sicherheitsstandards kann es zu einer Verzögerung bei der Auszahlung kommen. Bitvavo erhebt vom Nutzer eine Gebühr für die Abhebung Digitaler Vermögenswerte.

7.4 Im Zusammenhang mit der Übertragung von Digitalen Vermögenswerten von einer Wallet-Adresse zu einer anderen Wallet-Adresse entstehen dem Blockchain-System immanente Kosten für die Übertragung auf der Blockchain (Transaktionskosten). Transaktionskosten fallen bei der Übertragung von Digitalen Vermögenswerten an die externe Wallet-Adresse des Nutzers an. Die für diese Überweisungen anfallenden Transaktionskosten gehen zu Lasten des Nutzers und werden ihm in Rechnung gestellt.

7.5 Eine Einzahlung eines Digitalen Vermögenswerts wird erst dann auf das Konto des Nutzers gutgeschrieben und dort dargestellt, wenn mehrere Bestätigungen der Überweisung durch das Blockchain-Netzwerk eingegangen sind. Es liegt im alleinigen Ermessen von Bitvavo, über die erforderliche Anzahl von Netzwerkbestätigungen zu entscheiden, und dies kann je nach Digitalem Vermögenswert unterschiedlich sein.

7.6 Es dürfen nur Digitale Vermögenswerte hinterlegt werden, die auf der Bitvavo-Handelsplattform enthalten sind und von Bitvavo als solche kommuniziert werden. Die Liste der Digitalen Vermögenswerte, die zur Bitvavo-Handelsplattform zugelassen sind, kann sich von Zeit zu Zeit ändern. Unter keinen Umständen sollte der Nutzer versuchen, Digitale Vermögenswerte einzuzahlen oder Digitale Vermögenswerte in einer Form zu erhalten, die Bitvavo nicht unterstützt. Dazu gehören Sidechains oder geforkte Protokolle von Digitalen Vermögenswerten, die auf der Bitvavo-Handelsplattform enthalten sind. Der Versuch, solche Digitalen Vermögenswerte einzuzahlen oder zu erhalten, führt dazu, dass alle diese Digitalen Vermögenswerte verloren gehen.

7.7 Der Nutzer darf Digitale Vermögenswerte nur über ein Netzwerk auf seine Bitvavo Digital Asset Wallet einzahlen, das von Bitvavo für diesen Digitalen Vermögenswert unterstützt wird. Bitvavo gibt auf der Einzahlungsseite des entsprechenden Digitalen Vermögenswerts auf der Bitvavo-Handelsplattform an, welches Netzwerk es unterstützt. Der Versuch, einen Digitalen Vermögenswert über ein Netzwerk einzuzahlen, das von Bitvavo nicht unterstützt wird, führt dazu, dass dieser Digitale Vermögenswert verloren geht.

7.8 Bitvavo verlangt vom Nutzer, dass er die Zwei-Faktor-Authentifizierung und die Ausführung einer ersten Überweisung in Fiat-Währung aktiviert, bevor die erste Abhebung von Digitalen Vermögenswerten über die Benutzeroberfläche von Bitvavo eingeleitet wird, um die Identität des Nutzers zu überprüfen und die ordnungsgemäße Autorisierung zur Anordnung von Überweisungen von Digitalen Vermögenswerten vom Nutzerkonto aus zu gewährleisten. Durch die Forderung nach einer Zwei-Faktor-Authentifizierung und zusätzlichen E-Mail-Bestätigungen will Bitvavo sicherstellen, dass die externe Wallet-Adresse, die bei der Anweisung einer Abhebung von Digitalen Vermögenswerten angegeben wird, unter der Kontrolle des Nutzers steht und mit dem Nutzerkonto eines Nutzers verknüpft ist.

7.9 Bitvavo stellt sicher, dass alle privaten Schlüssel, die mit der Übertragung von Digitalen Vermögenswerten verbunden sind, sicher generiert, gespeichert und verwaltet werden, wobei die Best Practices der Branche verwendet werden. Bitvavo hat strenge Zugangskontrollen und eine kontinuierliche Überwachung implementiert, um sicherzustellen, dass nur autorisiertes Personal Zugriff auf private Schlüssel hat. Bitvavo hat einen robusten Sicherungs- und Wiederherstellungsprozess für private Schlüssel eingerichtet, um sicherzustellen, dass Schlüssel im Falle eines versehentlichen Löschens, einer Beschädigung oder eines Verlusts wiederhergestellt werden können.

8. Order, Transaktionen und Handel im Zentralen Limit-Orderbuch

8.1 Nutzer können Anweisungen zum Kauf oder Verkauf Digitaler Vermögenswerte (eine Order) gegen andere Digitale Vermögenswerte oder Geldmittel im Zentralen Limit-Orderbuch-Bereich auf der Bitvavo-Handelsplattform erteilen, auf der Bitvavo von Zeit zu Zeit Paare anbietet.

8.2 Die Einleitung und Ausführung von Orders unterliegt allgemein anerkannten Regeln und Standards, unter anderem in Bezug auf Ausführung, Gebühren und Integrität. Diese Regeln sind in den Handelsregeln detaillierter beschrieben. Zur Klarstellung: Die Nichteinhaltung einer dieser Regeln stellt einen triftigen Grund für die Kündigung der Nutzungsvereinbarung und des Kontos durch Bitvavo dar.

8.3 Bestimmte Beschränkungen können für die Art und Weise bestehen, wie Nutzer handeln können, oder für die Märkte, auf denen sie handeln können. Für einige Handelspaare oder Märkte verlangt Bitvavo, dass der Nutzer dem Lending Service für die in einem solchen Handel erworbenen Digitalen Vermögenswerte zustimmt. Wenn der Nutzer diese Digitalen Vermögenswerte entweder hinterlegt oder eine Kauforder für sie platziert, wird davon ausgegangen, dass der Nutzer dem Lending Service für diese Digitalen Vermögenswerte zugestimmt hat. Der Nutzer hat Anspruch auf Lending-Reward für diese Digitalen Vermögenswerte. Der Nutzer kann den Lending Service verlassen, indem er die Digitalen Vermögenswerte zurückzieht oder eine Verkaufsorder für diese Digitalen Vermögenswerte aufgibt. Bitvavo kann jederzeit und nach eigenem Ermessen Beschränkungen für Digitale Vermögenswerte hinzufügen oder entfernen. Wenn Bitvavo Beschränkungen zu einem Digitalen Vermögenswert hinzufügt, wird Bitvavo die Nutzer, die solche Digitalen Vermögenswerte halten, über diese Beschränkungen informieren, einschließlich der Tatsache, dass Nutzer, die nach einem bestimmten Datum weiterhin Digitale Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform halten, für den Lending Service für diese Digitalen Vermögenswerte angemeldet werden.

9. Preisgarantieservice

9.1 Der Preisgarantieservice ist ein von Bitvavo bereitgestellter Service, der den Nutzer für einen vorher festgelegten Zeitraum (bis zu 5 Sekunden) vor Preisschwankungen bei einem bestimmten Digitalen Vermögenswert schützt (der „Preisgarantieservice”).

9.2. Bei der Nutzung des Preisgarantieservices werden Order der Teilnehmer, die sich für den Preisgarantieservice („Preisgarantieanfrage”) entschieden haben, als RFQ betrachtet und an das RFQ-Segment der Bitvavo-Handelsplattform weitergeleitet, das für Parteien offen ist, die die von Bitvavo festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Partei, die auf die Preisgarantieanfrage antwortet, garantiert den Preis für einen voreingestellten Zeitraum (bis zu 5 Sekunden). Zu diesen Parteien können verbundene Unternehmen von Bitvavo gehören. Alle anderen Order werden an das CLOB-Segment weitergeleitet.

9.3 Der Umfang der Preisgarantieanfrage kann auf einen von Bitvavo festzulegenden Betrag begrenzt sein.

9.4 Die Ausführung von Preisgarantieanfragen kann länger dauern als die Ausführung von Aufträgen, die auf dem CLOB platziert wurden, und kann aufgrund erhöhter Preisbewegungen nicht immer ausgeführt werden.

9.5 Für die Nutzung des Preisgarantieservices fallen besondere Gebühren an, die jederzeit nach Ermessen von Bitvavo geändert werden können.

9.6 Wenn der Preisgarantieservice nicht in der Lage ist, ein Angebot zu erteilen, kann die Preisgarantieanfrage als Standard Market-Order auf dem CLOB ausgeführt werden; in diesem Fall wird der Nutzer darüber informiert.

9.7 Bitvavo kann nach eigenem Ermessen jederzeit Digitale Vermögenswerte hinzufügen oder entfernen, die für den Preisgarantieservice in Frage kommen. Bitvavo kann außerdem Beschränkungen für den Kauf bestimmter Digitaler Vermögenswerte gemäß Artikel 8.3 hinzufügen.

9.8 Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Erteilung einer korrekten Preisgarantieanfrage über den Preisgarantieservice und die Erteilung sonstiger Anweisungen.

9.9 Jegliche Form des Missbrauchs des Preisgarantieservices, die nach dem alleinigen Ermessen von Bitvavo zu bestimmen ist, stellt einen triftigen Grund für die Kündigung der Nutzungsvereinbarung und des Kontos durch Bitvavo dar.

9.10 In Ausnahmefällen kann es zu Fehlern im Preisgarantieservice kommen, auch in Bezug auf die angezeigten Preise oder die Art und Weise, wie die Preisgarantieanfragen ausgeführt werden. In solchen Fällen kann Bitvavo nach eigenem Ermessen (und ist in keiner Weise dazu verpflichtet):

9.10.1 solche Fehler nachträglich korrigieren oder solche Preisbewegungen berichtigen, einschließlich durch Änderung oder Rückgängigmachung von Transaktionen, die zum Vorteil oder zum Nachteil des Nutzers sein können;

9.10.2 nach eigenem Ermessen den Handel im Preisgarantieservice für einen oder mehrere Digitale Vermögenswerte vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit einstellen oder den Preisgarantieservice insgesamt einstellen.

9.11 Bitvavo kann den Preisgarantieservice oder dessen Nutzung durch den Nutzer jederzeit und ohne Vorankündigung beenden oder ändern. Bei Verdacht auf Betrug oder Missbrauch behält sich Bitvavo das Recht vor, Preisgarantieanfragen und Transaktionen auszusetzen oder zu stornieren, bis die Legitimität überprüft wurde.

10. Staking Service

10.1 Wenn der Nutzer sich für den Staking Service entscheidet, kann er Belohnungen (die „Staking-Rewards“) erhalten, die sich daraus ergeben, dass Bitvavo die unterstützten Digitalen Vermögenswerte des Nutzers, die sich in seiner Bitvavo Digital Asset Wallet befinden (die „Digitalen Vermögenswerte im Staking“), nach eigenem Ermessen in Proof-of-Stake-Blockchain-Protokollen und/oder -Netzwerken von Drittanbietern (dem „Staking Service) einsetzt.

10.2 Um Staking-Rewards zu verdienen, muss sich der Nutzer dafür entscheiden, Digitale Vermögenswerte im Staking, die in seiner Bitvavo Digital Asset Wallet hält, über die Plattform zu staken. Bitvavo staked die Digitalen Vermögenswerte im Staking als Validator oder Delegator im Namen des Nutzers auf einem Proof-of-Stake-Blockchain-Protokoll oder -Netzwerk eines Drittanbieters, während die Digitalen Vermögenswerte im Staking weiterhin von der Stiftung gehalten werden. Bitvavo und seine verbundenen Unternehmen können Drittanbieter von Service-Leistungen hinzuziehen, um sich von ihnen bei der Erbringung der Staking Services unterstützen zu lassen.

10.3 Die Staking-Rewards werden nach Abzug einer von Bitvavo oder seinen verbundenen Unternehmen erhobenen Gebühr an den Nutzer ausgezahlt. Bzgl. der Berechnung der Rewards verweisen wir auf unsere Preisrichtlinie.

10.4 Der Nutzer kann sich für Flex-Staking entscheiden, wobei er die Freiheit hat, den Handel mit den Digitalen Vermögenswerten im Staking fortzusetzen oder diese Digitalen Vermögenswerte jederzeit zurückzuziehen, vorbehaltlich der Nutzungsvereinbarung und der Handelsregeln.

Bitvavo kann für berechtigte Nutzer des Weiteren die Möglichkeit einführen, höhere Staking-Reward zu verdienen, indem sie sich bereit erklären, ihre Digitale Vermögenswerte im Staking für einen bestimmten Zeitraum (Sperrfrist) zu sperren (d. h. vom Verkauf oder der Auszahlung auszuschließen), der je nach Art der Digitalen Vermögenswerte im Staking variieren kann. Dieser Service ist nicht überall verfügbar, und es können zusätzliche Teilnahmebedingungen gelten. Mit der Entscheidung, seine Digitale Vermögenswerte im Staking zu sperren, nimmt der Nutzer zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er seine Digitale Vermögenswerte im Staking während des Sperrzeitraums und in der Zeit, die für die Aufhebung der Sperrung erforderlich ist, nicht verkaufen oder abheben kann.

Der Nutzer sollte zuerst das Flex Staking aktivieren, um die Staking-Services zu nutzen und auf alle Staking-Rewards zuzugreifen. Für berechtigte Digitale Vermögenswerte kann sich der Nutzer dann für Fixed Staking entscheiden, um seine Verdienstrate für die Sperrfrist zu verbessern. Sobald sie beim Fixed Staking eingesetzt wurden, werden die Staking-Vermögenswerte für den angegebenen Zeitraum gesperrt. Nach Ablauf der festen Sperrfrist werden die eingesetzten Vermögenswerte und Einnahmen automatisch wieder ins Flex Staking verschoben. Der Nutzer kann dann wählen, ob er das Fixed Staking erneut durchführen oder das Staking als Flex Staking fortsetzen oder sich ganz von den Staking-Services abmelden möchte.

10.5 Mit dem Staking-Service sind erhebliche Risiken verbunden, die in der Risikoaufklärung enthalten sind. Zu den Hauptrisiken gehört, dass der Nutzer im Falle eines Slashings oder einer Fehlfunktion des Protokolls in Bezug auf die digitalen Vermögenswerte im Staking alle seine Digitalen Vermögenswerte verlieren kann. Bitvavo (oder verbundene Unternehmen) sind nicht in der Lage, solche Digitalen Vermögenswerte an den Nutzer zurückzugeben, und Bitvavo (oder verbundene Unternehmen) sind nicht verpflichtet, dies zu tun. Dies kann zu einem vollständigen oder teilweisen Verlust von Digitalen Vermögenswerten durch den Nutzer führen. Bitvavo haftet in keinem Fall gegenüber den Nutzern für den Verlust von Digitalen Vermögenswerten oder der Zugangsmittel zu den Digitalen Vermögenswerten infolge von Vorfällen, die nicht auf Bitvavo zurückzuführen sind. Zu den Vorfällen, die Bitvavo nicht zuzurechnen sind, gehören alle Ereignisse, bei denen Bitvavo nachweist, dass sie unabhängig von der Erbringung des betreffenden Services oder unabhängig von der Geschäftstätigkeit von Bitvavo aufgetreten sind, wie z. B. ein Problem, das dem Betrieb des verteilten Ledgers inhärent ist und das Bitvavo nicht kontrolliert. Darüber hinaus wird auf den nachstehenden Artikel 20.3 verwiesen, der eine ausdrückliche Obergrenze für jede Haftung enthält, die sich aus den Staking-Services ergibt.

10.6 Bitvavo (oder seine verbundenen Unternehmen) weisen dem Nutzer keine Staking-Rewards zu, wenn keine Rewards als Ergebnis solcher Staking-Aktivitäten generiert wurden und alle Staking-Rewards frühestens zu dem Zeitpunkt fällig sind, zu dem diese Rewards generiert wurden. Die Staking-Prämiensätze variieren je nach Digitalem Vermögenswert im Staking und werden auf den dafür vorgesehenen Informationsseiten auf der Website und/oder der Bitvavo-Umgebung in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht oder dem Nutzer anderweitig zur Verfügung gestellt. Die meisten Staking-Rewards werden in denselben digitalen Vermögenswerten wie die entsprechenden Digitalen Vermögenswerten im Staking verteilt, obwohl der Staking-Reward für einige Digitale Vermögenswerte im Staking in einem anderen Digitalen Vermögenswert verteilt werden kann. Staking-Rewards werden automatisch dem Staking-Service gutgeschrieben, woraufhin der Nutzer berechtigt ist, Staking-Rewards zu verdienen (was zu einer Aufzinsung der Staking-Rewards führt).

10.7 Bitvavo kann den Staking-Service jederzeit ohne Vorankündigung beenden. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass die Beendigung des Staking-Services durch Bitvavo nicht unbedingt die Fortsetzung der anderen Services beeinträchtigt, die dem Nutzer von Bitvavo angeboten werden.

10.8 Bitvavo kann von Zeit zu Zeit Mindest- und/oder Höchstbeträge für das Staking Digitaler Vermögenswerte festlegen.

10.9 Bitvavo kann jederzeit nach eigenem Ermessen Digitale Vermögenswerte als Staking hinzufügen oder entfernen.

10.10 Alle Angaben zu potenziellen Staking-Rewards, die veröffentlicht werden, sind nur Schätzungen und können sich im Laufe der Zeit ändern. Bitvavo kann von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen Änderungen an dem Staking-Reward-Satz und dem Zeitpunkt der Verteilung von Staking-Prämien vornehmen. Alle Änderungen an den Staking-Reward-Sätzen treten direkt in Kraft.

10.11 Durch die Abmeldung vom Staking-Service für einen Digitalen Vermögenswert im Staking hört der Nutzer auf, die Vorteile in Bezug auf diesen Digitalen Vermögenswert im Staking zu nutzen. Bitvavo kann nach eigenem Ermessen Abmeldungs- und Widerrufsfristen einführen, wenn dies erforderlich ist, um eine angemessene Liquidität auf der Bitvavo-Handelsplattform zu gewährleisten.

10.12 Bestimmte Digitale Vermögenswerte können sowohl für den Staking-Service als auch für den Lending-Service in Frage kommen. Wenn sich der Nutzer sowohl für den Staking-Service als auch für den Lending-Service entscheidet und diese Services beide für einen Digitalen Vermögenswert gelten, liegt es im Ermessen von Bitavo, ob dieser Digitale Vermögenswert über den Staking-Service eingesetzt oder über den Lending-Service verliehen wird und welche entsprechenden Reward-Sätze gelten.

11. Lending Service

11.1 Bitvavo Custody (ein Schwesterunternehmen von Bitvavo) bietet dem Nutzer die Möglichkeit, Zinsen auf ausgewählte Digitale Vermögenswerte, die er in seiner Bitvavo Digital Asset Wallet hält, zu erhalten, indem er diese verleiht (die „Digitalen Vermögenswerte des Lending Service“), wobei dieser Service in der Bitvavo-Umgebung allgemein als „Lending Service“ bezeichnet wird und vollständig in die Bitvavo-Umgebung integriert ist (der „Lending Service“).

11.2 Mit der Aktivierung des Lending Service erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass alle gegenwärtigen und zukünftigen Digitalen Vermögenswerte des Nutzers, die sich auf seinem Konto befinden, von Bitvavo Custody nach eigenem Ermessen vom Nutzer ausgeliehen werden können und aus der Verwahrung dieser Digitalen Vermögenswerte von Bitvavo entfernt werden können. Mit der Teilnahme am Lending Service ermächtigt der Nutzer Bitvavo, die Digitalen Vermögenswerte auf Anweisung von Bitvavo Custody zu übertragen. Gleiches gilt für die Digitalen Vermögenswerte eines Nutzers, für die Bitvavo die Zustimmung des Nutzers zum Lending Service gemäß Abschnitt 8.3 dieser Nutzungsbedingungen verlangt.

11.3 Der Lending Service bringt erhebliche Risiken mit sich, die in der Risikoaufklärung beschrieben werden. Trotz aller Bemühungen, die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditnehmers gegenüber Bitvavo Custody zu gewährleisten, kann es vorkommen, dass ein Kreditnehmer in Verzug gerät und nicht in der Lage ist, das Darlehen zurückzugeben und/oder die aufgelaufenen Zinsen auf das Darlehen nicht an Bitvavo Custody zu zahlen. Falls ein Kreditnehmer im Rahmen des Kreditvertrags mit Bitvavo Custody in Verzug gerät, wird dieser Verlust nicht den Nutzern zugewiesen, die sich dafür entschieden haben. Opt-in-Nutzer haben jedoch ein verbleibendes Kreditrisiko gegenüber Bitvavo Custody und können einen Teil ihrer Digitalen Vermögenswerte im Lending Service und/oder Zinsen verlieren, falls Bitvavo Custody insolvent wird.

11.4 Ungeachtet der sonstigen Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung kann Bitvavo Custody dem Nutzer je nach den generierten Erträgen Zinsen auf die Digitalen Vermögenswerte des Lending Service zahlen („Lending-Rewards“). Die Lending-Rewards der einzelnen Digitalen Vermögenswerte des Lending Service unterscheiden sich in der Höhe. Sie werden von Bitvavo Custody auf den dafür vorgesehenen Informationsseiten auf der Website und/oder der Bitvavo-Umgebung in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht oder dem Nutzer anderweitig zur Verfügung gestellt. Die meisten Lending-Rewards werden in denselben Digitalen Vermögenswerten wie die entsprechenden Digitalen Vermögenswerte des Lending Service ausgeschüttet, obwohl die Lending-Rewards für einige Digitale Vermögenswerte des Lending Service in einem anderen digitalen Vermögenswert ausgeschüttet werden können. Lending-Rewards werden automatisch in dem Lending Service eingesetzt, woraufhin der Nutzer berechtigt ist, Lending-Rewards zu verdienen (was zu aufsteigenden Rewards führt). Bitvavo Custody kann die Höhe und den Zeitpunkt der Ausschüttung von Lending-Rewards nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit ändern. Änderungen der Höhe der Lending-Rewards treten sofort in Kraft.

11.5 Bitvavo Custody verleiht die digitalen Vermögenswerte des Lending Service nach eigenem Ermessen an Dritte weiter, von denen Bitvavo Custody Rewards oder sonstige Beträge erhalten kann.

11.6 Bitvavo Custody kann den Lending Service jederzeit ohne Vorankündigung beenden. Zur Klarstellung: Die Beendigung des Lending Service durch Bitvavo Custody hat nicht notwendigerweise Auswirkungen auf die Fortführung der anderen Services, die Bitvavo dem Nutzer anbietet.

11.7 Bitvavo Custody kann von Zeit zu Zeit Mindest- und/oder Höchstbeträge für die Digitalen Vermögenswerte des Lending Services festlegen.

11.8 Mit der Inanspruchnahme des Lending Services gibt der Nutzer Bitvavo Custody ein Nutzungsrecht und seine Zustimmung, alle verfügbaren Digitalen Vermögenswerte des Nutzers zum Zwecke des Lending Services zu nutzen.

11.9 Der Nutzer räumt Bitvavo Custody das Recht ein, die Digitalen Vermögenswerte des Lending Service nach eigenem Ermessen in dem Umfang zu nutzen, wie es nach geltendem Recht möglich ist und ohne dies dem Nutzer vorher mitzuteilen.

11.10 Veröffentlichte Angaben zu möglichen Lending-Rewards beruhen auf Schätzungen und können sich im Laufe der Zeit ändern. Bitvavo Custody kann die Höhe und den Zeitpunkt der Ausschüttung von Lending-Rewards nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit ändern. Änderungen der Höhe der Lending-Rewards treten sofort in Kraft.

11.11 Meldet der Nutzer den Lending Service ab, weist er Bitvavo Custody an, der Bitvavo Digital Asset Wallet des Nutzers alle Digitalen Vermögenswerte des Lending Services und sämtliche Lending-Rewards zurückzugeben. Danach hat der Nutzer (wieder) einen Anspruch gegenüber der Stiftung in Bezug auf die Digitalen Vermögenswerte, die die Stiftung für den Nutzer hält. Bitvavo kann nach eigenem Ermessen Ausstiegs- und Auszahlungsfristen einführen, wenn dies erforderlich ist, um eine angemessene Liquidität auf der Plattform zu gewährleisten.

11.12 Bestimmte Digitale Vermögenswerte können sowohl für den Staking Service als auch für den Lending Service geeignet sein. Wenn der Nutzer sich sowohl für den Staking Service als auch für den Lending Service entscheidet und beide Services auf einen Digitalen Vermögenswert anwendbar sind, liegt es im Ermessen von Bitvavo, ob dieser Digitale Vermögenswert über den Lending Service verliehen oder über den Staking Service gestaked wird und welche entsprechenden Vergütungssätze gelten.

12. Gebühren und Kosten

12. 1 Der Nutzer schuldet Bitvavo und Bitvavo Custody Gebühren, unter anderem für die Erteilung von Ordern, die Einzahlung von Digitalen Vermögenswerten oder Geldmitteln, die Abhebung von Digitalen Vermögenswerten oder Geldmitteln und die Inanspruchnahme des Lending Services oder des Staking Services. Bitvavo erhebt keine Gebühr für die Custody Services, solange der Nutzer Kunde von Bitvavo ist. Darüber hinaus ist Bitvavo für den Fall, dass eine natürliche oder juristische Person nicht mehr Nutzer von Bitvavo ist und sich weigert, ihre digitalen Vermögenswerte innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu übertragen, berechtigt, Gebühren für die Nutzung der Custody Services zu erheben.

12.2 Alle Gebühren und deren Höhe werden von Bitvavo auf den dafür vorgesehenen Gebühreninformationsseiten auf der Website und/oder der Bitvavo-Umgebung in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht oder dem Nutzer anderweitig zur Verfügung gestellt. Bitvavo und Bitvavo Custody können nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Änderungen vornehmen. Alle Änderungen, die dem Nutzer zugänglich gemacht werden, treten sofort in Kraft.

12.3 Bitvavo kann Gebühren erheben, indem diese vom Guthaben der Digitalen Vermögenswerte des Nutzers in der Bitvavo Digital Asset Wallet oder vom Euro-Guthaben in der Bitvavo E-Token Wallet, von einem Betrag an Digitalen Vermögenswerten oder Bitvavo E-Token, die aus einem Handel resultieren, von digitalen Vermögenswerten, die als Ergebnis der Nutzung des Staking- oder Lending-Services oder auf andere Weise erhalten wurden, abgezogen werden.

13. Sicherheit

13.1 Der Nutzer ist allein für den Schutz des Zugangs zu seinem Konto verantwortlich. Dies beinhaltet unter anderem, dass er ausreichend komplexe und schwierig zu entschlüsselnde Passwörter wählt, diese sicher aufbewahrt, den Zugriff Dritter auf seine E-Mail-Konten verhindert, seine individuelle Kombination aus Benutzernamen und Passwort nicht auf elektronischem oder anderem Wege zusammen mit anderen Dokumenten des Nutzers in Bezug auf Bitvavo aufbewahrt, speichert oder aufzeichnet, das Gerät, von dem aus der Nutzer auf der Plattform eingeloggt ist, nicht unbeaufsichtigt lässt, die API-Zugangsdaten sichert und alle angemessenen Maßnahmen zur Vermeidung von Verlust, Diebstahl oder Missbrauch der elektronischen Geräte, die der Nutzer für den Zugang zur Plattform verwendet, ergreift. Bitvavo und Bitvavo Custody können nicht für den Missbrauch der Anmeldedaten oder API-Zugangsdaten des Nutzers durch Dritte haftbar gemacht werden. Ohne anderslautende Informationen gehen Bitvavo und Bitvavo Custody davon aus, dass die Person, die sich mit den korrekten Anmeldedaten oder den API-Zugangsdaten in das Konto des Nutzers eingeloggt hat, der Nutzer ist oder vom Nutzer autorisiert wurde. Der Nutzer übernimmt die Verantwortung und trägt das volle Risiko für sämtliche Aktivitäten, die auf dem Konto des Nutzers stattfinden, und alle Transaktionen, die auf dem Konto des Nutzers eingegeben werden

13.2 Bitvavo empfiehlt dringend, die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren und zu verwenden, um die Sicherheit Ihres Bitvavo-Kontos sowie anderer mit Ihrem Bitvavo-Konto verbundener Konten, wie z. B. Ihres E-Mail-Kontos, zu erhöhen. Zur Klarstellung: Bitvavo (und seine verbundenen Unternehmen) haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Nutzer die Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht einschaltet und verwendet.

13.3 Bitvavo wird den Nutzer außer beim Einloggen in das Konto zur Nutzung der Bitvavo Services oder bei der Änderung der Anmeldedaten niemals auffordern, Passwörter und/oder Informationen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung anzugeben. Der Nutzer darf nie auf eine andere Aufforderung zur Angabe dieser Authentifizierungsdaten, z. B. per E-Mail, reagieren, selbst wenn die Aufforderung von Bitvavo zu stammen scheint.

13.4 Weiß der Nutzer oder sollte er begründetermaßen wissen, dass seine Authentifizierungsdaten gestohlen wurden oder missbraucht worden sein könnten, hat der Nutzer Bitvavo unverzüglich zu kontaktieren.

13. 5 Das primäre Kommunikationsmittel zwischen Bitvavo und dem Nutzer erfolgt über sichere digitale Kanäle, einschließlich der Website von Bitvavo, der mobilen Anwendung und der E-Mail-Korrespondenz. Anweisungen, Benachrichtigungen und Bestätigungen in Bezug auf das Nutzerkonto und die Transaktionen werden über diese Kanäle zugestellt. Der Nutzer erkennt an, dass der Zugriff auf sein Konto und die Einleitung von Überweisungen eine Zwei-Faktor-Authentifizierung mit zwei unabhängigen Verifizierungsmethoden erfordern können. Bitvavo wendet fortschrittliche Verschlüsselungs- und Sicherheitsprotokolle an, um die Vertraulichkeit und Integrität aller Kommunikationen und Transaktionen zu gewährleisten. Bitvavo speichert niemals Passwörter, biometrische Authentifizierungsinformationen oder Zwei-Faktor-Authentifizierungscodes, die sich auf den Zugriff auf das Benutzerkonto beziehen.

13.6 Um die Sicherheit der Krypto-Vermögenswerte zu gewährleisten, die es im Namen der Nutzer hält, setzt Bitvavo Unterverwahrstellen und technische Dienstleister ein. Darüber hinaus hat Bitvavo robuste Einzahlungsverfahren implementiert, um digitale Vermögenswerte der Nutzer in Verwahrung zu nehmen, und Abhebungsverfahren, um die Rückgabe an den Nutzer auf Anweisung des Nutzers zu ermöglichen. Bitvavo stellt sicher, dass alle privaten Schlüssel, die mit der Verwahrung von digitalen Vermögenswerten verbunden sind, sicher generiert, gespeichert und verwaltet werden, wobei die Best Practices der Branche verwendet werden. Bitvavo hat strenge Zugangskontrollen und eine kontinuierliche Überwachung implementiert, um sicherzustellen, dass nur autorisiertes Personal Zugriff auf private Schlüssel hat. Bitvavo hat einen robusten Backup- und Wiederherstellungsprozess für private Schlüssel eingerichtet, wie z. B. die physische/logische Trennung von gesicherten Daten, um sicherzustellen, dass Schlüssel im Falle eines versehentlichen Löschens, einer Beschädigung oder eines Verlusts wiederhergestellt werden können.

14. Datenschutz

14.1 Bei der Bereitstellung der Services kann Bitvavo personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Der Hauptzweck der Datenerhebung ist die Bereitstellung der Services für den Nutzer. Der Datenschutzhinweis und die Cookie-Richtlinie gelten für die gesamte Nutzung der Services. Die Richtlinien informieren den Nutzer darüber, welche Daten erfasst werden, wie sie verwendet werden und mit welchen Parteien sie geteilt werden.

15. Vertraulichkeit

15.1 Der Nutzer kann Informationen in Bezug auf Bitvavo oder die Services erhalten oder anderweitig davon Kenntnis erlangen, die der Allgemeinheit nicht bekannt sind. Der Nutzer verpflichtet sich hiermit, diese vertraulichen Informationen nur insoweit zu nutzen, wie dies für die Nutzung der Services erforderlich ist, und verpflichtet sich, keine dieser vertraulichen Informationen an andere juristische und natürliche Personen weiterzugeben, sofern Bitvavo dies nicht ausdrücklich schriftlich gestattet hat. Alle vertraulichen Informationen bleiben Eigentum von Bitvavo.

16. Rechte an geistigem Eigentum

16.1 Bitvavo und seine Verbundene Unternehmen besitzen alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, die sich auf die (Inhalte der) Bitvavo-Handelsplattform, die Bitvavo-Umgebung und die von Bitvavo angebotenen Services beziehen, mit Ausnahme der in 16.2 unten genannten. Dasselbe gilt für Vorschläge, Ideen, Erweiterungswünsche, Feedback, Empfehlungen oder sonstige Informationen, die der Nutzer in Bezug auf die Services bereitstellt. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen übertragen keine Eigentumsrechte in Bezug auf die Rechte an geistigem Eigentum von Bitvavo. Es wird kein Recht und keine Lizenz zur Nutzung von geistigen Eigentumsrechten gewährt, die Bitvavo gehören, es sei denn, dies ist für die Nutzung der Bitvavo-Handelsplattform, der Bitvavo-Umgebung und der Services in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen unbedingt erforderlich. Im Falle einer solchen Lizenz ist diese nicht unterlizenzierbar und kann von Bitvavo widerrufen werden. Der Name Bitvavo und das Bitvavo-Logo sind Markenzeichen von Bitvavo und seinen verbundenen Unternehmen, und es wird kein Recht und keine Lizenz zu ihrer Nutzung gewährt.

16.2 Die Services können Open-Source-Software oder Software von Drittanbietern enthalten; in diesem Fall wird die entsprechende Software dem Nutzer zu den Bedingungen der geltenden Lizenzen zur Verfügung gestellt.

17. Streitfälle

17.1 Nutzer können Beschwerden, Feedback oder Fragen über [email protected]  übermitteln. Beschwerden können per E-Mail, Post und über ein Online-Formular eingereicht werden, jeweils in Übereinstimmung mit der Beschwerdemanagementrichtlinie von Bitvavo, wie dies auf der entsprechenden (Support-)Seite zum Einreichen von Beschwerden beschrieben ist.

17.2 Bei der Kontaktaufnahme mit Bitvavo ist der Nutzer verpflichtet, Bitvavo seinen Namen und seine E-Mail-Adresse sowie alle anderen Informationen, die zur Identifizierung des Nutzers erforderlich sind, mitzuteilen. Reagiert der Nutzer nicht auf eine solche Anfrage, wird die Beschwerde nicht weiterbearbeitet.

17.3 Sowohl Bitvavo als auch der Nutzer werden kooperieren, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

17.4 Diese Nutzungsvereinbarung und sämtliche sonstigen Vertragsverhältnisse zwischen dem Nutzer und Bitvavo und Bitvavo Custody sowie Angelegenheiten hinsichtlich des Bestehens und des Zustandekommens solcher Beziehungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, mit Ausnahme der Regeln des internationalen Privatrechts. Dies schließt nicht aus, dass der Nutzer durch zwingende Rechtsvorschriften des Landes, in der er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, geschützt ist.

17.5 Wenn der Nutzer kein Verbraucher ist, werden Streitfälle dem zuständigen Gericht in Amsterdam (Niederlande) vorgelegt. Davon unberührt bleibt das Recht von Bitvavo und Bitvavo Custody gegen den Nutzer an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ein Verfahren anzustrengen.

18. Services

18.1 Bitvavo und Bitvavo Custody können nach eigenem Ermessen, aus beliebigem Grund und ohne Haftung gegenüber dem Nutzer i) die Services ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft ändern, unterbrechen oder beenden und ii) den Zugang des Nutzers zu den Bitvavo-Services aussetzen, einschränken oder beenden oder die Nutzungsvereinbarung jederzeit und ohne vorherige Mitteilung kündigen.

18.2 Alle Services werden „wie gesehen“ und „wie verfügbar“ ohne jegliche Garantie bereitgestellt. Bitvavo und Bitvavo Custody garantieren nicht, dass die Website, die Bitvavo-Umgebung, die Bitvavo-Handelsplattform oder die Services für eine bestimmte absolute oder relative zeitliche Dauer verfügbar sind. Bitvavo und Bitvavo Custody garantieren weder ununterbrochenen Zugang noch das Ausbleiben von Verzögerungen, Ausfällen, Fehlern, Verlusten oder Ähnlichem im Zusammenhang mit den übertragenen Informationen. Dies kann unter anderem die Nichtverfügbarkeit der Services in Zeiten von hohen Volumina, Illiquidität, schnellen Bewegungen oder Volatilität einschließen, ist aber nicht darauf beschränkt. Bitvavo und Bitvavo Custody geben keinerlei stillschweigende Gewährleistung in Bezug auf Rechtsmängel, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und/oder Nichtverletzung von Rechten Dritter.

18.3 Jegliche Materialien auf der Bitvavo-Umgebung dienen lediglich zu Informationszwecken und können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Der Nutzer ist stets allein dafür verantwortlich, die Relevanz, Richtigkeit, Angemessenheit und Zuverlässigkeit der auf der Bitvavo-Umgebung bereitgestellten Materialien zu beurteilen. Bitvavo haftet nicht für Verluste, die direkt oder indirekt dadurch entstehen, dass der Nutzer mit diesen Materialien arbeitet. Der Nutzer sollte immer seine eigenen angemessenen Nachforschungen anstellen, bevor er einen der Services nutzt. Bitvavo haftet nicht für Informationen, die der Einfachheit halber zur Verfügung gestellt, aber nicht von Bitvavo kontrolliert werden, wie z. B. Links zu Websites von Dritten.

18.4 Bitvavo ist bestrebt, dem Nutzer genaue und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt kann jedoch nicht immer ganz genau, vollständig oder aktuell sein und Ungenauigkeiten oder Fehler enthalten.

18.5 Bitvavo und Bitvavo Custody sind jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus der Nutzungsvereinbarung, den Anhängen und den zugehörigen Vereinbarungen oder ansonsten in Bezug auf die Services an Dritte zu übertragen, in Unterauftrag zu vergeben oder abzutreten, ohne dass dies der Zustimmung des Nutzers bedarf.

18.6 Informationen, die über die Services gespeichert oder übertragen werden, können aus verschiedenen Gründen unwiederbringlich verloren gehen, beschädigt werden oder vorübergehend nicht verfügbar sein. Zu den Gründen können unter anderem Softwarefehler, Protokolländerungen durch Drittanbieter, Internetausfälle, Ereignisse höherer Gewalt oder andere Katastrophen, einschließlich DDoS-Angriffe durch Dritte, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten oder andere Ursachen gehören, die entweder innerhalb oder außerhalb des Einflussbereichs von Bitvavo liegen. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, Sicherungskopien und Duplikate aller Informationen, die über die Services gespeichert oder übertragen werden, zu erstellen und aufzubewahren.

18.7 Bitvavo und Bitvavo Custody sind nicht verpflichtet, Services bereitzustellen, wenn Bitvavo oder Bitvavo Custody begründetermaßen davon ausgehen können, dass dies gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen würde.

18.8 Der Nutzer muss prüfen, ob die von Bitvavo und Bitvavo Custody zur Verfügung gestellten Informationen korrekt sind und ob die Informationen von Bitvavo und Bitvavo Custody zum erwarteten Zeitpunkt gesendet werden. 

19. API

19.1 Bitvavo kann den Nutzern über eine „Anwendungsprogrammierschnittstelle“ (die „API“) und möglicherweise andere Dokumente Zugang zu seinen Services und bestimmten Daten und Informationen gewähren. Informationen zur Nutzung der API finden Sie auf unserer Website: https://docs.bitvavo.com/.

19.2 Um die API zu nutzen, müssen ein oder mehrere API-Schlüssel mit entsprechenden Geheimnissen (die „API-Zugangsdaten“) erstellt werden. Der Nutzer ist allein für den Schutz der API-Zugangsdaten und für alle Aktivitäten des Nutzers oder Dritter, die Zugriff auf das Konto haben, gleich ob berechtigt oder nicht, verantwortlich. Wenn der Nutzer weiß oder wissen sollte, dass die API-Zugangsdaten gestohlen oder missbraucht wurden, muss der Nutzer Bitvavo unverzüglich kontaktieren.

19.3 Bitvavo kann nach alleinigem Ermessen die API jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise hinzufügen, einstellen oder entfernen. Bitvavo kann nicht garantieren, dass zukünftige Versionen der API rückwärtskompatibel sein werden. Der Nutzer erkennt an und ist darüber in Kenntnis gesetzt, dass jede dieser Änderungen die Nutzung der API durch den Nutzer beeinträchtigen kann, dass der Nutzer möglicherweise erhebliche Änderungen vornehmen muss, um die API weiterhin nutzen zu können, und dass dies in seiner eigenen Verantwortung liegt.

19.4 Der Umfang und die konkrete Ausgestaltung der API liegen im alleinigen Ermessen von Bitvavo. Die API kann nach alleinigem Ermessen von Bitvavo geändert oder eingestellt werden.

19.5 Bitvavo kann die Nutzung der API überwachen. Der Nutzer wird den Überwachungsprozess nicht abwehren oder anderweitig in diesen Prozess eingreifen.

19.6 Bitvavo kann nach alleinigem Ermessen und ohne Vorankündigung die Anzahl der Abrufe, die der Nutzer über die API tätigen kann, begrenzen oder die Grenzen für andere Nutzer erweitern. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, derartige Begrenzungen zu umgehen. Überschreitet der Nutzer die Grenzen, kann Bitvavo nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung die Aktivitäten des Nutzers abbremsen, das Angebot des Zugangs zur API einstellen oder den Zugang zur API sofort aussetzen oder beenden.

19.7 Der Nutzer darf andere nicht dazu ermutigen oder ihnen gestatten:

19.7.1 die API in einer Weise zu nutzen, die nicht ausdrücklich durch diese Nutzungsvereinbarung genehmigt ist;

19.7.2 von der API abgeleitete Quellcodes zu verändern, zu reproduzieren, anzupassen, zu vertreiben, anzuzeigen, zu veröffentlichen, zurückzuentwickeln, zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, sie zu erstellen;

19.7.3 die API für die Überwachung der Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität der Services oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke zu nutzen oder dafür darauf zuzugreifen;

19.7.4 Daten oder Inhalte, auf die über die API zugegriffen wird, zu anderen als den in dieser Nutzungsvereinbarung erlaubten Zwecken zu erfassen, zu cachen, zu aggregieren oder zu speichern;

19.7.5 die API in einer Weise zu nutzen, die ein angemessenes Anfragevolumen überschreitet, eine übermäßige oder missbräuchliche Nutzung darstellt oder anderweitig die Stabilität der Bitvavo-Server oder das Verhalten anderer Anwendungen, die auf die API zugreifen, beeinträchtigt;

19.7.6 bei Anforderung einer Autorisierung für die API zu versuchen, die Identität des Nutzers zu verschleiern oder zu verbergen;

19.7.7 die API zu nutzen, um (i) auf Informationen zuzugreifen oder Informationen zu nutzen, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht gestattet sind, (ii) administrative, technische oder organisatorische Sicherheitsmaßnahmen von Bitvavo zu umgehen oder zu durchbrechen, (iii) die API oder die Services zu stören, zu beeinträchtigen, zu überlasten oder zu verschlechtern, (iv) die API oder die Services in irgendeiner Weise zu ändern oder (v) die Schwachstellen der Services oder der API zu testen; und

19.7.8 Daten, die bei der Nutzung der API durch den Nutzer erhoben wurden, für Werbezwecke zu verwenden.

20. Haftungsbeschränkung

20.1 Bitvavo und seine verbundenen Unternehmen sind bestrebt, ihre Nutzer gemäß ihren hohen Standards zu betreuen. Dennoch gibt es Risiken in Verbindung mit der Nutzung der Services und dem Handel mit digitalen Vermögenswerten, wie in der Risikoaufklärung näher beschrieben. Aus diesem Grund müssen Bitvavo und seine verbundenen Unternehmen ihre Haftung wie in diesem Artikel dargelegt begrenzen.

20.2 Bitvavo und seine verbundenen Unternehmen haften nicht für Schäden in Bezug auf unsere Services, es sei denn, solche Schäden resultieren direkt aus unserer Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen und den damit verbundenen Vereinbarungen oder aus den geltenden Rechtsvorschriften und sind nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Bitvavo oder seinen verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Darüber hinaus haften Bitvavo und seine verbundenen Unternehmen nicht für etwaige Schäden:

20.2.1 die sich aus Handlungen des Nutzers ergeben, die gegen die Nutzungsvereinbarung verstoßen;

20.2.2 die sich aus Handlungen des Nutzers ergeben, die unter die alleinige Verantwortung des Nutzers fallen, einschließlich u. a. der Überweisung von Digitalen Vermögenswerten und/oder Geldmitteln durch den Nutzer an eine betrügerische oder anderweitig unehrliche dritte Partei; die sich aus einer vorübergehenden Unzugänglichkeit;

20.2.3 die sich aus einer vorübergehenden Unzugänglichkeit, Fehlfunktion oder Aussetzung von Teilen oder der Gesamtheit der Services ergeben, einschließlich u. a. (i) Schäden, die entstehen, weil es nicht möglich ist, Digitale Vermögenswerte und/oder Geldmittel einzuzahlen, abzuheben oder mit ihnen zu handeln, (ii) Schäden, die entstehen, weil es nicht möglich ist, sich bei den Services anzumelden oder sie zu nutzen, (iii) Schäden, die sich aus der Stornierung oder Nichtausführung einer Order ergeben und (iv) Preisunterschieden, die sich aus der verzögerten Bearbeitung von Ordern, Preisgarantieanfragen, Einzahlungen oder Abhebungen ergeben;

20.2.4 die sich aus der Ausführung einer von einem Nutzer initiierten Order ergeben, einschließlich u. a. Schäden, die sich aus der Ausführung einer Market Order zu einem Preis ergeben, der von dem Richtpreis abweicht, der dem Nutzer zum Zeitpunkt der Initiierung der Market Order angezeigt wurde;  

20.2.5 in Form entgangener Gewinne oder entgangener erwarteter Einnahmen oder Erträge, einschließlich des Verlusts erwarteter Tradinggewinne und/oder tatsächlicher oder hypothetischer Tradingverluste, gleich ob direkt oder indirekt, einschließlich beispielsweise verpasster Tradingmöglichkeiten oder Handlungen, die der Nutzer hätte vornehmen können, wenn ein bestimmter Umstand nicht eingetreten wäre;

20.2.6 infolge höherer Gewalt;

20.2.7 die sich aus einer Verzögerung oder Stornierung einer Transaktion, Einzahlung oder Abhebung von Geldmitteln aus Compliance-Gründen ergeben;

20.2.8 aufgrund von (i) Computerviren, Spyware, Trojanern oder anderer Schadsoftware, die den Computer oder andere Geräte des Nutzers beeinträchtigen können, oder aufgrund von (ii) SMS, E-Mail-Diensten und Zwei-Faktor-Authentifizierungsdiensten, die anfällig für Spoofing- und Phishing-Angriffe sein können; 

20.2.9 als Folge des Slashings Digitaler Vermögenswerte im Staking oder anderer beabsichtigter Funktionen oder Fehlfunktionen eines Proof-of-Work-Staking-Netzwerks oder -Protokolls in Bezug auf digitale Vermögenswerte im Staking;

20.2.10 infolge der vorübergehenden oder unbefristeten Unfähigkeit des Nutzers, Digitale Vermögenswerte auf der Plattform zu handeln; und

20.2.11 die sich aus den Handlungen eines Dritten ergeben, für die Bitvavo oder Bitvavo Custody nicht verantwortlich ist.

20.3 Die Haftung von Bitvavo und seinen verbundenen Unternehmen gegenüber dem Nutzer ist beschränkt:

20.3.1 auf alle vom Nutzer in den vorangegangenen zwölf Monaten im Rahmen der Nutzungsvereinbarung gezahlten Gebühren und sonstigen Beträge, ohne Mehrwertsteuer;

20.3.2 im Falle eines Schadens, der auf ein zumutbares Maß hätte begrenzt werden können, wenn der Nutzer ihn unverzüglich angezeigt und gemeldet hätte, auf die Höhe des Schadens, der entstanden wäre, wenn der Nutzer Bitvavo oder seinen verbundenen Unternehmen den Fehler innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Nutzer von der/den Tatsache(n), die zu dem Schaden geführt hat/haben, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, gemeldet hätte; und

20.3.3 auf direkte Schäden, die vernünftigerweise vorhersehbar waren und die sich direkt aus einer Verletzung der Nutzungsvereinbarung durch Bitvavo oder seine verbundenen Unternehmen ergeben. Die Haftung schließt Folgeschäden aus;

20.3.4 im Falle von Schäden, die aus dem Verlust von Digitalen Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Erbringung von Custody Services und/oder Transfer Services und/oder Staking Services und/oder Lending Services resultieren, die direkt durch einen Vorfall verursacht wurden, der Bitvavo und/oder seinen verbundenen Unternehmen zuzurechnen ist, und Bitvavo und/oder verbundene Unternehmen haften gegenüber einem oder mehreren Nutzern für solche Schäden auf der Grundlage dieser Nutzungsvereinbarung, der Marktwert aller Digitalen Vermögenswerte, die verloren gegangen sind, zum Zeitpunkt des Verlusts der relevanten Digitalen Vermögenswerte.

20.4 Bitvavo oder seine verbundenen Unternehmen können in bestimmten Fällen nach eigenem Ermessen entscheiden, dem Nutzer Schäden oder Verluste zu erstatten, ohne dazu verpflichtet zu sein und ohne dadurch einen Präzedenzfall zu schaffen. Bitvavo und/oder seine verbundenen Unternehmen können auch Richtlinien für die Erstattung von Schäden aufstellen, ohne dazu verpflichtet zu sein, und wiederum ohne eine Verpflichtung zur zukünftigen Erstattung von Schäden zu übernehmen. Bitvavo und seine verbundenen Unternehmen können solche Richtlinien jederzeit aufheben oder ändern.

21. Schadloshaltung

21.1 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, Bitvavo und Bitvavo Custody sowie alle unsere leitenden Angestellten, Direktoren, Mitglieder, Mitarbeiter, Vertreter und Partner bezüglich sämtlicher Ansprüche, Klagen, Überprüfungen, Forderungen, Schäden, Verluste, Untersuchungen, Kosten oder Ausgaben, einschließlich u. a. angemessener Anwaltskosten, oder anderer Verfahren, die von einer natürlichen oder juristischen Person eingeleitet werden, zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus (i) einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung der in dieser Nutzungsvereinbarung festgelegten Zusicherungen, Gewährleistungen oder Verpflichtungen des Nutzers, (ii) einer unrechtmäßigen oder unsachgemäßen Nutzung der Services durch den Nutzer oder (iii) einer Verletzung von Rechten anderer natürlicher oder juristischer Personen durch den Nutzer ergeben oder sich darauf beziehen.

22. Sonstiges

22.1 Der Nutzer ist dafür verantwortlich festzustellen, ob und inwieweit Steuern auf über die Services durchgeführte Transaktionen anfallen und muss gegebenenfalls den korrekten Steuerbetrag einbehalten, einziehen, melden und an die zuständigen Steuerbehörden abführen.

22.2 Bitvavo und Bitvavo Custody übermitteln alle Mitteilungen, Benachrichtigungen und Offenlegungen im Zusammenhang mit dem Konto auf elektronischem Wege. Bitvavo und Bitvavo Custody können dem Nutzer entsprechende Informationen durch Veröffentlichung auf der Website, per E-Mail an die im Konto angegebene erste E-Mail-Adresse des Nutzers, per Instant-Chat oder über eine mobile Push-Benachrichtigung übermitteln.

22.3 Sollte ein Artikel der Nutzungsvereinbarung, der Anhänge und der zugehörigen Vereinbarungen aus irgendeinem Grund als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so gilt diese Bestimmung als trennbar, und die Rechtswirksamkeit der anderen Artikel bleibt davon unberührt.

22.4 Eine versäumte oder verspätete Ausübung von Rechten, Befugnissen oder Vorrechten gemäß dieser Nutzungsvereinbarung durch Bitvavo oder Bitvavo Custody bedeutet nicht den Verzicht darauf.

22.5 Bitvavo und Bitvavo Custody behalten sich das Recht vor, Teile der Nutzungsvereinbarung, der Anhänge und der zugehörigen Vereinbarungen jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern, hinzuzufügen oder zu entfernen. Der Nutzer wird über alle Änderungen benachrichtigt, und obwohl Bitvavo und Bitvavo Custody sich bemühen, den Nutzer vorab zu benachrichtigen, können Bitvavo und Bitvavo Custody darauf hinweisen, dass die geänderte Nutzungsvereinbarung, die geänderten Anhänge und die geänderten zugehörigen Vereinbarungen sofort in Kraft treten. Wenn der Nutzer mit einer solchen Änderung nicht einverstanden ist, muss er sein Bitvavo-Konto schließen und die Nutzung der Services einstellen. Nutzt der Nutzer die Services nach einer Änderung weiterhin, so wird davon ausgegangen, dass er sie akzeptiert und ihr zugestimmt hat. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die geänderte Nutzungsvereinbarung, die geänderten Anhänge und die geänderten zugehörigen Vereinbarungen zu überprüfen. 

23. Wichtige Definitionen

In dieser Nutzungsvereinbarung, den Anhängen und den zugehörigen Vereinbarungen haben die in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe, die folgende Bedeutung:

23.1 „Konto“ bezeichnet ein Konto bei Bitvavo, einschließlich Bitvavo Digital Asset Wallet und Bitvavo E-Token-Wallet, das Zugang zu den Services gewährt.

23.2 „Verbundenes Unternehmen” bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Bitvavo kontrolliert, von Bitvavo kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Bitvavo steht. Zu diesem Zweck bedeutet „Kontrolle” den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis, die Leitung und die Politik einer Person oder eines Unternehmens zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Geschäftsanteilen, durch Vertrag oder auf andere Weise. Der Begriff Verbundenes Unternehmen umfasst auch die Stiftung. 

23.3 „API“ steht für „Anwendungsprogrammierschnittstelle“ und jede andere Dokumentation, über die Bitvavo den Nutzern Zugang zu seinen Services sowie zu bestimmten Daten und Informationen gewährt.

23.4 „API-Zugangsdaten“ bezeichnet einen oder mehrere API-Schlüssel mit den entsprechenden Geheimnissen, die für die Nutzung der API erstellt werden müssen.

23.5 „Bitvavo“ ist Bitvavo B.V., eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Keizersgracht 281, 1016 ED Amsterdam, bei der niederländischen Handelskammer eingetragen unter der Nummer 68743424.

23.6 „Bitvavo Custody“ ist Bitvavo Custody B.V., eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Keizersgracht 281, 1016 ED Amsterdam, bei der niederländischen Handelskammer eingetragen unter der Nummer 80118844.

23.7 „Bitvavo Digital Asset Wallet“ bezeichnet die dem Nutzer von Bitvavo angebotene Wallet für die Speicherung und den Abruf einer begrenzten Anzahl Digitaler Vermögenswerte, die auf der Bitvavo-Handelsplattform angeboten werden.

23.8 „Bitvavo E-Token“ ist ein elektronisch gespeicherter Geldwert, der einen Anspruch an Bitvavo als Emittent des Bitvavo E-Token darstellt. Der Bitvavo E-Token wird nach Eingang von Geldmitteln bei der Stiftung ausgegeben, um Zahlungstransaktionen im Zusammenhang mit dem Erwerb digitaler Vermögenswerte durchzuführen, wie ausschließlich auf der Bitvavo-Handelsplattform angeboten. Der Bitvavo E-Token ist keinesfalls als eine Form von Guthaben anzusehen, wie es beispielsweise auf einem Zahlungs- oder Sparkonto gehalten wird. 

23.9 „Bitvavo E-Token-Wallet“ bezeichnet die Wallet, die Bitvavo dem Nutzer zur Speicherung und zum Abruf von Bitvavo E-Token anbietet.

23.10 „Bitvavo-Umgebung“: die Website, die mobile Anwendung, die API oder eine andere technische Umgebung, über die Bitvavo die Services anbietet.

23.11 „Bitvavo-Handelsplattform" bezeichnet die multilaterale Handelsplattform, die mehrere Handelssysteme verwaltet, wie z. B. das Segment Central Limited Order Book (CLOB) und das RfQ-Segment, auf der Digitale Vermögenswerte gegen andere Digitale Vermögenswerte oder E-Token gehandelt werden können und auf der Digitale Vermögenswerte gekauft oder verkauft werden können, was zum Austausch von Bitvavo E-Token gegen Digitale Vermögenswerte und Digitalen Vermögenswerten gegen andere digitale Vermögenswerte führt.

23.12 „Central Limited Order Book” oder „CLOB” bezeichnet ein nicht-diskretionäres Handelssystem, das Aufträge elektronisch auf der Basis von Preis-Zeit-Priorität abgleicht und ausführt.

23.13 „Custody Services“ bezeichnet die Verwahrung oder Kontrolle von Digitalen Vermögenswerten oder der Mittel zum Zugang zu diesen Digitalen Vermögenswerten im Namen der Nutzer, gegebenenfalls in Form von privaten kryptografischen Schlüsseln.

23.14 „Digitaler Vermögenswert“ ist eine digitale Darstellung eines Wertes oder eines Rechts, die/der elektronisch unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie übertragen und gespeichert werden kann.

23.15 „Stiftung“ bezieht sich auf Stichting Bitvavo Payments, eine nach niederländischem Recht gegründete Stiftung mit Sitz in der Keizersgracht 281, 1016 ED Amsterdam, die bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 69238923 eingetragen ist. Die Stiftung arbeitet auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit Bitvavo und fungiert ausschließlich als insolvenzferne Gesellschaft, um eine Vermögenstrennung zu erreichen, durch die die Geldmittel des Nutzers zum Schutz dieser Geldmittel von den Vermögenswerten von Bitvavo getrennt werden.

23.16 „Geldmittel“ bezeichnet die Fiat-Währung (als Saldo), die von einem Benutzer in die Bitvavo E-Token Wallet, die mit dem Konto verknüpft ist, über die Bitvavo-Handelsplattform überwiesen wird oder wurde.

23.17 „Garantieprogramm“ bezeichnet das Bitvavo-Kontogarantieprogramm, wie im Anhang zu dieser Nutzungsvereinbarung näher beschrieben.

23.18 „Vorfall“ bedeutet, dass eine dritte Partei ohne Erlaubnis i) Zugang zum Konto des Nutzers erhält und ii) Geldmittel und/oder Digitale Vermögenswerte von diesem Konto abhebt.

23.19 „Rechte an geistigem Eigentum“ sind Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen, Dienstleistungszeichen, Dienstleistungsnamen, Markenzeichen, Markennamen, Logos, Firmennamen, Internet-Domainnamen oder gewerbliche Muster, alle diesbezüglichen Eintragungen und anhängigen Anträge (soweit zutreffend) sowie alle anderen Rechte an geistigem Eigentum (insbesondere Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Software (einschließlich API), Datenbanken oder Datenrechte).

23.20 „Digitale Vermögenswerte im Lending Service“ bezeichnen alle Digitalen Vermögenswerte im Rahmen des Lending Services.

23.21 „Lending-Rewards“ sind die von Bitvavo Custody an einen Nutzer, der den Lending Service in Anspruch nimmt, auf digitale Vermögenswerte gezahlten Zinsen. 

23.22 „Lending Service“ ist der von Bitvavo Custody angebotene Service, in dessen Rahmen Bitvavo Custody digitale Vermögenswerte verliehen und im Gegenzug Lending-Rewards bereitgestellt werden. 

23.23 „Order“ bezeichnet eine Anweisung zum Kauf oder Verkauf Digitaler Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform. 

23.24 „Preisgarantieanfrage“ bezeichnet eine Anfrage des Nutzers an Bitvavo zum Kauf oder Verkauf von Digitalen Vermögenswerten über den Preisgarantieservice.

23.25 „Preisgarantieservice“ bezeichnet einen von der CLOB getrenntten Service der Bitvavo-Handelsplattform, über den Nutzer Anweisungen zum Kauf oder Verkauf von Digitalen Vermögenswerten von oder an Bitvavo übermitteln, wobei der Preis während eines festgelegten Zeitraums garantiert ist.

23.26 „Empfehlungslink“ ist ein Link, der für einen bestehenden Nutzer personengebunden ist und einem Dritten empfiehlt, ein Konto zu eröffnen und Nutzer zu werden, was sowohl für den empfehlenden als auch für den neu angeworbenen Nutzer Vorteile im Rahmen des Empfehlungsprogramms bietet.

23.27 „Empfehlungsprogramm“ bezeichnet das im Anhang zu dieser Nutzungsvereinbarung näher beschriebene Programm, in dessen Rahmen ein bestehender Nutzer Dritte als Nutzer empfehlen kann.

23.28 „Rückerstattung“ bedeutet eine Rückerstattung durch Bitvavo im Rahmen des Garantieprogramms in Höhe des Werts der als Ergebnis eines Vorfalls abgehobenen Geldmittel in Form eines Euro-Betrags, der dem Wert der abgehobenen Geldmittel zum Zeitpunkt der Abhebung entspricht.

23.29 „Services“ sind alle Dienste, die von Bitvavo und seinen verbundenen Unternehmen im Rahmen der Nutzung der Website oder einer mobilen App über einen Dritten, der den Nutzer mittels einer Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) oder auf andere Weise mit der Bitvavo-Plattform verbindet, angeboten werden.

23.30 „Digitale Vermögenswerte im Staking“ sind alle digitalen Vermögenswerte, die vom Staking Service unterstützt werden.

23.31 „Staking-Reward“ sind Belohnungen, die von Bitvavo an einen Nutzer gezahlt werden, der den Staking Service in Anspruch nimmt, und zwar über die digitalen Vermögenswerte im Staking, für die sich der Nutzer entschieden hat.

23.32 „Staking Service“ bezeichnet den Dienst, den Bitvavo anbietet und in dessen Rahmen Bitvavo die digitalen Vermögenswerte im Staking als Validator oder Delegator auf einem Proof-of-Stake-Blockchain-Protokoll oder -Netzwerk eines Dritten einsetzt, während die digitalen Vermögenswerte im Staking weiterhin bei der Stiftung verbleiben.

23.33 „Transfer Services” bezeichnet die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Übertragung von digitalen Vermögenswerten von einer Wallet-Adresse zu einer anderen im Namen von Nutzern.

23.34 „Nutzer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die erfolgreich ein Konto erstellt hat und die Services nutzt.

23.35 „Nutzungsvereinbarung“: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bitvavo, denen der Nutzer zugestimmt hat oder für die die Zustimmung des Nutzers als erteilt gilt.

23.36 „Website“ bezieht sich auf die Adresse www.bitvavo.com und alle damit verbundenen Subdomains.

Anhang 1: Garantieprogramm für das Bitvavo-Konto

1. Allgemeines

1.1 Bitvavo ist bestrebt, seinen Nutzern die bestmögliche Erfahrung auf der Bitvavo Handelsplattform zu bieten. Um dies zu erreichen, führt Bitvavo ein Pilotprogramm, das sogenannte Garantieprogramm für das Bitvavo-Konto (das „Garantieprogramm“) durch. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Anhang und dem Inhalt der Nutzungsvereinbarung hat dieser Anhang Vorrang. 

1.2 Im Rahmen des Garantieprogramms erstattet Bitvavo berechtigten Nutzern Verluste in Höhe des Werts der abgehobenen Digitalen Vermögenswerte (die „Erstattung“), nachdem ein Dritter ohne Erlaubnis i) Zugang zum Konto des Nutzers erhalten und ii) Digitale Vermögenswerte von diesem Konto abgehoben hat (der „Vorfall“). Zur Klarstellung: Schäden durch Überweisungen des Nutzers von Digitalen Vermögenswerten an einen Dritten, z. B. aufgrund eines Betrugs oder der Angabe einer falschen Wallet-Adresse, deckt das Garantieprogramm nicht ab.

1.3 Unabhängig von der Art der Digitalen Vermögenswerte, die sich auf dem Konto befunden haben, erfolgt die Rückerstattung immer in Form eines Euro-Betrags, der dem Wert der abgehobenen Digitalen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Abhebung entspricht.

1.4 Das Garantieprogramm ist ein Pilotprogramm und als solches muss mit Änderungen gerechnet werden. Bitvavo kann das Garantieprogramm und seinen Inhalt sowie die Bedingungen dieses Anhangs 1 jederzeit nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise ändern oder annullieren, ohne den Nutzer darüber zu informieren, und zwar nach eigenem Ermessen. Die fortgesetzte Nutzung der Services von Bitvavo durch den Nutzer stellt seine Zustimmung zu solchen Änderungen dar.

1.5 Der Nutzer muss sich nicht gesondert für das Garantieprogramm anmelden.

1.6 Das Garantieprogramm gilt für maximal einen Vorfall pro Nutzer.

1.7 Die Erstattung beläuft sich auf einen Höchstbetrag von 100.000 EUR (einhunderttausend Euro) pro Vorfall. 

1.8 Von den Beträgen, die Bitvavo dem Nutzer im Rahmen des Garantieprogramms zahlt, werden (auch rückwirkend) die Beträge abgezogen, die der Nutzer aus einer anderen Quelle als dem Garantieprogramm zurückerhalten kann oder bereits zurückerhalten hat, d. h. insbesondere die Beträge, die er im Rahmen einer Versicherung, Gewährleistung, Garantie oder Entschädigung erhalten hat.

1.9 Die Erstattung wird erst dann fällig, wenn Bitvavo endgültig und zweifelsfrei festgestellt hat, dass die Beweise dafür, dass der Vorfall stattgefunden hat, ausreichend sind, und dass der Nutzer für das Garantieprogramm berechtigt ist.

2. Berechtigung

2.1 Um für eine Rückerstattung berechtigt zu sein, muss der Nutzer:

2.1.1 den Verifizierungsprozess gemäß der Nutzungsvereinbarung erfolgreich durchlaufen haben und in der Lage sein, zu handeln, einzuzahlen und abzuheben;

2.1.2 zum Zeitpunkt des Vorfalls seit mindestens 30 Tagen nach dem Durchlaufen des Verifizierungsprozesses (siehe oben) über ein Konto verfügen;

2.1.3 mindestens 30 Tage vor dem Vorfall die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA auf seinem Konto aktiviert haben;

2.1.4 bei allen Untersuchungen, die Bitvavo in Bezug auf den Vorfall durchführen könnte, uneingeschränkt kooperieren;

2.1.5 den Vorfall den zuständigen Strafverfolgungsbehörden gemeldet und alle damit zusammenhängenden Unterlagen als Beweismittel an Bitvavo weitergeben haben; und

2.1.6 den Antrag auf Erstattung innerhalb von neunzig (90 Tagen ab dem Datum, an dem sich der Vorfall ereignet hat, bei Bitvavo einreichen.

3. Ausschluss

3.1 Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Erstattung, wenn: 

3.1.1 der Vorfall auf grobe Fahrlässigkeit oder unverantwortliches Verhalten des Nutzers, d. h. insbesondere eine unzureichenden Kontosicherheit, wie in der Nutzungsvereinbarung beschrieben, zurückzuführen ist. Darunter fällt unter anderem:

3.1.1.1 wenn der Nutzer freiwillig seine API-Zugangsdaten, seine Anmeldedaten und/oder seine Zwei-Faktor-Authentifizierungscodes an Dritte weitergibt und

3.1.1.2 wenn der Nutzer freiwillig Dritten Zugriff auf sein Konto gewährt;

3.1.2 der Nutzer einer anderen Person als dem Nutzer freiwillig Zugang zu seinen Geräten gewährt;

3.1.3 während des Vorfalls abgehobene Geldmittel an eine Wallet-Adresse überwiesen werden, die der Nutzer vor dem Vorfall erstellt hat;

3.1.4 während des Vorfalls abgehobene Geldmittel durch Zugriff auf das Konto über einen API-Schlüssel abgezogen werden, den der Nutzer vor dem Vorfall erstellt hat;

3.1.5 der Vorfall das Ergebnis von Phishing ist;

3.1.6 der Nutzer wissentlich an betrügerischen Handlungen in Bezug auf den Vorfall beteiligt ist oder war; oder

3.1.7 der Nutzer wissentlich an betrügerischen Handlungen im Zusammenhang mit dem Vorfall beteiligt ist oder war.

Anhang 2: Empfehlungsprogramm

1. Empfehlungsprogramm

1.1 Im Rahmen des Empfehlungsprogramms können berechtigte Nutzer ihren persönlichen Empfehlungslink an berechtigte Dritte weitergeben, die sich durch die Verwendung des Empfehlungslinks als Nutzer registrieren können. Natürliche oder juristische Personen, die berufliche Tätigkeiten ausüben, sind nicht berechtigt, im Rahmen dieses Empfehlungsprogramms als Nutzer bezeichnet zu werden.

1.2 Ein angeworbener Nutzer, der ein Konto über den Empfehlungslink eröffnet, muss bis zu einem Transaktionswert von 10.000 EUR und bis zu sieben Tagen nach Eröffnung eines Kontos (der „Rabattzeitraum“) keine Gebühren für seine ersten Transaktionen zahlen. 

1.3 Gebühren, die der angeworbene Nutzer während des Rabattzeitraums gezahlt hat, werden dem angeworbenen Nutzer zurückerstattet, wobei diese erstatteten Gebühren in derselben Fiat-Währung oder demselben digitalen Vermögenswert ausgezahlt werden wie die Gebühren, die der angeworbene Nutzer während des Rabattzeitraums gezahlt hat.

1.4 Ein empfehlender Nutzer erhält eine Provision von 15 % auf alle Gebühren, die von Bitvavo für Transaktionen des angeworbenen Nutzers erhoben und an Bitvavo gezahlt werden (die „Provision“). 

1.5 Die Provision wird an den werbenden Nutzer in Euro ausgezahlt, unabhängig davon, ob die Gebühren, für die die Provision fällig wird, in Euro oder in Digitalen Vermögenswerten gezahlt werden. 

1.5.1 Eine Aufschlüsselung seiner Provision findet der Nutzer auf der Bitvavo-Plattform, derzeit abrufbar über den Link: https://account.bitvavo.com/settings/affiliates/.

1.6 Bitvavo kann sich mit dem Nutzer in Verbindung setzen, um nach eigenem Ermessen besondere Empfehlungsbedingungen zu vereinbaren.

1.7 Im Rahmen des Empfehlungsprogramms können empfehlende Nutzer eine maximale Provision von 500 EUR pro Monat erhalten. Falls der Nutzer höhere Provisionen erhalten möchte, können der Nutzer und Bitvavo zu diesem Zweck besondere Bedingungen vereinbaren.

1.8 Der empfehlende Nutzer ist selbst für alle Steuern verantwortlich, die auf die erhaltenen Beträge anfallen, und muss diese Steuern zahlen.

1.9 Jeder berechtigte Dritte, der vom Nutzer über seinen Empfehlungslink an Bitvavo verwiesen wird, generiert eine Provision für den empfehlenden Nutzer bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte: 

1.9.1 vier Jahre nach dem Datum, an dem der empfohlene berechtigte Dritte auf Empfehlung des Nutzers sein Bitvavo-Konto erstellt hat; und 

1.9.2 das Datum, an dem der empfehlende Nutzer oder der empfohlene Dritte sein Konto gekündigt hat.

1.10 Bei der Weitergabe seines Empfehlungslinks muss der Nutzer die folgenden Anforderungen erfüllen, und Bitvavo für Schäden, die Bitvavo im Falle eines Verstoßes gegen diese Anforderungen entstehen, entschädigen:

1.10.1 Es muss deutlich gemacht werden, dass das Medium, der Begleittext und sonstige Informationen, die für die Weitergabe des Empfehlungslinks verwendet werden, in der Verantwortung des empfehlenden Nutzers liegen und nicht in der von Bitvavo.

1.10.2 Es muss deutlich gemacht werden, dass die Services von Bitvavo und nicht vom empfehlenden Nutzer erbracht werden.

1.10.3 Es muss in allen öffentlichen Inhalten und insbesondere in dem Empfehlungslink deutlich gemacht werden, dass der empfehlende Nutzer eine Provision für die Nutzung des Empfehlungslinks erhält.

1.10.4 Das Medium, der Begleittext und sonstige Informationen, die für die Weitergabe des Empfehlungslinks verwendet werden, können bzw. dürfen:

1.10.4.1 keine falschen oder irreführenden Informationen enthalten, einschließlich über Bitvavo oder die Services;

1.10.4.2 keinen sexuellen, pornografischen, anstößigen oder gewalttätigen Charakter haben;

1.10.4.3 nicht diskriminierend sein, u. a. in Bezug auf ethnische Herkunft, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit oder Religion;

1.10.4.4 keine illegalen Handlungen beinhalten, fördern oder anbieten;

1.10.4.5 das Image, den guten Namen und den Ruf von Bitvavo nicht schädigen;

1.10.4.6 Urheberrechte, Warenzeichen und/oder andere Rechte von Bitvavo oder Dritten nicht verletzen; und

1.10.4.7 keine rechtswidrigen Inhalte oder Verweise auf rechtswidrige Inhalte enthalten. 

1.10.5 Der Empfehlungslink und die damit zusammenhängenden Informationen dürfen sich nicht an Personen richten, die gemäß den Regeln dieser Nutzungsvereinbarung und gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften nicht berechtigt sind, Nutzer zu werden.

1.10.6 Alle geltenden Gesetze und Vorschriften werden eingehalten, einschließlich - soweit zutreffend - u. a. des Steuerrechts, der Datenschutzgrundverordnung und der für den elektronischen Geschäftsverkehr geltenden Gesetze und Vorschriften sowie des niederländischen Werbekodex für Social Media & Influencer Marketing (Reclamecode Social Media & Influencer Marketing; soweit anwendbar). 

1.10.7 Im Falle der Beendigung des Empfehlungsprogramms muss der empfehlende Nutzer alle veröffentlichten Empfehlungslinks unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung, löschen.

1.11 Zur Klarstellung: Diese Nutzungsvereinbarung gilt in vollem Umfang für Personen, die den Empfehlungslink nutzen, um Nutzer zu werden. Dies schließt u. a. das Recht von Bitvavo ein, nach alleinigem Ermessen neue Nutzer abzulehnen oder abzuweisen. Für Personen, die keine Nutzer werden, erhält der empfehlende Nutzer keine Provision.

1.12 Bitvavo kann die Beträge und sonstigen Bedingungen für das Empfehlungsprogramm jederzeit ändern. 

1.13 Angeworbene Nutzer mit einem Handelsvolumen von mindestens 25 Mio. EUR in dreißig Tagen generieren keine Provision für den anwerbenden Nutzer im Rahmen des Empfehlungsprogramms. Darüber hinaus kann Bitvavo die Berechtigungsanforderungen des Empfehlungsprogramms erweitern oder einschränken und/oder Nutzer von der Teilnahme am Empfehlungsprogramm, i) nach eigenem Ermessen und ii) unter anderem aus Gründen des Verstoßes gegen diese Nutzungsvereinbarung, wegen Betrugs, Missbrauchs oder Manipulation, entweder durch den empfehlenden Nutzer oder durch den neu angeworbenen Nutzer, ausschließen. 

1.14 Der empfehlende Nutzer ist verpflichtet, gezahlte Provisionen zu jedem Zeitpunkt zurückzuerstatten, wenn festgestellt wird, dass diese Provisionen nicht den erforderlichen Kriterien entsprechen oder wenn der empfehlende Nutzer gegen die Nutzungsvereinbarung verstoßen hat.

1.15 Bitvavo kann die Bedingungen dieses Anhangs 2 und des Empfehlungsprogramms jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Benachrichtigung des Nutzers ändern. Die fortgesetzte Nutzung des Empfehlungsprogramms und/oder der Services von Bitvavo durch den Nutzer stellt seine Zustimmung zu solchen Änderungen dar.

Anhang Deutschland

Bei diesem Anhang Deutschland handelt es sich um einen länderspezifischen Anhang zur Nutzungsvereinbarung (der „Anhang Deutschland”).

Für einige der Länder, in denen Bitvavo und Bitvavo Custody tätig sind, werden Länderanhänge verwendet, wie z.B. dieser Anhang Deutschland. Zum Beispiel, weil ein Land spezifische Regeln und Vorschriften hat, die eine Abweichung von den Standardbedingungen von Bitvavo und Bitvavo Custody erfordern.

Dieser Anhang Deutschland sieht Abweichungen von bestimmten in der Nutzungsvereinbarung festgelegten Bedingungen zugunsten von Nutzern mit Wohnsitz in Deutschland vor.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieses Anhangs Deutschland und der Nutzungsvereinbarung hat der Wortlaut dieses Anhangs Deutschland Vorrang. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Anhang Deutschland verwendet werden, haben, sofern sie nicht auch in diesem Anhang Deutschland definiert sind, die gleiche Bedeutung wie in der Nutzungsvereinbarung.

In diesem Anhang Deutschland bezieht sich der Begriff „Nutzer” auf einen Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland.

Ein zusätzlicher Abschnitt 2.23 wird angefügt:

2.23 Ein Nutzer, der die Services nutzen möchte, muss zunächst:

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sutor Bank GmbH akzeptieren;

  • die Treuhandvereinbarung der Sutor Bank GmbH akzeptieren;

  • den Onboarding-Prozess der Sutor Bank GmbH erfolgreich abschließen.

Bitvavo bietet dem Nutzer kein Bankkonto an. Um die Dienste nutzen zu können, muss der Nutzer über ein Depotkonto bei der Drittbank, der Sutor Bank GmbH für Deutschland, verfügen. Das Bestehen dieser Beziehung ist eine Voraussetzung für das Funktionieren der Dienste. 

Wenn der Nutzer seine Beziehung zur Sutor Bank GmbH beendet, enden automatisch auch dieser Nutzungsvertrag und der zugehörige Vertrag. Die Kündigung wird zum gleichen Zeitpunkt wirksam wie die Beendigung des Verhältnisses mit der Sutor Bank GmbH.

In Übereinstimmung mit der Treuhandvereinbarung hat der Nutzer unter anderem die Sutor Bank GmbH (als Drittbank) ermächtigt, Gelder im Zusammenhang mit den in dieser Nutzungsvereinbarung dargelegten Services zu überweisen.

Bestimmung 4.2 wurde wie folgt ersetzt:

4.2 Die Digitalen Vermögenswerte des Nutzers müssen von den Vermögenswerten von Bitvavo getrennt werden und können nicht für das eigene Konto von Bitvavo verwendet werden. Die Digitalen Vermögenswerte des Nutzers werden durch eine benannte Depotstelle (die Stiftung) geschützt. Die Gelder des Nutzers werden von einer Drittbank verwahrt und auf einem Treuhandkonto verwahrt. Der Benutzer ist verpflichtet, ein Vertragsverhältnis mit der Drittbank einzugehen, um Gelder auf seinem Konto speichern und Ein- und Auszahlungen über die Bitvavo-Handelsplattform vornehmen zu können.

Bestimmung 4.4 wurde wie folgt ersetzt:

4.4 Wie zwischen Bitvavo und der Stiftung vereinbart, ist die Stiftung für die Aufbewahrung und Verwaltung aller Digitalen Vermögenswerte, auf die der Nutzer einen direkten Anspruch hat, zum Zwecke der Verwahrung verantwortlich.

Bestimmung 4.6 wurde wie folgt ersetzt:

4.6 Bitvavo behält sich das Recht vor, die Herkunft von Geldern und/oder Digitalen Vermögenswerten auf dem Konto zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Integritätsrisiken zu mindern. Bitvavo kann die Gelder und/oder Digitalen Vermögenswerte an den Bestimmungsort ihres Ursprungs oder, auf Wunsch des Nutzers und nach alleinigem Ermessen von Bitvavo, an einen anderen Ort zurückgeben.

Bitvavo kann nach eigenem Ermessen bestimmen, dass Gelder und/oder Digitale Vermögenswerte in der Form vom Konto abgehoben werden müssen, in der sie auf dieses Konto eingezahlt wurden, oder (nach alleinigem Ermessen von Bitvavo) in einer anderen Form. Wenn eine solche Maßnahme von der Drittbank durchgeführt werden muss, kann Bitvavo die Drittbank anweisen, die entsprechende Maßnahme zu ergreifen.

Bestimmung 4.8 wurde wie folgt ersetzt:

4.8 Bitvavo kann einen Betrag von den Geldern und/oder digitalen Vermögenswerten des Nutzers, die auf seinem Konto gehalten werden, abziehen, um die Zahlung einer unbezahlten Schuld des Nutzers an Bitvavo zu erfüllen. 

Wenn sich die Gelder (teilweise) bei einer Drittbank befinden, kann Bitvavo die Drittbank anweisen, diesen Betrag an Bitvavo zu überweisen.

Bestimmung 4.16 wurde wie folgt ergänzt:

4.16 Der Nutzer kann eine Abhebung vom Konto bei der Drittbank veranlassen, indem er auf dem (Bitvavo-)Konto den Betrag angibt, der auf das Referenzkonto ausgezahlt wird, und die entsprechende Zahlungsanweisung erteilt. Bitvavo leitet die Abhebungsanweisung als Bote an die Drittbank weiter. Stimmt diese der Weisung zu, wird der Betrag von der Drittbank auf das Referenzkonto des Kunden überwiesen. Fehlgeschlagene Auszahlungsanträge werden dem Nutzer im Konto in Rechnung gestellt.

Bestimmung 5.3 wurde wie folgt ersetzt:

5.3 Die Bitvavo E-Token werden von Bitvavo automatisch und unverzüglich ausgegeben, sobald die Zahlung eines Nutzers in Euro bei der Drittbank eingegangen ist. Bitvavo, die Drittbank und die Stiftung können den Handel und die Abhebung von Bitvavo E-Token und Digitalen Vermögenswerten vorübergehend sperren, bis die Zahlung des Nutzers in Euro beglichen ist. Sollte der Nutzer Bitvavo E-Token erhalten, ohne dass eine entsprechende Euro-Zahlung erfolgt ist, Bitvavo kann einen Bitvavo E-Token und/oder einenDdigitalen Vermögenswert in Höhe des Wertes dieser erhaltenen Bitvavo E-Token vom Kontoguthaben des Nutzers abheben. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass ein Zahlungsdienstleister, der eine solche Euro-Zahlung ermöglicht, die Zahlungen im Zusammenhang mit dem Kauf von E-Token durch den Nutzer erleichtert und nicht an der Ausgabe von Bitvavo E-Token oder der Verwendung von Bitvavo E-Token auf der Bitvavo-Handelsplattform beteiligt ist.

Bestimmung 5.5 wurde wie folgt ersetzt:

5.5 Die Drittbank verwahrt die erhaltenen Euro-Gelder für die Nutzer zum Zwecke der Verwahrung und Risikostreuung in Form von auf Euro lautenden Bankkonten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln und Standards. Auf Wunsch des Nutzers kann der Nutzer seine Bitvavo E-Token in Euro einlösen. In diesem Fall werden die Bitvavo-E-Token automatisch vom Konto zum Nennwert von Bitvavo eingelöst, und die Drittbank überweist den Betrag in Euro, der dem Wert der eingelösten Bitvavo-E-Token entspricht, per Banküberweisung auf das verifizierte Bankkonto des Nutzers.

Bestimmung 6.4 wurde wie folgt ersetzt:

Um die verwahrten Digitalen Vermögenswerte der Nutzer rechtlich von den Digitalen Vermögenswerten von Bitvavo zu trennen, bedient sich Bitvavo einer separaten Einheit, einer Stiftung (die „Stiftung”), die nach niederländischem Zivilrecht eingetragen ist und besteht. Die Stiftung dient als Erweiterung von Bitvavo. Diese Konstruktion schafft eine rechtliche Segregation. Die separate Einheit hält die Digitalen Vermögenswerte. Die Nutzer haben einen Anspruch gegen die Stiftung, wodurch die Digitalen Vermögenswerte nicht Teil des Eigenkapitals von Bitvavo sind, auch nicht im Falle eines Konkurses von Bitvavo. Die Gläubiger von Bitvavo können keine digitalen Vermögenswerte der Nutzer beanspruchen.

In Bestimmung 23,

-    wurde die Definition von „Bitvavo E-Token” wie folgt ersetzt:

„Bitvavo E-Token” bezeichnet einen elektronisch gespeicherten Geldwert, der eine Forderung an Bitvavo als E-Token von Bitvavo darstellt und der nach Erhalt von Geldern durch die Drittbank für die Zahlung eines Nutzers in Euro ausgegeben wird, zum Zwecke der Durchführung von Zahlungsvorgängen in Bezug auf den Kauf von Digitalen Vermögenswerten, die ausschließlich auf der Bitvavo-Handelsplattform angeboten werden, und der in keinem Fall als irgendeine Form von Einlage angesehen wird, die gehalten wird z. B. auf einem Zahlungs- oder Sparkonto.

-    wurde die Definition „Stiftung” wie folgt ersetzt:

„Stiftung” bedeutet Stichting Bitvavo Payments, eine Stiftung nach niederländischem Recht mit Sitz in der Keizersgracht 281, 1016 ED Amsterdam, die bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 69238923 eingetragen ist. Die Stiftung arbeitet auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit Bitvavo und fungiert ausschließlich als Insolvenzferne Gesellschaft, um eine Vermögenstrennung zu erreichen, indem die Digitalen Vermögenswerte der Nutzer von den Vermögenswerten von Bitvavo getrennt werden, wodurch die Digitalen Vermögenswerte der Nutzer geschützt werden können.

-    wurde die Definition „Drittbank” wie folgt ersetzt:

„Drittbank” bezeichnet eine von Bitvavo beauftragte Drittbank, die auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags mit Bitvavo arbeitet und ein Treuhandkonto betreibt, um die Gelder der Nutzer zu schützen.

Nutzungsvereinbarung

Diese Vereinbarung wurde in englischer und in anderen Sprachen abgefasst. Im Falle einer Abweichung ist die englische Fassung maßgeblich.

Version vom: 01. Juni 2025

Dies ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Nutzer einerseits und der Bitvavo B.V. (Bitvavo), der Bitvavo Custody B.V. (Bitvavo Custody) und der Stichting Bitvavo Payments (die Stiftung) andererseits (die „Nutzungsvereinbarung“). Die Bitvavo Custody B.V. ist ausschließlich in Bezug auf den Lending Service Vertragspartei. Die Stichting Bitvavo Payments ist ausschließlich zum Zweck der Trennung der Vermögenswerte und der Verwahrung der darin enthaltenen Geldmittel Vertragspartei.

Diese Nutzungsvereinbarung gilt für alle Nutzer der Services. Mit der Eröffnung eines Kontos und der Nutzung eines der von Zeit zu Zeit angebotenen Services erklärt sich der Nutzer mit dieser Nutzungsvereinbarung einverstanden. Vor der Nutzung der Services sollten die Nutzer die gesamte Nutzungsvereinbarung sorgfältig lesen. 

Die Nutzungsvereinbarung gilt zusammen mit allen ihren Anhängen (die „Anhänge“) und den folgenden zugehörigen Dokumenten:

(gemeinsam die „zugehörigen Vereinbarungen“)

In der Nutzungsvereinbarung, den Anhängen und den zugehörigen Vereinbarungen haben die in Großbuchstaben [im deutschen Text kursiv] geschriebenen Begriffe, die in dieser Nutzungsvereinbarung, den Anhängen und den zugehörigen Vereinbarungen nicht ausdrücklich anders definiert sind, die Bedeutung, die in den nachstehenden wichtigen Definitionen angegeben ist.

1. Risiken

1.1. Nutzer dürfen die Services nur dann nutzen, wenn sie die damit verbundenen Risiken verstehen. Nutzer sollten sorgfältig prüfen, ob ihre finanzielle Lage und ihre Risikotoleranz für die Nutzung der Services geeignet sind. Nutzer sollten keine Geldmittel für die Services verwenden, deren vollständigen Verlust er nicht in Kauf nimmt.

1.2. Die Nutzung der Services ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht ein Risiko, dass durch die Nutzung der Services Verluste entstehen. Für die Services sollten Nutzer nur solche Geldmittel verwenden, deren vollständigen Verlust sie in Kauf nehmen können. Eine abgeschlossene Transaktion kann nicht zurückerstattet, storniert oder rückgängig gemacht werden.

1.3. Zum Verständnis der mit den Services verbundenen Risiken lesen Sie die Risikoaufklärung

2. Eröffnung, Nutzung und Kündigung des Kontos sowie Zugriff darauf

2.1 Die Eröffnung oder Nutzung eines Kontos ist auf natürliche oder (durch einen Bevollmächtigten vertretene) juristische Personen beschränkt, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich haben. Mit der Eröffnung und Nutzung eines Kontos erklärt der Nutzer, dass er diese Anforderung erfüllt.

2.2. Je nachdem, in welchem Land der Nutzer seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat oder von welchem Land aus er auf die Services zugreift, kann es vorkommen, dass dem Nutzer die Nutzung der Services nicht gestattet ist. Der Nutzer ist für die Einhaltung aller Vorschriften und Verordnungen verantwortlich, die in dem Land seines Wohn- oder Geschäftssitzes und/oder dem Land, von dem aus er auf die Services zugreift, gelten. Der Nutzer sichert zu und gewährleistet, dass seine Nutzung der Services nach den anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.

2.3. Der Nutzer sichert Bitvavo und Bitvavo Custody zu, dass er nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika wohnhaft oder ansässig ist oder anderweitig als „US-Bürger“, „Person mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung“, „dauerhaft niedergelassener Ausländer oder „US-Person“ im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften gilt. Der Nutzer hält Bitvavo and Bitvavo Custody von jedweden Schäden frei, die Bitvavo oder Bitvavo Custody entstehen, wenn diese Zusicherung nicht der Wahrheit entspricht.

2.4. Für die Annahme der Nutzungsvereinbarung, die Nutzung der Services und die Durchführung einer Transaktion mit einem digitalen Vermögenswert muss der Nutzer voll geschäftsfähig sein. Sofern der Nutzer eine natürliche Person ist, muss er mindestens 18 Jahre alt sein.

2.5. Handelt es sich bei dem Nutzer um eine juristische Person, darf das Konto nur von einer Person genutzt werden, die allein zur Vertretung der juristischen Person befugt ist. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, den Zugang zu seinem Konto auf befugte Personen zu beschränken.

2.6. Im Rahmen des Registrierungs- und Verifizierungsprozesses übermittelt der Nutzer Bitvavo aktuelle, richtige und vollständige Informationen. Darüber hinaus hält der Nutzer Bitvavo bei Änderungen der übermittelten Informationen auf dem aktuellen Stand.

2.7. Der Nutzer darf nur ein (1) Konto erstellen und nutzen.

2.8. Der Nutzer darf nur in seinem eigenen Namen handeln. Es ist dem Nutzer nicht gestattet, ein Konto auf eine andere natürliche oder juristische Person zu übertragen oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person die Nutzung seines Kontos zu gestatten, unabhängig davon, ob eine solche Nutzung im Namen des Nutzers erfolgt, es sei denn, Bitvavo hat zuvor eine diesbezügliche schriftliche Genehmigung erteilt.

2.9. Bitvavo kann die Gewährung eines Kontos aus beliebigen Gründen oder ohne Grund ablehnen.

2.10. Der Nutzer und Bitvavo können die Nutzungsvereinbarung und das Konto des Nutzers kündigen:

2.10.1. aus Compliance-Gründen;

2.10.2. jederzeit aus irgendeinem Grund oder ohne Grund, es sei denn, dies ist durch geltende Vorschriften verboten.

2.11. Die Kündigung der Nutzungsvereinbarung hat automatisch zur Folge, dass das Konto geschlossen wird und die Services nicht mehr bereitgestellt werden, sofern nicht aufgrund von vor dem Zeitpunkt des Ablaufs der Nutzungsvereinbarung bestehenden Rechten und Pflichten das Konto nicht geschlossen werden kann bzw. die Services weiter erbracht werden müssen.

2.12. Die Kündigung der Nutzungsvereinbarung und die Schließung eines Kontos haben keinen Einfluss auf Rechte und Pflichten, die vor dem Zeitpunkt der Kündigung der Nutzungsvereinbarung und der Schließung des Kontos entstanden sind. 

2.13. Bei Kündigung der Nutzungsvereinbarung kann der Nutzer aufgefordert werden, alle offenen Order oder Preisgarantieanfragen entweder zu stornieren oder abzuschließen. Die Geldmittel werden auf das verifizierte Bankkonto und/oder auf eine externe Wallet des Nutzers zurücküberwiesen. Aus Compliance-Gründen und bei Inanspruchnahme eines Lending Services durch den Nutzer kann dies länger dauern. Es liegt im Ermessen von Bitvavo, ob die Geldmittel zuerst umgetauscht werden müssen, z. B. digitale Vermögenswerte in Bitvavo E-Tokens.

2.14. Für den Fall, dass die Kosten für die Schließung des Kontos den Wert der Geldmittel des Nutzers übersteigen, erstattet der Nutzer Bitvavo die Kosten entsprechend.

2.15. Der Nutzer darf das Konto und die Services nicht für kriminelle Aktivitäten jeglicher Art nutzen, insbesondere nicht für Zwecke der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Umgehung von Sanktionen, Betrug oder andere kriminelle oder illegale Aktivitäten, deren Vorliegen von Bitvavo nach eigenem Ermessen festgestellt wird. Dazu gehören unter anderem die nachstehend aufgeführten Handlungen:

2.15.1.Handlungen, die gegen eine Verordnung, ein Gesetz, eine Richtlinie oder eine sonstige Vorgabe in Verbindung mit Sanktionsprogrammen in den Ländern verstoßen, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, oder zu einem Verstoß beitragen, einschließlich u. a. der EU-Sanktionsliste.

2.15.2.Handlungen, die gegen eine Verordnung, ein Gesetz, eine Richtlinie oder eine sonstige Vorgabe in Verbindung mit Terrorismusfinanzierung in den Ländern verstoßen, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, oder zu einem Verstoß beitragen.

2.15.3. Handlungen, die gegen eine Verordnung, ein Gesetz, eine Richtlinie oder eine sonstige Vorgabe in Verbindung mit Geldwäsche in den Ländern verstoßen, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, oder zu einem Verstoß beitragen.

2.15.4. Betrügerische Handlungen wie Aktivitäten, die darauf abzielen, Bitvavo, den Nutzer und/oder andere Personen zu betrügen. Hierzu gehört auch die Übermittlung falscher, ungenauer oder irreführender Informationen an Bitvavo durch den Nutzer.

2.15.5. Handlungen in Verbindung mit Drogen wie der Verkauf von Betäubungs- und/oder Rauschmitteln und Gegenständen, die für die Herstellung oder den Konsum von Drogen bestimmt sind.

2.15.6. Aktivitäten, die mit Multi-Level-Marketing in Verbindung gebracht werden, wie z. B. Pyramidensysteme und Network-Marketing.

2.15.7. Aktivitäten, die mit unbilligen, rücksichtslosen oder betrügerischen Praktiken in Verbindung stehen, wie z. B. Investitionsmöglichkeiten oder andere Dienstleistungen, die (zu) hohe Gewinne versprechen, und Websites, die Bitvavo in eigenem Ermessen als unbillig, betrügerisch oder rücksichtslos gegenüber den Nutzern einstuft.

2.15.8. Tätigkeiten, die mit illegalem Glücksspiel in Verbindung gebracht werden, wie z. B. keinerlei Beschränkungen unterliegende Lotterien, Sportprognosen oder Wettquoten und vergleichbare Aktivitäten.

2.15.9. Aktivitäten, die mit hochriskanten Geschäften in Verbindung gebracht werden, wie z. B. Geschäfte, die nach Ansicht von Bitvavo zu einem erhöhten finanziellen Risiko oder einer gesetzlichen Haftung führen oder gegen Bankrichtlinien verstoßen.

2.15.10. Aktivitäten, die im Zusammenhang mit (Versuchen) stehen, die (Software hinter der) Bitvavo-Umgebung ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu modifizieren, zu übersetzen oder zu disassemblieren.

2.16. Der Nutzer darf das Konto und die Services für keinerlei geschäftliche Handlungen oder Aktivitäten nutzen, sofern nicht mit Bitvavo etwas anderes vereinbart wurde. 

2.17. Bitvavo kann einzelne oder alle Nutzungen eines Kontos aussetzen oder sperren, offene Order aussetzen oder stornieren, Einzahlungen oder Abhebungen aussetzen oder stornieren, die mit einem Konto in Verbindung stehenden Geldmittel einfrieren oder die Löschung eines Kontos für die Dauer einer Untersuchung bezüglich eines Missbrauchs des Kontos oder der Services aussetzen. Wenn die Legitimität des Nutzers, einer Order, , eines Preisgarantieanfrage oder der Nutzung der Services nicht festgestellt werden kann, kann der Nutzer alle Rechte an seinen Geldmitteln verlieren.

2.18. Bitvavo ist befugt, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen, und wird ihnen Daten übermitteln, soweit dies gesetzlich und aufsichtsrechtlich erforderlich ist. 

2.19. Weitere Informationen über die Services finden Sie unter support.bitvavo.com. Ist der Nutzer hinsichtlich der Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung der Services unsicher, kann er sich per E-Mail an [email protected] wenden.

3. Prüfung und Beschränkungen

3.1. Bitvavo verwendet Systeme und Verfahren zur Erfassung und Überprüfung von Informationen über Nutzer, um Nutzer und Bitvavo vor betrügerischen Aktivitäten zu schützen und geeignete Aufzeichnungen zu den Nutzern zu führen.

3.2. Sowohl vor der Eröffnung eines Kontos als auch fortlaufend erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, Bitvavo alle erforderlichen Informationen zum Zwecke der Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften zur Kundenidentifizierung sowie in Bezug auf die Aufdeckung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen, Betrug oder andere kriminelle oder rechtswidrige Aktivitäten zur Verfügung zu stellen.

3.3. Der anfängliche Verifizierungsprozess und alle weiteren Prüfungsvorgänge nehmen Zeit in Anspruch und können zu einer Verzögerung bei den Services führen, was nachteilige Folgen für den Nutzer haben kann. Der Nutzer ist sich dieser Risiken bewusst und nimmt sie in Kauf. Er erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Bitvavo keine Haftung für Verzögerungen bei den Services und daraus resultierende nachteilige Folgen für den Nutzer übernimmt.

3.4. Bitvavo behält sich das Recht vor, nicht verifizierte Konten zu löschen und/oder zu kündigen, wenn nicht alle erforderlichen Informationen eingegangen sind oder wenn die Löschung/Kündigung aufgrund der erhaltenen Informationen erforderlich ist.

3.5. Mit Ihrem Besuch oder Ihrer Anmeldung bei den Services stimmen Sie der Erfassung, Verwendung und Offenlegung von Informationen gemäß unserer Datenschutzrichtlinie zu. Die aktuelle Version unserer Datenschutzrichtlinie steht Ihnen auf unserer Website zur Verfügung. Bitvavo verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie.

3.6. Der Zugang des Nutzers zu einem oder mehreren Services kann – basierend auf den vom Nutzer bereitgestellten Informationen und den verfügbaren Informationen über den Nutzer – Beschränkungen unterliegen, einschließlich täglicher, wöchentlicher, monatlicher, jährlicher und vollständiger (i) Trading-Beschränkungen, (ii) Einzahlungsbeschränkungen für Geldmittel und/oder (iii) Abhebungsbeschränkungen für Geldmittel.

3.7. Bitvavo kann die verschiedenen Grenzwerte der Trading-Beschränkungen als Hinweis auf seiner Website angeben. Bitvavo behält sich das Recht vor, die Verfahren und Grenzwerte von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

3.8. Der Nutzer kann einen Antrag auf höhere Grenzwerte stellen. Bitvavo kann verlangen, dass der Nutzer in diesem Zusammenhang weitere Unterlagen einreicht, und garantiert nicht, dass die Grenzwerte erhöht werden.

3.9. Bitvavo kann den Nutzer auffordern, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu prüfen, oder eine gewisse Zeit nach Abschluss eines Trades oder einer Transaktion zu warten, bevor dem Nutzer die Nutzung von Services und/oder die Durchführung von Transaktionen über bestimmte mengenbezogene Grenzwerte hinaus gestattet wird. 

4. Geldmittel

4.1. Der Nutzer kann Geldmittel auf seinem Konto speichern die nur für die Services verwendet werden dürfen. Die digitalen Vermögenswerte und die Bitvavo E-Tokens werden als Kontostand auf dem Konto des Nutzers angezeigt.

4.2. Die Stiftung verfügt jederzeit über ein ausreichendes Vermögen, um die Verbindlichkeiten der Stiftung mindestens 1:1 zu decken.

4.3. Entsprechend der Vereinbarung zwischen Bitvavo und der Stiftung ist die Stiftung dafür verantwortlich, alle Geldmittel, auf die die Nutzer einen direkten Anspruch hat, sicher zu verwahren und zu verwalten. Die Stiftung ist ausschließlich zu diesem Zweck der Vermögenstrennung und der Verwahrung der Geldmittel eine Partei dieser Nutzungsvereinbarung. Die Stiftung kann Folgendes halten:

4.3.1. Digitale Vermögenswerte bei Anbietern zur Verwahrung digitaler Vermögenswerte; und

4.3.2. Euro-Beträge im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln und Normen bei Banken und in sicheren, liquiden und risikoarmen Vermögenswerten, wie Geldmarktfonds.

4.4. Der Nutzer garantiert, dass alle (gegenwärtigen und zukünftigen) Geldmittel auf dem Konto keine direkten oder indirekten Erlöse aus kriminellen oder betrügerischen Handlungen sind und ausschließlich für den Nutzer und nicht für Dritte aufbewahrt werden.

4.5. Bitvavo behält sich das Recht vor, die Herkunft jeglicher Geldmittel auf dem Konto zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Integritätsrisiken zu begrenzen. Bitvavo kann die Geldmittel an den Ort ihrer Herkunft oder auf Wunsch des Nutzers und nach alleinigem Ermessen von Bitvavo auch an einen anderen Ort zurückführen. Bitvavo kann nach eigenem Ermessen festlegen, dass Geldmittel vom Konto in Form von Geldmitteln (Euro oder digitale Vermögenswerte) abgehoben werden müssen, die einer Einzahlung auf dieses Konto entspricht.

4.6. Bitvavo kann einen Umtausch der digitalen Vermögenswerte des Nutzers in einen entsprechenden Euro-Betrag oder umgekehrt erzwingen:

4.6.1. um seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen;

4.6.2. um seine aus dieser Vereinbarung hervorgehenden Pflichten zu erfüllen;

4.6.3. wenn dies nach Bitvavos Ermessen für die ordnungsgemäße Erbringung der Services erforderlich ist und

4.6.4. um Bitvavo den Abzug eines Betrages zur Begleichung einer unbezahlten Schuld des Nutzers gegenüber Bitvavo zu ermöglichen.

4.7. Bitvavo kann einen Betrag vom Geldmittel des Nutzers auf seinem Konto abziehen, um eine unbezahlte Schuld des Nutzers gegenüber Bitvavo zu begleichen.

4.8. Bei Betrugs- oder Missbrauchsverdacht hat Bitvavo das Recht, Einzahlungen und Abhebungen auszusetzen oder zu stornieren, bis die Legitimität überprüft worden ist. Bitvavo kann nach eigenem Ermessen entscheiden, dass eine Überweisung einer zusätzlichen Prüfung bedarf oder storniert oder zurücküberwiesen werden muss.

4.9. Der Nutzer darf nur Geldmittel auf oder von Bankkonten und Wallet-Adressen überweisen, die unter der alleinigen Kontrolle des Nutzers stehen und/oder vollständig in seinem Besitz sind. Bitvavo ist dem Nutzer gegenüber nicht verpflichtet, zu überprüfen, welche Partei bzw. welche Parteien die Bankkonten und Wallet-Adressen kontrollieren, auf die Geldmittel überwiesen werden oder u. a., ob die Absichten des Empfängers legitim sind.

4.10. Der Nutzer muss und wird alle Einzahlungen oder Abhebungen mitsamt der jeweiligen Zieladresse gründlich überprüfen, bevor er eine Einzahlungs- oder Abhebungsanweisung auf der Bitvavo-Handelsplattform erteilt. Sobald eine Anweisung erteilt wurde, sind Einzahlungen oder Abhebungen endgültig, können nicht storniert werden und sind irreversibel. Etwaige Fehler bei der Übermittlung von Ein- oder Auszahlungen und deren Folgen liegen in der alleinigen Verantwortung des Nutzers.

4.11. Einzahlungen und Abhebungen von Geldmitteln können sich erheblich verzögern oder nicht verfügbar sein, oder die Geldmittel können aufgrund der Natur oder eventueller Fehler des Finanzsystems oder Netzwerks für digitale Vermögenswerte vollständig verloren gehen.

4.12. Nachdem ein Nutzer Geldmittel auf sein Konto eingezahlt hat kann Bitvavo aus Compliance-Gründen eine sogenannte „Abkühlungsphase“ einführen. Während der Abkühlungsphase können Geldmittel nicht in Form von digitalen Vermögenswerten oder möglicherweise überhaupt nicht vom Konto abgehoben werden.

4.13. Wenn ein Konto über einen bestimmten Zeitraum hinweg nicht genutzt wird und Bitvavo nicht in der Lage ist, den Nutzer zu kontaktieren, kann Bitvavo alle auf dem Konto verbliebenen Geldmittel als herrenloses Eigentum melden. Bitvavo kann eine Verwaltungsgebühr für solche herrenlosen Geldmittel abziehen. Wenn die Kosten für die Verwahrung der Geldmittel auf einem Konto oder die Kosten für eine Übertragung der Geldmittel an eine andere Partei, die sie im Namen des Nutzers verwahrt, höher sind als der geschätzte Wert der Geldmittel, kann Bitvavo das Konto schließen, wodurch der Nutzer alle Rechte an den Geldmitteln verliert.

4.14. Für Benutzer mit Wohnsitz in Frankreich

Benutzer mit Wohnsitz in Frankreich, die Digitale Vermögenswert auf der Bitvavo-Handelsplattform erwerben möchten, können ihre Bitvavo Digital Asset Wallet aufladen, indem sie den Kauf eines Digitalen Vermögenswerts beginnen, der auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen ist und sich auf den Wert einer offiziellen Währung bezieht (allgemein als „E-Geld-Token“, „E-Geld-Token“ oder „EMTs“ bezeichnet, wie z.B. EUROC, ein Digitaler Vermögenswert, der durch einen entsprechenden Betrag an EUR-denominierten Vermögenswerten unterlegt ist), indem sie in Euro bezahlen. Es ist wichtig zu beachten, dass Bitvavo nicht der Emittent dieser Digitalen Vermögenswerte ist, keine Euros für die Inhaber dieser Digitalen Vermögenswerte bereithält und nicht verpflichtet ist, die Digitalen Vermögenswerte des Nutzers für Euros zurückzukaufen. Bitvavo garantiert nicht, dass diese Digitalen Vermögenswerte immer im Verhältnis 1:1 an den EUR gekoppelt bleiben. Nichtsdestotrotz ist Bitvavo stets bestrebt, den besten Wechselkurs zu finden und anzuwenden, um die Interessen des Nutzers zu schützen.

Nach dem Kauf oder Handel werden die Digitalen Vermögenswerte dem Konto des Nutzers gutgeschrieben und können für Handelszwecke verwendet werden. Für jeden Kauf dieser Digitalen Vermögenswerte ist Bitvavo berechtigt, Gebühren zu erheben, die den veröffentlichten Gebühren für die Aufladung des Kontos entsprechen und je nach der vom Nutzer gewählten Zahlungsmethode variieren können. Wenn ein Antrag auf Abhebung von Euros gestellt wird, wird dies als Anweisung betrachtet, eine Market-Order zu platzieren, um den entsprechenden Betrag an E-Geld-Token auf dem Konto des Nutzers zu verkaufen und den auf EUR lautenden Erlös an den Nutzer zu überweisen.

5. Bitvavo E-Tokens

5.1. Die Bitvavo E-Tokens, die ausschließlich von Bitvavo im Einklang mit den geltenden Finanzvorschriften angeboten werden und nur innerhalb der Bitvavo-Umgebung verwendet werden können, sind von den Nutzern für den Kauf und Verkauf von digitalen Vermögenswerten über die Services zu verwenden

5.2. Bitvavo E-Tokens dürfen nur für die Services verwendet und nicht für andere Zwecke gespeichert werden. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Zinsen oder eine sonstige Vergütung für die gespeicherten Bitvavo E-Tokens. Falls es Anzeichen dafür gibt, dass der Nutzer die Bitvavo E-Tokens für andere Zwecke verwendet, kann Bitvavo nach eigenem Ermessen i) den Nutzer kontaktieren und ihn auffordern, die Bitvavo E-Tokens ordnungsgemäß zu verwenden oder abzuheben, oder ii) die Geldmittel an den Ort ihrer Herkunft oder an einen anderen zwischen dem Nutzer und Bitvavo vereinbarten Ort zurücksenden.

5.3. Die Bitvavo E-Tokens werden von Bitvavo automatisch und im Namen von Bitvavo unverzüglich nach Eingang einer Euro-Zahlung des Nutzers bei der Stiftung ausgegeben. Bitvavo und die Stiftung können den Handle und die Auszahlung von Bitvavo E-Tokens und digitalen Vermögenswerten vorübergehend blockieren, bis die Zahlung des Nutzers in Euro erfolgt ist. Sollte der Nutzer Bitvavo E-Tokens erhalten, ohne dass eine entsprechende Euro-Zahlung erfolgt, kann Bitvavo aus den Geldmitteln des Nutzers einen Betrag an Bitvavo E-Tokens und digitalen Vermögenswerten abziehen, der dem Wert der erhaltenen Bitvavo E-Tokens entspricht. Zur Klarstellung: Vermittelt ein Zahlungsdienstleister eine solche Euro-Zahlung, dient dies rein zur Abwicklung der Zahlungen im Zusammenhang mit dem Kauf von E-Tokens durch den Nutzer. Der Zahlungsdienstleister ist dabei nicht an der Ausgabe von Bitvavo E-Tokens oder der Nutzung von Bitvavo E-Tokens auf der Bitvavo-Handelsplattform beteiligt. 

5.4. Bitvavo gibt Bitvavo E-Tokens zum Nennwert aus; aufgrund dessen haben die Bitvavo E-Tokens denselben Wert wie der eingegangene Euro-Betrag. Es wird demnach für jeden eingegangenen Euro ein Bitvavo E-Token ausgegeben. Die an einen Nutzer ausgegebenen Bitvavo E-Tokens werden der zum Konto des Nutzers gehörenden Bitvavo E-Token-Wallet hinzugefügt.

5.5. Die Stiftung verwahrt die erhaltenen Geldmittel in Euro für die Nutzer zum Zweck der Aufbewahrung und Risikostreuung in Form von Euro-Bankkonten und sicheren, liquiden und risikoarmen Vermögenswerten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln und Standards. Wenn ein Nutzer es wünscht, kann er seine Bitvavo E-Tokens in Euro einlösen. In diesem Fall löst Bitvavo die Bitvavo E-Tokens automatisch vom Konto zum Nennwert ein, und die Stiftung überweist dem Nutzer den Gegenwert der eingelösten Bitvavo E-Tokens in Euro auf das verifizierte Bankkonto des Nutzers.

5.6. Dieser Artikel 5 gilt nicht für Nutzer mit Wohnsitz in Frankreich. Es wird auf Artikel 4.14 verwiesen, der es Nutzern mit Wohnsitz in Frankreich ermöglicht, ihre Bitvavo Digital Asset Wallet für Handelszwecke aufzuladen (indem sie auf EUR lautende Stablecoins erwerben, anstatt Bitvavo E-Tokens zu halten).

6. Digitale Vermögenswerte

6.1. Nachdem der Nutzer digitale Vermögenswerte auf die Bitvavo Digital Asset Wallet übertragen hat, bewahrt die Stiftung die digitalen Vermögenswerte für den Nutzer auf. Der Nutzer hat gegenüber der Stiftung einen direkten Anspruch auf die sichere Aufbewahrung der digitalen Vermögenswerte für den Nutzer seitens der Stiftung.

6.2. Bitvavo ist gegenüber der Stiftung verpflichtet, die Stiftung für alle Verluste zu entschädigen, die direkt mit der Verwahrung und dem Halten der digitalen Vermögenswerte zusammenhängen, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Verwahrungsanbietern, dem Halten von Geldmitteln bei der Bitvavo Group oder dem Staking oder anderen Blockchain-Aktivitäten. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass Bitvavo gegenüber der Stiftung nicht verpflichtet ist, etwaige durch Staking entstandene Verluste auszugleichen, sollte der Nutzer sich für den Staking-Service gemäß dieser Nutzungsvereinbarung entschieden haben, wobei der Nutzer in diesem Fall zum Erhalt von Staking-Rewards berechtigt ist.

6.3. Von der Stiftung gehaltene digitale Vermögenswerte können bestimmte Vorteile generieren, insbesondere aus Airdrops, Staking-Rewards und Hard Forks. Der Nutzer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf solche sich ggf. ergebenen Vorteile, es sei denn, dies ist in dieser Nutzungsvereinbarung entsprechend geregelt oder wird von Bitvavo festgelegt (z. B. wenn der Nutzer am Staking-Service teilnimmt und Staking-Rewards erhält oder wenn Bitvavo beschließt, Einnahmen aus einem Airdrop oder einem Hard Fork an Nutzer zu verteilen).

6.4. Der Nutzer hat kein Recht auf Teilnahme an Delegations-, Abstimmungs- oder anderen Governance-Funktionen in Bezug auf die digitalen Vermögenswerte in seinem Konto.

6.5. Auf erstes Anfordern kann der Nutzer Digitale Vermögenswerte, auf die er Anspruch hat, zurückziehen, mit Ausnahme von Digitale Vermögenswerte, die nicht zur Rücknahme verfügbar sind. In diesem Fall überträgt die Stiftung die digitalen Vermögenswerte dem Wunsch des Nutzers entsprechend an die Wallet-Adresse des Nutzers (sofern der Nutzer einen berechtigten Anspruch auf diese digitalen Vermögenswerte hat).

6.6. Bitvavo kann Digitale Vermögenswerte zu den Services hinzufügen oder aus ihnen entfernen und die Services in Bezug auf bestimmte digitale Vermögenswerte einstellen, sofern dies zur Einhaltung aufsichtsrechtlicher oder technischer Maßnahmen notwendig ist, oder nach eigenem Ermessen, ohne dass es dafür einer Begründung bedarf. In allen Fällen bedarf es keiner Vorankündigung, und der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.

6.7. Eine Einzahlung eines digitalen Vermögenswerts wird erst dann dem Konto des Nutzers gutgeschrieben und dort ausgewiesen, wenn mehrere Blockchain-Netzwerkbestätigungen für den Transfer eingegangen sind. Welche Anzahl von Netzwerkbestätigungen ausreicht, liegt im alleinigen Ermessen von Bitvavo, und sie kann für jeden digitalen Vermögenswert unterschiedlich sein.

6.8. Es können nur digitale Vermögenswerte eingezahlt werden, die auf der Bitvavo-Handelsplattform enthalten sind und von Bitvavo als solche kommuniziert werden. Welche digitalen Vermögenswerte enthalten sind, kann sich von Zeit zu Zeit ändern. Unter keinen Umständen darf der Nutzer versuchen, digitale Vermögenswerte in einer Form zu hinterlegen oder zu erhalten, die Bitvavo nicht unterstützt. Dies schließt auch Side Chains- oder Fork-Protokolle digitaler Vermögenswerte ein, die auf der Bitvavo-Handelsplattform enthalten sind. Der Versuch, solche digitalen Vermögenswerte zu hinterlegen oder zu erhalten, führt zum Verlust aller dieser digitalen Vermögenswerte.

6.9. Der Nutzer darf digitale Vermögenswerte nur über ein Netzwerk, das von Bitvavo für den jeweiligen digitalen Vermögenswert unterstützt wird, auf seine Bitvavo Digital Asset Wallet einzahlen. Bitvavo gibt auf der Einzahlungsseite des jeweiligen digitalen Vermögenswerts auf der Bitvavo-Handelsplattform an, welches Netzwerk von Bitvavo unterstützt wird. Der Versuch, einen digitalen Vermögenswert über ein Netzwerk zu hinterlegen, das nicht von Bitvavo unterstützt wird, führt zum Verlust dieses digitalen Vermögenswerts.

6.10. Der Nutzer erkennt an, dass das Speichern digitaler Vermögenswerte in einer Bitvavo Digital Asset Wallet erhebliche Risiken mit sich bringt, die in der Risikoaufklärung näher beschrieben sind. Obwohl Bitvavo und die Stiftung angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bitvavo Digital Asset Wallets ergreifen, kann eine vollständige Sicherheit nicht garantiert werden. Der Nutzer erkennt an, dass jede Nutzung der Bitvavo Digital Asset Wallet auf sein eigenes Risiko erfolgt.

6.11. Bitvavo und die digitalen Vermögenswerte nutzen von Dritten zur Verfügung gestellte Softwareprotokolle, die den Betrieb der von den Services unterstützten digitalen Vermögenswerte regeln. Bitvavo hat keinen Einfluss auf die Funktionalität, Sicherheit, Verfügbarkeit und/oder Kontinuität dieser Softwareprotokolle. Die zugrundeliegenden Softwareprotokolle in Bezug auf einen digitalen Vermögenswert können sich (kurzfristig) ändern, was den Wert, die Funktionsfähigkeit, die Übertragbarkeit und/oder andere Aspekte des jeweiligen digitalen Vermögenswerts wesentlich beeinflussen kann. Bitvavo haftet nicht für Schäden, die mit diesen Softwareprotokollen zusammenhängen und/oder durch diese Softwareprotokolle verursacht werden, einschließlich u. a. (i) Schäden, die durch die Einstellung eines Softwareprotokolls entstehen, und/oder (ii) Schäden, die durch eine nicht abgewickelte Einzahlung oder Abhebung aufgrund eines Fehlers in einem Softwareprotokoll entstehen. Bitvavo haftet nicht, wenn digitale Vermögenswerte aufgrund eines Fehlers in einem Softwareprotokoll verloren gehen.

6.12. Aus Sicherheits- und Effizienzgründen kann die Stiftung digitale Vermögenswerte offline und bei externen Verwahrungsanbietern aufbewahren. Dies kann zu einer Verzögerung beim Abheben digitaler Vermögenswerte führen. Bitvavo und die Stiftung haben keinen Einfluss auf die Funktionalität, Sicherheit, Verfügbarkeit und/oder Kontinuität solcher Verwahrungsleistungen von Drittanbietern und haften nicht für Schäden, die in Verbindung mit und/oder durch (i) mangelnde Qualität dieser Drittanbieter von Verwahrungsleistungen, (ii) deren Ausfallzeiten oder (iii) andere Probleme im Zusammenhang mit diesen Anbietern von Verwahrungsleistungen entstehen. Der Nutzer ist sich der Möglichkeit bewusst, dass er infolge der Nichterfüllung oder des Konkurses eines Drittanbieters von Verwahrungsleistungen Verluste von Teilen oder der Gesamtheit seiner digitalen Vermögenswerte hinnehmen muss.

6.13. Bitvavo ist bestrebt zu vermeiden, dass die Services in Bezug auf digitale Vermögenswerte erbracht werden, die als „Finanzinstrumente“ oder „Finanzprodukte“ im Sinne der anwendbaren Gesetze und Vorschriften gelten. Bitvavo übernimmt keine Garantie dafür, dass ein digitaler Vermögenswert, der sich auf der Bitvavo-Handelsplattform befindet oder für den Bitvavo anderweitig Services anbietet, nicht als „Finanzinstrument“ oder „Finanzprodukt“ gilt.

7. Order, Transaktionen und Trading auf der Bitvavo-Handelsplattform

7.1. Nutzer können Anweisungen zum Kauf oder Verkauf digitaler Vermögenswerte (eine Order) gegen andere digitale Vermögenswerte oder Bitvavo E-Tokens auf der Bitvavo-Handelsplattform erteilen, auf der Bitvavo von Zeit zu Zeit Paare anbietet.

7.2. Die Einleitung und Ausführung von Orders unterliegt allgemein anerkannten Regeln und Standards, unter anderem in Bezug auf Ausführung, Gebühren und Integrität. Diese Regeln sind in den Handelsregeln detaillierter beschrieben. Zur Klarstellung: Die Nichteinhaltung einer dieser Regeln stellt einen triftigen Grund für die Kündigung der Nutzungsvereinbarung und des Kontos durch Bitvavo dar.

7.3. Nutzer können Market Order (Marktaufträge), Limit Order (Limitaufträge) oder Stop Limit Order (Stop-Limitaufträge) platzieren. Eine „Market Order“ ist eine Anweisung des Nutzers, eine Order sofort und zum besten zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Preis auszuführen. Bei einer „Limit Order“ gibt der Nutzer einen Höchstpreis, zu dem er kaufen möchte, oder einen Mindestpreis, zu dem er verkaufen möchte, an. Eine „Stop Limit Order“ ist eine Anweisung des Nutzers, eine Limit Order zu platzieren, wenn ein bestimmter Auslösepreis erreicht oder überschritten wird.

7.4. Der Ausführungspreis einer Market Order kann erheblich vom angegebenen Preis abweichen. Dies kann an einer Preisänderung zwischen dem Zeitpunkt der Auslösung der Order durch den Nutzer und der Ausführung der Order liegen („Slippage“).

7.5. Da ein ausreichendes Angebot oder eine ausreichende Nachfrage vorhanden sein muss, ist die Ausführbarkeit von Market OrdernLimit Ordern und Stop Limit Ordern nicht garantiert.

7.6. Die Order können sofort oder nach einer gewissen Zeit ausgeführt werden und gelten als zu dem Datum und der Uhrzeit der Ausführung erfolgt.

7.7. Bitvavo kann Mindest- und Höchstbeträge für Order festlegen, die je nach Trading-Paar variieren können.

7.8. Bestimmte Beschränkungen können für die Art und Weise bestehen, wie Nutzer handeln können, oder für die Märkte, auf denen sie handeln können. Für einige Handelspaare oder Märkte verlangt Bitvavo, dass der Nutzer dem Lending Service für die in einem solchen Handel erworbenen Digitalen Vermögenswerte zustimmt. Wenn der Nutzer diese Digitalen Vermögenswerte entweder hinterlegt oder eine Kauforder für sie platziert, wird davon ausgegangen, dass der Nutzer dem Lending Service für diese Digitalen Vermögenswerte zugestimmt hat. Der Nutzer hat Anspruch auf Lending-Reward für diese Digitalen Vermögenswerte. Der Nutzer kann den Lending Service verlassen, indem er die Digitalen Vermögenswerte zurückzieht oder eine Verkaufsorder für diese Digitalen Vermögenswerte aufgibt. Bitvavo kann jederzeit und nach eigenem Ermessen Beschränkungen für Digitale Vermögenswerte hinzufügen oder entfernen. Wenn Bitvavo Beschränkungen zu einem Digitalen Vermögenswert hinzufügt, wird Bitvavo die Nutzer, die solche Digitalen Vermögenswerte halten, über diese Beschränkungen informieren, einschließlich der Tatsache, dass Nutzer, die nach einem bestimmten Datum weiterhin Digitale Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform halten, für den Lending Service für diese Digitalen Vermögenswerte angemeldet werden.

7.9. Bitvavo ist für die korrekte Ausführung, Abrechnung und Abwicklung des Kaufs und Verkaufs digitaler Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform verantwortlich.

7.10. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Erteilung von Orders, Einzahlungen und Abhebungen sowie die Erteilung sonstiger Anweisungen. Bitvavo kann Informationen zu digitalen Vermögenswerten bereitstellen, wie z. B. Preis, Spanne und Volatilität. Diese Informationen sind nicht als Anlageberatung zu verstehen, sondern vielmehr als reine Sachinformation oder Meinungsäußerung.

7.11. Dritte können unabhängig von Bitvavo Informationen über den Preis digitaler Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform zur Verfügung stellen. Bei Abweichungen hat der auf der Bitvavo-Handelsplattform angegebene Preis Vorrang, wobei dieser im Falle einer Market Order auch vom tatsächlichen Ausführungspreis abweichen kann.

7.12. In Ausnahmefällen kann es zu Fehlern auf der Bitvavo-Handelsplattform kommen, auch in Bezug auf die angezeigten Preise oder die Art und Weise, wie Orders abgeglichen werden. Darüber hinaus können die Digitalen Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform ungewöhnlichen Preisbewegungen unterliegen, unter anderem aufgrund von Marktmanipulationen oder plötzlichen Einbrüchen oder Spitzen der Liquidität. In solchen Fällen kann Bitvavo nach eigenem Ermessen (ohne in irgendeiner Weise dazu verpflichtet zu sein):

7.12.1. solche Fehler nachträglich korrigieren oder solche Preisbewegungen berichtigen, einschließlich durch Änderung oder Rückgängigmachung von Transaktionen, die zum Vorteil oder zum Nachteil des Nutzers sein können;

7.12.2. das Trading auf der Plattform für einen oder mehrere Digitale Vermögenswerte vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit einstellen.

7.13. Insbesondere in Zeiten von hohen Volumina, Illiquidität, schnellen Bewegungen oder Volatilität kann der Kurs der auf der Plattform gehandelten digitalen Vermögenswerte vom Kurs zum Zeitpunkt der Order des Nutzers über die Services abweichen.

7.14. Bei Verdacht auf Betrug oder Missbrauch behält sich Bitvavo das Recht vor, Order und Transaktionen so lange auszusetzen oder zu stornieren, bis deren Rechtmäßigkeit überprüft wurde.

8. Preisgarantieservice

8.1. Über eine Service im Segment Angebotsanfrage [Request for Quote, RfQ] auf der Bitvavo-Handelsplattform können Nutzer Anweisungen zum Kauf oder Verkauf von Digitalen Vermögenswerten von oder an Bitvavo übermitteln (eine „Preisgarantieanfrage“), wobei die Partei, die auf die Preisgarantieanfrage antwortet, den Preis während einer voreingestellten Zeitspanne (von 5 Sekunden oder mehr) garantiert (der „Preisgarantieservice“).

8.2. Der Umfang der Preisgarantieanfrage ist auf einen von Bitvavo festzulegenden Betrag begrenzt.

8.3. Die Ausführung von Preisgarantieanfragen kann länger dauern als die von regulären Orders und wird aufgrund von größeren Preisbewegungen möglicherweise nicht immer ausgeführt.

8.4. Für die Nutzung der Preisgarantieservice fallen besondere Gebühren an, die jederzeit nach Ermessen von Bitvavo geändert werden können.

8.5. Wenn der Preisgarantieservice nicht in der Lage ist, einen Kurs zu stellen, kann die Preisgarantieanfrage als Standard Market-Order auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt werden; in diesem Fall wird der Nutzer darüber informiert.

8.6. Bitvavo kann nach eigenem Ermessen jederzeit Digitale Vermögenswerte hinzufügen oder entfernen, die für den Preisgarantieservice in Frage kommen. Bitvavo kann außerdem Beschränkungen für den Kauf bestimmter Digitaler Vermögenswerte gemäß Artikel 7.8 hinzufügen.

8.7. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Erteilung von Preisgarantieanfragen über den Preisgarantieservice und die Erteilung sonstiger Anweisungen. 

8.8. Jegliche Form des Missbrauchs des Preisgarantieservices, die nach dem alleinigen Ermessen von Bitvavo zu bestimmen ist, stellt einen triftigen Grund für die Kündigung der Nutzungsvereinbarung und des Kontos durch Bitvavo dar.

8.9. In Ausnahmefällen kann es zu Fehlern im Preisgarantieservice kommen, auch in Bezug auf die angezeigten Preise oder die Art und Weise, wie die Preisgarantieanfragen ausgeführt werden. In solchen Fällen kann Bitvavo nach eigenem Ermessen (und ist in keiner Weise dazu verpflichtet):

8.9.1. rückwirkend solche Fehler zu korrigieren oder solche Preise zu berichtigen, u.a. durch Änderung oder Rückgängigmachung von Transaktionen, was zum Vorteil oder zum Nachteil des Nutzers sein kann;

8.9.2. nach eigenem Ermessen den Handel im Preisgarantieservice für einen oder mehrere Digitale Vermögenswerte vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit einstellen oder den Preisgarantieservice insgesamt einstellen. 

8.10. Bitvavo kann den Preisgarantieservice oder dessen Nutzung durch den Nutzer jederzeit und ohne Vorankündigung beenden oder ändern. Bei Verdacht auf Betrug oder Missbrauch behält sich Bitvavo das Recht vor, Preisgarantieanfragen und Transaktionen auszusetzen oder zu stornieren, bis die Legitimität überprüft wurde.

9. Staking Service

9.1. Wenn der Nutzer sich für den Staking Service entscheidet, kann er Belohnungen (die „Staking-Rewards“) erhalten, die sich daraus ergeben, dass Bitvavo die unterstützten digitalen Vermögenswerte des Nutzers, die sich als Geldmittel in seiner Bitvavo Digital Asset Wallet befinden (die „digitalen Vermögenswerte im Staking“), nach eigenem Ermessen in Proof-of-Stake-Blockchain-Protokollen und/oder -Netzwerken von Drittanbietern (der „Staking Service) „staked“.

9.2. Um Staking-Rewards zu verdienen, muss sich der Nutzer dafür entscheiden, digitale Vermögenswerte im Staking, die er als Geldmittel in seiner Bitvavo Digital Asset Wallet hält, über die Plattform zu staken. Bitvavo staked die digitalen Vermögenswerte im Staking als Validator oder Delegator im Namen des Nutzers auf einem Proof-of-Stake-Blockchain-Protokoll oder -Netzwerk eines Drittanbieters, während die digitalen Vermögenswerte im Staking weiterhin von der Stiftung gehalten werden. Bitvavo und seine verbundenen Unternehmen können Drittanbieter von Service-Leistungen hinzuziehen, um sich von ihnen bei der Erbringung der Staking Services unterstützen zu lassen.

9.3. Die Staking-Rewards werden nach Abzug einer von Bitvavo oder seinen verbundenen Unternehmen erhobenen Gebühr an den Nutzer ausgezahlt.

9.4. Bitvavo kann für berechtigte Nutzer die Möglichkeit einführen, höhere Staking-Reward zu verdienen, indem sie sich bereit erklären, ihre Digitale Vermögenswerte im Staking für einen bestimmten Zeitraum (Sperrfrist) zu sperren (d.h. vom Verkauf oder der Auszahlung auszuschließen), der je nach Art der Digitalen Vermögenswerte im Staking variieren kann. Dieser Service ist nicht überall verfügbar, und es können zusätzliche Teilnahmebedingungen gelten. Mit der Entscheidung, seine Digitale Vermögenswerte im Staking zu sperren, nimmt der Nutzer zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er seine Digitale Vermögenswerte im Staking während des Sperrzeitraums und in der Zeit, die für die Aufhebung der Sperrung erforderlich ist, nicht verkaufen oder abheben kann.

9.5. Die Staking Services bringen erhebliche Risiken mit sich, die in der Risikoaufklärung näher beschrieben sind. Zu den Hauptrisiken gehört, dass der Nutzer im Falle eines Slashings oder einer Protokoll-Fehlfunktion hinsichtlich der digitalen Vermögenswerte im Staking seine gesamten Geldmittel verlieren kann. Bitvavo oder seine verbundenen Unternehmen sind nicht in der Lage, diese Geldmittel an den Nutzer zurückzugeben, und sind dazu nicht verpflichtet. Dies kann zu einem vollständigen oder teilweisen Verlust der Geldmittel des Nutzers führen. Der Nutzer nutzt den Staking Service auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Wenn der Nutzer sich für den Staking Service entschieden hat, geht jeglicher Verlust der digitalen Vermögenswerte im Staking des Nutzers (z. B. durch Slashing) auf das Risiko des Nutzers und wird vom Kontostand des Nutzers abgezogen.

9.6. Bitvavo oder seine verbundenen Unternehmen schulden dem Nutzer keinerlei Staking-Rewards, wenn im Zuge der Staking-Aktivitäten keine Rewards generiert werden. Staking-Rewards sind erst zu dem Zeitpunkt fällig, an dem sie generiert wurden. Die Preise für Staking-Rewards unterscheiden sich je nach Digitale Vermögenswerte im Staking und werden auf den dafür vorgesehenen Informationsseiten auf der Website und/oder der Bitvavo-Umgebung in der jeweils geltenden Fassung veröffentlicht oder dem Nutzer anderweitig zur Verfügung gestellt Die meisten Staking-Rewards werden in denselben digitalen Vermögenswerten wie die entsprechenden digitalen Vermögenswerte im Staking ausgeschüttet, obwohl die Staking-Rewards für einige digitale Vermögenswerte im Staking in einem anderen digitalen Vermögenswert ausgeschüttet werden. Staking-Rewards werden automatisch in dem Staking Service eingesetzt, woraufhin der Nutzer berechtigt ist, Staking-Rewards zu verdienen (was zu einer Aufstockung der Staking-Rewards führt).

9.7. Bitvavo kann den Staking Service jederzeit ohne Vorankündigung beenden. Zur Klarstellung: Die Beendigung des Staking Service durch Bitvavo hat nicht notwendigerweise Auswirkungen auf die Fortführung der anderen Services, die Bitvavo dem Nutzer anbietet.

9.8. Bitvavo kann von Zeit zu Zeit Mindest- und/oder Höchstbeträge für die digitalen Vermögenswerte im Staking festlegen.

9.9. Bitvavo kann digitale Vermögenswerte jederzeit nach eigenem Ermessen zu den digitalen Vermögenswerten im Staking hinzufügen oder von ihnen entfernen. Die Entfernung von digitalen Vermögenswerten im Staking führt automatisch dazu, dass der Staking Service hinsichtlich dieser entfernten digitalen Vermögenswerte eingestellt wird.

9.10. Veröffentlichte Angaben zu möglichen Staking-Rewards beruhen auf Schätzungen und können sich im Laufe der Zeit ändern. Bitvavo kann die Höhe und den Zeitpunkt der Ausschüttung von Staking-Rewards nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit ändern. Änderungen der Höhe der Staking-Rewards treten sofort in Kraft.

9.11. Meldet der Nutzer den Staking Service für einen digitalen Vermögenswert im Staking ab, nimmt er die Staking-Aktivitäten und -Vorteile in Bezug auf diesen digitalen Vermögenswert nicht mehr in Anspruch. Bitvavo kann nach eigenem Ermessen Ausstiegs- und Auszahlungsfristen einführen, wenn dies erforderlich ist, um eine angemessene Liquidität auf der Plattform zu gewährleisten.

9.12. Bestimmte digitale Vermögenswerte können sowohl für den Staking Service als auch für den Lending Service geeignet sein. Wenn der Nutzer sich sowohl für den Staking Service als auch für den Lending Service entscheidet und beide Services auf einen digitalen Vermögenswert anwendbar sind, liegt es im Ermessen von Bitavo, ob dieser digitale Vermögenswert über den Staking Service gestaked oder über den Lending Service verliehen wird und welche entsprechenden Vergütungssätze gelten.

10. Lending Service

10.1. Bitvavo Custody bietet dem Nutzer die Möglichkeit, Zinsen auf ausgewählte Digitale Vermögenswerte, die er als Geldmittel in seiner Bitvavo Digital Asset Wallet hält, zu erhalten, indem er diese verleiht (die „Digitale Vermögenswerte des Lending Service“), wobei dieser Service in der Bitvavo-Umgebung allgemein als „Lending Service“ bezeichnet wird und vollständig in die Bitvavo-Umgebung integriert ist (der „Lending Service“).

10.2. Mit der Aktivierung des Lending Service erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass alle gegenwärtigen und zukünftigen Digitalen Vermögenswerte des Nutzers, die sich auf seinem Konto befinden, von Bitvavo Custody nach eigenem Ermessen vom Nutzer ausgeliehen werden können und aus der Verwahrung dieser Digitalen Vermögenswerte von Bitvavo entfernt werden können. Mit der Teilnahme am Lending Service ermächtigt der Nutzer Bitvavo, die Digitalen Vermögenswerte auf Anweisung von Bitvavo Custody zu übertragen. Gleiches gilt für die Digitalen Vermögenswerte eines Nutzers, für die Bitvavo die Zustimmung des Nutzers zum Lending Service gemäß Abschnitt 7.8 dieser Nutzungsbedingungen verlangt.

10.3. Die Lending Services bringen erhebliche Risiken mit sich, die in der Risikoaufklärung beschrieben sind. Zu den Hauptrisiken gehört, dass der Nutzer im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditpartners (siehe unten) seine gesamten Geldmittel verlieren kann. In einem solchen Fall sind Bitvavo Custody oder seine verbundenen Unternehmen nicht in der Lage, diese Geldmittel an den Nutzer zurückzugeben, und sind dazu nicht verpflichtet. Dies kann zu einem vollständigen oder teilweisen Verlust der Geldmittel des Nutzers führen. Der Nutzer nutzt den Lending Service auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

10.4. Ungeachtet der sonstigen Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung kann Bitvavo Custody dem Nutzer je nach den generierten Erträgen Zinsen auf die digitalen Vermögenswerte des Lending Service zahlen („Lending-Rewards“). Die Lending-Rewards der einzelnen digitalen Vermögenswerte des Lending Service unterscheiden sich in der Höhe. Sie werden von Bitvavo Custody auf den dafür vorgesehenen Informationsseiten auf der Website und/oder der Bitvavo-Umgebung in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht oder dem Nutzer anderweitig zur Verfügung gestellt. Die meisten Lending-Rewards werden in denselben digitalen Vermögenswerten wie die entsprechenden digitalen Vermögenswerte des Lending Service ausgeschüttet, obwohl die Lending-Rewards für einige digitale Vermögenswerte des Lending Service in einem anderen digitalen Vermögenswert ausgeschüttet werden können. Lending-Rewards werden automatisch in dem Lending Service eingesetzt, woraufhin der Nutzer berechtigt ist, Lending-Rewards zu verdienen (was zu aufsteigenden Rewards führt). Bitvavo Custody kann die Höhe und den Zeitpunkt der Ausschüttung von Lending-Rewards nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit ändern. Änderungen der Höhe der Lending-Rewards treten sofort in Kraft.

10.5. Bitvavo Custody verleiht die digitalen Vermögenswerte des Lending Service nach eigenem Ermessen an Dritte („Kreditpartner“) weiter, von denen Bitvavo Custody Rewards oder sonstige Beträge erhalten kann. Zur Klarstellung: Bitvavo Custody schuldet dem Nutzer keinerlei Lending-Rewards, wenn er von den Kreditpartnern keine Rewards zur Deckung der Zahlung der Lending-Rewards erhält.

10.6. Bitvavo kann den Lending Service jederzeit ohne Vorankündigung beenden. Zur Klarstellung: Die Beendigung des Lending Service durch Bitvavo Custody hat nicht notwendigerweise Auswirkungen auf die Fortführung der anderen Services, die Bitvavo dem Nutzer anbietet.

10.7. Bitvavo Custody kann von Zeit zu Zeit Mindest- und/oder Höchstbeträge für die digitalen Vermögenswerte des Lending Service festlegen.

10.8. Mit der Inanspruchnahme des Lending Services willigt der Nutzer darin ein und räumt Bitvavo Custody das Recht ein, die digitalen Vermögenswerte des Lending Service zu nutzen.

10.9. Der Nutzer räumt Bitvavo Custody das Recht ein, die digitalen Vermögenswerte des Lending Service nach eigenem Ermessen in dem Umfang zu nutzen, wie es nach geltendem Recht möglich ist und ohne dies dem Nutzer vorher mitzuteilen.

10.10. Veröffentlichte Angaben zu möglichen Lending-Rewards beruhen auf Schätzungen und können sich im Laufe der Zeit ändern. Bitvavo Custody kann die Höhe und den Zeitpunkt der Ausschüttung von Lending-Rewards nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit ändern. Änderungen der Höhe der Lending-Rewards treten sofort in Kraft.

10.11. Meldet der Nutzer den Lending Service ab, weist er Bitvavo Custody an, der Bitvavo Digital Asset Wallet des Nutzers alle digitalen Vermögenswerte des Lending Service und sämtliche Lending-Rewards zurückzugeben. Danach hat der Nutzer (wieder) einen Anspruch gegenüber der Stiftung in Bezug auf die digitalen Vermögenswerte, die die Stiftung für den Nutzer hält.  Bitvavo kann nach eigenem Ermessen Ausstiegs- und Auszahlungsfristen einführen, wenn dies erforderlich ist, um eine angemessene Liquidität auf der Plattform zu gewährleisten.

10.12. Bestimmte digitale Vermögenswerte können sowohl für den Staking Service als auch für den Lending Service geeignet sein. Wenn der Nutzer sich sowohl für den Staking Service als auch für den Lending Service entscheidet und beide Services auf einen digitalen Vermögenswert anwendbar sind, liegt es im Ermessen von Bitvavo, ob dieser digitale Vermögenswert über den Lending Service verliehen oder über den Staking Service gestaked wird und welche entsprechenden Vergütungssätze gelten.

11. Gebühren und Kosten

11.1. Der Nutzer schuldet Bitvavo und Bitvavo Custody Gebühren, unter anderem für das Trading, die Einzahlung von digitalen Vermögenswerten oder Euro-Geldmitteln, die Abhebung von digitalen Vermögenswerten oder Euro-Geldmitteln und die Inanspruchnahme des Lending Service umfassen, den Staking Service oder den Preisgarantieservice.

11.2. Alle Gebühren und deren Höhe werden von Bitvavo auf den dafür vorgesehenen Gebühreninformationsseiten auf der Website und/oder der Bitvavo-Umgebung in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht oder dem Nutzer anderweitig zur Verfügung gestellt. Bitvavo und Bitvavo Custody können nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Änderungen vornehmen. Alle Änderungen, die dem Nutzer zugänglich gemacht werden, treten sofort in Kraft.

11.3. Bitvavo kann Gebühren erheben und diese von den Geldmitteln des Nutzers in der Bitvavo Digital Asset Wallet oder Bitvavo E-Token Wallet, von einem sich aus einem Trade ergebenden Betrag an digitalen Vermögenswerten oder Bitvavo E-Tokens, von digitalen Vermögenswerten aus der Nutzung des Lending Services oder anderweitig abziehen.

12. Sicherheit

12.1. Der Nutzer ist allein für den Schutz des Zugangs zu seinem Konto verantwortlich. Dies beinhaltet unter anderem, dass er ausreichend komplexe und schwierig zu entschlüsselnde Passwörter wählt, diese sicher aufbewahrt, den Zugriff Dritter auf seine E-Mail-Konten verhindert, seine individuelle Kombination aus Benutzernamen und Passwort nicht auf elektronischem oder anderem Wege zusammen mit anderen Dokumenten des Nutzers in Bezug auf Bitvavo aufbewahrt, speichert oder aufzeichnet, das Gerät, von dem aus der Nutzer auf der Plattform eingeloggt ist, nicht unbeaufsichtigt lässt, die API-Zugangsdaten sichert und alle angemessenen Maßnahmen zur Vermeidung von Verlust, Diebstahl oder Missbrauch der elektronischen Geräte, die der Nutzer für den Zugang zur Plattform verwendet, ergreift. Bitvavo und Bitvavo Custody können nicht für den Missbrauch der Anmeldedaten oder API-Zugangsdaten des Nutzers durch Dritte haftbar gemacht werden. Ohne anderslautende Informationen gehen Bitvavo und Bitvavo Custody davon aus, dass die Person, die sich mit den korrekten Anmeldedaten oder den API-Zugangsdaten in das Konto des Nutzers eingeloggt hat, der Nutzer ist. Der Nutzer übernimmt die Verantwortung und trägt das volle Risiko für sämtliche Aktivitäten, die auf dem Konto des Nutzers stattfinden, und alle Transaktionen, die auf dem Konto des Nutzers eingegeben werden.

12.2. Bitvavo empfiehlt dringend, die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren und zu verwenden, um die Sicherheit Ihres Bitvavo-Kontos sowie anderer mit Ihrem Bitvavo-Konto verbundener Konten, wie z. B. Ihres E-Mail-Kontos, zu erhöhen. Zur Klarstellung: Bitvavo (und seine verbundenen Unternehmen) haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Nutzer die Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht einschaltet und verwendet.

12.3. Bitvavo wird den Nutzer außer beim Einloggen in das Konto zur Nutzung der Bitvavo Services oder bei der Änderung der Anmeldedaten niemals auffordern, Passwörter und/oder Informationen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung anzugeben. Der Nutzer darf nie auf eine andere Aufforderung zur Angabe dieser Authentifizierungsdaten, z. B. per E-Mail, reagieren, selbst wenn die Aufforderung von Bitvavo zu stammen scheint.

12.4. Weiß der Nutzer oder sollte er begründetermaßen wissen, dass seine Authentifizierungsdaten gestohlen wurden oder missbraucht worden sein könnten, hat der Nutzer Bitvavo unverzüglich zu kontaktieren.

13. Datenschutz

13.1 Bei der Bereitstellung der Services kann Bitvavo personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Der Hauptzweck der Datenerhebung ist die Bereitstellung der Services für den Nutzer. Die Datenschutzrichtlinie und die Cookie-Richtlinie gelten für die gesamte Nutzung der Services. Die Richtlinien informieren den Nutzer darüber, welche Daten erfasst werden, wie sie verwendet werden und mit welchen Parteien sie geteilt werden.

14. Vertraulichkeit

14.1 Der Nutzer kann Informationen in Bezug auf Bitvavo oder die Services erhalten oder anderweitig davon Kenntnis erlangen, die der Allgemeinheit nicht bekannt sind. Der Nutzer verpflichtet sich hiermit, diese vertraulichen Informationen nur insoweit zu nutzen, wie dies für die Nutzung der Services erforderlich ist, und verpflichtet sich, keine dieser vertraulichen Informationen an andere juristische und natürliche Personen weiterzugeben, sofern Bitvavo dies nicht ausdrücklich schriftlich gestattet hat. Alle vertraulichen Informationen bleiben Eigentum von Bitvavo.

15. Rechte an geistigem Eigentum

15.1. Bitvavo und seine Verbundene Unternehmen besitzen alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, die sich auf die (Inhalte der) Bitvavo-Handelsplattform, die Bitvavo-Umgebung und die von Bitvavo angebotenen Services beziehen, mit Ausnahme der in 15.2 unten genannten. Dasselbe gilt für Vorschläge, Ideen, Erweiterungswünsche, Feedback, Empfehlungen oder sonstige Informationen, die der Nutzer in Bezug auf die Services bereitstellt. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen übertragen keine Eigentumsrechte in Bezug auf die Rechte an geistigem Eigentum von Bitvavo. Es wird kein Recht und keine Lizenz zur Nutzung von geistigen Eigentumsrechten gewährt, die Bitvavo gehören, es sei denn, dies ist für die Nutzung der Bitvavo-Handelsplattform, der Bitvavo-Umgebung und der Services in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen unbedingt erforderlich. Im Falle einer solchen Lizenz ist diese nicht unterlizenzierbar und kann von Bitvavo widerrufen werden. Der Name Bitvavo und das Bitvavo-Logo sind Markenzeichen von Bitvavo und seinen verbundenen Unternehmen, und es wird kein Recht und keine Lizenz zu ihrer Nutzung gewährt.

15.2. Die Services können Open-Source-Software oder Software von Drittanbietern enthalten; in diesem Fall wird die entsprechende Software dem Nutzer zu den Bedingungen der geltenden Lizenzen zur Verfügung gestellt.

16. Streitfälle

16.1. Nutzer können Beschwerden, Feedback oder Fragen über [email protected] übermitteln.

16.2. Bei der Kontaktaufnahme mit Bitvavo ist der Nutzer verpflichtet, Bitvavo seinen Namen und seine E-Mail-Adresse sowie alle anderen Informationen, die zur Identifizierung des Nutzers erforderlich sind, mitzuteilen. Reagiert der Nutzer nicht auf eine solche Anfrage, wird die Beschwerde nicht weiterbearbeitet.

16.3. Sowohl Bitvavo als auch der Nutzer werden kooperieren, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

16.4. Diese Nutzungsvereinbarung und sämtliche sonstigen Vertragsverhältnisse zwischen dem Nutzer und Bitvavo, der Stiftung und Bitvavo Custody sowie Angelegenheiten hinsichtlich des Bestehens und des Zustandekommens solcher Beziehungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, mit Ausnahme der Regeln des internationalen Privatrechts. Dies schließt nicht aus, dass der Nutzer durch zwingende Rechtsvorschriften des Landes, in der er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, geschützt ist.

16.5. Wenn der Nutzer kein Verbraucher ist, werden Streitfälle dem zuständigen Gericht in Amsterdam (Niederlande) vorgelegt. Davon unberührt bleibt das Recht von Bitvavo und Bitvavo Custody gegen den Kunden an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ein Verfahren anzustrengen.

17. Services

17.1. Bitvavo und Bitvavo Custody können nach eigenem Ermessen, aus beliebigem Grund und ohne Haftung gegenüber dem Nutzer i) die Services ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft ändern, unterbrechen oder beenden und ii) den Zugang des Nutzers zu den Bitvavo-Services aussetzen, einschränken oder beenden oder die Nutzungsvereinbarung jederzeit und ohne vorherige Mitteilung kündigen.

17.2. Alle Services werden „wie gesehen“ und „wie verfügbar“ ohne jegliche Garantie bereitgestellt. Bitvavo und Bitvavo Custody garantieren nicht, dass die Website, die Bitvavo-Umgebung, die Bitvavo-Handelsplattform oder die Services für eine bestimmte absolute oder relative zeitliche Dauer verfügbar sind. Bitvavo und Bitvavo Custody garantieren weder ununterbrochenen Zugang noch das Ausbleiben von Verzögerungen, Ausfällen, Fehlern, Verlusten oder Ähnlichem im Zusammenhang mit den übertragenen Informationen. Dies kann unter anderem die Nichtverfügbarkeit der Services in Zeiten von hohen Volumina, Illiquidität, schnellen Bewegungen oder Volatilität einschließen, ist aber nicht darauf beschränkt. Bitvavo und Bitvavo Custody geben keinerlei stillschweigende Gewährleistung in Bezug auf Rechtsmängel, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und/oder Nichtverletzung von Rechten Dritter.

17.3. Jegliche Materialien auf der Bitvavo-Umgebung dienen lediglich zu Informationszwecken und können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Der Nutzer ist stets allein dafür verantwortlich, die Relevanz, Richtigkeit, Angemessenheit und Zuverlässigkeit der auf der Bitvavo-Umgebung bereitgestellten Materialien zu beurteilen. Bitvavo haftet nicht für Verluste, die direkt oder indirekt dadurch entstehen, dass der Nutzer mit diesen Materialien arbeitet. Der Nutzer sollte immer seine eigenen angemessenen Nachforschungen anstellen, bevor er einen der Services nutzt. Bitvavo haftet nicht für Informationen, die der Einfachheit halber zur Verfügung gestellt, aber nicht von Bitvavo kontrolliert werden, wie z. B. Links zu Websites von Dritten.

17.4. Bitvavo ist bestrebt, dem Nutzer genaue und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt kann jedoch nicht immer ganz genau, vollständig oder aktuell sein und Ungenauigkeiten oder Fehler enthalten.

17.5. Bitvavo und Bitvavo Custody sind jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus der Nutzungsvereinbarung, den Anhängen und den zugehörigen Vereinbarungen oder ansonsten in Bezug auf die Services an Dritte zu übertragen, in Unterauftrag zu vergeben oder abzutreten, ohne dass dies der Zustimmung des Nutzers bedarf.

17.6. Informationen, die über die Services gespeichert oder übertragen werden, können aus verschiedenen Gründen unwiederbringlich verloren gehen, beschädigt werden oder vorübergehend nicht verfügbar sein. Zu den Gründen können unter anderem Softwarefehler, Protokolländerungen durch Drittanbieter, Internetausfälle, Ereignisse höherer Gewalt oder andere Katastrophen, einschließlich DDoS-Angriffe durch Dritte, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten oder andere Ursachen gehören, die entweder innerhalb oder außerhalb des Einflussbereichs von Bitvavo liegen. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, Sicherungskopien und Duplikate aller Informationen, die über die Services gespeichert oder übertragen werden, zu erstellen und aufzubewahren.

17.7. Bitvavo und Bitvavo Custody sind nicht verpflichtet, Services bereitzustellen, wenn Bitvavo oder Bitvavo Custody begründetermaßen davon ausgehen können, dass dies gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen würde.

17.8. Der Nutzer muss prüfen, ob die von Bitvavo und Bitvavo Custody zur Verfügung gestellten Informationen korrekt sind und ob die Informationen von Bitvavo und Bitvavo Custody zum erwarteten Zeitpunkt gesendet werden.

18. API

18.1. Bitvavo kann den Nutzern über eine „Anwendungsprogrammierschnittstelle“ (die „API“) und möglicherweise andere Dokumente Zugang zu seinen Services und bestimmten Daten und Informationen gewähren. Informationen zur Nutzung der API finden Sie auf unserer Website: https://docs.bitvavo.com/.

18.2. Um die API zu nutzen, müssen ein oder mehrere API-Schlüssel mit entsprechenden Geheimnissen (die „API-Zugangsdaten“) erstellt werden. Der Nutzer ist allein für den Schutz der API-Zugangsdaten und für alle Aktivitäten des Nutzers oder Dritter, die Zugriff auf das Konto haben, gleich ob berechtigt oder nicht, verantwortlich. Wenn der Nutzer weiß oder wissen sollte, dass die API-Zugangsdaten gestohlen oder missbraucht wurden, muss der Nutzer Bitvavo unverzüglich kontaktieren.

18.3. Bitvavo kann nach alleinigem Ermessen die API jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise hinzufügen, einstellen oder entfernen. Bitvavo kann nicht garantieren, dass zukünftige Versionen der API rückwärtskompatibel sein werden. Der Nutzer erkennt an und ist darüber in Kenntnis gesetzt, dass jede dieser Änderungen die Nutzung der API durch den Nutzer beeinträchtigen kann, dass der Nutzer möglicherweise erhebliche Änderungen vornehmen muss, um die API weiterhin nutzen zu können, und dass dies in seiner eigenen Verantwortung liegt.

18.4. Der Umfang und die konkrete Ausgestaltung der API liegen im alleinigen Ermessen von Bitvavo. Die API kann nach alleinigem Ermessen von Bitvavo geändert oder eingestellt werden.

18.5. Bitvavo kann die Nutzung der API überwachen. Der Nutzer wird den Überwachungsprozess nicht abwehren oder anderweitig in diesen Prozess eingreifen.

18.6. Bitvavo kann nach alleinigem Ermessen und ohne Vorankündigung die Anzahl der Abrufe, die der Nutzer über die API tätigen kann, begrenzen oder die Grenzen für andere Nutzer erweitern. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, derartige Begrenzungen zu umgehen. Überschreitet der Nutzer die Grenzen, kann Bitvavo nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung die Aktivitäten des Nutzers abbremsen, das Angebot des Zugangs zur API einstellen oder den Zugang zur API sofort aussetzen oder beenden.

18.7. Der Nutzer darf andere nicht dazu ermutigen oder ihnen gestatten:

18.7.1. die API in einer Weise zu nutzen, die nicht ausdrücklich durch diese Nutzungsvereinbarung genehmigt ist;

18.7.2. von der API abgeleitete Quellcodes zu verändern, zu reproduzieren, anzupassen, zu vertreiben, anzuzeigen, zu veröffentlichen, zurückzuentwickeln, zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, sie zu erstellen;

18.7.3. die API für die Überwachung der Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität der Services oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke zu nutzen oder dafür darauf zuzugreifen;

18.7.4. Daten oder Inhalte, auf die über die API zugegriffen wird, zu anderen als den in dieser Nutzungsvereinbarung erlaubten Zwecken zu erfassen, zu cachen, zu aggregieren oder zu speichern;

18.7.5. die API in einer Weise zu nutzen, die ein angemessenes Anfragevolumen überschreitet, eine übermäßige oder missbräuchliche Nutzung darstellt oder anderweitig die Stabilität der Bitvavo-Server oder das Verhalten anderer Anwendungen, die auf die API zugreifen, beeinträchtigt;

18.7.6. bei Anforderung einer Autorisierung für die API zu versuchen, die Identität des Nutzers zu verschleiern oder zu verbergen;

18.7.7. die API zu nutzen, um (i) auf Informationen zuzugreifen oder Informationen zu nutzen, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht gestattet sind, (ii) administrative, technische oder organisatorische Sicherheitsmaßnahmen von Bitvavo zu umgehen oder zu durchbrechen, (iii) die API oder die Services zu stören, zu beeinträchtigen, zu überlasten oder zu verschlechtern, (iv) die API oder die Services in irgendeiner Weise zu ändern oder (v) die Schwachstellen der Services oder der API zu testen; und

18.7.8. Daten, die bei der Nutzung der API durch den Nutzer erhoben wurden, für Werbezwecke zu verwenden.

19. Haftungsbeschränkung

19.1. Bitvavo und Bitvavo Custody sind bestrebt, ihre Nutzer gemäß ihren hohen Standards zu betreuen. Dennoch gibt es Risiken in Verbindung mit der Nutzung der Services und dem Handel mit digitalen Vermögenswerten, wie in der Risikoaufklärung näher beschrieben. Aus diesem Grund müssen Bitvavo und seine verbundenen Unternehmen ihre Haftung wie in diesem Artikel dargelegt begrenzen.

19.2. Bitvavo und seine verbundenen Unternehmen haften nicht für Schäden, es sei denn, sie entstehen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Bitvavo oder seine verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus haften Bitvavo und seine verbundenen Unternehmen nicht für etwaige Schäden:

19.2.1. die sich aus Handlungen des Nutzers ergeben, die gegen die Nutzungsvereinbarung verstoßen;

19.2.2. die sich aus Handlungen des Nutzers ergeben, die unter die alleinige Verantwortung des Nutzers fallen, einschließlich u. a. der Überweisung von Geldmitteln durch den Nutzer an eine betrügerische oder anderweitig unehrliche dritte Partei;

19.2.3. die sich aus einer vorübergehenden Unzugänglichkeit, Fehlfunktion oder Aussetzung von Teilen oder der Gesamtheit der Services ergeben, einschließlich u. a. (i) Schäden, die entstehen, weil es nicht möglich ist, Geldmittel einzuzahlen, abzuheben oder mit ihnen zu handeln, (ii) Schäden, die entstehen, weil es nicht möglich ist, sich bei den Services anzumelden oder sie zu nutzen, (iii) Schäden, die sich aus der Stornierung oder Nichtausführung einer Order ergeben und (iv) Preisunterschieden, die sich aus der verzögerten Bearbeitung von OrdernPreisgarantieanfragen, Einzahlungen oder Abhebungen ergeben;

19.2.4. die sich aus der Ausführung einer von einem Nutzer initiierten Order oder Preisgarantieanfrage ergeben, einschließlich u. a. Schäden, die sich aus der Ausführung einer Market Order zu einem Preis ergeben, der von dem Richtpreis abweicht, der dem Nutzer zum Zeitpunkt der Initiierung der Market Order angezeigt wurde;

19.2.5. in Form entgangener Gewinne oder entgangener erwarteter Einnahmen oder Erträge, einschließlich des Verlusts erwarteter Tradinggewinne und/oder tatsächlicher oder hypothetischer Tradingverluste, gleich ob direkt oder indirekt, einschließlich beispielsweise verpasster Tradingmöglichkeiten oder Handlungen, die der Nutzer hätte vornehmen können, wenn ein bestimmter Umstand nicht eingetreten wäre;

19.2.6. infolge höherer Gewalt;

19.2.7. die sich aus einer Verzögerung oder Stornierung einer Transaktion, Einzahlung oder Abhebung von Geldmitteln aus Compliance-Gründen ergeben;

19.2.8. aufgrund von (i) Computerviren, Spyware, Trojanern oder anderer Schadsoftware, die den Computer oder andere Geräte des Nutzers beeinträchtigen können, oder aufgrund von (ii) SMS, E-Mail-Diensten und Zwei-Faktor-Authentifizierungsdiensten, die anfällig für Spoofing- und Phishing-Angriffe sein können;

19.2.9. als Folge des Slashings digitaler Vermögenswerte im Staking oder anderer beabsichtigter Funktionen oder Fehlfunktionen eines Proof-of-Work-Staking-Netzwerks oder -Protokolls in Bezug auf digitale Vermögenswerte im Staking;

19.2.10. infolge der vorübergehenden oder unbefristeten Unfähigkeit des Nutzers, Digitale Vermögenswerte auf der Plattform zu handeln;

19.2.11. die sich aus einer Nichterfüllung eines oder mehrerer Kreditpartner ergeben; und

19.2.12. die sich aus den Handlungen eines Dritten ergeben, für die Bitvavo oder Bitvavo Custody nicht verantwortlich ist.

19.3. Die Haftung von Bitvavo und Bitvavo Custody gegenüber dem Nutzer ist beschränkt:

19.3.1. auf alle Gebühren und sonstigen Beträge, die Bitvavo und Bitvavo Custody in den vorangegangenen zwölf Monaten im Rahmen der Nutzungsvereinbarung vom Nutzer erhalten haben, ohne Mehrwertsteuer;

19.3.2. im Falle eines Schadens, der auf ein zumutbares Maß hätte begrenzt werden können, wenn der Nutzer ihn unverzüglich angezeigt und gemeldet hätte, auf die Höhe des Schadens, der entstanden wäre, wenn der Nutzer Bitvavo oder Bitvavo Custody den Fehler innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Nutzer von der/den Tatsache(n), die zu dem Schaden geführt hat/haben, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, gemeldet hätte; und

19.3.3. auf direkte Schäden, die vernünftigerweise vorhersehbar waren und die sich direkt aus einer Verletzung der Nutzungsvereinbarung durch Bitvavo oder Bitvavo Custody ergeben.

19.4. Bitvavo oder Bitvavo Custody können in bestimmten Fällen nach eigenem Ermessen entscheiden, dem Nutzer Schäden oder Verluste zu erstatten, ohne dazu verpflichtet zu sein und ohne dadurch einen Präzedenzfall zu schaffen. Bitvavo und Bitvavo Custody können auch Richtlinien für die Erstattung von Schäden aufstellen, ohne dazu verpflichtet zu sein, und wiederum ohne eine Verpflichtung zur zukünftigen Erstattung von Schäden zu übernehmen. Bitvavo und Bitvavo Custody können solche Richtlinien jederzeit aufheben oder ändern.

20. Schadloshaltung

20.1. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, Bitvavo und Bitvavo Custody sowie alle unsere leitenden Angestellten, Direktoren, Mitglieder, Mitarbeiter, Vertreter und Partner bezüglich sämtlicher Ansprüche, Klagen, Überprüfungen, Forderungen, Schäden, Verluste, Untersuchungen, Kosten oder Ausgaben, einschließlich u. a. angemessener Anwaltskosten, oder anderer Verfahren, die von einer natürlichen oder juristischen Person eingeleitet werden, zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus (i) einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung der in dieser Nutzungsvereinbarung festgelegten Zusicherungen, Gewährleistungen oder Verpflichtungen des Nutzers, (ii) einer unrechtmäßigen oder unsachgemäßen Nutzung der Services durch den Nutzer oder (iii) einer Verletzung von Rechten anderer natürlicher oder juristischer Personen durch den Nutzer ergeben oder sich darauf beziehen.

21. Sonstiges

21.1. Der Nutzer ist dafür verantwortlich festzustellen, ob und inwieweit Steuern auf über die Services durchgeführte Transaktionen anfallen und muss gegebenenfalls den korrekten Steuerbetrag einbehalten, einziehen, melden und an die zuständigen Steuerbehörden abführen.

21.2. Bitvavo und Bitvavo Custody übermitteln alle Mitteilungen, Benachrichtigungen und Offenlegungen im Zusammenhang mit dem Konto auf elektronischem Wege. Bitvavo und Bitvavo Custody können dem Nutzer entsprechende Informationen durch Veröffentlichung auf der Website, per E-Mail an die im Konto angegebene erste E-Mail-Adresse des Nutzers, per Instant-Chat oder über eine mobile Push-Benachrichtigung übermitteln.

21.3. Sollte ein Artikel der Nutzungsvereinbarung, der Anhänge und der zugehörigen Vereinbarungen aus irgendeinem Grund als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so gilt diese Bestimmung als trennbar, und die Rechtswirksamkeit der anderen Artikel bleibt davon unberührt.

21.4. Eine versäumte oder verspätete Ausübung von Rechten, Befugnissen oder Vorrechten gemäß dieser Nutzungsvereinbarung durch Bitvavo oder Bitvavo Custody bedeutet nicht den Verzicht darauf.

21.5. Die Nutzungsvereinbarung, Anhänge, damit verbundenen Vereinbarungen und die Bereitstellung der Services unterliegen den Gesetzen der Niederlande und werden entsprechend ausgelegt. Alle Ansprüche oder Streitigkeiten werden vor dem zuständigen Gericht in Amsterdam, Niederlande, verhandelt, es sei denn, die Gesetzgebung oder internationale Übereinkommen schreiben zwingend etwas anderes vor.

21.6. Bitvavo und Bitvavo Custody behalten sich das Recht vor, Teile der Nutzungsvereinbarung, der Anhänge und der zugehörigen Vereinbarungen jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern, hinzuzufügen oder zu entfernen. Der Nutzer wird über alle Änderungen benachrichtigt, und obwohl Bitvavo und Bitvavo Custody sich bemühen, den Nutzer vorab zu benachrichtigen, können Bitvavo und Bitvavo Custody darauf hinweisen, dass die geänderte Nutzungsvereinbarung, die geänderten Anhänge und die geänderten zugehörigen Vereinbarungen sofort in Kraft treten. Wenn der Nutzer mit einer solchen Änderung nicht einverstanden ist, muss er sein Bitvavo-Konto schließen und die Nutzung der Services einstellen. Nutzt der Nutzer die Services nach einer Änderung weiterhin, so wird davon ausgegangen, dass er sie akzeptiert und ihr zugestimmt hat. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die geänderte Nutzungsvereinbarung, die geänderten Anhänge und die geänderten zugehörigen Vereinbarungen zu überprüfen.

22. Wichtige Definitionen

In der Nutzungsvereinbarung, den Anhängen und den zugehörigen Vereinbarungen haben die in Großbuchstaben [in der deutschen Übersetzung kursiv] geschriebenen Begriffe, die in dieser Nutzungsvereinbarung, den Anhängen und den zugehörigen Vereinbarungen nicht anderweitig definiert sind, die folgende Bedeutung:

22.1. „Konto bezeichnet ein Konto bei Bitvavo, einschließlich Bitvavo Digital Asset Wallet und Bitvavo E-Token Wallet, das Zugang zu den Services gewährt.

22.2. „API“ steht für „Anwendungsprogrammierschnittstelle“ und jede andere Dokumentation, über die Bitvavo den Nutzern Zugang zu seinen Services sowie zu bestimmten Daten und Informationen gewährt. 

22.3. „API-Zugangsdaten“ bezeichnet einen oder mehrere API-Schlüssel mit den entsprechenden Geheimnissen, die für die Nutzung der API erstellt werden müssen.

22.4. „Bitvavo“ ist Bitvavo B.V., eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Keizersgracht 281, 1016 ED Amsterdam, bei der niederländischen Handelskammer eingetragen unter der Nummer 68743424.

22.5. Bitvavo Custody“ ist Bitvavo Custody B.V., eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Keizersgracht 281, 1016 ED Amsterdam, bei der niederländischen Handelskammer eingetragen unter der Nummer 80118844.

22.6. Bitvavo Digital Asset Wallet“ bezeichnet die dem Nutzer von Bitvavo angebotene Wallet für die Speicherung und den Abruf einer begrenzten Anzahl digitaler Vermögenswerte, die auf der Bitvavo-Handelsplattform angeboten werden.

22.7. Bitvavo E-Token“ ist ein elektronisch gespeicherter Geldwert, der einen Anspruch an Bitvavo als Emittent des Bitvavo E-Token darstellt. Der Bitvavo E-Token wird nach Eingang von Geldmitteln bei der Stiftung ausgegeben, um Zahlungstransaktionen im Zusammenhang mit dem Erwerb digitaler Vermögenswerte durchzuführen, wie ausschließlich auf der Bitvavo-Handelsplattform angeboten. Der Bitvavo E-Token ist keinesfalls als eine Form von Guthaben anzusehen, wie es beispielsweise auf einem Zahlungs- oder Sparkonto gehalten wird.

22.8. Bitvavo E-Token Wallet“ bezeichnet die Wallet, die Bitvavo dem Nutzer zur Speicherung und zum Abruf von Bitvavo E-Tokens anbietet.

22.9. Bitvavo-Umgebung: die Website, die mobile Anwendung, die API oder eine andere technische Umgebung, über die Bitvavo die Services anbietet. 

22.10.Bitvavo-Handelsplattform: die multilaterale Handelsplattform, auf der Digitale Vermögenswerte gegen andere Digitale Vermögenswerte oder E-Tokens gehandelt werden können und auf der Bitvavo solche Geschäfte ausführt, abrechnet und abwickelt. 

22.11. Digitaler Vermögenswert“ ist eine digitale Darstellung eines Wertes oder eines Rechts, die elektronisch unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie übertragen und gespeichert werden kann.

22.12. „Stiftung“ bezieht sich auf Stichting Bitvavo Payments, eine nach niederländischem Recht gegründete Stiftung mit Sitz in der Keizersgracht 281, 1016 ED Amsterdam, die bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 69228922 eingetragen ist. Die Stiftung arbeitet auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit Bitvavo und fungiert ausschließlich als insolvenzferne Gesellschaft, um eine Vermögenstrennung zu erreichen, durch die die Geldmittel des Nutzers zum Schutz dieser Geldmittel von den Vermögenswerten von Bitvavo getrennt werden.

22.13. „Geldmittel“ bezeichnet die Geldmittel, die der Nutzer auf die mit dem Konto verknüpfte Bitvavo Digital Asset Wallet und/oder Bitvavo E-Wallet einzahlt und die aus digitalen Vermögenswerten und Fiatgeld bestehen können.

22.14. Garantieprogramm“ bezeichnet das Bitvavo-Kontogarantieprogramm, wie im Anhang zu dieser Nutzungsvereinbarung näher beschrieben.

22.15. „Vorfall“ bedeutet, dass eine dritte Partei ohne Erlaubnis i) Zugang zum Konto des Nutzers erhält und ii) Geldmittel von diesem Konto abhebt.

22.16. „Rechte an geistigem Eigentum“ sind Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen, Dienstleistungszeichen, Dienstleistungsnamen, Markenzeichen, Markennamen, Logos, Firmennamen, Internet-Domainnamen oder gewerbliche Muster, alle diesbezüglichen Eintragungen und anhängigen Anträge (soweit zutreffend) sowie alle anderen Rechte an geistigem Eigentum (insbesondere Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Software (einschließlich API), Datenbanken oder Datenrechte).

22.17. „Digitale Vermögenswerte des Lending Service“ sind alle digitalen Vermögenswerte, die vom Lending Service unterstützt werden.

22.18. „Kreditpartner“ sind Dritte, denen Bitvavo Custody die digitalen Vermögenswerte des Lending Service verleiht und von denen Bitvavo Custody Rewards oder andere Beträge erhalten kann.

22.19. „Lending-Rewards“ sind die von Bitvavo Custody an einen Nutzer, der den Lending Service in Anspruch nimmt, auf digitale Vermögenswerte gezahlten Zinsen. 

22.20. „Lending Service“ ist der von Bitvavo Custody angebotene Service, in dessen Rahmen Bitvavo Custody digitale Vermögenswerte verliehen und im Gegenzug Lending-Rewards bereitgestellt werden. 

22.21. „Order“ bezeichnet eine Anweisung zum Kauf oder Verkauf digitaler Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform.

22.22.Preisgarantieanfrage bezeichnet eine Anfrage des Nutzers an Bitvavo zum Kauf oder Verkauf von Digitale Vermögenswerte über den Preisgarantieservice.

22.23. „Preisgarantieservice“ bezeichnet einen von der Bitvavo-Handelsplattform getrennten Service, über den Nutzer Anweisungen zum Kauf oder Verkauf von digitalen Vermögenswerten von oder an Bitvavo übermitteln, wobei die Partei, die auf die Preisgarantieanfrage antwortet, den Preis während eines festgelegten Zeitraums garantiert.

22.24. „Empfehlungslink“ ist ein Link, der für einen bestehenden Nutzer personengebunden ist und einem Dritten empfiehlt, ein Konto zu eröffnen und Nutzer zu werden, was sowohl für den empfehlenden als auch für den neu angeworbenen Nutzer Vorteile im Rahmen des Empfehlungsprogramms bietet.

22.25.Empfehlungsprogramm“ bezeichnet das im Anhang zu dieser Nutzungsvereinbarung näher beschriebene Programm, in dessen Rahmen ein bestehender Nutzer Dritte als Nutzer empfehlen kann.

22.26. „Rückerstattung“ bedeutet eine Rückerstattung durch Bitvavo im Rahmen des Garantieprogramms in Höhe des Werts der als Ergebnis eines Vorfalls abgehobenen Geldmittel in Form eines Euro-Betrags, der dem Wert der abgehobenen Geldmittel zum Zeitpunkt der Abhebung entspricht.

22.27. „Services“ sind alle Dienste, die von Bitvavo und seinen verbundenen Unternehmen im Rahmen der Nutzung der Website oder einer mobilen App über einen Dritten, der den Nutzer mittels einer Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) oder auf andere Weise mit der Bitvavo-Handelsplattform verbindet, angeboten werden.

22.28. „Digitale Vermögenswerte im Staking“ sind alle digitalen Vermögenswerte, die vom Staking Service unterstützt werden.

22.29. „Staking-Reward sind Belohnungen, die von Bitvavo an einen Nutzer gezahlt werden, der den Staking Service in Anspruch nimmt, und zwar über die digitalen Vermögenswerte im Staking, für die sich der Nutzer entschieden hat.

22.30. „Staking Service“ bezeichnet den Dienst, den Bitvavo anbietet und in dessen Rahmen Bitvavo die digitalen Vermögenswerte im Staking als Validator oder Delegator auf einem Proof-of-Stake-Blockchain-Protokoll oder -Netzwerk eines Dritten einsetzt, während die digitalen Vermögenswerte im Staking weiterhin bei der Stiftung verbleiben

22.31. „Nutzer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die erfolgreich ein Konto erstellt hat und die Services nutzt.

22.32. „Website“ bezieht sich auf die http://bitvavo.com und alle damit verbundenen Subdomains.

Anhang 1: Garantieprogramm für das Bitvavo-Konto

1. Allgemeines

1.1. Bitvavo ist bestrebt, seinen Nutzern die bestmögliche Erfahrung auf der Plattform zu bieten. Um dies zu erreichen, führt Bitvavo ein Pilotprogramm, das sogenannte Garantieprogramm für das Bitvavo-Konto (das „Garantieprogramm“) durch. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Anhang und dem Inhalt der Nutzungsvereinbarung hat dieser Anhang Vorrang.

1.2. Im Rahmen des Garantieprogramms erstattet Bitvavo berechtigten Nutzern Verluste in Höhe des Werts der abgehobenen Geldmittel (die „Erstattung“), nachdem ein Dritter ohne Erlaubnis i) Zugang zum Konto des Nutzers erhalten und ii) Geldmittel von diesem Konto abgehoben hat (der „Vorfall“). Zur Klarstellung: Schäden durch Überweisungen des Nutzers von Geldmitteln an einen Dritten, z. B. aufgrund eines Betrugs oder der Angabe einer falschen Wallet-Adresse, deckt das Garantieprogramm nicht ab.

1.3. Unabhängig von der Art der Geldmittel, die sich auf dem Konto befunden haben, erfolgt die Rückerstattung immer in Form eines Euro-Betrags, der dem Wert der abgehobenen Geldmittel zum Zeitpunkt der Abhebung entspricht.

1.4. Das Garantieprogramm ist ein Pilotprogramm und als solches muss mit Änderungen gerechnet werden. Bitvavo kann das Garantieprogramm und seinen Inhalt sowie die Bedingungen dieses Anhangs 1 jederzeit nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise ändern oder annullieren, ohne den Nutzer darüber zu informieren, und zwar nach eigenem Ermessen. Die fortgesetzte Nutzung der Services von Bitvavo durch den Nutzer stellt seine Zustimmung zu solchen Änderungen dar.

1.5. Der Nutzer muss sich nicht gesondert für das Garantieprogramm anmelden.

1.6. Das Garantieprogramm gilt für maximal einen (1) Vorfall pro Nutzer.

1.7. Die Erstattung beläuft sich auf einen Höchstbetrag von 100.000 EUR (einhunderttausend Euro) pro Vorfall.

1.8. Von den Beträgen, die Bitvavo dem Nutzer im Rahmen des Garantieprogramms zahlt, werden (auch rückwirkend) die Beträge abgezogen, die der Nutzer aus einer anderen Quelle als dem Garantieprogramm zurückerhalten kann oder bereits zurückerhalten hat, d. h. insbesondere die Beträge, die er im Rahmen einer Versicherung, Gewährleistung, Garantie oder Entschädigung erhalten hat.

1.9. Die Erstattung wird erst dann fällig, wenn Bitvavo endgültig und zweifelsfrei festgestellt hat, dass die Beweise dafür, dass der Vorfall stattgefunden hat, ausreichend sind, und dass der Nutzer für das Garantieprogramm berechtigt ist.

2. Berechtigung

2.1. Um für eine Rückerstattung berechtigt zu sein, muss der Nutzer:

2.1.1. den Verifizierungsprozess gemäß der Nutzungsvereinbarung erfolgreich durchlaufen haben und in der Lage sein, zu handeln, einzuzahlen und abzuheben;

2.1.2. zum Zeitpunkt des Vorfalls seit mindestens 30 Tagen nach dem Durchlaufen des Verifizierungsprozesses (siehe oben) über ein Konto verfügen;

2.1.3. mindestens 30 Tage vor dem Vorfall die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) auf seinem Konto aktiviert haben;

2.1.4. den Vorfall den zuständigen Strafverfolgungsbehörden gemeldet und alle damit zusammenhängenden Unterlagen als Beweismittel an Bitvavo weitergeben haben; und

2.1.5. den Antrag auf Erstattung innerhalb von neunzig (90) Tagen ab dem Datum, an dem sich der Vorfall ereignet hat, bei Bitvavo einreichen.

3. Ausschluss

3.1. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn:

3.1.1. der Vorfall auf grobe Fahrlässigkeit oder unverantwortliches Verhalten des Nutzers, d. h. insbesondere eine unzureichenden Kontosicherheit, wie in der Nutzungsvereinbarung beschrieben, zurückzuführen ist. Darunter fällt unter anderem:

3.1.1.1. wenn der Nutzer freiwillig seine API-Zugangsdaten, seine Anmeldedaten und/oder seine Zwei-Faktor-Authentifizierungscodes an Dritte weitergibt und

3.1.1.2. wenn der Nutzer freiwillig Dritten Zugriff auf sein Konto gewährt;

3.1.2. - der Nutzer einer anderen Person als dem Nutzer freiwillig Zugang zu seinen Geräten gewährt;

3.1.3. während des Vorfalls abgehobene Geldmittel an eine Wallet-Adresse überwiesen werden, die der Nutzer vor dem Vorfall erstellt hat;

3.1.4. während des Vorfalls abgehobene Geldmittel durch Zugriff auf das Konto über einen API-Schlüssel abgezogen werden, den der Nutzer vor dem Vorfall erstellt hat;

3.1.5. der Vorfall das Ergebnis von Phishing ist;

3.1.6. der Nutzer wissentlich an betrügerischen Handlungen in Bezug auf den Vorfall beteiligt ist oder war; oder

3.1.7. der Nutzer wissentlich an betrügerischen Handlungen im Zusammenhang mit seinem Konto beteiligt ist oder war.

Anhang 2: Empfehlungsprogramm

1. Empfehlungsprogramm

1.1. Im Rahmen des Empfehlungsprogramms können berechtigte Nutzer ihren persönlichen Empfehlungslink an berechtigte Dritte weitergeben, die sich durch die Verwendung des Empfehlungslinks als Nutzer registrieren können. Natürliche oder juristische Personen, die berufliche Tätigkeiten ausüben, sind nicht berechtigt, im Rahmen dieses Empfehlungsprogramms als Nutzer bezeichnet zu werden.

1.2. Ein angeworbener Nutzer, der ein Konto über den Empfehlungslink eröffnet, muss bis zu einem Transaktionswert von 1.000 EUR und bis zu sieben Tagen nach Eröffnung eines Kontos (der „Rabattzeitraum“) keine Gebühren für seine ersten Transaktionen zahlen.

1.3. Gebühren, die der angeworbene Nutzer während des Rabattzeitraums gezahlt hat, werden dem angeworbenen Nutzer zurückerstattet, wobei diese erstatteten Gebühren in derselben Fiat-Währung oder demselben digitalen Vermögenswert ausgezahlt werden wie die Gebühren, die der angeworbene Nutzer während des Rabattzeitraums gezahlt hat.

1.4. Ein empfehlender Nutzer erhält eine Provision von 15 % auf alle Gebühren, die von Bitvavo für Transaktionen des angeworbenen Nutzers erhoben und an Bitvavo gezahlt werden (die „Provision“).

1.5. Provision

1.5.1. Eine Aufschlüsselung seiner Provision findet der Nutzer auf der Bitvavo-Plattform, die derzeit über den Link https://account.bitvavo.com/settings/affiliates/ abrufbar ist.

1.6. Bitvavo kann sich mit dem Nutzer in Verbindung setzen, um nach eigenem Ermessen besondere Empfehlungsbedingungen zu vereinbaren.

1.7. Im Rahmen des Empfehlungsprogramms können empfehlende Nutzer eine maximale Provision von 500 EUR pro Monat erhalten. Falls der Nutzer höhere Provisionen erhalten möchte, können der Nutzer und Bitvavo zu diesem Zweck besondere Bedingungen vereinbaren.

1.8. Der empfehlende Nutzer ist selbst für alle Steuern verantwortlich, die auf die erhaltenen Beträge anfallen, und muss diese Steuern zahlen.

1.9. Jeder berechtigte Dritte, der vom Nutzer über seinen Empfehlungslink an Bitvavo verwiesen wird, generiert eine Provision für den empfehlenden Nutzer bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte:

1.9.1. vier Jahre nach dem Datum, an dem der empfohlene berechtigte Dritte auf Empfehlung des Nutzers sein Bitvavo-Konto erstellt hat; und

1.9.2. das Datum, an dem der empfehlende Nutzer oder der empfohlene Dritte sein Konto gekündigt hat.

1.10. Bei der Weitergabe seines Empfehlungslinks muss der Nutzer die folgenden Anforderungen erfüllen, und Bitvavo für Schäden, die Bitvavo im Falle eines Verstoßes gegen diese Anforderungen entstehen, entschädigen:

1.10.1. Es muss deutlich gemacht werden, dass das Medium, der Begleittext und sonstige Informationen, die für die Weitergabe des Empfehlungslinks verwendet werden, in der Verantwortung des empfehlenden Nutzers liegen und nicht in der von Bitvavo.

1.10.2. Es muss deutlich gemacht werden, dass die Services von Bitvavo und nicht vom empfehlenden Nutzer erbracht werden.

1.10.3. Es muss in allen öffentlichen Inhalten und insbesondere in dem Empfehlungslink deutlich gemacht werden, dass der empfehlende Nutzer eine Provision für die Nutzung des Empfehlungslinks erhält.

1.10.4. Das Medium, der Begleittext und sonstige Informationen, die für die Weitergabe des Empfehlungslinks verwendet werden, können bzw. dürfen:

1.10.4.1. keine falschen oder irreführenden Informationen enthalten, einschließlich über Bitvavo oder die Services;

1.10.4.2. keinen sexuellen, pornografischen, anstößigen oder gewalttätigen Charakter haben;

1.10.4.3. nicht diskriminierend sein, u. a. in Bezug auf ethnische Herkunft, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit oder Religion;

1.10.4.4. keine illegalen Handlungen beinhalten, fördern oder anbieten;

1.10.4.5. das Image, den guten Namen und den Ruf von Bitvavo nicht schädigen;

1.10.4.6. Urheberrechte, Warenzeichen und/oder andere Rechte von Bitvavo oder Dritten nicht verletzen; und

1.10.4.7. keine rechtswidrigen Inhalte oder Verweise auf rechtswidrige Inhalte enthalten.

1.10.5. Der Empfehlungslink und die damit zusammenhängenden Informationen richten sich an Personen,

1.10.5.1 die gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung und den geltenden Gesetzen und Vorschriften als Nutzer zugelassen sind oder

1.10.5.2. nicht in Deutschland wohnhaft sind.

1.10.6. Alle geltenden Gesetze und Vorschriften werden eingehalten, einschließlich - soweit zutreffend - u. a. des Steuerrechts, der Datenschutzgrundverordnung und der für den elektronischen Geschäftsverkehr geltenden Gesetze und Vorschriften sowie des niederländischen Werbekodex für Social Media & Influencer Marketing (Reclamecode Social Media & Influencer Marketing).

1.10.7. Im Falle der Beendigung des Empfehlungsprogramms muss der empfehlende Nutzer alle veröffentlichten Empfehlungslinks unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung, löschen.

1.11. Zur Klarstellung: Diese Nutzungsvereinbarung gilt in vollem Umfang für Personen, die den Empfehlungslink nutzen, um Nutzer zu werden. Dies schließt u. a. das Recht von Bitvavo ein, nach alleinigem Ermessen neue Nutzer abzulehnen oder abzuweisen. Für Personen, die keine Nutzer werden, erhält der empfehlende Nutzer keine Provision.

1.12. Bitvavo kann die Beträge und sonstigen Bedingungen für das Empfehlungsprogramm jederzeit ändern.

1.13. Angeworbene Nutzer mit einem Handelsvolumen von mindestens 25 Mio. EUR in dreißig Tagen generieren keine Provision für den anwerbenden Nutzer im Rahmen des Empfehlungsprogramms. Darüber hinaus kann Bitvavo die Berechtigungsanforderungen des Empfehlungsprogramms erweitern oder einschränken und/oder Nutzer von der Teilnahme am Empfehlungsprogramm, i) nach eigenem Ermessen und ii) unter anderem aus Gründen des Verstoßes gegen diese Nutzungsvereinbarung, wegen Betrugs, Missbrauchs oder Manipulation, entweder durch den empfehlenden Nutzer oder durch den neu angeworbenen Nutzer, ausschließen.

1.14. Der empfehlende Nutzer ist verpflichtet, gezahlte Provisionen zu jedem Zeitpunkt zurückzuerstatten, wenn festgestellt wird, dass diese Provisionen nicht den erforderlichen Kriterien entsprechen oder wenn der empfehlende Nutzer gegen die Nutzungsvereinbarung verstoßen hat.

1.15. Bitvavo kann die Bedingungen dieses Anhangs 2 und des Empfehlungsprogramms jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Benachrichtigung des Nutzers ändern. Die fortgesetzte Nutzung des Empfehlungsprogramms und/oder der Services von Bitvavo durch den Nutzer stellt seine Zustimmung zu solchen Änderungen dar.

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