Zuletzt aktualisiert: 27. Juni 2025
Geplante Aktualisierung: 1. Dezember 2025
Bitvavo setzt sich dafür ein, dass unsere digitalen Plattformen für jeden zugänglich sind, auch für Menschen mit sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit umreißt den aktuellen Status unserer Plattformen, identifiziert bekannte Probleme, beschreibt unseren Verbesserungsplan und erklärt, wie Sie uns bei Fragen zur Barrierefreiheit kontaktieren können.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, mobile Anwendungen und andere digitale Hilfsmittel so konzipiert und entwickelt werden, dass jeder sie effektiv nutzen kann. Dazu gehören Funktionen wie:
Kompatibilität mit Bildschirmlesegeräten
Tastaturnavigation
Ausreichender Farbkontrast
Klarer und verständlicher Inhalt
Bitvavo hat es sich zur Aufgabe gemacht, digitale Vermögenswerte für jedermann zugänglich zu machen. Unser Team hat sich zum Ziel gesetzt, eine wichtige Rolle beim Aufstieg digitaler Vermögenswerte zu spielen, indem wir unsere Plattform Millionen von Menschen zur Verfügung stellen. Wir sind daher bestrebt, unsere Plattform so zugänglich wie möglich zu machen.
Unsere Plattform ist sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Händler konzipiert und bietet eine klare Navigation, aufschlussreiche Tools und robuste Funktionen. Wir werden weiterhin in die Verbesserung unseres Produkts investieren, um anerkannte Standards für Barrierefreiheit zu erfüllen. Im Rahmen dieser Verpflichtung streben wir bis zum 1. Juni 2026 die vollständige Einhaltung der Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten [Web Content Accessibility Guidelines] (WCAG) 2.1 Level AA an, um sicherzustellen, dass unsere Plattform von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten effektiv genutzt werden kann.
Der Europäische Akt zur Barrierefreiheit [European Accessibility Act] ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in der gesamten Europäischen Union zu verbessern. Sie legt gemeinsame Zugänglichkeitsanforderungen für Schlüsselbereiche wie Websites, mobile Anwendungen, elektronischen Handel, Bankdienstleistungen und digitale Kommunikationsmittel fest. Die EAA gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt an der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft teilhaben können.
Ab dem 28. Juni 2025 sind Organisationen, die in den Geltungsbereich der EAA fallen - wie Finanzinstitute, E-Commerce-Plattformen und Anbieter digitaler Dienste - gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre digitalen Dienste für Verbraucher zugänglich sind. Dazu gehört die Einhaltung technischer Standards wie WCAG 2.1 Level AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit erläutert, wie Bitvavo die Anforderungen des Europäischen Gesetzes zur Barrierefreiheit erfüllt. Sie umreißt unser derzeitiges Niveau der Konformität, unsere laufenden Bemühungen und unsere zukünftigen Ziele in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit ergänzt andere organisatorische Erklärungen und spiegelt unser allgemeines Engagement für eine integrative und verantwortungsvolle Bereitstellung von Dienstleistungen wider.
Um sicherzustellen, dass wir für unsere Besucher ausreichend zugänglich sind, wurden Richtlinien zur Barrierefreiheit erstellt: die Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten (WCAG). Es gibt verschiedene Versionen, und die Gesetzgebung bezieht sich auf WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA. Die WCAG bestehen aus vier Hauptprinzipien, die eine Website erfüllen muss:
Wahrnehmbar: Alle Teile der Website müssen für jedermann auffindbar und lesbar sein.
Bedienbar: Jeder muss in der Lage sein, die Website zu bedienen und zu navigieren, unabhängig von technischen oder persönlichen Einschränkungen.
Verständlich: Alle Informationen und Interaktionen auf der Website müssen verständlich sein.
Robust: Alle Informationen müssen über verschiedene Browser oder unterstützende Technologien (wie Bildschirmlesegeräte) zuverlässig zugänglich sein.
Wir bieten unsere Dienste über unsere Mobil- und Webversionen unseres Produkts an, über die jeder Besucher Zugang zu verschiedenen Diensten und Funktionen hat. Zu den wichtigsten Funktionen, die auf unseren Plattformen verfügbar sind, gehören:
Erstellen eines persönlichen Kontos, um Kunde zu werden
Verwaltung digitaler Vermögenswerte: Stöbern, Kaufen, Verkaufen, Abheben und Einzahlen von Vermögenswerten
Einsicht in das eigene Portfolio von Vermögenswerten, Überprüfung von Kontostand, Aufträgen und Prämien
Überprüfung und Verwaltung des persönlichen Posteingangs und der Kurswarnungen
Zugriff auf Kontoeinstellungen: persönliche Daten, Verifizierung, Adressbuch, Transaktionshistorie, Benachrichtigungen, Zahlungskonten, Handelsgebühren und Auftragsarten, Sicherheitseinstellungen, Systemthema, Staking, Lending-freigabe, Rückmeldung, Hilfeassistent
Zugriff auf rechtliche Informationen in Bezug auf: Nutzungsvereinbarung, Datenschutzerklärung, Interessenkonflikt und Reklamationen
Abmelden von unserer Plattform
Die letzte Bewertung vom 21. Februar 2025 zeigt, dass bitvavo.com teilweise mit den Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten (WCAG) 2.1 Level A und AA konform ist. Dies bedeutet, dass einige Teile des Inhalts nicht vollständig mit dem Zugänglichkeitsstandard übereinstimmen. Für jede nicht erfüllte Anforderung ist die Ursache bekannt, und die Folgen sind beschrieben. Der Bericht beschreibt die in unseren Plattformen festgestellten Zugänglichkeitsbarrieren auf der Grundlage der Norm WCAG 2.1 A und AA.
Um diese Probleme zu lösen, hat Bitvavo 1.068 technische Stunden für die Umsetzung von Verbesserungen der Barrierefreiheit aufgewendet. Unser Ziel ist die vollständige Einhaltung der WCAG 2.1 AA Richtlinien bis zum 01. Juni 2026.
Wichtige Meilensteine:
Q3 2025: Behebung von Problemen, die kritische Punkte betreffen
Q4 2025: Behebung von Problemen, die Probleme mit hoher Priorität betreffen
Q1 2026: Behebung von Problemen mit mittlerer Priorität
Q2 2026: Abschließende Tests, Aktualisierung der Dokumentation und Aktualisierung des öffentlichen Fortschritts
Was tun wir, um die Barrierefreiheit unserer Dienste zu gewährleisten? Wir ergreifen die folgenden Maßnahmen, um die Barrierefreiheit von Bitvavo sicherzustellen:
Wir führen Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass wir die Barrierefreiheitsvorschriften einhalten. Die zuständige Aufsichtsbehörde in den Niederlanden ist die niederländische Finanzmarktaufsicht [Autoriteit Financiële Markten ] (AFM).
Wir sind außerdem verpflichtet, selbst zu melden, wenn wir feststellen, dass wir eine Barrierefreiheitsanforderung nicht erfüllen. In solchen Fällen müssen wir geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Problem zu beheben.
Wir freuen uns über Rückmeldungen zur Barrierefreiheit unserer Dienste. Sollten Sie auf eine Barriere stoßen oder einen Vorschlag haben, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: [email protected]
Chat: Klicken Sie hier um mit uns zu chatten
Unser Support-Team bestätigt Ihre Nachricht innerhalb von zwei Werktagen und bemüht sich, Ihnen innerhalb von sieben Werktagen eine Lösung oder ein Update zu bieten.
Bitvavo B.V.
Das Trading mit Kryptowährungen birgt erhebliche Risiken. Kryptowährungen sind äußerst volatil und Sie könnten einen Teil oder den gesamten investierten Betrag verlieren. Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Anlageberatung dar und sollten nicht als solche angesehen werden. Bitvavo B.V. ist gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen von der Autoriteit Financiële Markten (AFM), Vijzelgracht 50, 1017 HS Amsterdam, zugelassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Risikoaufklärung.
Bitvavo ist bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 68743424 registriert.